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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78 - 1 StB 43/80   

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https://dejure.org/1980,2426
BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78 - 1 StB 43/80 (https://dejure.org/1980,2426)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 1 StE 4/78 - 1 StB 43/80 (https://dejure.org/1980,2426)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 1 StE 4/78 - 1 StB 43/80 (https://dejure.org/1980,2426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag der Verteidigung, Fotokopien von Protokollaufzeichnungen, die der Urkundsbeamte des Oberlandesgerichts während der Hauptverhandlung gefertigt hat und noch fertigen wird, zur Verfügung zu ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 394
  • NJW 1981, 411
  • MDR 1981, 155
  • NStZ 1981, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78
    Die gerichtliche Niederschrift über den Verlauf der Hauptverhandlung bildet, auch wenn diese sich über mehrere Tage erstreckt, eine Einheit ( BGHSt 16, 306, 307 ).
  • BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des im ersten Rechtszug zuständigen

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung geboten ist (vgl. BGHSt 27, 244 ).
  • BGH, 10.08.1977 - StB 153/77
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung geboten ist (vgl. BGHSt 27, 244 ).
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12

    Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der

    Denn mit der Fertigstellung des Protokolls wird die Niederschrift, ohne dass es auf eine äußerliche Verbindung mit den Verfahrensakten ankommt, zum Bestandteil der Akten und unterliegt dem Akteneinsichtsrecht der Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - StB 43/80, BGHSt 29, 394; Urteil vom 15. April 1975 - 5 StR 508/74, bei Dallinger, MDR 1975, 725).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Zuvor angefertigte Protokollteile sowie Mitschriften haben lediglich Entwurfscharakter und sind nicht Bestandteil der Akten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - StB 43/80, BGHSt 29, 394, 395; Urteil vom 20. November 1961 - 2 StR 395/61, BGHSt 16, 306, 307).
  • OLG Koblenz, 12.03.2018 - 2 Ws 88/18

    Strafverfahren: Verletzung des Akteneinsichtsrechts bei Nichtfertigstellung des

    Die vor der Fertigstellung des Gesamtprotokolls hergestellten Protokollteile und sonstigen Aufzeichnungen haben lediglich Entwurfscharakter und werden erst mit der Fertigstellung Bestandteil der Akten mit der Folge, dass sich das Einsichtsrecht des Verteidigers gemäß § 147 Abs. 1 StPO darauf erstreckt (vgl. BGHR StPO § 271 Abs. 1 Fertigstellung 1 ; BGHSt 29, 394; bei Dallinger, MDR 1975, 725; MüKo-StPO/Valerius, § 271 Rn. 33).
  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

    Ein Recht auf Einsicht in die vor Fertigstellung des Gesamtprotokolls gefertigten Aufzeichnungen besteht nicht (BGH, Urt. vom 15. April 1975 - 5 StR 508/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 sowie BGHSt 29, 394 (395) [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]).
  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

    Das fertiggestellte und zu den Akten genommene Hauptverhandlungsprotokoll (§ 271 StPO) unterliegt zwar gemäß § 147 StPO dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - StB 43/80, BGHSt 29, 394); einen Anspruch auf Übersendung der in Papierform geführten Akte, erst recht innerhalb einer kürzeren Frist als der des § 345 Abs. 1 StPO, sieht § 32f Abs. 2 StPO aber nicht vor (vgl. (zur insoweit unveränderten Rechtslage vor Inkrafttreten des § 32f StPO) BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 337/07; dazu BVerfG, Beschluss vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2020 - 2 Ws 307/20

    Fertigstellung des Protokolls zu mehrtägiger Hauptverhandlung bei Erstellung von

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet das Hauptverhandlungsprotokoll auch bei mehrtägiger Hauptverhandlung eine einheitliche Urkunde, die dementsprechend auch nur einheitlich fertiggestellt werden kann; vor der Fertigstellung des Gesamtprotokolls hergestellte Protokollteile haben deshalb - auch wenn sie zu den Akten genommen wurden - nur Entwurfscharakter (BGHSt 16, 306; 29, 394; vgl. auch BVerfG StV 2002, 521).

