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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13   

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BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13 (https://dejure.org/2014,15943)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - 3 StR 386/13 (https://dejure.org/2014,15943)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 (https://dejure.org/2014,15943)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 64 StGB
    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung; Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung); zum "Hang" als Voraussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines Hangs zum Rauschmittelkonsum

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Maßstab für die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln i.S.d. § 64 StGB

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines Hangs zum Rauschmittelkonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 358 Abs. 2 S. 3
    Maßstab für die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln i.S.d. § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abstinenz während Arbeitszeit schließt Hang zum übermäßigen Rauschmittelgenuss nicht aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 271
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13
    Dass der Angeklagte in der Lage war, während der Arbeitszeiten seinen Alkoholkonsum zu unterlassen, steht daher dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 mwN).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13
    b) Die Feststellungen des Landgerichts beruhen auf einer tatrichterlichen Beweiswürdigung, die der Nachprüfung im Revisionsverfahren standhält (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelgenuss bereits Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen; das Fehlen dieser Beeinträchtigungen schließt indessen nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschluss vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13, BGHR StGB § 64 Satz 1 Hang 1 mwN; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 (in NStZ-RR 2014, 271 nur LS)).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15

    Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff,

    Das Landgericht hat zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend den Hang im Sinne von § 64 StGB dahingehend verstanden, dass es sich dabei um eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, handelt (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 646/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).
  • BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, NStZ-RR 2017, 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 7a).

  • BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Der Annahme eines Hanges steht schließlich nicht entgegen, dass der Angeklagte immer wieder in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).

  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 10, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Dies belegt allenfalls, dass der Angeklagte kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, was jedoch einen Hang nicht ausschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 11, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

  • BGH, 31.07.2019 - 5 StR 286/19

    Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln (Abhängigkeit; Neigung; soziale

    Ausreichend für die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Konsumgewohnheiten sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).

    Ebenso wenig steht der Annahme eines Hanges entgegen, dass der Angeklagte immer wieder in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, aaO).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteile vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5; vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).

  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Hang,

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).

  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 101/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hangs);

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 155/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 350/17

    Doppelverwertungsverbot (keine strafschärfende Berücksichtigung der Gefährdung

  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 215/15

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; inkonstante

  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 262/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 269/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs)

  • BGH, 20.12.2018 - 1 StR 600/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 287/16

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
  • BGH, 12.07.2016 - 3 StR 243/16

    Rechtsfehlerhafte Unterlassung der Prüfung der Unterbringung in einer

  • BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: physische Abhängigkeit,

  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 29/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Konsum

  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 600/14

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer

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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15942
BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13 (https://dejure.org/2014,15942)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 (https://dejure.org/2014,15942)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 3 StR 382/13 (https://dejure.org/2014,15942)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters"; Relevanz statistischer Prognoseinstrumente; Erörterungsbedarf bei "nicht typischem Hangtäter")

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ergebnis statistischer Bewertung der Gefährlichkeit eines Täters belegt nicht dessen Hang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 271
  • StV 2015, 220
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Sein Vorliegen hat der Tatrichter - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09, juris; Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Diese Würdigung bedarf in den Fällen von § 66 Abs. 2 und § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, bei denen Vortaten und Vorverbüßungen fehlen, besonderer Sorgfalt (BGH, Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 355/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerfrei die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 und § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB festgestellt und die im vorliegenden Fall fortgeltenden erhöhten Anforderungen an die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, NJW 2014, 1316; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, juris).
  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 399/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung aller Umstände)

