Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.07.2012

Rechtsprechung
   BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12   

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BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,29550)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2012 - 5 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,29550)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,29550)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Berücksichtigung länger währender Straffreiheit als Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten; Pflicht zur Erörterung straffreier Zeiträume im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Bedeutung länger währender Straffreiheit des Angeklagten für die Gefährlichkeitsprognose

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erörterung des Zeitraums der Unauffälligkeit i.R.d. Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Bedeutung länger währender Straffreiheit des Angeklagten für die Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 170 Abs. 2
    Notwendigkeit der Erörterung des Zeitraums der Unauffälligkeit i.R.d. Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 366
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12
    Deshalb ist es grundsätzlich erforderlich, dass in die Prüfung länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten in die Prognoseentscheidung einzubeziehen ist (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 422/11, NStZ-RR 2012, 107).

    Dies liegt aber für den zweijährigen Zwischenraum zwischen Tatbegehung und der Hauptverhandlung nahe, dem für die Gefährlichkeitsprognose naturgemäß ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 422/11, NStZ-RR 2012, 107).

  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 465/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12
    Dies gilt auch für die Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen der Gefährlichkeitsprognose (BGH, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06, NStZ-RR 2007, 73).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12
    Sie hätte die Zeiträume nicht unerörtert lassen dürfen, in denen der Angeklagte unauffällig geblieben ist (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10 Rn. 11, NStZ-RR 2011, 240, 241).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher

    Der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20, juris Rn. 15; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388; vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; Beschlüsse vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21, NStZ-RR 2021, 371, 372; vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21, NStZ-RR 2021, 303, 304 f.; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20, StV 2021, 245 Rn. 8; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19, StV 2021, 221 Rn. 5).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Der länger währenden Straffreiheit des Beschuldigten käme jedenfalls dann eine prognosegünstige Bedeutung zu, wenn bei ihm in diesen Zeiträumen bereits die diagnostizierte schizo-affektive Störung vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199).
  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Dabei ist in diese Würdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20

    Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens,

    Wenn ein Angeklagter trotz eines bestehenden psychischen Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist dies ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    In diese Prüfung ist eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten einzubeziehen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Unterscheidung zwischen Einschränkung der

    Der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 15; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20 und vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12 Rn. 9; Beschlüsse vom 8. September 2021 aaO; vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 19; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5).
  • BGH, 08.09.2021 - 1 StR 275/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei kann der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 15; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20 und vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12 Rn. 9; Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 19; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5).
  • BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    In diese Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 94/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der länger währenden Straffreiheit des Angeklagten käme jedenfalls dann eine prognosegünstige Bedeutung zu, wenn bei ihm in diesen Zeiträumen bereits die diagnostizierte psychische Störung vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199).
  • BGH, 05.10.2021 - 6 StR 457/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Hang: symptomatischer

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist aber ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Taten (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14).
  • OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13

    Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit der

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Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21334
BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12 (https://dejure.org/2012,21334)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2012 - 1 StR 332/12 (https://dejure.org/2012,21334)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12 (https://dejure.org/2012,21334)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 224 StGB
    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Feststellung der Schuldfähigkeit aufgrund einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 21; StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Feststellung der Schuldfähigkeit aufgrund einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - eingeschränkte oder verminderte Unrechtseinsicht gibt es nicht

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 366 (Ls.)
  • NStZ-RR 2013, 161
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12
    In einem solchen Fall ist auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zulässig ( BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 26 f.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12
    In einem solchen Fall ist auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zulässig ( BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 26 f.).
  • BGH, 11.06.2002 - 3 StR 158/02

    Freispruch; Schuldunfähigkeit; Kostenlast bei Ergänzung der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12
    Bei dieser Sachlage, zumal die Feststellungen die Aufhebung der Unrechtseinsicht und damit die Schuldunfähigkeit bei Tatbegehung sicher belegen (s.o.), hätte das Landgericht den Angeklagten in der Urteilsformel vom Anklagevorwurf ausdrücklich freisprechen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 3 StR 158/02).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der

    Auszug aus BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2007 - 4 StR 64/07; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06; BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 430/06).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

    Auszug aus BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2007 - 4 StR 64/07; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06; BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 430/06).
  • BGH, 03.04.2007 - 4 StR 64/07

    Voraussetzungen für die Annahme einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.07.2012 - 1 StR 332/12
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2007 - 4 StR 64/07; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06; BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 430/06).
  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12 mwN).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 535/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Fehlen der Unrechtseinsicht

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist indes strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Unrechtseinsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12 und vom 3. April 2007 - 4 StR 64/07; Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 529/65, BGHSt 21, 27, 28; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 21 Rn. 3).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 325/19

    Keine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus allein

    Nimmt das Tatgericht eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss es darüber befinden, ob diese das Fehlen der Unrechtseinsicht bei der Tat zur Folge hatte oder nicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12, juris; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246 f.; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.; vom 9. Januar 2019 - 5 StR 466/18, juris, jeweils mwN).
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 120/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Unrechtseinsicht zur Folge hat; ein Täter, der trotz verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht der Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 5, jeweils mwN).
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