Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.2012

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5464
BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12 (https://dejure.org/2012,5464)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2012 - 1 StR 100/12 (https://dejure.org/2012,5464)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 (https://dejure.org/2012,5464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB, § 267 Abs 3 S 4 StPO
    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen; günstige Prognose trotz Bewährungsbruchs

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit von Ausführungen des Gerichts zur Frage der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung bei Antrag des Verteidigers hierauf

  • rewis.io

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen; günstige Prognose trotz Bewährungsbruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56; StPO § 267 Abs. 3 S. 4
    Erforderlichkeit von Ausführungen des Gerichts zur Frage der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung bei Antrag des Verteidigers hierauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    1 Jahr und 2 Monate für Diebstahl von Katzenfutter (72,46 €) "nicht unvertretbar hoch"?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.2003 - 2 StR 54/03

    Strafzumessung (gerechter Ausgleich des Unrechts- und Schuldgehalts)

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12
    Sie ist nicht unvertretbar hoch und löst sich noch nicht nach oben von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2003 - 2 StR 54/03, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 18).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12
    Aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Strafaussetzung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12, Rn. 4).
  • BGH, 05.03.1997 - 2 StR 63/97

    Anforderungen an die formgerechte Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12
    Aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Strafaussetzung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12, Rn. 4).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Das pflichtgemäße Ermessen des Tatgerichts ist vorliegend auch nicht deshalb überschritten, weil die Strafkammer dem Angeklagten trotz seines Bewährungsversagens nochmals Bewährung gewährte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201 und vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38).
  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte

    Der Bewährungsbruch, den das Landgericht bei der Strafzumessung hervorgehoben und mithin auch bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB nicht aus dem Blick verloren hat, schließt eine günstige Kriminalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB nicht von vornherein aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201; vom 23. Juni 1983 - 1 StR 376/83, NStZ 1983, 454).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

    c) Der Umstand, dass der Angeklagte während einer laufenden Bewährungszeit zwei gravierende Betäubungsmittelstraftaten beging, hätte auch in die nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung als prognostisch relevantes Kriterium miteinbezogen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2012 ? 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201; Urteil vom 10. November 2004 ? 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38; Beschluss vom 4. Januar 1991 ? 5 StR 573/90, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15).
  • BayObLG, 23.02.2024 - 206 StRR 55/24

    Strafaussetzung zur Bewährung, Revisionsgericht, Freiheitsstrafe,

    c) Noch zutreffend hat das Landgericht im Rahmen der Prognoseentscheidung berücksichtigt, dass der Angeklagte nach Begehung der hiesigen Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt hat (UA S. 28), was aufgrund des Strafeindrucks zu einer positiven Prognose führen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2012, 1 StR 100/12, zitiert nach juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.03.2005, 1 Ss 203/04, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20

    Erstverbüßer in anderer Sache, Bewährungsprognose, Legalprognose,

    Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) -, Rn. 4 - 5, juris; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 StR 210/12 - juris; BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 - juris).
  • OLG Bamberg, 03.08.2012 - 3 Ss 80/12

    Strafzumessung: Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafaussetzung zur

    Auch wenn nach den sonst getroffenen Feststellungen eine Strafaussetzung zur Bewährung keineswegs auf der Hand liegt, lassen all diese Umstände und Wertungen nämlich nicht den Schluss zu, eine Strafaussetzung zur Bewährung sei als derart fernliegend anzusehen, dass sich eine ausdrückliche Erörterung der Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen als entbehrlich erweisen könnte (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschlüsse vom 21.03.2012 - 1 StR 100/12 = NStZ-RR 2012, 201 f. und vom 13.03.2008 - 4 StR 534/07 [bei juris] = StV 2008, 345 [Ls]).
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    bb) Gleichwohl schließt ein Bewährungsversagen eine nochmalige Strafaussetzung zur Bewährung nicht von vornherein aus (BGH, Urt. v. 14.04.2022 - 5 StR 313/21 bei juris; Beschluss vom 21.03.2012 - 1 StR 100/12 = NStZ-RR 2012, 201; Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306; 10.11.2004 - 1 StR 339/04 = NStZ-RR 2005, 38; Beschl. vom 04.01.1991 - 5 StR 573/90 = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15; BayObLG a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8572
BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12 (https://dejure.org/2012,8572)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 StR 83/12 (https://dejure.org/2012,8572)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12 (https://dejure.org/2012,8572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1, 2 StGB; § 46 StGB; § 46b StGB
    Raub (besonders schwerer Raub; Begriff der Waffe); Strafzumessung (mögliche Strafmilderung bei Hilfe zur Festnahme von Tatbeteiligten trotz Leugnung des eigenen Tatbeitrags; Kronzeugenregelung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b Abs 1 StGB, § 46b Abs 2 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 250 Abs 3 StGB
    Strafzumessung: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe trotz Leugnung des eigenen Tatbeitrages

  • Wolters Kluwer

    Austreten des Explosionsdrucks nach vorne aus dem Lauf der Waffe als Voraussetzung für das Unterfallen einer Schreckschusspistole unter den Waffenbegriff des besonders schweren Raubes

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe trotz Leugnung des eigenen Tatbeitrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Austreten des Explosionsdrucks nach vorne aus dem Lauf der Waffe als Voraussetzung für das Unterfallen einer Schreckschusspistole unter den Waffenbegriff des besonders schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 201
  • NStZ-RR 2014, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt eine geladene Schreckschusspistole nur dann dem Waffenbegriff des § 250 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und deshalb die Waffe nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 201 f.).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Kronzeugenregelung und der

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12
    Der Umstand, dass der Angeklagte seine eigenen Tatbeiträge geleugnet hat, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Falls und bei dessen Verneinung im Rahmen der Ermessenausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534f. m.w.N.)....".
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 403/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Erörterung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12
    Das Landgericht hat die Aufklärungshilfe des Angeklagten zwar bei der konkreten Strafzumessung als allgemeinen Strafmilderungsgrund berücksichtigt (UA S. 20), aber das Vorliegen des vertypten Strafmilderungsgrundes weder im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Falls gemäß § 250 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2010 5 6 - 3 StR 403/10, wistra 2011, 99) noch als selbstständigen Milderungsgrund erörtert.
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Die Rechtsprechung hat insoweit ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags für ausreichend (BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80; Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99, NStZ 2000, 433) und auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich erachtet (Beschluss vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02, StraFo 2003, 145 (in einem nicht tragenden Hinweis) sowie Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 und vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201 (jeweils für § 46b StGB aF)).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22

    Voraussetzungen des Computerbetruges im SEPA-Lastschriftverfahren (Verwendung

    Der Umstand, dass der Angeklagte bestritten hat, den kriminellen Hintergrund des Lastschriftbetruges gekannt und eine Entlohnung erhalten zu haben, steht der Anwendung des § 46b StGB nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Prüfung des besonders schweren Falls und der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201; vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Dass der Angeklagte seine eigene Tatbeteiligung in Abrede stellt oder falsch darstellt, steht der Anwendung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes der Aufklärungshilfe nach § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist bei der Gesamtwürdigung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 1, Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12 - Rn. 6 a.E. m.w.N., juris, NStZ-RR 2012, 201; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 Rn. 11 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 46b Rn. 13 m.w.N.).

    Dass der Angeklagte seine eigene Tatbeteiligung in Abrede stellt oder falsch darstellt, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist bei der Gesamtwürdigung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 1, Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12 - Rn. 6 a.E. m.w.N., juris, NStZ-RR 2012, 201; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 -, Rn. 11 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; Fischer, a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18

    Mittäterschaft (erforderliche Urteilsfeststellungen; sukzessive Mittäterschaft)

    Dass der Angeklagte seine Tatbeteiligung bestritten hat, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist gegebenenfalls bei der Prüfung eines minder schweren Falls (§ 250 Abs. 3 StGB) und bei dessen Verneinung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46b Rn. 13).
  • BGH, 23.11.2020 - 5 StR 462/20

    Strafmilderung bei teilgeständiger Einlassung des Angeklagten durch Aufklärung

    Dass der Angeklagte lediglich ein Teilgeständnis abgelegt hat, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2013 - 4 StR 553/12, BGHR StGB § 46b Abs. 1 Nr. 1 Aufdeckung 1; vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht