Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.10.2019

Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28634
BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19 (https://dejure.org/2019,28634)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2019 - 4 StR 147/19 (https://dejure.org/2019,28634)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 (https://dejure.org/2019,28634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten Aussicht auf Heilung, Bewahrung vor einem Rückfall in den Hang oder der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 64 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3, 4 StPO, § 244 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in der Revision; Unrichtiger Maßstab der Strafkammer bei der Bestimmung der Erfolgsaussicht gemäß § 64 S. 2 StGB; Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge u.a.

  • rewis.io

    Maßregelanordnung: Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt entgegen sachverständiger Einschätzung und gestützt auf die bloße Möglichkeit eines Therapieerfolges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2
    Aufhebung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in der Revision; Unrichtiger Maßstab der Strafkammer bei der Bestimmung der Erfolgsaussicht gemäß § 64 S. 2 StGB ; Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge u.a.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.2011 - 3 StR 365/11

    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens (Beweisantrag;

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO liegt schon deshalb nicht vor, weil dem Antrag keine bestimmte Tatsachenbehauptung zugrunde lag, sodass es sich nicht um einen Beweisantrag handelte, der nur unter den Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 und 4 StPO abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11, NStZ 2012, 280; Urteil vom 6. November 1984 - 5 StR 628/84, NStZ 1985, 204, 206 bei Pfeiffer mwN).
  • BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18

    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, Rn. 17; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 205 mwN).
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276 mwN).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, Rn. 17; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 205 mwN).
  • BGH, 06.11.1984 - 5 StR 628/84

    Vereinbarkeit einer Zeugenaussage mit der als wahr unterstellten Behauptung -

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO liegt schon deshalb nicht vor, weil dem Antrag keine bestimmte Tatsachenbehauptung zugrunde lag, sodass es sich nicht um einen Beweisantrag handelte, der nur unter den Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 und 4 StPO abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11, NStZ 2012, 280; Urteil vom 6. November 1984 - 5 StR 628/84, NStZ 1985, 204, 206 bei Pfeiffer mwN).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt und die Anforderungen des § 64 Satz 2 StGB, wonach es einer positiv festzustellenden hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bedarf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71), nicht beachtet haben könnte.

    Hinzu kommt, dass die fehlenden Sprachkenntnisse des Angeklagten als prognoserelevanter Umstand (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, NStZ-RR 2013, 241; vom 20. Mai 2020 - 2 StR 62/20; vgl. demgegenüber aber BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 StR 91/21, StV 2021, 645) nicht in eine gebotene Gesamtwürdigung der für und gegen die Therapierbarkeit sprechenden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71) eingestellt worden sind, sich das Landgericht insoweit allein auf den Therapiewillen des Angeklagten gestützt hat.

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Während eine hinreichend konkrete Aussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB in der bisher geltenden Fassung bereits bei einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges vorlag (BT-Drucks. 16/1110, S. 13, vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 -, juris), sollen durch die gesetzliche Neuregelung die Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose moderat angehoben werden und nunmehr in Anlehnung an § 63 Satz 1 StGB eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erforderlich sein (BT-Drucks. 20/5913, S. 47).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

    Notwendig ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21 Rn. 3; Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der

    Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38 mwN).
  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab,

    Notwendig ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3; Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21, StV 2022, 300, 301).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Die Kammer hat bei dieser Gesamtwürdigung auch die Art und das Stadium der Abhängigkeitserkrankung bzw. des schädlichen Gebrauchs berauschender Substanzen sowie etwa bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten berücksichtigt und danach konkrete Anhaltspunkte erkannt, die eine Wahrscheinlichkeit eines entsprechenden Behandlungserfolges für den Angeklagten begründen (BGH, Beschluss vom 14.08.2019 - 4 StR 147/19).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38 mwN).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter

    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3 und vom 1. August 2018 ? 4 StR 54/18 Rn. 17).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 475/21

    Ersatz des Schadens im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens

    Auf dieser Grundlage kann der Senat ausschließen, dass der Angeklagte in dem erforderlichen Maße therapeutisch erreichbar ist und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dazu beitragen kann, dass er zumindest innerhalb eines erheblichen Zeitraums nicht (mehr) rückfällig wird (BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38).
  • BGH, 11.05.2022 - 4 StR 478/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose eines

    Erforderlich ist eine Prognose, dass bei erfolgreichem Verlauf die Gefährlichkeit aufgehoben oder deutlich herabgesetzt wird, und dass sich in Persönlichkeit und Lebensumständen des Täters konkrete Anhaltspunkte finden, die einen solchen Verlauf erwarten lassen (BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, juris, Rn. 17; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, juris Rn. 3; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 64 Rn. 19 mwN).
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40042
BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,40042)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2019 - 2 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,40042)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 2 StR 108/19 (https://dejure.org/2019,40042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,40042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Rauschmittelkonsums im Übermaß

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anforderungen an einen Hang

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Rauschmittelkonsums im Übermaß

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).

    Da die verfahrensgegenständliche Betäubungsmittelstraftat zumindest auch der Finanzierung des Eigenkonsums des - ansonsten mittel- und wohnungslosen - Angeklagten dienen sollte (UA S. 13), kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge seines langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820).

  • BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Konkurrenzen: Zurückstellung der

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Denn damit hat die Strafkammer der Sache nach nicht nur den Hang des Angeklagten bejaht, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, sondern auch den symptomatischen Zusammenhang zwischen seiner Abhängigkeit und der begangenen Straftat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 4 StR 137/18 - BeckRS 2018, 17348).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Eine Unterbringung nach § 64 StGB wäre aber gegenüber Maßnahmen nach § 35 BtMG - die das Vollstreckungsverfahren betreffen - vorrangig zu prüfen gewesen, wobei der Tatrichter sein ihm dabei zukommendes Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar in den Urteilsgründen darlegen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2007 - 3 StR 452/07 - NStZ-RR 2008, 73).
  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung legt auch einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Konsumverhalten und der Betäubungsmittelstraftat nahe (vgl. BGH Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17 - BeckRS 2017, 138365).
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).
  • BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Beeinträchtigung der Gesundheit;

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 5 StR 394/22, juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 2 StR 108/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 4. April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5).
  • LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20

    Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschluss vom 01.10.2019 - 2 StR 108/19, juris-Tz. 3).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2020 - 5 Ks 104 Js 459/19

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Abschiebung, Erkrankung, Vergewaltigung,

    (BGH, Beschluss v. 01.10.2019, Az. 2 StR 108/19, Zif. 3, BGH, Beschluss v. 23.10.2018, Az. 2 StR 359/18 Zif.
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Der Senat nimmt insoweit zunächst zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die zutreffenden, mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt u.a. nur BGH, Beschluss vom 01.10.2019 - 2 StR 108/19 und Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 beide bei juris; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2020 - 4 RVs 7/20 bei juris, jeweils m.w.N.) im Einklang befindlichen Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in deren vorgenannter Antragsschrift Bezug und macht sich diese insbesondere auch insoweit zu eigen, als die aufgezeigten tatrichterlichen Feststellungen ohne weiteres die Annahme nahelegen, dass bei dem Angeklagten von einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung und deshalb von einem Hang im Sinne von § 64 Satz 1 StGB auszugehen ist, immer wieder Alkohol im Übermaß zu sich zu nehmen und das verfahrensgegenständliche Tatgeschehen vom 02.08.2008 im Anschluss an ein Abstinenzversagen darauf beruhte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht