Weitere Entscheidung unten: VerfGH Saarland, 02.05.1983

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83   

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BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 (https://dejure.org/1983,884)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 (https://dejure.org/1983,884)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 (https://dejure.org/1983,884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht zur Aktenführung - Hintanhaltung von Informationen - Entfernung aus Akten - Ausländerakte - Sachlicher Bezug - Einführung von Informationen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht zur Aktenführung; Hintanhaltung von Informationen; Entfernung aus Akten; Ausländerakte; Sachlicher Bezug ; Einführung von Informationen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht zur Aktenführung; Hintanhaltung von Informationen; Entfernung aus Akten; Ausländerakte; Sachlicher Bezug ; Einführung von Informationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2135
  • NVwZ 1983, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83
    Diese Würdigung der tatsächlichen Umstände und des auf sie anzuwendenden einfachen Rechts prüft das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht nach (BVerfGE 18, 85 >92 f.<).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen oder darauf, dass das Gericht im Einzelfall Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 19, 303 >310<; 42, 143 >147 ff.<; 49, 304 >314<; 57, 9 >20<).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83
    Dass bei einer derartigen Entscheidung die privaten Interessen des Betroffenen vollständig und objektiv in die Abwägung einzustellen und dort zu würdigen sind, hat das Bundesverfassungsgericht gerade für das Aufenthaltsrecht als Kernstück des allgemeinen Ausländerrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 49, 168 >184<).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen oder darauf, dass das Gericht im Einzelfall Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 19, 303 >310<; 42, 143 >147 ff.<; 49, 304 >314<; 57, 9 >20<).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen oder darauf, dass das Gericht im Einzelfall Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 19, 303 >310<; 42, 143 >147 ff.<; 49, 304 >314<; 57, 9 >20<).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen oder darauf, dass das Gericht im Einzelfall Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 19, 303 >310<; 42, 143 >147 ff.<; 49, 304 >314<; 57, 9 >20<).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen oder darauf, dass das Gericht im Einzelfall Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 19, 303 >310<; 42, 143 >147 ff.<; 49, 304 >314<; 57, 9 >20<).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die rechtsstaatliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung bedarf keines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz (vgl. BVerfG 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 - zu 2 der Gründe; Grundmann/Greve NVwZ 2015, 1726, 1727) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die rechtsstaatliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung bedarf keines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz (vgl. BVerfG 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 - zu 2 der Gründe; Grundmann/Greve NVwZ 2015, 1726, 1727) .
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Dieser Grundsatz muss dabei nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sein, denn dieses Prinzip folgt bereits aus der Bindung der Verwaltung (und der Justiz) an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 -, juris, Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2014 - 1 S 1352/13 -, juris, Rn. 90).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Verletzung von

    Bei Rechtsvorgängen, die sich - wie der Bezug von Sozialleistungen - meist über längere Zeit erstrecken, ist die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnisquellen für das zukünftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 u.a. - juris Rdnr. 2 zur Ausländerakte; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153/87 - juris Rdnr. 10 zum Melderecht).

    Erst derartige schriftliche Akten gestatten der vollziehenden Gewalt eine fortlaufende Kenntnis aller für sie maßgeblichen Umstände ohne Rücksicht darauf, ob aus innerorganisatorischen Gründen oder wegen der Zuständigkeitsbegründung einer anderen Behörde ein neuer Bediensteter, der kein eigenes Wissen über die Vorgeschichte besitzt, mit der Bearbeitung der Sache betraut wird (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 u.a. - juris Rdnr. 2).

    Die Aktenführung liegt damit zugleich im wohlverstandenen Interesse des betroffenen Einzelnen, der nur auf der Grundlage möglichst vollständiger Erfassung aller rechtlich erheblichen Tatsachen seinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf angemessene Behandlung seiner Angelegenheit durch die zuständigen Behörden - und gegebenenfalls durch die Gerichte - mit Erfolg geltend machen kann (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 u.a. - juris Rdnr. 2).

    Ist - wie hier - die Datenerhebung rechtmäßig, so kann Rechtsfolge nur die Aufnahme der erlangten Kenntnisse in die Akten sein (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 u.a. - juris Rdnr. 3).

    Denn die Leistungsakten sind, wie schon erwähnt, die Grundlage allen weiteren behördlichen Handelns und müssen daher vollständig sein, soll die Behörde ihrer aus der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität nachkommen können (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 u.a. - juris Rdnr. 3).

    Die Pflicht der Behörden zur vollständigen Aktenführung steht auch die Entfernung aus den Akten entgegen, wenn sie erst einmal rechtmäßig dort hingelangt sind (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 u.a. - juris Rdnr. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Das Prinzip der Aktenvollständigkeit folgt aus der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.06.1983 - 2 BvR 244, 310/83 - NJW 1983, 2135; BVerwG, Beschl. v. 16.03.1988 - 1 B 153.87 - NJW 1988, 621 ; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 22.12.2000 - 2 L 38/99 - juris Rn. 55 f., m.w.N.; ebenso Bonk/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 29 Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der

    Denn auch ohne dass es eines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedarf, besteht nach dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG die behördliche Pflicht zur Anlegung und Führung von Akten (vgl. BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 06.06.1983 - 2 BvR 244/83 -, juris, Rn. 2; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 22.12.2000 - 2 L 38/99 -, juris, Rn. 55; Nds. OVG, Urteil vom 28.04.2015 - 5 LB 141/14 -, juris, Rn. 97 ff.; Ritgen, in: Knack/Hennecke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 24, Rn. 51 und § 29 Rn. 16 m.w.N.; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 29, Rn. 29 f.).

    Die Aktenführung liegt damit zugleich im wohlverstandenen Interesse des betroffenen Einzelnen, der nur auf der Grundlage möglichst vollständiger Erfassung aller rechtlich erheblichen Tatsachen seinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf angemessene Behandlung seiner Angelegenheit durch die zuständigen Behörden - und gegebenenfalls durch die Gerichte - mit Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 06.06.1983 - 2 BvR 244/83 -, juris, Rn. 2).

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87

    Meldebehörde - Aktenführung - Mangelnde Dokumentationsfunktion - Aktenvernichtung

    Die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze ist nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnissquellen für das künftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält; dies macht die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies eines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedürfte (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244, 310/83, NJW 1983, 2135).
  • VG Wiesbaden, 28.12.2016 - 6 K 332/16

    Zu Fragen der Aktenführung von (elektronischen) Akten

    Das Führen von Akten in der Verwaltung ist insoweit das implizierte Erfordernis einer funktionierenden Verwaltung und wird auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung aus der dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufes vorausgesetzt (BVerfG, NJW 1983, S. 2135 [BVerfG 06.06.1983 - 2 BvR 244/83] ; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 29 Rdnr. 30).

    Insoweit ist der Gesetzesvollzug als zentrale Aufgabe verwaltungsgemäßen Handelns nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar (BVerfG, NJW 1983, S. 2135 [BVerfG 06.06.1983 - 2 BvR 244/83] ).

  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

    Dies erfordert Nachvollziehbarkeit der rechtserheblichen Abläufe und Erwägungen, die durch geeignete Dokumentation sicherzustellen ist (zu entsprechenden Vorwirkungen des Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; vgl. außerdem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 und 310/83 -, NJW 1983, S. 2135; Kopp, Verfassungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht, 1971, S. 157; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 19 Abs. 4 Rn. 255; Schulze-Fielitz, in: Dreier, Grundgesetz, 2. Auflage 2004, Art. 19 Abs. 4 Rn. 88).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Dies folgt bereits aus der Bindung der Verwaltung (und der Justiz) an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Pflicht zur Objektivität (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83, NJW 1983, 2135, und vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361; vgl. ferner Gusy in Barton/Kölbel/Lindemann, Wider die wildwüchsige Entwicklung des Ermittlungsverfahrens (2015), S. 195 ff.).

    ee) Als unvereinbar mit diesen Maßgaben erweist sich daher eine "vorläufige Ermittlungsakte", in der - verstanden als Provisorium - die Ermittlungshandlungen zunächst dokumentiert werden, allerdings unter dem Vorbehalt, später eine neue Aktenordnung, eine vollständig andere Sortierung oder gar einen anderen Inhalt der Akten "aufzubauen" (vgl. zur Unzulässigkeit eines nachträglichen Entfernens früherer Aktenbestandteile aus Verwaltungsakten BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 310/83, NJW 1983, 2135; ferner Heghmanns/Herrmann, Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts, 5. Aufl., Rn. 51).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 9.07

    Informationsrecht - Wiederbeschaffungspflicht von Akten durch die Behörde

  • VG Wiesbaden, 09.08.2017 - 6 K 808/17

    Elektronische Akten des BAMF

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2000 - 2 L 38/99

    Förderung nach dem Flächenstilllegungsgesetz von 1991; Grundsätze für die

  • VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21

    Vorlagefragen zur Einsicht in die Behördenakten des Bundesamtes für Migration und

