Weitere Entscheidung unten: KG, 27.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11 (21/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28893
OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11 (21/11) (https://dejure.org/2011,28893)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.03.2011 - 2 Ws 53/11 (21/11) (https://dejure.org/2011,28893)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 (21/11) (https://dejure.org/2011,28893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Abbruch einer gerichtlich angeordneten Entwöhnungstherapie in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StGB § 67d Abs. 5
    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11
    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzuges gemäß § 64 StGB ist, dass in der Gesamtschau des bisherigen Verhaltens des Verurteilten einschließlich der in der Klinik verbrachten Zeit im Rahmen einer zu stellenden Prognose aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707-709/07 -, NStZ 2009, 39; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299 ).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11
    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzuges gemäß § 64 StGB ist, dass in der Gesamtschau des bisherigen Verhaltens des Verurteilten einschließlich der in der Klinik verbrachten Zeit im Rahmen einer zu stellenden Prognose aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707-709/07 -, NStZ 2009, 39; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299 ).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11
    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzuges gemäß § 64 StGB ist, dass in der Gesamtschau des bisherigen Verhaltens des Verurteilten einschließlich der in der Klinik verbrachten Zeit im Rahmen einer zu stellenden Prognose aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707-709/07 -, NStZ 2009, 39; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299 ).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11
    Anders als bei der Anordnung einer Therapie als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. dort § 56 c Abs. 3 StGB ) ist nämlich die Therapieeinwilligung des Straftäters - also seine artikulierte Therapiebereitschaft - nicht Voraussetzung für die Anordnung seiner Unterbringung im Maßregelvollzug, sofern nur nach einer gewissen Anpassungszeit eine Öffnung des Untergebrachten für die Therapie und seiner Mitarbeit an dieser zu erwarten ist (BGH NStZ-RR 1997, 34 ).
  • OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11
    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzuges gemäß § 64 StGB ist, dass in der Gesamtschau des bisherigen Verhaltens des Verurteilten einschließlich der in der Klinik verbrachten Zeit im Rahmen einer zu stellenden Prognose aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707-709/07 -, NStZ 2009, 39; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299 ).
  • OLG Bremen, 23.04.2008 - Ws 42/08
    Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11
    Dies schon deshalb nicht, weil und soweit das Maßregelvollzugsrecht selbst auf bestimmte Gefährdungssituationen spezifische Reaktionsmöglichkeiten bereit hält (z. B. Beschränkungen der Kommunikation oder des Paketempfangs gemäß §§ 9 ff. MVollzG Schl.-H., Beschränkungen bzw. Widerruf vor Lockerungen gemäß §§ 17, 18 MVollzG Schl.-H.), andererseits aber bewusst auf bestimmte Mechanismen - etwa ein eigenes Disziplinarrecht - verzichtet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2008 - 2 Vollz Ws 42/08 -, SchlHA 2008, 361 = Recht & Psychiatrie 2009, 108).
  • KG, 10.11.2000 - 5 Ws 748/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11
    Keinesfalls liegt es im Belieben allein des Verurteilten, eine Therapie für sich passend auszugestalten (KG, Beschluss vom 10. November 2000 - 1 AR 1327/00 - 5 Ws 748/00, 1 AR 1327/00, 5 Ws 748/00, bei Juris).
  • OLG Hamm, 07.08.2012 - 2 Ws 252/12

    Haftbefehl. Wiederinvollzugsetzung, Gründe

    Bereits der Umstand, dass das Gericht nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regelungen unterworfenen Erkenntnisverfahrens zur Überzeugung der Täterschaft und Schuld des Angeklagten gelangt ist, spricht für eine hohe Wahrscheinlichkeit eines strafbaren Verhaltens des Angeklagten in der festgestellten Weise (vgl. BGH NStZ 2004, 276; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 3. März 2011- III-2 Ws 53/11 -).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2018 - 4 Ws 271/18

    Erfolgsaussichten einer Suchttherapie einer Schwangeren bzw. Mutter eines jungen

    Es kann daher nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass ihr Regelungen und Erfordernisse des Klinikbetriebs schon zu Beginn an derart präsent und gewohnt vorkommen mussten, dass ihr bei vorhandenem Suchtdruck die einschneidende Bedeutung eines solchen Rückfalls deutlich genug geworden sein musste (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11, BeckRS 2011, 22823).
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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2011 - 3 Ws 136/11, 1 AR 413/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29205
KG, 27.06.2011 - 3 Ws 136/11, 1 AR 413/11 (https://dejure.org/2011,29205)
KG, Entscheidung vom 27.06.2011 - 3 Ws 136/11, 1 AR 413/11 (https://dejure.org/2011,29205)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11, 1 AR 413/11 (https://dejure.org/2011,29205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 388
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus KG, 27.06.2011 - 3 Ws 136/11
    So folgt aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur die Pflicht, Besuche von Ehegatten und Kindern in angemessenem Umfang zu ermöglichen [BVerfGE 42, 95, 101 ff.], sondern die Maßnahmen, die einen solchen Besuch belasten, auf das Unverzichtbare zu beschränken.
  • OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22

    Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung

    Darin hat der Senat dargelegt, dass die - von dem Landgericht für seine entgegenstehende Auffassung herangezogene - Entscheidung des OLG Hamm (Beschl. v. 04.10.2011 - 1 VAs 42/11, NStZ-RR 2012, 62), wonach der Rechtsweg nach §§ 23ff. EGGVG weiterhin eröffnet sein soll, wenn sich ein Antrag gegen allgemeine Regelungen mit unmittelbarer Wirkung richte und die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffe, mittlerweile von der inzwischen vorherrschenden Auffassung (vgl. u.a. KG, Beschl. v. 27.06.2011 - 3 Ws 136/11, NStZ-RR 2011, 388; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2017 - 2 VAs 18/17, BeckRS 2017, 146280 Rn. 6f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19) zu Recht nicht geteilt wird.
  • OLG Koblenz, 29.11.2017 - 2 VAs 18/17

    Untersuchungshaftvollzug: Zulässiger Rechtsweg für einen Antrag auf gerichtliche

    8 Anders als nach früherer, bis 31.12.2009 geltender Rechtslage (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ 1997, 407) ist der subsidiäre (§ 23 Abs. 3 EGGVG) Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG nach der gesetzlichen Neuregelung in § 119a StPO auch bei den Untersuchungshaftvollzug betreffenden abstrakt-generellen Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche über den individuellen Interessenbereich einzelner Inhaftierter hinausgehen, nicht mehr gegeben (OLG Koblenz, Beschl. v. 10.12.2013 - 2 VAS 16, 18, 19/13; KG NStZ-RR 2011, 388 eine Allgemeinverfügung betreffend - indes ohne weitere Erörterung; KG NStZ-RR 2013, 284; Karlsruher Kommentar/Schultheis, StPO, 7. Aufl. § 119a Rdnr. 3; LR-Hilger StPO, 26. Aufl., § 119 Rn. 160 ff.; LR-Böttcher a.a.O. § 23 EGGVG Rn. 63, 67-69;, Schultheis NStZ 2013, 87, 91).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2019 - 2 Ws 365/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Ermessensausübung bei der Gestattung von

    Ebenso ist dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf den Schutz seiner Privatsphäre und seiner Familie Rechnung zu tragen (KG, Beschluss vom 27.06.2011 - 3 Ws 136/11, BeckRS 2011, 20094).
  • OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19

    1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
  • OLG Naumburg, 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19

    Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt: Antrag auf gerichtliche

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
  • OLG Hamburg, 13.11.2013 - 3 Ws 52/13

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Fortdauerentscheidung nach neuer

    Eine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verwarf der Senat durch Beschluss vom 11. November 2011 (3 Ws 136/11).
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