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   OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - I-3 Wx 228/07   

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https://dejure.org/2008,4051
OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - I-3 Wx 228/07 (https://dejure.org/2008,4051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2008 - I-3 Wx 228/07 (https://dejure.org/2008,4051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - I-3 Wx 228/07 (https://dejure.org/2008,4051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch gegen die Löschung des Nacherbenvermerks; Löschung eines eingetragenen Nacherbenvermerks im Grundbuch; Entgeltliche Veräußerung eines Grundstücks durch einen befreiten Vorerben; Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung ...

  • Judicialis

    GBO § 19; ; GBO § 22; ; GBO § 29; ; BGB § 2111; ; BGB § 2112; ; BGB § 2113; ; BGB § 2136

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des ererbten Grundstücks durch befreiten Vorerben an Lebensgefährtin gegen Leibrente und Mitnutzungsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 26
  • FGPrax 2008, 94
  • FamRZ 2008, 1215
  • Rpfleger 2008, 299
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1977 - IV ZR 182/75

    Gewährung eines lebenslänglichen Wohnrechts - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07
    Daher sei nach einer Auffassung auch eine Veräußerung eines Vermögensgegenstandes gegen eine Leibrente durch den befreiten Vorerben wirksam, obwohl die Rente vom Vorerben verbraucht werde und mit seinem Tode erlösche [Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdnr. 3480; BGH, Urteil vom 16.03.1977, Aktenzeichen IV ZR 182/75, DNotZ 1977, 745 ff.].

    Unentgeltliche Verfügungen, bei denen kein Gegenwert in den Nachlass gelangt und auch nicht ausnahmsweise dem Vorerben zur Bestreitung seines Lebensunterhalts im Rahmen wirtschaftlich gerechtfertigter Verwaltung zufließt (vgl. BGH NJW 1977, 2075; Palandt-Edenhofer BGB 67. Auflage 2008 § 2113 Rdz. 11), sind dem Vorerben allerdings gemäß § 2113 Abs. 2 BGB versagt.

    Dem befreiten Vorerben ist es nämlich nicht versagt, einen Nachlassgegenstand gegen eine Leibrente, die unter Berücksichtigung der normalen statistischen Lebenserwartung dem Wert des Verfügungsgegenstands entspricht, zu veräußern (BGH NJW 1977, 1631; OLG Hamm FamRZ 1991, 113, 115; Bamberger/Roth/Litzenburger a.a.O. Rdz.17; MK-BGB/Grunsky Rn 23; Soergel/Harder Rdz. 18).

  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksveräußerung der befreiten Vorerbin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07
    Ein Nacherbenvermerk könne nämlich nur dann gelöscht werden, wenn entweder der eingetragene Nacherbe die Löschung bewilligt habe oder die Unrichtigkeit des Grundbuches nachgewiesen sei, §§ 18, 22 Abs. 1 GBO [OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.1990, FamRZ 1991, 113].

    Dem befreiten Vorerben ist es nämlich nicht versagt, einen Nachlassgegenstand gegen eine Leibrente, die unter Berücksichtigung der normalen statistischen Lebenserwartung dem Wert des Verfügungsgegenstands entspricht, zu veräußern (BGH NJW 1977, 1631; OLG Hamm FamRZ 1991, 113, 115; Bamberger/Roth/Litzenburger a.a.O. Rdz.17; MK-BGB/Grunsky Rn 23; Soergel/Harder Rdz. 18).

    Die Kammer nimmt dies an, wobei sie sich allerdings zu Unrecht auf die Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1991, 113) beruft.

  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei vorzeitiger Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07
    Dies ist der Fall, wenn der Vorerbe das Grundstück mit Zustimmung des Nacherben oder als befreiter Vorerbe (§§ 2112, 2113 Abs. 1 und 2, 2136 BGB) entgeltlich veräußert hat (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230; Staudinger-Avenarius BGB 13. Auflage 2003 § 2113 Rdz. 37).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07
    Unentgeltlich ist eine Verfügung des Vorerben über einen Nachlassgegenstand, wenn dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige, regelmäßig in den Nachlass zu erbringende Gegenleistung gegenüber steht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder nach dem Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366; MK-Grunsky a.a.O. Rdz. 22; Palandt-Edenhofer a.a.O. Rdz. 10).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07
    Das Gericht hat diesen Nacherbenvermerk allerdings bereits dann zu löschen, wenn der Vorerbe die Entgeltlichkeit anhand von Erfahrungssätzen, Wahrscheinlichkeitserwägungen oder tatsächlichen Vermutungen hinreichend glaubhaft macht (Staudinger-Avenarius a.a.O. Rdz. 95) bzw. die allgemeine Lebenserfahrung für ein entgeltliches Geschäft spricht (KG DNotZ 1993, 607, 609 mwN; Dillmann RNotZ 2002, 1, 14 f).
  • OLG München, 16.11.2017 - 34 Wx 266/17

    Eintragung einer Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch

    Dabei besteht bei einem Insichgeschäft bzw. einem Näheverhältnis des Testamentsvollstreckers zum Erwerber für das Grundbuchamt regelmäßig Anlass zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Entgeltlichkeit der Verfügung (OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94/96).

    Im Rahmen der Prüfung des Grundbuchamts kann auch ein von den Beteiligten erholtes Wertgutachten berücksichtigt werden (vgl. OLG Frankfurt ZEV 2012, 325/327; OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94/96; Hügel/Zeiser § 52 Rn. 82).

  • OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch

    (2) Indessen ist nach den vorgenannten Grundsätzen die Eintragung entsprechend der für den Verbund geltenden Regelung in § 16 Abs. 2 GBO mit der Eintragung der Vormerkung vorzunehmen, wenn nachgewiesen ist, dass eine entgeltliche Verfügung des befreiten (§ 2136 mit § 2113 Abs. 2 BGB) Vorerben vorliegt (OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94; Demharter § 51 Rn. 35; DNotI-Report 2006, 125/127).

    Um eine solche handelt es sich, wenn dem von ihm aufgegebenen Nachlassgegenstand objektiv keine oder keine gleichwertige, regelmäßig in den Nachlass zu erbringende Gegenleistung gegenüber steht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder nach dem Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366/367; OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94/96; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10).

  • OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Löschung eines Nacherbenvermerks

    Der Senat nimmt hierbei zum Ausgangspunkt seiner Bewertung den vertraglichen Kaufpreis (ohne Inventar) von 525.000,00 EUR und schätzt das zu bewertende maßgebliche Interesse der Beschwerdeführer an der Beseitigung der Löschung des Nacherbenvermerks auf 10% (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2008, Az.: 3 Wx 228/07).
  • OLG Köln, 03.12.2018 - 2 Wx 372/18

    Entgeltlicher Veräußerung durch Vorerben; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    In Fällen eines persönlichen Näheverhältnisses des verfügenden Vorerben zum Erwerber ist die (vollständige) Entgeltlichkeit durch Vorlage von Wertgutachten und/oder Verwendungsnachweisen zu belegen; von Amts wegen darf das Grundbuchamt allerdings nicht ermitteln und etwa über den Verkehrswert des Grundstücks bzw. die Entgeltlichkeit Gutachten einholen (OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94 m.w.N.).
  • KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung befreiter Vorerben

    Bei einem persönlichen Näheverhältnis des Vorerben zu dem Erwerber besteht für das Grundbuchamt aber regelmäßig Anlass zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Entgeltlichkeit der Verfügung (OLG Düsseldorf, FGPrax 2008, 94; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - 2 W 132/90 - Juris).
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