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Sein Vorliegen hat der Tatrichter - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09, juris; Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Diese Würdigung bedarf in den Fällen von § 66 Abs. 2 und § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, bei denen Vortaten und Vorverbüßungen fehlen, besonderer Sorgfalt (BGH, Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, juris Rn. 5).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Insoweit braucht sich der Senat auch hier nicht näher mit der Frage zu befassen, ob es grundsätzlich zulässig ist, aus einer Gefährlichkeitsprognose auf den Hang des Täters zur Begehung von Straftaten rückzuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301, 302; vgl. demgegenüber etwa BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 132: naheliegend, dass die Feststellung der Gefährlichkeitsprognose im Regelfall auf das Vorliegen eines Hangs hindeutet; BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, juris Rn. 8: Bejahung der Gefährlichkeitsprognose unvereinbar mit dem Schluss, bei dem Täter liege kein "Hang" zur Begehung von Straftaten vor).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Insoweit braucht sich der Senat auch hier nicht näher mit der Frage zu befassen, ob es grundsätzlich zulässig ist, aus einer Gefährlichkeitsprognose auf den Hang des Täters zur Begehung von Straftaten rückzuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301, 302; vgl. demgegenüber etwa BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 132: naheliegend, dass die Feststellung der Gefährlichkeitsprognose im Regelfall auf das Vorliegen eines Hangs hindeutet; BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, juris Rn. 8: Bejahung der Gefährlichkeitsprognose unvereinbar mit dem Schluss, bei dem Täter liege kein "Hang" zur Begehung von Straftaten vor).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Dieser Mangel wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass sich das Landgericht zur Begründung des Hanges auf die vom Sachverständigen referierten Ergebnisse der Anwendung mehrerer statistischer Prognoseinstrumente auf den Angeklagten stützt, ohne dabei allerdings in den Blick zu nehmen, dass diese Prognoseinstrumente maßgeblich nicht der Beurteilung des Hangs des Täters zur Begehung von Straftaten, sondern der Einschätzung seiner künftigen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit dienen sollen (zur Differenzierung zwischen diesen beiden Anordnungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerfrei die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 und § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB festgestellt und die im vorliegenden Fall fortgeltenden erhöhten Anforderungen an die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, NJW 2014, 1316; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, juris).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 563/13

    Voraussetzungen der Anordnung von Sicherungsverwahrung gegen einen

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13
    Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerfrei die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 und § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB festgestellt und die im vorliegenden Fall fortgeltenden erhöhten Anforderungen an die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, NJW 2014, 1316; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, juris).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Sein Vorliegen hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 - BeckRS 2017, 123287; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271).

    Diese Würdigung bedarf in den Fällen der § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB, bei denen symptomatische Vortaten und neuerliche Delinquenz trotz erfolgter Einwirkung des Straf- oder Maßregelvollzugs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 StGB fehlen, besonderer Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 29.11.2008 - 3 StR 300/18 - NStZ-RR 2019, 140; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271; BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 3 StR 69/10 - NStZ-RR 2010, 203).

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Das Vorliegen eines solchen Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18 Rn. 16; Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 Rn. 22; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 Rn. 9; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18; und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246; und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Diese Würdigung bedarf in den Fällen von § 66 Abs. 2 und 3 StGB, bei denen Vortaten und Vorverbüßungen fehlen, besonderer Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 06.05.2014- 3 StR 382/13).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN; Urteile vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz); siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob im Fall einer rechtsfehlerfreien Prognose zukünftiger Gefährlichkeit allein aus dieser auf das Vorliegen eines Hangs i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB geschlossen werden kann, was der Senat ohnehin wegen der vergangenheitsbezogenen Betrachtung beim Hang auf der einen und der Zukunftsperspektive der Gefährlichkeitsprognose auf der anderen Seite für zweifelhaft hält (siehe bereits BGH, Urteil vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Fn. 30 mwN (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz); siehe aber auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • LG Cottbus, 03.03.2020 - 23 KLs 25/18
    Ein Hang ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann anzunehmen, wenn ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters besteht, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014, 3 StR 382/13, juris).
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

    Dass es sich dabei um eine Gefährlichkeit handelt, der wahrscheinlich ein Hang im Sinne eines eingeschliffenen Verhaltensmusters zugrunde liegt, das den Angeklagten immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272 mwN), wird dadurch aber nicht tragfähig belegt.
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    in StraFo 2017, 246 und v. 6.5.2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25.5.2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
  • BGH, 21.07.2020 - 1 StR 192/20

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 34/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hangs)

  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

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Rechtsprechung
   KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14 - 141 AR 13/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14514
KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14 - 141 AR 13/14 (https://dejure.org/2014,14514)
KG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 Ws 17/14 - 141 AR 13/14 (https://dejure.org/2014,14514)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 - 141 AR 13/14 (https://dejure.org/2014,14514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung nach Ablauf der Bewährungszeit hinsichtlich Schaffung eines Vertrauenstatbestands

