Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09   

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https://dejure.org/2009,8271
OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09 (https://dejure.org/2009,8271)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.06.2009 - 2 Ss 288/09 (https://dejure.org/2009,8271)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 2 Ss 288/09 (https://dejure.org/2009,8271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 224 StGB

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperverletzung bei Verbrühen mit heißem Kaffee

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperverletzung bei Verbrühen mit heißem Kaffee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Thermoskannen-Fall

    § 224 I Nr. 1 StGB
    Einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beibringen eines gesundheitsschädlichen Stoffes, gefährliches Werkzeug

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbrühen mit Kaffee

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 289/83

    gespritzte Salzsäure - § 229 StGB aF: Eignung, äußere Anwendung, Absicht

    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Begriff der "Beibringung" zwar nicht darauf an, ob ein Gift (oder ein anderer gesundheitsschädlicher Stoff) innerlich oder äußerlich angewendet wird (vgl. BGHSt 15, 113, 115; BGHSt 32, 130 ff.).

    Es liegt demnach nicht der (fehlgeschlagene) Versuch vor, die heiße und deshalb möglicherweise schädigende Flüssigkeit dem Opfer unvorbereitet in das Gesicht oder in die Augen zu schütten (vgl. etwa BGH JR 1977, 341 f.; BGHSt 32, 130 ff. -jeweils Salzsäureattacken -).

  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse);

    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09
    Der Begriff "Werkzeug" erfasst vielmehr nur körperliche Gegenstände, mittels derer durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann (BGHSt 22, 235; BGH-NStZ 1988, 361 f.; BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09
    Der Begriff "Werkzeug" erfasst vielmehr nur körperliche Gegenstände, mittels derer durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann (BGHSt 22, 235; BGH-NStZ 1988, 361 f.; BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Begriff der "Beibringung" zwar nicht darauf an, ob ein Gift (oder ein anderer gesundheitsschädlicher Stoff) innerlich oder äußerlich angewendet wird (vgl. BGHSt 15, 113, 115; BGHSt 32, 130 ff.).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09
    Der Begriff "Werkzeug" erfasst vielmehr nur körperliche Gegenstände, mittels derer durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann (BGHSt 22, 235; BGH-NStZ 1988, 361 f.; BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05

    Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09
    Ein "an sich" unschädlicher Stoff kann daher im konkreten Fall auch "gesundheitsschädlich" im Sinne der Strafvorschrift sein (vgl. Schönke/Schröder-Stree StGB 27. Aufl. § 224 Rdnr. 2c; Fischer a.a.O.; BGHSt 51, 18 ff. - Speisesalz -).
  • LG Kaiserslautern, 03.11.2006 - 6035 Js 24719/05
    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09
    Zwar kann auch eine heiße Flüssigkeit (etwa: kochendes Wasser, vgl. LG Kaiserslautern, Urteil vom 03. November 2006 - 4 Ks 6035 Js 24719/05 -, zitiert nach juris, Rdnrn. 31 - 33) nach Art ihrer Anwendung grundsätzlich geeignet sein, die Gesundheit eines Opfers (durch Verbrühung) zu schädigen.
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Die vom Angeklagten verwendete, einen Haushaltsreiniger beinhaltende Sprühflasche stellt ebenso wie ein Reizgassprühgerät (BGH, Beschluss vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; Urteil vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99, NStZ 2000, 87, 88) oder ein Pfeffersprayer (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 31/01, NZV 2001, 352, 353) ein solches Werkzeug dar, ohne dass es darauf ankommt, ob die Reinigerflüssigkeit als solche dem Werkzeugbegriff unterfällt (vgl. Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 6; MünchKommStGB/Hardtung § 224 Rn. 14, 20; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2009, 337).
  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 81/18

    Gefährliche Körperverletzung (Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen)

    Dafür kann ein äußerlicher Kontakt ausreichend sein, sofern die Schwere der möglichen Auswirkung auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen eingeführten Stoff gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 289/83, BGHSt 32, 130, 132 f.; Urteil vom 30. Juni 1976 - 3 StR 469/75, NJW 1976, 1851; Urteil vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60, BGHSt 15, 113, 115 (jeweils zu § 229 StGB aF); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 1 Ss 90/11, NStZ-RR 2012, 371, 372 (Ls); OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 2 Ss 288/09, NStZ-RR 2009, 337, 338; Engländer in: Matt/ Renzikowski, StGB, § 224 Rn. 4; Stree/Sternberg-Lieben in: Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 2d; Hardtung in: MünchKomm.z.StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 10 f. mwN).
  • LG Bonn, 12.11.2020 - 23 KLs 13/20
    Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB scheidet aus, da selbst eine heiße Flüssigkeit - jedenfalls bei bloß kurzer thermischer Einwirkung auf die Haut einer relativ unempfindlichen Körperregion, ohne Tiefenausdehnung eines Hautdefektes - nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist (OLG Dresden NStZ-RR 2009, 337).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5625
BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09 (https://dejure.org/2009,5625)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2009 - 5 StR 174/09 (https://dejure.org/2009,5625)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09 (https://dejure.org/2009,5625)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit i.S.d. § 21 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e. Kindstötung durch die Mutter; Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.d. § 20 StGB

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; JGG § 17 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21; JGG § 17 Abs. 2
    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit i.S.d. § 21 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.e. Kindstötung durch die Mutter; Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.d. § 20 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 337
  • NStZ-RR 2010, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 100/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (fehlende Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09
    Zwar führt allein die psychische Ausnahmesituation einer Mutter, die ihr Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, nicht zur Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB (BGH, Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 100/09).
  • BGH, 14.05.2002 - 5 StR 138/02

    Verminderte Steuerungsfähigkeit (geringere Bedeutung des Leistungsverhaltens für

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09
    Denn jedenfalls angesichts der auf sichere Entdeckung hinauslaufenden Entsorgung der Leiche fehlt es an den für diesen Schluss hinreichenden Anzeichen (vgl. zur Bedeutung planvollen und gezielten Tatverhaltens BGH NStZ 2002, 476; NStZ-RR 2002, 230).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09
    So fehlt es bereits an der erforderlichen Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH NStZ 2007, 518).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung

    Indes wird sich das Maß der erforderlichen erzieherischen Einwirkung regelmäßig nicht ohne Betrachtung des Umfangs des dem Angeklagten zuzurechnenden Tatunrechts ermitteln lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09, NStZ-RR 2009, 337).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Gewicht der Rechtsverletzung)

    Angesichts der Bestätigung des Schuldspruchs und der Art der Sanktion konnte der Senat trotz der Zurückverweisung der Sache die auf § 74 JGG, § 472 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt, und 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 261/11

    Schuldunfähigkeit; erheblich verminderte Schuldfähigkeit

    Die Beurteilung dieser Rechtsfragen darf das Tatgericht nicht dem Sachverständigen überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09, NStZ-RR 2009, 337).
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