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   BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12   

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https://dejure.org/2013,403
BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12 (https://dejure.org/2013,403)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2013 - 5 StR 395/12 (https://dejure.org/2013,403)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 5 StR 395/12 (https://dejure.org/2013,403)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 224 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Körperverletzungsvorsatz (Indizwirkung von äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; eingeschränkt überprüfbare tatrichterliche Gesamtschau; rechtsfehlerfreie Ablehnung des Tötungsvorsatzes bei dynamischem Kampfgeschehen und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 212 StGB, § 224 Abs 1 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeit bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Tötungsvorsatzes bei Vorliegen äußerst gefährlicher Gewaltanwendungen gegen eine Person

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeit bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1
    Prüfen des Tötungsvorsatzes bei Vorliegen äußerst gefährlicher Gewaltanwendungen gegen eine Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 169
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.04.1997 - 1 StR 144/97

    Schlag mit der Schaufel - § 222 StGB - § 212, § 15 StGB, bedingter Vorsatz,

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12
    Trotz dieses gewichtigen Beweisanzeichens ist aber in einer Gesamtschau auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 1 StR 179/11, StV 2012, 89, 90, und Urteil vom 15. April 1997 - 1 StR 144/97, NStZ-RR 1997, 233).
  • BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98

    Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12
    Bei einem Tatbild im - hier gegebenen - Grenzbereich zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewusster oder gröbster Fahrlässigkeit in Bezug auf eine mögliche Todesfolge ist ein erheblicher Unterschied im konkreten Strafmaß zwischen Verurteilungen wegen versuchten Totschlags und wegen bloßer gefährlicher Körperverletzung - wie im Fall des Todeserfolgs zwischen Verurteilungen wegen Totschlags und wegen Körperverletzung mit Todesfolge - regelmäßig nicht gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98, BGHSt 45, 219, 227, und vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12
    Bei einem Tatbild im - hier gegebenen - Grenzbereich zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewusster oder gröbster Fahrlässigkeit in Bezug auf eine mögliche Todesfolge ist ein erheblicher Unterschied im konkreten Strafmaß zwischen Verurteilungen wegen versuchten Totschlags und wegen bloßer gefährlicher Körperverletzung - wie im Fall des Todeserfolgs zwischen Verurteilungen wegen Totschlags und wegen Körperverletzung mit Todesfolge - regelmäßig nicht gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98, BGHSt 45, 219, 227, und vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12
    Ob, wie die Staatsanwaltschaft meint, bei der Bestimmung der Höhe der Strafe in diesem Falle auch generalpräventive Überlegungen hätten einfließen müssen (zur generellen Zulässigkeit vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/05, StV 2005, 387, 388 mwN), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 18.05.2011 - 1 StR 179/11

    Unzureichende Begründung eines bedingten Tötungsvorsatzes (Eventualvorsatz)

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12
    Trotz dieses gewichtigen Beweisanzeichens ist aber in einer Gesamtschau auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 1 StR 179/11, StV 2012, 89, 90, und Urteil vom 15. April 1997 - 1 StR 144/97, NStZ-RR 1997, 233).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12
    Denn in derartigen Fällen ist in der Regel ein Schluss von der objektiven Gefährlichkeit der Handlungen eines Täters auf seine innere Einstellung im Sinne eines bedingten Tötungsvorsatzes zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207 mwN).
  • AG Landstuhl, 25.01.2022 - 2 Cs 4106 Js 15848/21

    Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe

    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn eine offenkundige Zunahme bestimmter Kriminalität vorliegt (BGH, NStZ-RR 2013, 169 (170); Schäfer/Sander/van Gemmeren , Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 844).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Der Tatrichter ist jedoch nicht gehalten, seinen Feststellungen zur objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung immer die ausschlaggebende indizielle Bedeutung beizumessen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; vgl. Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 169).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des

    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung sind strafmildernd, das bloße Fehlen verständlicher Motive jedoch nicht strafschärfend zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11; Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; Beschluss vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 46 Rn. 73; 76b a.E.; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 395/12, BGHR StGB § 224 Strafzumessung 1).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft);

    Auch das Nachtatverhalten der beiden Angeklagten durfte das Landgericht bei der Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 169 ,170).
  • LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NStZ-RR 2013, 169; NStZ 2012, 207; 2011, 210; 2010, 515; 2009, 629).
  • LG Offenburg, 07.01.2014 - 4 Ns 204 Js 11007/12

    Vorlage an ein Gericht höherer Ordnung im Berufungsverfahren; Tötungsvorsatz bei

    Der Tatrichter ist jedoch nicht gehalten, seinen Feststellungen zur objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung immer die ausschlaggebende indizielle Bedeutung beizumessen (BGH, Beschl. v. 09.10.2013 - 4 StR 364/13; Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; vgl. Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 169).
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