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

  • VG Freiburg, 19.03.2024 - 3 K 1471/23
  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

  • VG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 K 3628/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Amtsbeendigung einer

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LC 470/10

    Rechtmäßigkeit der Lagerung personenbezogener Daten zur Vorgangsverwaltung in

  • VG Karlsruhe, 21.02.2023 - A 19 K 304/23

    Überstellung im Dublin-Verfahren nach Kroatien; Beweiskraft einer eingescannten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2021 - 11 A 1958/20

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 12.07

    Nach Akteneinsichtsantrag weggegebene Akten; Wiederbeschaffungspflicht zur

  • VG Wiesbaden, 07.04.2017 - 6 K 429/17
  • VG München, 22.09.2016 - M 17 K 15.5180

    Beihilferecht der Beamten - Herausgabe von Rechnungsbelegen

  • LSG Bayern, 31.03.2011 - L 15 SB 80/06

    Schwerbehinderter, Verwaltungsakte, Löschung, Entfernung, Datenspeicherung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 1 C 11077/17

    Aufhebung der Festsetzung eines Wirtschaftsweges durch einen Flurbereinigungsplan

  • VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16

    Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition

  • VG Potsdam, 16.11.2021 - 5 K 2824/20

    Zeugniserteilung über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts

  • BSG, 08.06.2021 - B 13 R 249/20 B

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit im Zugunstenverfahren; Verfahrensrüge im

  • SG Aachen, 10.11.2015 - S 11 AS 730/15

    Erstattung von notwendigen Aufwendungen der Rechtsverfolgung i.R.d.

  • VG Berlin, 20.05.2020 - 24 L 395.19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2004 - L 11 KA 179/02

    Vertragsarztangelegenheiten

  • VG Bremen, 23.05.2012 - 4 V 320/12

    Fragebogen, Sperrung, Löschung, familiäre Lebensgemeinschaft, Datenschutz,

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2012 - 4 MR 2/12

    Eilantrag der "Hells Angels Kiel" gegen Vereinsverbot

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2012 - 1 Sa 84b/11

    Kündigung, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende,

  • VG Berlin, 24.09.2008 - 2 A 135.07

    Anspruch auf Einsicht in öffentlich geführte Akten und Daten

  • FG München, 04.11.2021 - 15 K 2687/19

    Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO

  • BVerwG, 08.02.1984 - 2 B 17.83

    Gwährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung bei Beamten - Zulässigkeit

  • VG Berlin, 20.05.2020 - 24 L 408.19
  • VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3080/22

    Räumliche Beschränkung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für Dispositionsstunden

  • VG Potsdam, 20.12.2018 - 8 K 119/16

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

  • BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2002 - 13 S 1505/01

    Datenübermittlung an die Ausländerbehörde

  • VG Potsdam, 01.08.2018 - 8 K 1037/15

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

  • VG Gera, 07.04.2005 - 4 K 2501/02

    Ausbaubeiträge; Verweigerung; Aktenvorlage

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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2 - 4/82, Lv 2/82, Lv 3/82, Lv 4/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1385
VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2 - 4/82, Lv 2/82, Lv 3/82, Lv 4/82 (https://dejure.org/1983,1385)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 02.05.1983 - Lv 2 - 4/82, Lv 2/82, Lv 3/82, Lv 4/82 (https://dejure.org/1983,1385)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 02. Mai 1983 - Lv 2 - 4/82, Lv 2/82, Lv 3/82, Lv 4/82 (https://dejure.org/1983,1385)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Rechtsverletzung wegen der Versagung der Zulassung zum Studienkolleg; Notwendigkeit der Erschöpfung des Rechtsweges unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Kompetenz zur Schaffung einer Prozessordnung für ...

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden durch den Saarländischen Verfassungsgerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden durch den Saarländischen Verfassungsgerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden durch den Saarländischen Verfassungsgerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden durch den Saarländischen Verfassungsgerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Rechtsverletzung wegen der Versagung der Zulassung zum Studienkolleg; Notwendigkeit der Erschöpfung des Rechtsweges unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Kompetenz zur Schaffung einer Prozessordnung für ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 604
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies z~erst für den Fall des § 80 V VwGO zunächst stillschweigend unterstellt (BVerfGE 19, 394), d~nn ausdrücklich ausgesprochen (BVerfGE 35, 382, 397); ebenso hat es dann entschieden für das Verfahren der ,verwaltungs- ge~ichtlichen einstweiligen Anordnung (BVerfGE 39, 276, 290; 47, 46, 64) und einstweiligen V'erfügung (BVerfGE 51.,77,86), der disziplinargerichtlichen Zwischenentscheidung (BVerfGE :46, 17, 25) und der zivilprozessualen einstweiligen Verfilgung (BVerfGE 42 163, 16 Z.).

