Rechtsprechung
BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren - Anwaltliche Beratung - Behörde - Kostenfestsetzung - Förmliche Bevollmächtigung - Bevollmächtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 12.06.1985 - 7 K 1656/84
- BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Papierfundstellen
- BVerwGE 79, 226
- NJW 1988, 2754 (Ls.)
- MDR 1990, 17
- NVwZ 1988, 721
- DVBl 1989, 38
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 29.10.1986 - 6 B 144.85
Gebühren - Auslagen - Rechtsanwalt - Widerspruchsführer - Widerspruchsgegner - …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Über die Notwendigkeit der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ohne förmliche Bevollmächtigung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Widerspruchsverfahren entscheidet nicht die Widerspruchsbehörde mit der Kostenentscheidung gemäß §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 3 Satz 2 VwVfG, sondern die gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG für die Kostenfestsetzung zuständige Behörde (Ergänzung zu BVerwGE 75, 107).Danach sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren (nur, aber auch immer dann) erstattungsfähig, "wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war"; " ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten notwendig war", entscheidet indessen nicht die gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG für die Kostenfestsetzung zuständige Behörde, sondern dies "bestimmt die Kostenentscheidung", § 80 Abs. 3 Satz 2 VwVfG, d.h. die Widerspruchsbehörde zusammen mit der Kostentscheidung gemäß §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO (vgl. dazu Beschluß vom 29. Oktober 1986 - BVerwG 6 B 144.85 - <BVerwGE 75, 107 = AnwBl. 87, 241>).
Insoweit bedarf die Auffassung des Senats in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1986 - BVerwG 6 B 144.85 - (…a.a.O.) zur Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines im Widerspruchsverfahren tätig gewordenen Rechtsanwalts der Ergänzung.
- BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80
Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Nach der Rechtsprechung des Senats kann angesichts der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten, die die Rechtsverfolgung im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG für den Wehrpflichtigen mit sich bringt, die Notwendigkeit der förmlichen Zuziehung eines Rechtsanwalts im Sinne von § 80 Abs. 2 VwVfG zwecks sachgerechter Wahrnehmung der Rechte des Wehrpflichtigen in aller Regel nicht verneint werden (vgl. dazu Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - <BVerwGE 62, 196 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 72>).Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angesichts des Schwierigkeitsgrades von Streitverfahren über das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, hinsichtlich der gemäß § 80 Abs. 2 VwVfG in Verbindung mit § 118 BRAGO zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren bei einem Gebührenrahmen von 5/10 bis 10/10 eine "Mittelgebühr" von 7, 5/10 für angemessen gehalten (vgl. z.B. das bereits zitierte Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - ).
- BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80
Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten - …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Daß es hier um die Geltendmachung (allgemeiner) sonstiger Aufwendungen im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 1 VwVfG geht, ergibt sich im einzelnen aus folgenden Erwägungen: Die Regelung des § 80 VwVfG, die für den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl. § 1 VwVfG) die Vorschriften der §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO hinsichtlich der im Widerspruchsbescheid zu treffenden Kostenentscheidung ausfüllt und ergänzt (vgl. dazu BVerwGE 62, 201 und 62, 296 ), statuiert zunächst einmal in ihrem Absatz 1 den - auch ansonsten (vgl. insbesondere § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sowie auch BVerwGE 61, 100) geltenden - Grundsatz, daß der im Widerspruchsverfahren erfolgreiche Beteiligte seine "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen" vom unterlegenen Beteiligten erstattet verlangen kann.Das gilt dann auch für die Zinsforderung in Höhe von 4 vom Hundert seit der Rechtshängigkeit der Klage (vgl. BVerwGE 61, 100 ).
