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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1082
BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84 (https://dejure.org/1984,1082)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1984 - 4 StR 413/84 (https://dejure.org/1984,1082)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1984 - 4 StR 413/84 (https://dejure.org/1984,1082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem planmäßigen, zielstrebigen, folgerichtigen Verhalten und bei ungetrübter Erinnerung an das Tatgeschehen - Wegfall des Hemmungsvermögens bei einem alkoholgewohnten Täter - Frage einer erheblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 506
  • StV 1984, 463
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).

    Die Formulierung im angefochtenen Urteil, bei den Angeklagten hätte die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit "deutlich über 2 Promille" gelegen, dieser Zahl komme jedoch "keine entscheidende Bedeutung" zu (UA 26), läßt befürchten, daß die Jugendkammer die Bedeutung des Blutalkoholgehalts für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterbewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83).

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).

    Im übrigen muß der Tatrichter auch in Fällen, in denen ihm keine Blutprobe zur Verfügung steht, angeben, von welchem Blutalkoholwert er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei seiner Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84 und vom 3. Juli 1984 - 4 StR 317/84).

  • BGH, 03.07.1984 - 4 StR 317/84

    Strafbarkeit wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Im übrigen muß der Tatrichter auch in Fällen, in denen ihm keine Blutprobe zur Verfügung steht, angeben, von welchem Blutalkoholwert er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei seiner Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84 und vom 3. Juli 1984 - 4 StR 317/84).

    In der Regel liegt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 5 Promille sehr nahe (BGH StR Vert 1982, 14/15; BGH, Beschluß vom 3. Juli 1984 - 4 StR 317/84).

  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Die Formulierung im angefochtenen Urteil, bei den Angeklagten hätte die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit "deutlich über 2 Promille" gelegen, dieser Zahl komme jedoch "keine entscheidende Bedeutung" zu (UA 26), läßt befürchten, daß die Jugendkammer die Bedeutung des Blutalkoholgehalts für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterbewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 11.10.1983 - 4 StR 582/83

    Knie des Täters als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB - Bejahung

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Auszug aus BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGH NStZ 1982, 376 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Der Bundesgerichtshof fordert daher in ständiger Rechtsprechung, bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts die Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen (BGH NStZ 1984, 408; VRS 69, 432, 433), da bei derartigen Werten erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 BAK 4; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), und zwar um so näher, je mehr der Wert von 2 Promille überschritten ist (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 BAK 6; zusammenfassend Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 379, 383).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Der 4. Strafsenat beanstandete bereits im Beschluß vom 2. August 1984 - 4 StR 413/84 - (NStZ 1984, 506), daß das Tatgericht einem Sachverständigen gefolgt war, der aus dem Leistungsverhalten des alkoholgewohnten Täters, der "sinnvoll reagiert" hatte, die volle Schuldfähigkeit abgeleitet hatte.

    Die Aussage, der gerichtlich beauftragte Sachverständige habe "gegen die Rechtsprechung verstoßen" (BGH NStZ 1984, 506), würde entfallen.

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Zum Teil ist davon die Rede, daß die Voraussetzungen des § 21 StGB bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 5 o/oo "sehr nahe liegen" (BGH StV 1982, 14, 15; BGH NStZ 1984, 506 ; BGH, Beschl. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 199/86).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Es ist nämlich ein wissenschaftlich gesicherter Erfahrungssatz, daß der Blutalkoholgehalt maßgebliche Bedeutung für das Ausmaß einer alkoholbedingten Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit besitzt (BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 552/88

    Bestimmung des Blutalkoholwerts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter

    Es hätte zudem auch im vorliegenden Fall, in dem das Ergebnis einer Blutprobe nicht zur Verfügung stand, die Frage beantworten müssen, welcher Blutalkoholwert nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei der Erörterung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB anzunehmen ist (BGH NStZ 1984, 506 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3 und 9).

    Wie der Bundesgerichtshof schon häufig dargelegt hat, verhalten sich gerade alkoholgewohnte Täter häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1984, 506 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6 und 11).

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Denn planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten braucht der Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Steuerungsvermögens nicht entgegenzustehen, weil gerade ein alkoholgewöhnter Täter wie der Angeklagte sich im Rausch meist noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten kann, obwohl das Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1984, 506 = BGH Strafverteidiger 1984, 436 f; BGH NStZ 1987, 276, jeweils mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89

    Sakkos unter Mantel - § 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei

    Zwar muß der Tatrichter in Fällen, in denen ihm keine Blutprobe zur Verfügung steht, angeben, von welcher Blutalkoholkonzentration er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei seiner Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ausgegangen ist (BGH in STV 1984, 463).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

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  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Planmäßiges, zielgerichtetes und folgerichtiges Verhalten steht einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht entgegen (BGH NStZ 1983, 19; 1984, 408; 1984, 506 jeweils m.w.Nachw.).".
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85

    Rücktritt vom beendeten Versuch eines Tötungsdelikts - Anzeichen für eine

  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86

    Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen

  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 318/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei Fehlen von Ausfallserscheinungen und

