Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2003 - 1 StR 207/03   

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https://dejure.org/2003,4248
BGH, 01.07.2003 - 1 StR 207/03 (https://dejure.org/2003,4248)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2003 - 1 StR 207/03 (https://dejure.org/2003,4248)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 1 StR 207/03 (https://dejure.org/2003,4248)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77

    Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 1 StR 207/03
    Damit war die Jugendgerichtshilfe im Sinne von § 38 Abs. 3 Satz 1 JGG herangezogen, auch wenn kein Vertreter von ihr an der Hauptverhandlung teilgenommen hat (BGHSt 27, 250, 252; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 38 Rdn. 8 jew. m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06

    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des

    Ist die Jugendgerichtshilfe geladen, ergibt sich allein daraus, dass in der Hauptverhandlung niemand von der Jugendgerichtshilfe anwesend war, kein Rechtsfehler (BGH StraFo 2003, 379 m. w. N.).

    Auch Hinweise des Vorsitzenden auf die genannten Punkte hätten hilfreich sein können (vgl. BGH StraFo 2003, 379, 380 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit

    In einem solchen Falle kommt ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass konkrete greifbare Anhaltspunkte die Annahme nahe legen, die Jugendgerichtshilfe habe von einer Teilnahme der Hauptverhandlung abgesehen, obgleich sie Erkenntnisse habe oder gewinnen könnte, die für den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind (zu vgl. NStZ-RR 2003, 344).
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 484/10

    Strafzumessung und Gesamtstrafenbildung bei Steuerhinterziehung

    Ein diesbezüglicher Vermerk der am angegriffenen Urteil beteiligten Richter wäre ebenfalls zweckmäßig gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 1 StR 207/03; ferner BGH, Beschluss vom 22. November 2001 - 1 StR 471/01, NStZ 2002, 275, 276).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7035
OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03 (https://dejure.org/2003,7035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2003 - 1 Ws 29/03 (https://dejure.org/2003,7035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2003 - 1 Ws 29/03 (https://dejure.org/2003,7035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde gegen die einstweilige Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG); Rechtfertigende Faktoren für die Unterbringung; Verhältnismäßigkeit und Anrechnung der weiteren Unterbringung bei angedrohter Freiheitsstrafe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    JGG § 2; ; JGG § 52 a; ; JGG § 52 a Satz 1; ; JGG § 71 Abs. 2; ; JGG § 71 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 120; ; StPO § 310

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 344
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 16.06.1986 - 1 Ws 146/86

    Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03
    Aber abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung jedenfalls die Untersuchungshaft im Einzelfall auch die zu erwartenden Rechtsfolgen übersteigen darf (vgl. dazu OLG Frankfurt/Main StV 1988, 392), ist fallbezogen die Unterbringungsdauer nicht auf die angedrohte Jugendstrafe anzurechnen.
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