    Maßgeblich für die Fertigstellung des Protokolls ist vielmehr die letzte der für die Beurkundung des gesamten Protokollinhalts erforderliche Unterschriften (BGHSt 29, 394; wistra 2013, 324).

  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 25, 120; 26, 270; 27, 96, 244; 28, 349; 29, 394 [BGH 29.10.1980 - StB 43/80]; NJW 1981, 695).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Fertiggestellt ist es erst nach Unterzeichnung der ganzen Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und den Vorsitzenden (BGHSt 29, 394, 395) [BGH 29.10.1980 - StB 43/80].
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anspruch des Gefangenen auf Kenntnis vorbereitender

    Auch aus § 147 StPO folgt lediglich ein Anspruch auf Einsicht in Aktenbestandteile (BGHSt 29, 394, BGH StV 2010, 228, 229; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299), nicht aber interne Arbeitsgrundlagen wie das Senatsheft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH NStZ 2007, 538; 2001, 551).
  • LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05

    Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1995 - 1 Ws 265/95

    Entscheidung vor Urteilsfällung; Aussetzung der Hauptverhandlung; Anordnung durch

  • BGH, 11.02.1987 - StB 1/87

    Akteneinsicht - Nichtgenehmigung - Amtliche Verwahrung - Ermittlungen

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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,493
BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80 (https://dejure.org/1980,493)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1980 - 5 StR 356/80 (https://dejure.org/1980,493)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80 (https://dejure.org/1980,493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen unter denen Prozesshandlungen mit einer Bedingung verbunden werden können - Tatbestandsvoraussetzungen des § 283 Strafgesetzbuch (StGB) - Folgen eines Gebotsirrtums für den Vorsatz

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 396
  • NJW 1981, 354
  • MDR 1981, 244
  • NStZ 1981, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80
    Er schließt nach den in BGHSt 19, 295 entwickelten Grundsätzen nicht den Vorsatz aus.
  • BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76

    Globalzession

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80
    Sie ist nur bei genügender Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderungen wirksam (BGHZ 71, 75).
  • BGH, 28.03.1956 - 5 StR 630/55

    Zulässigkeit einer Vertretung im Willen bei der Rücknahme eines Strafantrages

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80
    Die Rechtsprechung hat es zugelassen, Beweisanträge von einer bestimmten Auffassung oder Entscheidung des Gerichts (RG JW 1929, 261), die Zurücknahme des Strafantrags von einer dem Antragsteller günstigen Kostenentscheidung (BGHSt 9, 149, 156) und den Widerspruch gegen eine Beschlußentscheidung nach § 72 OWiG von der Nichtvernehmung eines bestimmten Zeugen (BayObLGSt 1974, 105 = MDR 1975, 250) abhängig zu machen.
  • BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80
    Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einbeziehung der ausgeschiedenen Tatteile läßt ihm nach dem eindeutigen Wortlaut des § 154 a Abs. 3 Satz 2 StPO jedoch keinen Ermessensspielraum (BGHSt 21, 326, 327) [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67].
  • BayObLG, 27.09.1974 - RReg. 4 St 561/74

    Bedingter Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80
    Die Rechtsprechung hat es zugelassen, Beweisanträge von einer bestimmten Auffassung oder Entscheidung des Gerichts (RG JW 1929, 261), die Zurücknahme des Strafantrags von einer dem Antragsteller günstigen Kostenentscheidung (BGHSt 9, 149, 156) und den Widerspruch gegen eine Beschlußentscheidung nach § 72 OWiG von der Nichtvernehmung eines bestimmten Zeugen (BayObLGSt 1974, 105 = MDR 1975, 250) abhängig zu machen.
  • OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97