  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85

    Verwertung der Erklärung des Zeugen, keine Aussage machen zu wollen -

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90

    Bewertung des Steuerungsvermögens bei planmäßigem, zielstrebigem und

  • BGH, 29.11.1991 - 3 StR 408/91

    Voraussetzungen eines Rausches nach § 323 a Abs. 1 StGB

  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 609/90

    Verneinung der verminderten Schuldfähigkeit bei einem alkoholgewöhnten Täter

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 733/86

    Verminderte Schuldfähigkeit bei erhöhtem Alkoholeinfluss - Berechnung und

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen zur

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 533/86

    Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit auf Grund festgestellter

  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 505/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung -

  • BGH, 22.01.1986 - 2 StR 718/85

    Verminderung der Hemmungsfähigkeit infolge beträchtlichen Alkoholgenusses trotz

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden

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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1459
BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84 (https://dejure.org/1984,1459)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1984 - 3 StR 178/84 (https://dejure.org/1984,1459)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1984 - 3 StR 178/84 (https://dejure.org/1984,1459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der konkreten Möglichkeit der Tatausführung - Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters unter Berücksichtigug der psychischen Wirkung des tatsächlichen oder eingebildeten Opferverhaltens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 506
  • StV 1984, 511
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1981 - 1 StR 96/81

    Feststellung der Ausnutzung - Arglosigkeit - Wehrlosigkeit - Anforderungen -

    Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
    Allerdings ist dem Landgericht zuzugeben, daß sich in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH StV 1981, 277; 1981, 400 mit Hinweis auf Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47) gelegentlich Wendungen finden, die zu dem ihm unterlaufenen Mißverständnis führen können.

    So wird dort auf die Bedeutung der Frage hingewiesen, ob die vom Angeklagten "wahrgenommene besondere Lage des Opfers für seinen bewußten Willensbildungsprozeß" (StV 1981, 400) - oder "im Rahmen der bewußten Willensbildung" (StV 1981, 277) - "kausal geworden ist".

    So ist auch die in StV 1981, 400 abgedruckte Entscheidung zu verstehen, in der, mit mißverständlicher Formulierung, bemängelt wird, daß der Tatrichter "auf die Kausalität des Bewußtseins des Angeklagten von der Lage seines Opfers für seinen Tatentschluß nicht eingegangen" ist.

  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

    Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
    Auch schließt die Strafkammer die Annahme einer eingeschränkten Schuldfähigkeit oder deren "völligen Ausschluß" mit Erwägungen über die Zurechenbarkeit eines gegenüber dem ursprünglich gefaßten Vorsatz nur unwesentlich abweichenden Kausalverlaufs aus (UA S. 56/57), also mit Erwägungen, die nur dann angebracht sind, wenn man von einem nach Beginn der Tat eintretenden Ausschluß der Schuldfähigkeit ausgeht (vgl. die a.a.O. auch zitierte Entscheidung BGHSt 23, 133).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
    Wäre bei dem Angeklagten, was der Senat angesichts dieser Ausführungen des angefochtenen Urteils nicht wie ein Tatrichter ausschließen kann, schon vor dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat Schuldunfähigkeit eingetreten gewesen, dann käme eine Bestrafung wegen eines Tötungsverbrechens - vom Falle einer etwaigen fahrlässigen actio libera in causa abgesehen - nicht in Betracht (BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70].
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
    Hat er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in seiner Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat (BGH bei Holtz MDR 1979, 455) in dem Sinne erfaßt, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH NJW 1978, 709, 710 m.w.N.), dann ist sein Verhalten auch dann heimtückisch, wenn er die Tat ebenso in einer Situation begangen haben würde, in der das Opfer noch hätte versuchen können, sich zu wehren oder dem Angriff zu entgehen.
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
    Dabei hat es nicht erwogen, daß Motive wie die von ihr festgestellten nur dann als niedrig einzustufen sind, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 481/83, NStZ 1984, 261; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 211 Rdn. 5 b; Lackner, StGB 15. Aufl. § 211 Anm. 3 a bb, je mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; 1999, 506, 507; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Heimtückisch kann daher auch handeln, wer die Tat in einer anderen Situation ebenfalls begangen hätte (BGHSt 6, 120, 121; BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern

    Die Schwurgerichtskammer ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in der Alternative der heimtückischen Begehungsweise ausscheidet, wenn nicht nachzuweisen ist, daß der Angeklagte die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 - NStZ 1986, 504; vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 615/84= NStZ 1985, 216; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 575/79; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; BGH NJW 1978, 709; BGHSt 6, 120, 121 i, 32, 382, 383 f); wenn nicht festgestellt werden kann, daß die besondere Lage des Opfers für den Willensbildungsprozeß des Täters kausal wurde (BGH NStZ 1983, 34; StV 1984, 511).

