Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 10.03.2016

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 2 Ss-OWi 52/16, 2 Ss OWi 52/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10343
OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 2 Ss-OWi 52/16, 2 Ss OWi 52/16 (https://dejure.org/2016,10343)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2016 - 2 Ss-OWi 52/16, 2 Ss OWi 52/16 (https://dejure.org/2016,10343)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2016 - 2 Ss-OWi 52/16, 2 Ss OWi 52/16 (https://dejure.org/2016,10343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67 Abs. 2 OWiG, § 410 StPO, § 318 StPO, § 344 Abs. 1 StPO
    Rechtsmittelbeschränkung auf die Rechtsfolgen ist unwirksam, wenn eine Verurteilung wegen Vorsatzes, statt wegen Fahrlässigkeit im Betracht kommt (§ 67 Abs. 2 OWiG)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Einspruch beschränkt, aber Messung soll überprüft werden" - unwirksam. Und: Keine Rosinentheorie!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelbeschränkung auf die Rechtsfolgen ist unwirksam, wenn eine Verurteilung wegen Vorsatzes, statt wegen Fahrlässigkeit im Betracht kommt (§ 67 Abs. 2 OWiG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsatz; Rechtsmittelbeschränkung; Rechtsfolge; Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 152
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07

    Fahrverbot nur für Krafträder (Taxiunternehmer)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 2 Ss OWi 52/16
    Soweit sich aus der von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten unveröffentlichten Entscheidung des Senats (2 Ss-OWi 786/11) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 119 [OLG Bamberg 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07] etwas anderes ergeben sollte, lagen dem ausschließlich prozeßökonomische Erwägungen zu Grunde (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 119 Rn. 7 [OLG Bamberg 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07] ).
  • OLG Bamberg, 30.10.2017 - 3 Ss OWi 1206/17

    Voraussetzungen für wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Ergibt sich aus Erklärungen des Betroffenen oder seiner Verteidigung, dass (weiterhin) auch die Schuld oder deren Umfang angegriffen wird, ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.3.2016 - 2 Ss OWi 52/16 = NStZ-RR 2016, 152; BayObLG, Beschl. v. 04.09.2000 - 1 ObOWi 443/00 [bei juris]).

    oder seiner Verteidigung, dass (weiterhin) auch die Schuld oder deren Umfang angegriffen wird, ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.3.2016 - 2 Ss OWi 52/16 = NStZ-RR 2016, 152; BayObLG, Beschluss vom 04.09.2000 - 1 ObOWi 443/00 [bei juris]; vgl. auch Burhoff [Hrsg.]/Gieg, Handbuch OWi-Verfahren, 5. Aufl. [2018], Rn. 944 und Göhler-Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. [2017] § 67 Rn. 29, 37).

  • OLG Rostock, 14.04.2022 - 21 Ss OWi 24/22

    Zulässigkeit einer Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge

    Der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge (§ 67 Abs. 2 OWiG) steht im Verfahren über eine nach dem Bußgeldbescheid fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit nicht entgegen, dass das Tatgericht bereits den rechtlichen Hinweis erteilt hat (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO), dass eine Vorsatzverurteilung in Betracht kommt (Anschluss unter Aufgabe eigener Rechtsprechung und Fortführung: OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.03.2016, Az.: 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15; entgegen: OLG Frankfurt, Beschluss v. 23.03.2016, 2 Ss-OWi 52/16).

    Das Amtsgericht muss in dieser Konstellation von der im Bußgeldbescheid - zumindest konkludent - zum Ausdruck kommenden Tatvariante ausgehen (OLG Oldenburg, a. a. O., Rn. 11 (zitiert nach juris); aA OLG Frankfurt, Einzelrichterbeschluss v. 23.03.2016, 2 Ss-OWi 52/16, Rn. 14 (zitiert nach juris)).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 2 Ss OWi 1149/22

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach richterlichem Hinweis

    Dabei hat es auch auf die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 23. März 2016 - 2 Ss-OWi 52/16 hingewiesen, nach der eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nicht mehr zulässig sei (Bl. 37 d.A.).

    Die von dem Amtsgericht zitierte und zutreffend wiedergegebene Entscheidung eines Einzelrichters des damals einzigen Bußgeldsenats des OLG Frankfurt am Main vom 23. März 2016 - 2 Ss-OWi 52/16 steht der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nicht entgegen.

  • AG Schwelm, 14.12.2017 - 60 OWi 679/17

    Vorsatz bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der so hoch ist, dass der sogenannte dop-pelte Vorsatz mehr als naheliegt, ist die daraus folgende Bewertung für die Rechts-folgenseite in aller Regeln zwingend (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2016, Aktenzeichen 2 Ss OWi 52/16).

    Da eine erklärte Rechtsmittelbeschränkung in sich widerspruchsfrei und unmissverständlich sein muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom23.03.2016, 2 Ss OWi 52/16, zitiert nach BeckOnline), ist die Beschränkung unbeachtlich.

  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 1 Ss OWi 1149/22

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach richterlichem Hinweis

    Dabei hat es auch auf die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 23. März 2016 - 2 Ss- OWi 52/16 hingewiesen, nach der eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nicht mehr zulässig sei (Bl. 37 d.A.).

    Die von dem Amtsgericht zitierte und zutreffend wiedergegebene Entscheidung eines Einzelrichters des damals einzigen Bußgeldsenats des OLG Frankfurt am Main vom 23. März 2016 - 2 Ss- OWi 52/16 steht der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nicht entgegen.

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6542
OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15 (https://dejure.org/2016,6542)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.03.2016 - 4 Ss 700/15 (https://dejure.org/2016,6542)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15 (https://dejure.org/2016,6542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch Bedrängen und Überholen auf der Autobahn; Verhängung eines Fahrverbots; Zeitablauf seit der Tatbegehung

  • blutalkohol PDF, S. 320
  • Justiz Baden-Württemberg
  • rechtsportal.de

    StGB § 44 Abs. 1
    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs; U.a. bedrängen und rechts überholen auf der Autobahn; Verhängung eines Fahrverbots; Zeitablauf seit der Tatbegehung

  • rechtsportal.de

    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Zeitablauf beim StGB-Fahrverbot - Berechnung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absehen vom Fahrverbot - wegen Zeitablaufs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung durch einen Unterbevollmächtigten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeit zwischen dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Revisionsgerichts und die Frage der Verhängung eines Fahrverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 152
  • NZV 2016, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Auch berücksichtigt das Urteil das Bestehen einer Wechselwirkung zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe des Fahrverbots und kommt zu dem Ergebnis, dass der angestrebte (spezialpräventive) Zweck des Fahrverbots nicht durch eine höher bemessene Hauptstrafe erreicht werden kann (vgl. dazu OLG Hamm, StV 2004, 489; OLG Köln, DAR 2005, 697).

    Die Zeit zwischen dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Revisionsgerichts ist bei der Prüfung der Frage, ob wegen Zeitablaufs von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen ist, jedenfalls für das strafrechtliche Fahrverbot gemäß § 44 StGB nicht zu berücksichtigen (anders OLG Hamm, StV 2004, 489, wobei dort das tatrichterliche Urteil mangels Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe einen Rechtsfehler enthielt; anders wohl auch Thüringer OLG, VRS 112, 351).

  • OLG Jena, 19.07.2006 - 1 Ss 113/06

    Strafzumessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Die Feststellungen im Urteil tragen den Ausspruch eines Fahrverbots nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. hierzu auch Thüringer Oberlandesgericht, VRS 112, 351), zumal sogar ein Regelbeispiel gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 StGB vorliegt.

    Die Zeit zwischen dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Revisionsgerichts ist bei der Prüfung der Frage, ob wegen Zeitablaufs von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen ist, jedenfalls für das strafrechtliche Fahrverbot gemäß § 44 StGB nicht zu berücksichtigen (anders OLG Hamm, StV 2004, 489, wobei dort das tatrichterliche Urteil mangels Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe einen Rechtsfehler enthielt; anders wohl auch Thüringer OLG, VRS 112, 351).

  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Dabei wird der Sinn des Fahrverbotes nach einer in Rechtsprechung und Literatur erkennbaren Tendenz in Frage gestellt, wenn der zu ahnende Verkehrsverstoß jedenfalls ein Jahr und neun Monate zurückliegt (so insbesondere BGH, wistra 2002, 57; vgl. auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 44 Rn. 15 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2011 - 1 SsBs 24/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots bei langem zeitlichem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Der in der Rechtsprechung zum Fahrverbot gemäß § 25 StVG teilweise vertretenen Auffassung, dass in jedem Fall auch der Zeitraum bis zur Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in die Beurteilung einzustellen sei (so OLG Zweibrücken, DAR 2011, 649; KG Berlin, VRS 113, 69; implizit auch OLG Köln, StraFo 2004, 287 und BayObLG, ZfSch 2004, 91; a.A. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 25 StVG Rn. 24; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 385; OLG Hamm, DAR 2011, 409; OLG Celle, VD 2013, 200), kann jedenfalls für die Nebenstrafe gemäß § 44 StGB nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Der in der Rechtsprechung zum Fahrverbot gemäß § 25 StVG teilweise vertretenen Auffassung, dass in jedem Fall auch der Zeitraum bis zur Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in die Beurteilung einzustellen sei (so OLG Zweibrücken, DAR 2011, 649; KG Berlin, VRS 113, 69; implizit auch OLG Köln, StraFo 2004, 287 und BayObLG, ZfSch 2004, 91; a.A. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 25 StVG Rn. 24; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 385; OLG Hamm, DAR 2011, 409; OLG Celle, VD 2013, 200), kann jedenfalls für die Nebenstrafe gemäß § 44 StGB nicht gefolgt werden.
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Der in der Rechtsprechung zum Fahrverbot gemäß § 25 StVG teilweise vertretenen Auffassung, dass in jedem Fall auch der Zeitraum bis zur Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in die Beurteilung einzustellen sei (so OLG Zweibrücken, DAR 2011, 649; KG Berlin, VRS 113, 69; implizit auch OLG Köln, StraFo 2004, 287 und BayObLG, ZfSch 2004, 91; a.A. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 25 StVG Rn. 24; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 385; OLG Hamm, DAR 2011, 409; OLG Celle, VD 2013, 200), kann jedenfalls für die Nebenstrafe gemäß § 44 StGB nicht gefolgt werden.
  • OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11

    Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot nach § 25 StVG bei zweijährigem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Der in der Rechtsprechung zum Fahrverbot gemäß § 25 StVG teilweise vertretenen Auffassung, dass in jedem Fall auch der Zeitraum bis zur Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in die Beurteilung einzustellen sei (so OLG Zweibrücken, DAR 2011, 649; KG Berlin, VRS 113, 69; implizit auch OLG Köln, StraFo 2004, 287 und BayObLG, ZfSch 2004, 91; a.A. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 25 StVG Rn. 24; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 385; OLG Hamm, DAR 2011, 409; OLG Celle, VD 2013, 200), kann jedenfalls für die Nebenstrafe gemäß § 44 StGB nicht gefolgt werden.
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2014 - Ss (B) 18/14

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Aufgrund der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten kann das Revisionsgericht auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen und daher für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen in dem angefochtenen Urteil auch nur für den Zeitraum bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung prüfen, ob der Betroffene nach der abgeurteilten Tat noch in anderer Weise strafrechtlich bzw. straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist; ihm ist es jedoch verwehrt, hierüber eigene Feststellungen zu treffen (so zum Fahrverbot gemäß § 25 StVG auch Saarländisches Oberlandesgericht, VRS 126, 203).
  • OLG Köln, 19.08.2005 - 83 Ss 26/05

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über Wegfall des Fahrverbots bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Auch berücksichtigt das Urteil das Bestehen einer Wechselwirkung zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe des Fahrverbots und kommt zu dem Ergebnis, dass der angestrebte (spezialpräventive) Zweck des Fahrverbots nicht durch eine höher bemessene Hauptstrafe erreicht werden kann (vgl. dazu OLG Hamm, StV 2004, 489; OLG Köln, DAR 2005, 697).
  • OLG Nürnberg, 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07

    Kriterien für die Strafzumessung bei Aussagedelikten; Zulässigkeit der Wertung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15
    Es ist unschädlich, dass dies erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nachgewiesen wurde (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2007, 1767; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NStZ 1995, 52; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2012, 320).
  • OLG Jena, 11.07.2012 - 1 SsRs 20/12

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Wirksamkeit einer

  • VG Karlsruhe, 23.11.2011 - 9 K 2511/11

    Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger nur bei kausaler Verknüpfung

  • KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 41/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots bei lange

  • OLG Brandenburg, 06.07.1994 - 2 Ss 8/94

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Telefax; Anforderungen an

  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Die Kammer hat sich mit der Wechselwirkung zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe nicht auseinandergesetzt (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 112/04, juris, Rdnr. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15, juris, Rdnr. 16; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 44, Rdnr. 17).
  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21

    Aufrechterhaltung Fahrverbot als Nebenstrafe trotz langer Verfahrensdauer

    Die von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 - juris; OLG Hamm NZV 2004, 598; Beschluss vom 25. Mai 2005 - 2 Ss 207/05 -, juris; OLG Düsseldorf NZV 1993, 76; Beschluss vom 23. Juli 2013 - III-5 RVs 52/13 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 St OLG Ss 147/10 - juris) sind allesamt vor der Gesetzesnovellierung zum 24. August 2017 ergangen.
  • OLG Koblenz, 18.10.2017 - 1 OLG 6 Ss 159/17

    Bei unerlaubtem Entfernen darf Unfallverursachung nicht strafschärfend gewertet

    Da die Nebenstrafe als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausgeformt ist, kann sie ihren Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Angeklagten liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 598; VRS 109 [2005], 19; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 76; Beschluss vom 23. Juni 2013 - III-5 RVs 52/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 St OLG Ss 147/10 [jeweils juris]).
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