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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81   

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https://dejure.org/1982,1130
BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81 (https://dejure.org/1982,1130)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1982 - 2 StR 793/81 (https://dejure.org/1982,1130)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1982 - 2 StR 793/81 (https://dejure.org/1982,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als Täter durch eine "fehlerhafte Gegenüberstellung" - Verstärkung des Beweiswertes der fehlerhaften Gegenüberstellung durch eine "detaillierte Täterbeschreibung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 261, 275

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 261, 275

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 342
  • StV 1982, 343
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81
    Die vorübergehende Bestellung der Richterin Klingler zum weiteren stellvertretenden Mitglied der 12. Strafkammer ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 31, 145, 163, 164).
  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81
    Daß durch eine voraussehbare Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter die gesetzmäßige Besetzung der Strafkammern in Frage gestellt worden sei, behauptet die Revision nicht und ist auch sonst nicht ersichtlich (vgl. BGHSt 27, 209 ff).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Für die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Augenzeugen ist allgemein anerkannt, daß dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlichen Erscheinungsbildes gegenüberzustellen sind (BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; im einzelnen näher OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12; Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 58 Rdn. 9; Odenthal aaO S. 18; Schweling MDR 1969, 177; vgl. auch RiStBV Nr. 18; einschränkend Nöldeke NStZ 1982, 193).

    Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67; Pelchen aaO Rdn. 9).

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    In Wahrheit wird also der Angeklagte nicht mit dem Täter, sondern mit der bei der Lichtbildvorlage oder Gegenüberstellung als verdächtig angesehenen Person verglichen (st. Rspr. - vgl. BGHSt 16, 204 ,206; BGH NStZ 1997, 355 ; StV 1996, 649, 650; NStZ 1982, 342 ; OLG Zweibrücken StV 2004, 65, 66; OLG Köln StV 1992, 412, 413; OLG Hamm NStZ 1990, 506, 507; Meyer-Goßner aaO. § 58 Rdnr. 13; Dahs in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl. § 58 Rdnr. 14; Rogall in SK- StPO , 44. Lfg.

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild allein präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110 ; OLG Köln StV 1986, 12 m.w.N.; Odenthal aaO.).

    Diese Vorgehensweise ist zwar nicht unstatthaft; das Ergebnis ist daher auch nicht unverwertbar (vgl. BGHSt 40, 66, 68), doch kommt ihr regelmäßig ein geringerer Beweiswert zu als einer ordnungsgemäßen Wahlgegenüberstellung bzw. Wahllichtbildvorlage (BGH NStZ 1982, 342 ; OLG Stuttgart Justiz 1997, 378: OLG Koblenz aaO.), der im Einzelfall auch gegen Null tendieren kann (BGH NStZ 1982, 342 ; StV 1996, 649 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO , 5. Aufl. Rdnr. 1402b; Rogall aaO.; Odenthal aaO.).

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    So ist etwa zu untersuchen, inwieweit eine vom Zeugen unmittelbar nach der Tat gegebene Täterbeschreibung auf den in der Hauptverhandlung als Täter wiedererkannten Angeklagten zutrifft (vgl. BGH StV 1982, 343; ferner AG Freiburg StV 1987, 194).

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild allein präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1982, 343; OLG Köln StV 1986, 12 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 5 Ss 201/06

    Anforderungen an die Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Zeugen zur

    Einer Einzelgegenüberstellung oder Einzellichtbildvorlage kommt danach in der Regel ein geringerer Beweiswert zu als einer ordnungsgemäßen Wahlgegenüberstellung oder Wahllichtbildvorlage (BGH NStZ 1982, 342; Meyer-Goßner, a.a.O., § 58 Rn. 12).

    Darüber hinaus war in den Urteilsgründen zu erörtern, anhand welcher Merkmale die Zeuginnen den Angeklagten wieder erkannt haben (vgl. BGH NStZ 1982, 342).

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.
  • OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00

    Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung

    Dem Zeugen dürfen nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild allein präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342; OLG Köln, StV 1986, 12 mwN.).
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1983, 343; OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1531
BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82 (https://dejure.org/1982,1531)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1982 - 5 StR 92/82 (https://dejure.org/1982,1531)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1982 - 5 StR 92/82 (https://dejure.org/1982,1531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verlesung von richterlichen Niederschriften über Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung - Rechtfertigung einer Verlesung durch Berufung des Zeugen auf sein Auskunftsverweigerungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 342
  • StV 1982, 405
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82
    Darin unterscheidet sich der Fall von dem Vorgang, welcher der von der Revision zitierten Entscheidung (BGHSt 28, 310 = NJW 1979, 1513) zugrunde lag; in dem damals entschiedenen Fall ging es bei der als wahr unterstellten Behauptung um "eine Tatsache, die das Wiedererkennen des Täters betraf und mit den übrigen Feststellungen nicht ohne weiteres zu vereinbaren war" (BGHSt 28, 310, 312).
  • BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76

    Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle -

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82
    Der Umstand, daß sie unter Berufung auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO nicht zur Sache ausgesagt hat, rechtfertigte nicht die Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (BGH Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 -).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Danach setzt die Verlesung von richterlichen Niederschriften voraus, dass die Person, deren Aussage in der Hauptverhandlung verlesen wird, in dieser Hauptverhandlung nicht vernommen worden ist; hingegen soll die Verlesung unzulässig sein, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist (BGH NStZ 1996, 96 m.w.N.; BGH NStZ 1982, 342; BGH NJW 1956, 1528).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.; ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11; Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).

    Der Zeuge muss Angaben zur Person machen; ggf. muss er gemäß § 56 StPO das Bestehen des Auskunftsverweigerungsrechts glaubhaft machen (vgl. BGH NStZ 1982, 342).

  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    Allerdings soll auch bei Einverständnis aller Beteiligter - wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat - eine Protokollverlesung dann nicht zulässig sein, wenn sich der Zeuge in der Hauptverhandlung auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO beruft (so BGH, Beschluß vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209176 - für einen Fall, bei dem der Zeuge einzelne Fragen nicht beantwortet hatte; BGH, Urt. vom 11. Mai 1982 - 5 StR 92/82 = NStZ 1982, 342; Beschl. vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 = NStZ 1996, 96 auch für den Fall, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung umfassend vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und nicht zur Sache ausgesagt hatte).
  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen -

    Wenn - wie hier - ein Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist und unter Berufung auf sein Recht nach § 55 Abs. 1 StPO nicht zur Sache ausgesagt hat, ist eine Verlesung der Niederschriften über frühere Vernehmungen ausgeschlossen (BGH NStZ 1982, 342; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 251 Rdn. 10, 28), vielmehr sind die bisherigen Angaben durch die Vernehmung der Verhörsperson in die Hauptverhandlung einzuführen (st. Rspr.; BGHSt 17, 245, 247; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202; 1973, 19; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 55 Rdn. 12; Pelchen in KK/StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 15).
  • BayObLG, 20.07.1993 - 4St RR 57/93

    Betäubungsmittel; Eigenverbrauch; Erwerb; Strafmilderungsgrund; Weitergabe;

    Er hat zwar nur zwei Fragen des Verteidigers beantwortet und im übrigen die Auskunft verweigert; dieser Umstand rechtfertigte aber eine Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO ebensowenig wie die Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (BGH NStZ 1982, 342 ; 1984, 211; NJW 1984, 136; KK/Mayr StPO 2. Aufl. § 251 Rdn. 26; KK/Pelchen § 55 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer StPO 40.Aufl. § 251 Rdn. 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1982 - 2 StR 780/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2946
BGH, 21.04.1982 - 2 StR 780/81 (https://dejure.org/1982,2946)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1982 - 2 StR 780/81 (https://dejure.org/1982,2946)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1982 - 2 StR 780/81 (https://dejure.org/1982,2946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung der Überzeugung von der Täterschaft bei Vorliegen zweier unterschiedlicher Gutachten - Versicherungsbetrug durch versichern von Inventar, welches nicht im Eigentum des Geschädigten steht - Relevanz der bei Abschluss der Versicherung geführten Verhandlungen für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 342
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 780/81
    Für die neue Hauptverhandlung wird auf BGHSt 7, 37, 38 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 174/54] und 16, 109 hingewiesen.
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 780/81
    Das aber wäre hier angesichts der besonderen Umstände des Falles erforderlich gewesen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sich die Kammer ihre Überzeugung auf rechtlich einwandfreier Grundlage gebildet hat (vgl. BGHSt 12, 311, 314 [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58]/315).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 427/18

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Maßstab für kommunale Entscheidungsträger

    Auch hat die Strafkammer davon abgesehen darzulegen, warum sie die Ausführungen des Sachverständigen in eigener Verantwortung billigt; dass sie seine Berechnungen für "vollkommen schlüssig' halte und sich nach "kritischer Würdigung zu eigen' mache, reicht dazu nicht (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1982 - 2 StR 780/81 Rn. 4).
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