    Hakenkreuze in Computerspielen

    Eine Einschränkung des Tatbestandes ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die nahe liegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 29, 396 unter Hinweis auf BGHSt 25, 30, 32 f.; BGHSt 25, 133, 136 f.).
  • BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

    cc) Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob es der Wirksamkeit der Verständigung entgegensteht, dass die Strafkammer den Beteiligten eine "bedingte Verständigung' vorgeschlagen hat, obwohl Prozesshandlungen grundsätzlich bedingungsfeindlich sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80, BGHSt 29, 396 mwN).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine

    Die Staats anwaltschaft, ohne deren Zustimmung eine Beschränkung nicht möglich ist, hat es in der Hand, in geeigneten Fällen in der Tatsacheninstanz Wiedereinbeziehung hilfsweise zu beantragen (BGHSt 29, 396 [BGH 25.11.1980 - 5 StR 356/80]).
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Daß der Angeklagte auf Grund seiner allgemeinen Vermögenslage selbst im Fall des zwischenzeitlichen Eingangs der 4.700 DM an seiner Zahlungsfähigkeit bei Lieferung des Fotokopiermaterials ernsthaft zweifeln mußte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80 -, vom 13. März 1980 - 4 StR 13/80 - und vom 4. September 1979 - 3 StR 242/79 - Lackner, StGB 15. Aufl. § 263 Anm. 3 b aa zu Stichwort: "Schlüssiges Vorspiegeln"), ergeben die Gründe des angefochtenen Urteils nicht.
  • AG Montabaur, 01.09.2010 - 2040 Js 30257/10

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, bedingter Antrag

    Prozesshandlungen können nur dann mit einer Bedingung verbunden werden, wenn dies mit der besonderen Zweckbestimmung der Prozesshandlung vereinbar ist und das mit der Sache befasste Gericht die durch die Bedingung hervorgerufene Ungewissheit selbst beseitigen kann (BGH, NJW 1981, 354, 354).
  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84

    Betrug bei Warenbestellung durch Großhändler

    Wenn er entgegen dieser Behauptung nicht an seine künftige Leistungsfähigkeit glaubt, vielmehr ernstliche Zweifel hat, ob er die eingegangene Verpflichtung werde erfüllen können, spiegelt er vorsätzlich eine falsche (innere) Tatsache vor (BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80).
  • BVerwG, 05.10.2016 - 2 WDB 1.16

    Bedingte Prozesserklärung; Pflichtverteidigerbestellung

    Von diesem das deutsche Prozessrecht prägenden Rechtsgrundsatz abzuweichen ist nur dann zulässig, wenn dies mit der besonderen Zweckbestimmung der Prozesserklärung vereinbar ist und das mit der Sache befasste Gericht die durch die Bedingung hervorgerufene Ungewissheit selbst beseitigen kann (BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80 - NJW 1981, 354; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, Kommentar, 59. Aufl. 2016, Einleitung Rn. 118; Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Einleitung Rn. 129).
  • LG Stuttgart, 17.03.2011 - 18 Qs 22/11

    Staatsanwaltschaftliche Beantragung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Prozesshandlungen können immer dann mit einer Bedingung versehen werden, soweit dies mit Ihrer besonderen Zweckbestimmung vereinbar ist und das mit der Sache befasste Gericht die durch die Bedingung hervorgerufene Ungewissheit selbst beseitigen kann (vgl. BGH NJW 1981, 354 ; Meyer-Goßner, StPO , 53, Aufl. 2010, Aufl. Rdnr. 118; Pfeiffer/Hannich in KK- StPO , 6. Aufl. 2008, Einl. Rdnr. 129).
  • KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20

    Strafvollzug in Berlin: Rückverlegung eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