    So hat das Bundes'verf~ssungsgericht~ann auch in BVerfGE 39, 276, 291 ausgeführt, daß zwar der Rechtsweg des vorl äufi gen Rechtsschutzverfahrens erschöpft 'und dami t der Voraussetzun~ des § 90 11 1 BVerfGG Gen~ge getan sei, daß aber dennoch zu prUfen sei, ob nicht unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwe~de verlangt werden-mUsse, daB der Be s c hwe r de f ühr-er zusätzlich den Verwaltungsakt im ver- waltu~gsgerichtlichen'Hauptverfahrenhätte 'anfechten müssen.

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in einer Viel- zahl von·Entscheidungen immer deutlicher herausgearbeitet (BVerfGE 3·, 19~ 22; 5, 9, 10; 8, 222, 225).

    satz der Subsidiarität hat seinen Ausdruck in § 90 11 1 BVerfGG gefunden (BVerfGE 8, 222,225) und ist im Grundges'etz verankert (BVerfGE 42, 243, 249).

  • OVG Saarland, 30.07.1982 - 1 W 1878/82
    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    durch den BeschluB des Oberverwaltungsgerichts des· Saar- landes vom 30.7.1982 ( 1 W 1878/82),.

    Gegen diesen'Beschluß legte der Beschwerdeführer am 15.6.1982 Beschwerde ein (1 W 1878/82)(81.52 d.A. 1 ~.286/82).

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    weil es an der Möglichkeit einer Kollision fehlt, ~ine Kollisionsvorschrift ins Spiel zu bringen und sie anzuwenden (BVerfGE 36, 342, 363).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies z~erst für den Fall des § 80 V VwGO zunächst stillschweigend unterstellt (BVerfGE 19, 394), d~nn ausdrücklich ausgesprochen (BVerfGE 35, 382, 397); ebenso hat es dann entschieden für das Verfahren der ,verwaltungs- ge~ichtlichen einstweiligen Anordnung (BVerfGE 39, 276, 290; 47, 46, 64) und einstweiligen V'erfügung (BVerfGE 51.,77,86), der disziplinargerichtlichen Zwischenentscheidung (BVerfGE :46, 17, 25) und der zivilprozessualen einstweiligen Verfilgung (BVerfGE 42 163, 16 Z.).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    Im Unterschied zum Grundgesetz gewährt die Verfassung des' Saar- .landes dieses Recht auf Zugang zum Hochschulstudium schon ~n­ mittelbar; der teilhaberechtliche Charakter des Grundrechtes wird bereits aus der Formulierung deutlich und braucht nicht erst, ~ie dies für den entsprechenden Grundgesetzartikel er- forderlich war (BVerfGE 33, 303), aus einem liberalen F~eiheits­ recht unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes und des Sozialstaatsprinzips hergeleitet zu werden.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies z~erst für den Fall des § 80 V VwGO zunächst stillschweigend unterstellt (BVerfGE 19, 394), d~nn ausdrücklich ausgesprochen (BVerfGE 35, 382, 397); ebenso hat es dann entschieden für das Verfahren der ,verwaltungs- ge~ichtlichen einstweiligen Anordnung (BVerfGE 39, 276, 290; 47, 46, 64) und einstweiligen V'erfügung (BVerfGE 51.,77,86), der disziplinargerichtlichen Zwischenentscheidung (BVerfGE :46, 17, 25) und der zivilprozessualen einstweiligen Verfilgung (BVerfGE 42 163, 16 Z.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies z~erst für den Fall des § 80 V VwGO zunächst stillschweigend unterstellt (BVerfGE 19, 394), d~nn ausdrücklich ausgesprochen (BVerfGE 35, 382, 397); ebenso hat es dann entschieden für das Verfahren der ,verwaltungs- ge~ichtlichen einstweiligen Anordnung (BVerfGE 39, 276, 290; 47, 46, 64) und einstweiligen V'erfügung (BVerfGE 51.,77,86), der disziplinargerichtlichen Zwischenentscheidung (BVerfGE :46, 17, 25) und der zivilprozessualen einstweiligen Verfilgung (BVerfGE 42 163, 16 Z.).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    Zulässigkeits·begrenzung darin, daß aus GrUnden der Rechts- sicherheit nur ausnahmsweise formell rechtskräftige oder unan- fechtbare Entscheidungen anderer Gerichte oder Behörden in Frage gestellt werden sollen und das Bundesverfassungsgericht nicht durch vermeidbare Verfassungsbeschwerden seinen sonstigen Auf- gaben entzogen werden darf, also seine Funktionsfähigkeit auf- rechterhalten bleiben muß (BVerfGE 22, 287, 290; 33, 247, 258).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
    satz der Subsidiarität hat seinen Ausdruck in § 90 11 1 BVerfGG gefunden (BVerfGE 8, 222,225) und ist im Grundges'etz verankert (BVerfGE 42, 243, 249).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns

  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 74/51

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    d) Der Saarländische Verfasungsgerichtshof hält sich für befugt, eine mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung eines Landesgerichts, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren erging, inhaltlich am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen, wenn das Bundesrecht für besondere landesverfassungsrechtliche Gewährleistungen besonderen Entscheidungsraum läßt (SaarlVerfGH, NVwZ 1983, S. 604 ff.).

    Ein Landesgrundrecht, das mehr Schutz als das Grundgesetz gewährt, kollidiert allerdings nicht mit einer bundesrechtlichen Regelung, die Spielräume für die Berücksichtigung von weitergehendem Landesrecht läßt (vgl. hierzu BayVerfGH 47, 54 ff.; SaarlVerfGH, NVwZ 1983, S. 604 ff.; vgl. auch § 44 Abs. 2 RhPfVerfGHG und die Gesetzesbegründung hierzu: LTDrucks 12/1643, S. 11; vgl. ferner Held, NVwZ 1995, S. 534 ).

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    a) Die im Schrifttum geäußerte Kritik gibt zunächst Anlaß zu der Klarstellung, daß die von einer Landesverfassungsgericht ausgesprochene Kassation von nach dem Bundesverfahrensrecht ergangenen Entscheidungen - nach heute wohl einhelliger Erkenntnis - als solche keinen unzulässigen Eingriff in das Bundesrecht darstellen kann (s. BayVerfGHE 26, 127, 138 ff.; HessStGH, StAnz 1989, 1237, 1239; SaarlVerfGH, NVwZ 1983, 604, 605; vgl. dazu auch Friesenhahn, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, Bd. I, 1976, S. 748, 766 f.).
  • OVG Saarland, 17.12.2009 - 2 C 432/09

    Hochschulzulassungsrecht; Pflicht zur Bereitstellung zusätzlicher Studienplätze

    hierzu VerfGH SL, Urteil vom 2.5.1983 - Lv 2-4/82 - NVwZ 1983, 604; Dörr in Rixecker/Wendt, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 33 Rdnr. 20.

    hierzu VerfGH SL, Urteil vom 2.5.1983, a.a.O., und Dörr, a.a.O., Art. 33 Rdnr. 22.

    so ausdrücklich VerfGH SL, Urteil vom 2.5.1983, a.a.O..

  • VG Hamburg, 25.08.2022 - 19 E 3292/22

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zum Fachkurs M am Studienkolleg

    Weder existiert eine Rechtsvorschrift, nach der das erfolgreiche Studium an einem Studienkolleg zwingende Voraussetzung für die Zulassung von Personen mit ausländischen Schulabschlüssen zum Hochschulstudium ist, noch bedeutet die Versagung der Zulassung zum Studienkolleg die faktische Versagung des Zugangs zur Hochschule (sodass der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in einer verwehrten Zulassung zum dortigen Studienkolleg keine Verletzung des in der saarländischen Verfassung enthalten Grundrechts auf Zulassung zum Hochschulstudium erkannte, VerfGH Saarland, Urt. v. 2.5.1983, Lv 2/82, WKRS 1983, 18908 Rn. 61 ff.).

    Diese entsprechen aber naturgemäß nicht denjenigen über die Zulassung zum Studienkolleg, da das Studienkolleg keine Hochschule ist, sondern gerade dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung dienen soll [vgl. so auch VerfGH Saarland, Urt. v. 2.5.1983, Lv 2/82, WKRS 1983, 18908 Rn. 59 f., das das dortige Studienkolleg sowohl institutionell (dies angesichts des seinerzeit im Saarland konkret bestehenden Regelungskontextes), aber auch funktional als Schule bezeichnete.