- BVerwG, 29.08.1983 - 6 C 111.82
Kriegsdienstverweigerer - Stattgebender Widerspruchsbescheid - Zuziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Aus diesem Grunde stellt sich auch nicht das Problem der Unvollständigkeit der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid gemäß § 72 VwGO, nämlich hinsichtlich der fehlenden Bestimmung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 VwVfG über die Notwendigkeit der Zuziehung des Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten, und folglich auch nicht die Frage, ob bezüglich einer etwaigen (nachträglichen) Ergänzung der Widerspruchsentscheidung in diesem Punkt die Regelung des § 120 VwGO, möglicherweise auch bezüglich der 2-Wochen-Frist für den Antrag auf Ergänzung, entsprechend anzuwenden ist (vgl. dazu Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG 7 C 128.66 -<BVerwGE 27, 39> und vom 29. August 1983 - BVerwG 6 C 111.82 -<BVerwGE 68, 1>).Der Kläger hatte, nachdem über seinen Widerspruch die bei der Wehrbereichsverwaltung V - Außenstelle Tübingen - gebildete Kammer für Kriegsdienstverweigerung entschieden und folglich auch die Kostenentscheidung getroffen hatte, sein Begehren auf Festsetzung und Erstattung der ihm infolge der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung in seinem Widerspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen nämlich nicht bei der in diesem Falle gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. VwVfG für die Kostenfestsetzung zuständigen Wehrbereichsverwaltung V - Außenstelle Tübingen - (vgl. dazu Urteil des Senats vom 29. August 1983 - BVerwG 6 C 111.82 - ), sondern bei der Kammer für Kriegsdienstverweigerung eingereicht; sein Begehren ist daraufhin auch nicht von der Wehrbereichsverwaltung V - Außenstelle Tübingen - abgelehnt, sondern lediglich von dem Vorsitzenden der Kammer für Kriegsdienstverweigerung beantwortet worden, wobei dahinstehen kann, ob dessen Schreiben vom 7. September 1984 an den Kläger überhaupt eine ablehnende Entscheidung über das Kostenfestsetzungsbegehren des Klägers darstellte, wie das Verwaltungsgericht ersichtlich gemeint hat, oder nicht vielmehr lediglich Ausführungen zur Sach- und Rechtslage enthielt.
- OVG Berlin, 05.09.1984 - 6 L 8.84
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Im übrigen ist nur eine solche Auslegung des § 80 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 VwVfG praktikabel, weil die Widerspruchsbehörde, wie u.a. der vorliegende Fall zeigt, nur dann gemäß ihrer Pflicht aus §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 80 Abs. 3 Satz 2 VwVfG im Rahmen der Kostenentscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten befinden kann, wenn sie aufgrund einer förmlichen Bevollmächtigung von der Existenz sowie der Mitwirkung eines Bevollmächtigten Kenntnis erlangt hat (so für die Auslegung der entsprechenden Vorschrift des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 20. Januar 1972 - V OVG B 26/71 -sowie OVG Berlin, Beschluß vom 5. September 1984 - 6 L 8/84 - ; a.A. VGH Kassel…, Beschluß vom 5. November 1986 - 9 TE 2275/86 - vgl. auch Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl. 1980, § 162 RdNr. 9). - BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80
Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Daß es hier um die Geltendmachung (allgemeiner) sonstiger Aufwendungen im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 1 VwVfG geht, ergibt sich im einzelnen aus folgenden Erwägungen: Die Regelung des § 80 VwVfG, die für den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl. § 1 VwVfG) die Vorschriften der §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO hinsichtlich der im Widerspruchsbescheid zu treffenden Kostenentscheidung ausfüllt und ergänzt (vgl. dazu BVerwGE 62, 201 und 62, 296 ), statuiert zunächst einmal in ihrem Absatz 1 den - auch ansonsten (vgl. insbesondere § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sowie auch BVerwGE 61, 100) geltenden - Grundsatz, daß der im Widerspruchsverfahren erfolgreiche Beteiligte seine "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen" vom unterlegenen Beteiligten erstattet verlangen kann. - BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80
Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Daß es hier um die Geltendmachung (allgemeiner) sonstiger Aufwendungen im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 1 VwVfG geht, ergibt sich im einzelnen aus folgenden Erwägungen: Die Regelung des § 80 VwVfG, die für den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl. § 1 VwVfG) die Vorschriften der §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO hinsichtlich der im Widerspruchsbescheid zu treffenden Kostenentscheidung ausfüllt und ergänzt (vgl. dazu BVerwGE 62, 201 und 62, 296 ), statuiert zunächst einmal in ihrem Absatz 1 den - auch ansonsten (vgl. insbesondere § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sowie auch BVerwGE 61, 100) geltenden - Grundsatz, daß der im Widerspruchsverfahren erfolgreiche Beteiligte seine "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen" vom unterlegenen Beteiligten erstattet verlangen kann. - BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81
Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Da somit im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über das Klagebegehren in der Sache eine ablehnende Entscheidung der für die Kostenfestsetzung zuständigen Behörde vorlag, außerdem die für eine Widerspruchsentscheidung zuständige Behörde zur Sache umfassend und abschließend Stellung genommen hatte und schließlich der Zweck des Vorverfahrens, nämlich u.a. das Verwaltungsgericht von vermeidbaren Klageverfahren zu entlasten, nicht mehr erreicht werden konnte, durfte das Verwaltungsgericht das Klagebegehren jedenfalls im Zeitpunkt seiner Entscheidung als zulässige Verpflichtungsklage behandeln und folglich sachlich darüber entscheiden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 -mit Nachweisen). - BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Lehnt es die Kostenfestsetzungsbehörde ab, die von dem im Widerspruchsverfahren erfolgreichen Beteiligten geltend gemachten Kosten als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige und daher zu erstattende Aufwendungen anzuerkennen und festzusetzen, so ist dagegen - nach vorausgegangenem Vorverfahren (§ 68 Abs. 1 und 2 VwGO)- die Verpflichtungsklage eröffnet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - <BVerwGE 77, 268> mit Nachweisen). - VGH Hessen, 05.11.1986 - 9 TE 2275/86
Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren bei Beratung im Vorverfahren
Auszug aus BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Im übrigen ist nur eine solche Auslegung des § 80 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 VwVfG praktikabel, weil die Widerspruchsbehörde, wie u.a. der vorliegende Fall zeigt, nur dann gemäß ihrer Pflicht aus §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 80 Abs. 3 Satz 2 VwVfG im Rahmen der Kostenentscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten befinden kann, wenn sie aufgrund einer förmlichen Bevollmächtigung von der Existenz sowie der Mitwirkung eines Bevollmächtigten Kenntnis erlangt hat (so für die Auslegung der entsprechenden Vorschrift des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 20. Januar 1972 - V OVG B 26/71 -sowie OVG Berlin, Beschluß vom 5. September 1984 - 6 L 8/84 - ; a.A. VGH Kassel, Beschluß vom 5. November 1986 - 9 TE 2275/86 - vgl. auch Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl. 1980, § 162 RdNr. 9). - OVG Bremen, 15.09.1986 - 1 B 24/86
- BVerwG, 28.04.1967 - VII C 128.66
Rechtsmittel
- Drs-Bund, 05.12.1957 - BT-Drs III/55
- BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 21.16
Aufsichtsbehörde; Behörde; Bundesministerium der Justiz und für …
Der Zweck des Vorverfahrens ist erfüllt, wenn eine abschließende Festlegung der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde im Wege einer prozessbegleitenden Einlassung erfolgt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. April 1988 - 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26).Der Zweck des Vorverfahrens ist erfüllt, wenn die Widerspruchsbehörde selbst am Verfahren beteiligt ist und nach einer Sachprüfung zum Ausdruck bringt, sie würde einen (künftigen) Widerspruch zurückweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 - DVBl. 1981, 502 , vom 2. September 1983 - 7 C 97.81 - NVwZ 1984, 507 und vom 18. April 1988 - 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 20 f.).