    Handelt ein Täter bei einem vorsätzlichen Angriff auf einen Arg- und Wehrlosen in plötzlich aufsteigernder Verbitterung und Wut, dann liegt die Möglichkeit, daß er die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat nicht erkannt hat, oft so nahe, daß es in aller Regel besonderer Darlegungen über die Umstände bedarf, aus denen sich ergibt, daß der Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hat, wenn auch Heimtücke weder eine längere Überlegung noch das Vorhandensein eines länger erwogenen Tatplanes verlangt und die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat auch auf einen Blick erfaßt werden können (vgl. BOHR StGB § 211 II Heimtücke 1; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 = NStZ 1986, 504; Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; Urteil vom 13. Juni 1984 - 3 StR 178/84 = StV 1984, 511; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78 - bei Holtz MDR 1979, 455; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97

    Epilan - § 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine

    bb) Der Täter muß weiterhin die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt ausgenutzt haben, das heißt sie in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506 ; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

    Heimtückisch kann vielmehr auch derjenige handeln, der - aufgrund welcher Erwägungen auch immer - auf jeden Fall, also unabhängig davon, welche Möglichkeit der Tatausführung sich ihm bietet, zur Tötung entschlossen ist und diesen Entschluß verwirklicht (BGH, Urteil vom 13. Juni 1984 - 3 StR 178/84 bei Holtz MDR 1984, 796 f [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

    Nach der Feststellung liegt es nahe, daß der Angeklagte auch in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu der beabsichtigten Tötung ausgenutzt hat, weil er sich bewußt war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 26).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu dessen Tötung ausnutzt, d.h. der Täter muß die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9 und 11).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Das bedeutet nicht, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit zur (ursächlichen) Bedingung des eigenen Handelns machen und sie in diesem Sinne ausnutzen will (BGH NStZ 1984, 506 f; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 458/95

    Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe - Voraussetzungen einer

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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1984 - 2 StR 249/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2320
BGH, 11.07.1984 - 2 StR 249/84 (https://dejure.org/1984,2320)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1984 - 2 StR 249/84 (https://dejure.org/1984,2320)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84 (https://dejure.org/1984,2320)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 506
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Zwar kann schon das Klingeln an der Haustür Versuch sein, wenn nach dem für die Begehung eines Raubes oder einer Erpressung gefaßten Tatplan das Opfer sofort nach dem Öffnen der Tür überfallen werden soll (BGHSt 26, 201 ff; BGH NStZ 1984, 506 Nr. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 22 Rdn. 44).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Der Angriff auf die körperliche Integrität und den fremden Gewahrsam beginnt in diesen Fällen bereits mit dem Begehren um Einlass (vgl. zum Diebstahl: Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15; zum Raub vgl. Senat, 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 238; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506).

    Sie rechneten daher nach Betreten des Hausflurs noch nicht damit, im ungestörten Fortgang unmittelbar mit der Gewalt gegen den Zeugen Sch. beginnen zu müssen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506), weshalb das Vorhaben nach Vorstellung der Täter nicht ohne einen weiteren Zwischenakt "in einem Zug' umsetzbar war.

  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Soweit sich die Strafkammer für ihren gegenteiligen Standpunkt auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützt, in denen bereits das Klingeln an der Tür als Versuchsbeginn angesehen wurde (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, aaO, S. 203 f.; vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506 mwN), sind diese auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Von diesem Grundsatz ist aber dann eine Ausnahme anzuerkennen, wenn - wie im Ausgangsfall - feststeht, dass der Täter in jeder der möglichen Sachverhaltsalternativen über den feststehenden subsidiären Tatbestand hinaus entweder das eine oder das andere schwerer wiegende und konkurrenzdominante Delikt verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1954 - 1 StR 631/53, BGHSt 5, 280, 281; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506: Wahlfeststellung zwischen (versuchtem) Raub und (versuchter) räuberischer Erpressung - ungeachtet der in jedem Fall verwirklichten (versuchten) Nötigung; vgl. auch Wolter, Wahlfeststellung und in dubio pro reo, 1987, S. 87, 90 f.).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit

    Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidung BGHSt 26, 201, 203 f. verwiesen hat, in welcher das Überschreiten der Versuchsschwelle zum Raub in einem Klingeln an der Wohnungstür des beabsichtigten Opfers in der Absicht, alsbald nach Öffnen mit Gewalt auf die öffnende Person einzuwirken, gesehen wurde (vgl. auch BGHSt 39, 236, 238; BGH NStZ 1984, 506), wird dabei eine wesentliche Abweichung im Sachverhalt übersehen.
  • BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10

    Unbegründete Revision

    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (vgl. BGHSt 26, 201; 32, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 33; BGH NStZ 1984, 506).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Gemessen an diesen Grundsätzen hat der Angeklagte in den ihm zur Last gelegten Fällen 1 und 3 nach seiner Vorstellung von der Tat durch seinen Versuch, im Fall 1 eine der beiden im linken und rechten Bereich zur Straßenfront der Y. Straße hin gelegenen einzigen Eingangstüren bzw. im Fall 3 beide Eingangstüren zum Wettbüro zu öffnen, die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten und zur Verwirklichung des Tatbestandes angesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84 -, juris; NStZ 83, 364).
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