    Ungeachtet der Fragen, ob der mit einer Bedingung ("falls das Mediationsverfahren nicht durchgeführt wird") verknüpfte Antrag in der gestellten Form im Hinblick auf die grundsätzliche Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80 -, BGHSt 29, 396-397, Rn. 4) zulässig und mit dem von dem Beschwerdeführer als "LL-Konzept" bezeichneten das Konzept zum Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe im Land Berlin der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 13. Mai 2011 gemeint war, hat das Landgericht zutreffend festgestellt, dass es im Hinblick auf den Feststellungsantrag betreffend das sogenannte "LL-Konzept" an einer Maßnahme im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG fehlt.
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 302/88

    Widersprüchliche Urteilsgründe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Einen Antrag auf Wiedereinbeziehung (§ 154 a Abs. 3 Satz 2 StPO) hat sie in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht gestellt; dies geschah auch nicht, wie es zulässig gewesen wäre (BGHSt 29, 396 [BGH 25.11.1980 - 5 StR 356/80]), hilfsweise.
  • OLG Jena, 12.12.2005 - 1 Ws 363/05
  • BGH, 19.08.1981 - 2 StR 307/81

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Vorspiegelung falscher innerer Tatsachen

  • BGH, 03.10.1983 - AnwSt (B) 6/83

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1234
BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1234)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1980 - 5 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1234)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1980 - 5 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer Zeugin - Ausschluss der Revisionsmöglichkeit bei einer rechtsirrigen prozessleitenden Anordnung des Vorsitzenden bezüglich der Nichtvereidigung einer Zeugin - Stillschweigende Anordnung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 71
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269,273; BGH Urt. v. 5. November 1974 - 5 StR 289/74; Beschl, v. 8.7.1976 - 2 StR 210/76 -).
  • BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252/76

    Ludwig Hahn

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - Urt. v. 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76 -).
  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage -

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - Urt. v. 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76 -).
  • BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74

    Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269,273; BGH Urt. v. 5. November 1974 - 5 StR 289/74; Beschl, v. 8.7.1976 - 2 StR 210/76 -).
  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 33/74

    Aufhebung eines Urteils wegen Unzucht mit einem Kind - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    Bei dieser Sachlage muß davon ausgegangen werden, daß bei der gleichzeitigen Entlassung aller am 17. April 1980 vernommenen Zeugen eine Entschließung zur Vereidigung der Zeugin K. versehentlich unterblieben ist (BGH Urt. v. 26. Februar 1974 - 5 StR 33/74-).
  • BGH, 08.07.1976 - 2 StR 210/76

    Entlassung eines Zeugen als stillschweigende Anordnung, dass dessen Vereidigung

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269,273; BGH Urt. v. 5. November 1974 - 5 StR 289/74; Beschl, v. 8.7.1976 - 2 StR 210/76 -).
  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Die Revision ist deshalb bei dem vorliegenden Verstoß auch nicht von der Anrufung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO abhängig (vgl. BGH NStZ 1981, 71; Treier in KK 2. Aufl. § 238 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 238 Rdn. 22).
  • BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00

    Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung; Entscheidung über

    Diesen Verfahrensverstoß kann der Angeklagte rügen, auch wenn er keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat (BGH NStZ 1981, 71; BGH StV 1992, 146).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87

    Verwerfung der Revision

    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil der Vorsitzende eine Entscheidung, wonach der Zeuge nicht zu vereidigen sei, nicht getroffen hatte (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71).
  • OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot;

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich im Anwendungsbereich des § 60 StPO nur dann, wenn gar keine Entscheidung über die Vereidigung ergangen ist (BGHR StPO § 59 Satz 1, Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1987, 374; BGH NStZ 1981, 71 und BGH StV 92, 146; Kleinknecht, a.a.O. § 59 Rdnr. 11, Karlsruher Kommentar/Tolksdorf § 238 Rdnr. 18).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Bei dieser Sachlage muß davon ausgegangen werden, daß eine Entschließung zur Vereidigung des Zeugen Sch.-H. versehentlich unterblieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1974 - 5 StR 33/74; BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92

    Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung -

    Darauf kommt es aber nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3; Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 490/89 -).
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 323/83

    Ausländische Zeugen - Hindernis - Beseitigung - Verteidigung - Nachholung -

    Obwohl § 251 Abs. 4 Satz 4 StPO ausdrücklich vorschreibt, daß die Vereidigung nachzuholen ist, wenn sie dem Gericht notwendig erscheint und noch ausführbar ist, haben weder der Vorsitzende (vgl. KK-Meyer § 251 StPO Rdn. 24) noch das Gericht eine Entschließung darüber getroffen, daß er nicht zu vereidigen sei (vgl. BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 13.12.1988 - 5 StR 550/88

    Kenntnis aller Verfahrensbeteiligten von dem Grund der Unvereidigung eines Zeugen

    Es mag zwar ausnahmsweise Fälle geben, in denen aufgrund einer eindeutigen Sachlage oder eines unzweideutigen Verfahrensganges alle Verfahrensbeteiligten den Grund der Nichtvereidigung eines Zeugen erkennen können (vgl. BGHSt 10, 109, 112; BGH VRS 31, 188, 190; BGH NStZ 1981, 71; NStZ 1987, 374; BGH Urt. vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57; Beschl. vom 8. Juli 1976 - 5 StR 210/76).
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86

    Entscheidung des Gerichts über die Nichtvereidigung einer Zeugin als wesentliche

    Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGHSt 3, 368, 370; BGH, Urteile vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252 - 253/76), steht der Geltendmachung des Verfahrensfehlers nicht entgegen, da dieser Grundsatz keine Anwendung findet, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 490/89

    Unterlassen der Vereidigung eines Zeugen

    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88

    Anforderungen an die Erklärung der Nichtnachholbarkeit einer Zeugenvereidigung

  • KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1980 - 5 StR 206/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1913
BGH, 14.10.1980 - 5 StR 206/80 (https://dejure.org/1980,1913)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1980 - 5 StR 206/80 (https://dejure.org/1980,1913)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1980 - 5 StR 206/80 (https://dejure.org/1980,1913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der unbegründeten Wiederholung bereits beantworteter Fragen als ungeeignet - Beantwortung von bestimmte Einzelheiten betreffenden Fragen durch eine allgemeine Zeugenaussage - Unerheblichkeit der Bedeutung der den Gegenstand der Frage bildenden Tatsachen für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 71
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 14.10.1980 - 5 StR 206/80
    Zwar kann die unbegründete Wiederholung bereits beantworteter Fragen als ungeeignet zurückgewiesen werden (BGHSt 2, 284,287).

    Derartige Fragen, die bestimmte Einzelheiten betreffen, sind aber durch die allgemeine Aussage des Zeugen nicht schon beantwortet (BGHSt 2, 284,289/290).

    Dagegen ist es unerheblich, ob die den Gegenstand der Frage bildenden Tatsachen im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO "für die Entscheidung ohne Bedeutung" sind (BGHSt 2, 284, 288; 13, 252,255; BGH vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 502/72 -).

  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59

    Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 14.10.1980 - 5 StR 206/80
    Dagegen ist es unerheblich, ob die den Gegenstand der Frage bildenden Tatsachen im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO "für die Entscheidung ohne Bedeutung" sind (BGHSt 2, 284, 288; 13, 252,255; BGH vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 502/72 -).
  • BGH, 17.10.1972 - 5 StR 502/72

    Anschlag auf das Amerika-Haus in Berlin - Ungerechtfertigte Beschneidung des

    Auszug aus BGH, 14.10.1980 - 5 StR 206/80
    Dagegen ist es unerheblich, ob die den Gegenstand der Frage bildenden Tatsachen im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO "für die Entscheidung ohne Bedeutung" sind (BGHSt 2, 284, 288; 13, 252,255; BGH vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 502/72 -).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Zwar kann eine Frage wiederholt werden, wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben haben, deren Vorhalt im Zusammenhang mit der Fragestellung geeignet erscheint, die frühere Aussage zu überprüfen (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1980 - 5 StR 206/80).
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