Eine abschließende Festlegung der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde kann indessen auch im Wege einer prozessbegleitenden Einlassung erfolgen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1988 - 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 und vom 4. August 1993 - 11 C 15.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 16).
- BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90
Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung
Das würde auch für die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren gelten, wenn nicht § 80 Abs. 3 Satz 2 VwVfG eine dem § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nachgebildete Sonderregelung träfe (vgl. Urteil vom 18. April 1988 - BVerwG 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 10 ).Eine dahin gehende (positive) Entscheidung ist zwar konstitutiv (…vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1986, a.a.O. S. 108; Urteil vom 18. April 1988, a.a.O. S. 15).
- BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98
Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von …
Für die in Kriegsdienstverweigersachen ergangenen Entscheidungen war wesentlich, daß in Verfahren dieser Art angesichts der Schwierigkeiten der Gesetzesanwendung und der meist auf subjektivem Gebiet liegenden Sachaufklärung die Notwendigkeit der förmlichen Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren zwecks sachgerechter Wahrnehmung der Rechte des Wehrpflichtigen in aller Regel nicht verneint werden kann (…Urteil vom 6. Dezember 1963 a.a.O. S. 246;… Urteil vom 10. April 1978 a.a.O.; ebenso Urteil vom 18. April 1988 BVerwG 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 21).
- BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01
Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des …
Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob es für Bürger zumutbar ist, das Vorverfahren selbst zu führen, ist derjenige der Hinzuziehung des Rechtsanwalts, d.h. seiner förmlichen Bevollmächtigung (…vgl. Urteil vom 26. Januar 1996 a.a.O.; Urteil vom 18. April 1988 - BVerwG 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 10 ). - BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04
Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines …
18 2. Das als Verpflichtungsklage zulässige Klagebegehren (vgl. Urteil vom 18. April 1988 BVerwG 6 C 41.85 BVerwGE 79, 226 ) ist unbegründet. - BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 15.95
Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im …
Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob es für Bürger zumutbar ist, das Vorverfahren selbst zu führen, ist der der Hinzuziehung des Rechtsanwalts, d.h. seine förmliche Bevollmächtigung (vgl. Urteil vom 18. April 1988 - BVerwG 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 10 [14 f.]) oder - wie hier - bei schon im Verwaltungsverfahren erteilter allgemeiner Vollmacht der Auftrag zur Einlegung des Widerspruchs gegen den Tauglichkeitsbescheid. - BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04
Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige …
Das als Verpflichtungsklage zulässige Klagebegehren (vgl. Urteil vorn 18. April 1988 - BVerwG 6 C 41.85 - BVerwGE 79, 226 ) ist unbegründet. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 908/08
Anspruch auf Gewährung höherer kinderbezogener Anteile im Familienzuschlag für …
vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 -, ZBR 1981, 220 = juris, dort Rn. 20, m.w.N. auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vom 2. September 1983 - 7 C 97.81 -, NVwZ 1984, 507 = juris, dort Rn. 8, vom 18. April 1988 - 6 C 41.85 -, BVerwGE 79, 226 = juris, dort Rn. 27, vom 27. September 1988 - 1 C 3.85 -, NJW 1989, 1438 = juris, dort Rn. 19, vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, ZBR 2000, 40 = juris, dort Rn. 20, und vom 19. Februar 2009 - 2 C 56.07 -, NVwZ 2009, 924 = juris, dort Rn. 11; in diesem Sinne ferner Senatsbeschluss vom 8. September 2005 - 1 A 3382/03 - (n.v.), OVG NRW, Urteil vom 30. November 2005 - 8 A 1315/04 -, juris, dort Rn. 41 f., und Hüttenbrink, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 68 Rn. 23; zweifelnd VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2009 - 9 S 371/08 -, juris, dort Rn. 32 ff.; a. A. etwa Kopp/ Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 68 Rn. 27 f., und Dolde/Porsch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008, § 68 Rn. 28 f., jeweils m.w.N.vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. April 1988 - 6 C 41.85 -, a.a.O.; a. A. und m.w.N. zu beiden Auffassungen Kopp/Schenke, a.a.O., § 68 Rn. 27, 32, mit FN.
