Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 24.01.2014

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13041
OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14 (https://dejure.org/2014,13041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2014 - 3 Ws 172/14 (https://dejure.org/2014,13041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 3 Ws 172/14 (https://dejure.org/2014,13041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 213 StPO, § 228 Abs 2 StPO
    Keine Terminsverlegung trotz Verhinderung des Wahlverteidigers auf Grund Terminskollision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beauftragung eines Verteidigers nach Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung; Übernahme des Mandats trotz offenkundiger Terminskollision; Beschwerde gegen die Ablehnung der Terminsverlegung; Ermessenserwägungen bei der Terminierung; Verantwortlichkeit von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1
    Beauftragung eines Verteidigers nach Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14
    Gleiches gilt für die Zurückweisung eines die Terminierung betreffenden Antrags, der mit der Verhinderung des Verteidigers begründet wird (Senat, Beschl. v. 13.09.2013 - 3 Ws 917/13 - st. Rspr.; BGHR StPO § 213 Ermessen 1; BGH, NStZ 2006, 513; 1998, 311).
  • BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06

    Recht auf ein faires Verfahren (Wahlverteidigung; Recht auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14
    Gleiches gilt für die Zurückweisung eines die Terminierung betreffenden Antrags, der mit der Verhinderung des Verteidigers begründet wird (Senat, Beschl. v. 13.09.2013 - 3 Ws 917/13 - st. Rspr.; BGHR StPO § 213 Ermessen 1; BGH, NStZ 2006, 513; 1998, 311).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94

    Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14
    Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Terminsverlegung ist ausnahmsweise zulässig, weil dadurch auch das Recht des Angeklagten berührt ist, sich in der Berufungshauptverhandlung von dem Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu lassen (Senat, StV 1995, 9 mwN).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 3 Ws 416/21

    Ablehnung einer Terminsverlegung im Strafverfahren

    Die Beschwerde ist vorliegend im Einklang mit der diesbezüglichen Senatsrechtsprechung zulässig, weil sie das Recht des Beschwerdeführers, sich als Angeklagter in der Hauptverhandlung von dem Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu lassen, berührt (Beschluss vom 20. Februar 2014 - 3 Ws 172/14 NStZ-RR 2014, 250).
  • LG Wiesbaden, 06.06.2018 - 6 Qs 38/18

    Terminsverlegung, Anwalt des Vertrauens

    Dies gilt jedoch nicht, wenn durch die Terminierung auch das Recht eines Angeklagten berührt ist, sich von einem Verteidiger oder einer Verteidigerin seines Vertrauens vertreten zu lassen (OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 172/14, NStZ-RR 2014, 2500. Eine Beschwerde kann dann darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Vorsitzenden - unter anderem wegen fehlerhafter Ausübung seines Ermessens - rechtswidrig ist; der Hauptverhandlungstermin ist in diesen Fällen durch das Beschwerdegericht aufzuheben. (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 213 StPO, Randnummer 8).
  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 1 Ss OWi/14 (133/14)
    Dabei sind zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens alle Umstände des Einzelfalls angemessen gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 3 Ws 172/14 juris; OLG Braunschweig. Beschluss vom 20. Januar 2012 - Ss (OWiZ) 206/11e juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13705
OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14 (https://dejure.org/2014,13705)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.2014 - 3 Ws 56/14 (https://dejure.org/2014,13705)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 3 Ws 56/14 (https://dejure.org/2014,13705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 Abs 2 StPO
    Wahl anderer Person als Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Möglichkeiten zum Vorgehen gegen die Ablehnung der Beiordnung von Pflichtverteidigern und anderen Personen i.S.d. § 138 Abs. 2 StGB

  • rechtsportal.de

    StPO § 138 Abs. 1; StPO § 141; StGB § 63
    Zurückweisung des Antrages des Angeklagten, den Beschwerdeführer als andere Person i.S.d. § 138 Abs. 2 als Wahlverteidiger zuzulassen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 250
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07

    Verteidigung: Ablehnung der Zulassung eines Nichtanwalts als Verteidiger bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein eigenes Beschwerderecht des Dritten bejaht oder vorausgesetzt wird (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12 - juris; OLG Hamm BeckRS 2010, 06465; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; OLG Karlsruhe aaO; BayObLG …
  • OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12

    Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand bei einschlägigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein eigenes Beschwerderecht des Dritten bejaht oder vorausgesetzt wird (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12 - juris; OLG Hamm BeckRS 2010, 06465; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; OLG Karlsruhe aaO; BayObLG …
  • OLG Karlsruhe, 08.05.1987 - 1 Ws 32/87

    Verteidigung; Beamter; Volljurist; Schwurgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14
    Durch die Vorschrift soll vielmehr ausschließlich im Interesse des Beschuldigten bestimmten Personen, die über eine für seine Verteidigung vorteilhafte besondere Sachkunde verfügen, und sein besonderes Vertrauen genießen, eine Mitwirkung am Strafverfahren ermöglicht werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1987, 424 auch zur Entstehungsgeschichte).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 Ws 918/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14
    Vom Beschwerdegericht kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüft werden (OLG Celle aaO; OLG Koblenz aaO; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91; jeweils m.N.).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Gegen die Versagung der Genehmigung gemäß § 138 Abs. 2 StPO kann die zum Verteidiger gewählte Person nach herrschender Meinung aus eigenem Recht Beschwerde einlegen (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12, juris Rn. 6; Laufhütte in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 138 Rn. 17; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, § 138 Rn. 32; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 23; Wessing in BeckOK StPO, § 138 Rn. 19 (Stand: Januar 2015); a. A. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 3 Ws 56/14).
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