Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.06.2000

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   BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99 - 2 (7) (2 BGs 335/99)   

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BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99 - 2 (7) (2 BGs 335/99) (https://dejure.org/1999,22062)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99 - 2 (7) (2 BGs 335/99) (https://dejure.org/1999,22062)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 30. November 1999 - 3 BJs 37/99 - 2 (7) (2 BGs 335/99) (https://dejure.org/1999,22062)
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Einmütiger Haftverschonungs-Antrag

§ 120 Abs. 3 StPO, Bindung des Ermittlungsrichters an den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 116 StPO; § 120 Abs. 3 StPO
    Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft

  • lexetius.com

    StPO §§ 116, 120 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsrichter - Eingriff in Grundrechte - Bindung durch Antrag der StA - Haftbefehl - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

Kurzfassungen/Presse

  • focus.de (Pressemeldung, 06.12.1999)

    Spionage - Weihnachten auf Kaution

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 967
  • NStZ 2000, 547 (Ls.)
  • StV 2000, 155 (Ls.)
  • StV 2000, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.12.1899 - I 334/99

    Aktiengesellschaft. Liquidation.

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99
    des Verdachtes geheimdienstlicher Agententätigkeit wird auf Antrag der Verteidigung und mit Zustimmung des Generalbundesanwalts der hier erlassene Haftbefehl vom 30. November 1999 - 334/99 -.

    Dieser Haftbefehl ist ersetzt worden zunächst durch den Haftbefehl vom 19. August 1999 - 2 BGs 235/99 - und sodann durch einen nach den zwischenzeitlichen Ermittlungsergebnissen aktualisierten Haftbefehl vom heutigen Tage - 2 BGs 334/99 -.

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00

    Bindung des Ermittlungsrichters an seitens der Staatsanwaltschaft beantragte

    Setzt der Ermittlungsrichter den Vollzug des Haftbefehls aus, so bestimmt er selbständig, welche Anordnungen zu treffen sind (entgegen BGH - Ermittlungsrichter -, StV 2000, 31).

    Zwar hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 30.11.1999 (StV 2000, 31, 32) ausgeführt, daß sich der nach § 126 StPO zuständige Haftrichter einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls aus Rechtsgründen nicht verschließen dürfe und einem solchen Antrag angesichts der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zwingend zu folgen habe.

  • OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21

    Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter;

    a) Teilweise wird vertreten, dass einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verschonung vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angesichts der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zwingend zu folgen sei (BGH, Beschluss vom 30. November 1999 - 2 BGs 335/99 -, Rn. 4, juris).
  • LG Amberg, 02.09.2010 - 12 Qs 78/10

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls: Bindung des Ermittlungsrichters an Antrag

    In Übereinstimmung mit dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (...) vertritt auch die Kammer die Ansicht, dass ein Ermittlungsrichter einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verschonung von weiterem Vollzug der Untersuchungshaft im Hinblick auf deren Stellung als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" zu folgen hat.

    Nach der Konzeption der Strafprozessordnung obliegt dem Ermittlungsrichter vielmehr nur die Pflicht, zu prüfen, ob unter Richtervorbehalt gestellte Eingriffe der Strafverfolgungsbehörde in Beschuldigtenrechte nach der aktuellen Sach- und Rechtslage gerechtfertigt sind, nicht jedoch das Recht, von sich aus über von der Staatsanwaltschaft gestellte Anträge hinaus - oder ohne Antrag - Eingriffe zu begründen (vgl. BGH a.a.O.).

  • LG Fulda, 15.10.2020 - 2 Qs 166/20
    Der Ermittlungsrichter darf mithin nicht einen weitergehenden Eingriff in die Grundrechte gestatten oder gar anordnen, als er von der Strafverfolgungsbehörde in eigener Verantwortung begehrt wird (BGH Beschluss. v. 30.11.1999 - 2 BGs 335/99 = NJW 2000, 967).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3195
BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99 (https://dejure.org/2000,3195)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2000 - 3 StR 559/99 (https://dejure.org/2000,3195)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 3 StR 559/99 (https://dejure.org/2000,3195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Einstellung - Verfahren - Prozeßökonomie - Beweiswürdigung - Zeuge - Beteiligung - Vereidigung - Vernehmung - Ausland - Beweisverwertungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 60 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 60 Nr. 2, § 251 Abs. 1
    Verfahren bei einer Rechtshilfevernehmung im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 547
  • StV 2001, 5
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99
    Zu einem förmlichen Hinweis im Zusammenhang mit der Beweiserhebung oder in den Urteilsgründen, daß die nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmung nur als uneidliche Aussage gewertet werden würde, war das Gericht nicht gehalten, denn es hatte diese mit deutschem Verfahrensrecht nicht in Einklang stehende Vereidigung nicht zu verantworten und deshalb weder einen Anlaß für Rückschlüsse aus der Vereidigungsentscheidung auf die Beweissituation gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 1601, 1602) noch einen etwa begangenen Fehler zu heilen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99
    Das Gericht hätte andererseits die Aussage nicht als eidliche verwerten, d.h. ihr wegen des Eides eine besondere Glaubhaftigkeit beimessen dürfen (vgl. BGHSt 2, 300, 304; Wilkitzki aaO Rdn, 15; Rose NStZ 1998, 154, 155).
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95

    Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten -

    Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99
    Zu einem förmlichen Hinweis im Zusammenhang mit der Beweiserhebung oder in den Urteilsgründen, daß die nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmung nur als uneidliche Aussage gewertet werden würde, war das Gericht nicht gehalten, denn es hatte diese mit deutschem Verfahrensrecht nicht in Einklang stehende Vereidigung nicht zu verantworten und deshalb weder einen Anlaß für Rückschlüsse aus der Vereidigungsentscheidung auf die Beweissituation gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 1601, 1602) noch einen etwa begangenen Fehler zu heilen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2003 - 1 Ss 188/03

    Bußgeldhauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Verhandlung ohne die

    Will aber ein Staatsanwalt, der mit Eingang der Akten bei Gericht nicht mehr Herr des Verfahrens ist, mit seinem Antrag auf Erteilung eines Hinweises gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG den Übergang ins Strafverfahren willkürlich und erkennbar um jeden Preis erreichen und verweigert er sich deshalb trotz begründeter Bedenken seitens des Gerichts gezielt einer Modifizierung seiner Sichtweise, so neigt der Senat zu der Auffassung, dass dies im Einzelfall dazu führen kann, dass der Richter nicht an diesen Antrag gebunden und zu einem "Formalakt ohne Sachprüfung" (BGH Ermittlungsrichter, NStZ 2000, 547, 548) gezwungen ist, sondern das Recht haben muss, diesen Antrag durch Beschluss zurückzuweisen.
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