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zeitliche Grenzen des Widerrufs der Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährungswiderruf 54 (!!) Monate nach Ende der Bewährungszeit - geht "natürlich nicht”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 271
  • StV 2015, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 10.09.2012 - 2 Ws 55/12

    Straferlass während Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14
    Da der Widerruf der Strafaussetzung nicht mehr in Betracht kommt, ist der Erlass der Strafe geboten (§ 56g Abs. 1 StGB; vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2012 - 2 Ws 55/12 -).
  • OLG Hamm, 07.05.1998 - 2 Ws 167/98

    Straferlass, Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes, Zurückstellung der

    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verurteilte mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. BGH NStZ 1998, 586; OLG Hamm NStZ 1998, 478, 479; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 501; KG, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 5 Ws 378/06 - [Widerruf 26 Monate nach Ablauf der Bewährungszeit unverhältnismäßig]; 15. August 2001 - 5 Ws 437/01 -).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.1988 - 1 Ws 245/88

    Widerruf; Strafaussetzung; Strafrestaussetzung; Verurteilter; Dauer des

    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verurteilte mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. BGH NStZ 1998, 586; OLG Hamm NStZ 1998, 478, 479; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 501; KG, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 5 Ws 378/06 - [Widerruf 26 Monate nach Ablauf der Bewährungszeit unverhältnismäßig]; 15. August 2001 - 5 Ws 437/01 -).
  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14
    Im Gegensatz dazu sind konkrete Ereignisse innerhalb des Verfahrens, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der zuständigen Justizstellen geeignet, aus der maßgeblichen Sicht des Verurteilten ein Vertrauen zu schaffen, mit dem Widerruf sei nicht mehr zu rechnen (vgl. KG NJW 2003, 2468, 2469 und Beschluss vom 15. August 2001 - 5 Ws 432/01 -).
  • KG, 15.08.2001 - 5 Ws 432/01
    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14
    Im Gegensatz dazu sind konkrete Ereignisse innerhalb des Verfahrens, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der zuständigen Justizstellen geeignet, aus der maßgeblichen Sicht des Verurteilten ein Vertrauen zu schaffen, mit dem Widerruf sei nicht mehr zu rechnen (vgl. KG NJW 2003, 2468, 2469 und Beschluss vom 15. August 2001 - 5 Ws 432/01 -).
  • KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung der Grundsätze der

    Dabei kann ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der zuständigen Justizstellen dazu betragen, aus der maßgeblichen Sicht des Verurteilten ein Vertrauen zu schaffen, zu einem Widerruf werde es nicht mehr kommen (vgl. zum Vorstehenden KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 - juris Rz. 6 m.w.N.).

    Im Bezirk des Kammergerichts ist ein solcher Hinweis üblich (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 2 Ws 362/14 - juris Rz. 11 ; vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 - juris Rz. 11 ).

    Da der einzig gebotene Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen der Anlasstat vom 20. Juni 2012 nicht mehr in Betracht kommt, war die Strafe nach § 56g Abs. 1 StGB zu erlassen (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 - juris Rz. 20 ).

  • LG Neuruppin, 11.08.2022 - 17 StVK 103/22
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verurteilte mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 1. Februar 2018 - III-4 Ws 3/18 -, juris Rn. 4; KG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verzögert wurde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 17/14 -, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 1 AR 224/03 - 5 Ws 90/03 -, juris Rn. 11).

  • KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22

    Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafbefehl

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Kammergerichts kann einem Widerruf entgegenstehen, dass bei dem Verurteilten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, ein Widerruf der Strafaussetzung wegen der Anlasstat werde nicht mehr erfolgen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 -, juris; Senat, Beschluss vom 22. Januar - 2 Ws 17/14 -, juris; KG, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 Ws 30/15 -).
  • OLG München, 07.08.2023 - 2 Ws 435/23

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz zuvor ergangener Zubilligung

    Die Vertrauensbildung ist kein plötzliches Ereignis, sondern ein sich entwickelnder Prozess, in dessen Verlauf der Verurteilte auch die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft berücksichtigen muss (KG, Beschluss vom 22.01.2014 - 2 Ws 17/14 - 141 AR 13/14, BeckRS 2014, 13287; BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 57. Ed. 1.5.2023, StGB § 56f Rn. 24).
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