    Nach dem oben Gesagten dürfte die Beschränkung des Zugangs zum Studienkolleg bereits keinen Eingriff in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG darstellen; bei anderer Auffassung dürfte das Grundrecht auf Berufsfreiheit in seiner Ausprägung als Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium durch die übrigen in § 3 APO-SH enthaltenen Zulassungsvoraussetzungen aber jedenfalls nicht derart schwerwiegend betroffen sein, dass dadurch der strenge Gesetzesvorbehalt ausgelöst würde (zumal § 37 Abs. 6 Satz 4 HmbHG den "Zugang" zum Studienkolleg auch explizit nennt), geschweige denn das Grundrecht verletzt sein dürfte (vgl. in diesem Kontext auch VerfGH Saarland, Urt. v. 2.5.1983, Lv 2/82, WKRS 1983, 18908 Rn. 61 ff.).

  • VerfGH Saarland, 14.02.1985 - Lv 4/84

    Anspruch eines Richters auf Ermäßigung seiner Arbeitszeit; Anspruch eines

    So sind in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 2. Mai 1983 (Lv 2 - 4/82; NVwZ 1983, 604 (606)) die Art. 22 Abs. 1, 24 Abs. 1 SVerf weiterhin in Kraft, sofern sie inhaltlich nicht hinter den parallelen Grundgesetzbestimmungen zurückbleiben oder sofern sie einen weiteren Individualschutz als diese gewährleisten.

    Nach der in § 55 Abs. 3 VGHG enthaltenen speziellen Subsidiaritätsregelung kann das Landesverfassungsgericht nur angerufen werden, wenn das Grundgesetz das vom Beschwerdeführer als verletzt behauptete Recht nicht schützt, also wenn die Verfassung des Saarlandes einen weiteren Grundrechtsschutz hat als das GG (so Ekkehard Schumann, Verfassungsbeschwerde (Grundrechtsklage) zu den Landesverfassungsgerichten, in Starck u.a. (Hrsg.), Landesverfassungsgerichtsbarkeit, Teilband II: Zuständigkeit und Verfahren der Landesverfassungsgerichte, K Auflage, 1983, S. 149 ff (191); Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 2. Mai 1983, Lv 2 - 4/82 in NVwZ 1983, 604 (606) zu Art. 33 III 1 SVerf).

  • OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 300/11

    Normenkontrolle im Bereich der Hochschulzulassung im Saarland

    VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 2.5.1983 - Lv 2-4/82 - NVwZ 1983, 604,.
  • VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Grundsätzlich geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass dies nicht ersetzt werden kann durch die Erschöpfung des Rechtswegs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in derselben Sache (anders, trotz Bedenken, noch der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 2.5.1983 - Lv 2-4/82 - NVwZ 83, 604; Abschnitt B IV, im Anschluss an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts).
  • VerfGH Saarland, 10.03.2021 - Lv 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des

    st. Rspr seit BVerfG, Urteil vom 18.07.1972, 1 BvL 32/70, BVerfGE 33, 303-358 (Numerus clausus I); Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 25.02.1983, Lv 2/82, Lv 3/82, Lv 4/82, S. 23.
  • VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Verhältnis bundes- und landesverfassungsrechtlich gewährleisteter Grundrechte einerseits und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes andererseits, dass die Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Gerichte eines Landes nur insoweit zulässig ist, als ein von den Verfahrensordnungen des Bundes eröffneter Rechtsweg zuvor ordnungsgemäß ausgeschöpft wurde und die danach verbleibende Beschwer des Beschwerdeführers auf der Ausübung der Staatsgewalt des Landes - und nicht auch der des Bundes - beruht (BVerfGE 96, 345 ff.; vgl. auch bereits SaarlVerfGH NVwZ 1983, 604 ).
  • VGH Hessen, 25.08.1987 - 6 TG 1888/87

    Zulassung zum Studium - türkischer Studienbewerber

    Aus diesem Grunde vermag sich den Senat nicht der vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes zu Art. 33 Abs. 3 Satz 1 der Saarländischen Verfassung vertretenen Auffassung (Urt. v. 2. Mai 1983 - LV 2/82 u.a., KMK-HSchR 1983, 475) anzuschließen, daß Art. 12 Abs. 1 GG einer weitergehenden landesverfassungsrechtlichen Grundrechtsgewährung nicht entgegenstehe.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1993 - 9 S 3033/92

    Zum Hochschulzugangsrecht für Ausländer - Auslegung des UniG BW § 85 Abs 1 S 2

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