- VG Stuttgart, 18.01.2019 - 2 K 2241/17
Zustimmung zur Widmung einer Straße - Erstattung von Rechtsanwaltskosten im …
Denn dafür hätte es einer "Hinzuziehung", also einer förmlichen Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren bedurft (BVerwG, Urt. v. 18.04.1988 - 6 C 41/85 - NVwZ 1988, 721, 722).Nachweispflichtig hierfür ist derjenige, der die Notwendigkeit entsprechender Aufwendungen geltend macht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.06.2018 - 2 S 747/18 - juris unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 18.04.1988, a.a.O.).
- VG Neustadt, 13.07.2017 - 4 K 1131/16
Umfang der Kostenerstattung nach VwGOAG RP § 19 Abs 1 S 1
21 Erstattungsfähig sein können auch die Kosten der vorbereitenden Beratung durch einen Rechtsanwalt, auch wenn dieser im Widerspruchsverfahren nicht förmlich bevollmächtigt wird und deshalb keine vorherige Bestimmung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwaltes gemäß § 19 Abs. 2 AGVwGO erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1988 - 6 C 41/85 -, NVwZ 1988, 721).Die Aufwendungen für einen nicht förmlich bevollmächtigten Rechtsanwalt sind daher dem Grunde nach dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzuerkennen, wenn im Falle einer förmlichen Bevollmächtigung die Zuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig hätte erklärt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1988, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 802/08
Anspruch eines im Dienst der Deutschen Telekom AG stehenden Beamten auf Gewährung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 904/08
Anspruch eines Postoberinspektors auf erhöhte familienbezogene Besoldung …
- LSG Schleswig-Holstein, 19.02.2021 - L 3 AL 18/18
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …
- OVG Hamburg, 08.02.2018 - 3 Bf 107/17
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kenntnis der den Insolvenzschuldner …
- VG Gießen, 23.10.2019 - 4 K 252/19
"begehrtes Steuerkonto"
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines im Widerspruchsverfahren ohne förmliche …
- BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14
Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Zuweisung …
- VG Stuttgart, 31.03.2022 - 1 K 6043/20
Erfolglose Klage gegen die Veröffentlichung eines Urteils des …
- VG Köln, 17.01.2013 - 26 K 4264/11
Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz
- BVerwG, 22.01.1997 - 8 C 39.95
Fehlerhafte Annahme der Versäumung der Klagefrist - Klageerhebung durch Fax - …
- OVG Bremen, 02.04.2014 - 1 S 107/13
Festsetzung einer Geschäftsgebühr für das Betreiben des Widerspruchsverfahrens; …
- SG Reutlingen, 16.04.2007 - S 2 AS 841/06
Kostenfestsetzung der Behörde, Anfechtung, Notwendigkeit eines Vorverfahrens
- VG Göttingen, 16.09.2002 - 3 A 3001/01
Beschluss des Prozessgerichts; Bevollmächtigter: Zuziehung; Erstattungsfähigkeit; …
- BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94
Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz - …
- VG Regensburg, 11.04.2012 - RO 1 K 12.00023
Eine Erklärung des Gerichts i.S.d. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO setzt voraus, dass …
- OVG Niedersachsen, 01.04.2019 - 1 LA 59/18
Kosten eines von der Bauaufsichtsbehörde angeregten Genehmigungsverfahrens
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 12 A 3006/19
Aufhebung einer verlängerten Erlaubnis zur Kindertagespflege; Aufhebung der …
- VG Düsseldorf, 17.06.2009 - 15 K 5332/07
Bewertung einer Klausur mit "nicht ausreichend" wegen eines Täuschungsversuchs im …
- AG Bautzen, 11.11.2023 - 21 C 130/22
Aufwand für Beratungstermine = erstattungsfähige Aufwendungen?
- VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
Keine Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Leistungsklage; Deckelung der …
- VG Cottbus, 22.03.2011 - 6 K 528/09
Heranziehung eines Grundstücks zur Entrichtung des Schmutzwasserbeitrags und …
- VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung als Schwerbehinderter im …
- OLG Saarbrücken, 29.09.2005 - 1 Verg 2/05
Erstattung von nur zur Beratung entstandenen Rechtsanwaltskosten
- OLG Stuttgart, 28.09.1993 - 4 VAs 21/93
Vollstreckungsbehörde; Strafvollstreckung; Rechtszug; Zurückstellung; …
- VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09
Anschluss an zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung
- VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1399/15
Wasserversorgungsbeiträge
- VG Hamburg, 01.12.2017 - 19 K 2583/16
Vertretung hamburgische Hochschulen; Notwendigkeit der Zuziehung eines …
- VGH Bayern, 05.02.2013 - 10 C 12.2381
Beschwerde; Kostenfestsetzung; erstattungsfähige Prozesskosten; beratende …
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 2 S 928/96
Der Ausschluß der Beschwerde nach VwGO § 158 Abs 2 erfaßt nicht die im …
- VG Stuttgart, 26.02.2019 - 6 K 5470/16
Anrechnungsstunden von Lehrkräften als vergütungsfähige Mehrarbeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2017 - 2 E 108/16
Erstattungsfähigkeit der Kosten des außerprozessual beratend tätig gewordenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 3 B 2621/95
Änderung Vorausleistungsbescheid - § 80 Abs. 5, Abs. 7 VwGO bei Änderungsbescheid
- VG Stuttgart, 10.02.2022 - 11 K 2620/21
Erfolglose Klage auf Erstattung der Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten aus …
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 2 S 2591/95
Widerspruchsverfahren: zur fehlenden Notwendigkeit der Zuziehung eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1992 - 3 L 76/91
Zahntechnikermeister; Betrieb; Betriebsleiter
- VG München, 19.11.2014 - M 23 K 13.1919
Eigentumsbeeinträchtigung durch Geruchsimmission infolge U-Bahn-Betriebs
- VG Leipzig, 14.01.2002 - 6 K 1656/00
Erstattung von Rechtsanwaltskosten; Isoliertes Vorverfahren; Notwendigkeit der …
- VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 168.22
Glücksspielrechtliche Erlaubnis: Drittanfechtungsklage eines Veranstalters von …
- VG Berlin, 28.04.2016 - 28 K 357.15
Beihilfe zu den Pflegeleistungen für eine vollstationäre Pflege; Zumutbarkeit der …
- VG Leipzig, 21.01.2015 - 4 K 295/13
Anspruch eines Studenten auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des …
- VG Koblenz, 09.12.2004 - 7 K 1726/03
Kostenerstattung; vorbereitende Beratung; Kinderbetreuung; notwendige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 8 A 3853/95
- VG Gießen, 18.03.2011 - 5 K 2001/10
Kosten des Vorverfahrens
- VG Münster, 11.01.2006 - 5 K 1772/04
Anspruch auf Erstattung der Gebühren und Auslagen für einen Rechtsanwalt in einem …
- VG Frankfurt/Main, 31.07.2015 - 9 O 2997/15
Aufwendungen für eine notwendige und zweckentsprechende anwaltliche Beratung …
- VG Köln, 23.01.2001 - 15 K 7878/92
Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 16.01.2004 - KVVG I 1/04
- VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 16.01.2004 - KVVG I 1/04
- VG Berlin, 25.09.1992 - 10 A 349.91
Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung …
Rechtsprechung
BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86 |
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 19 Abs. 3 GG, keine Grundrechtsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bezogen auf das Eigentumsrecht
Volltextveröffentlichungen (8)
- DFR
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
- openjur.de
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
- Telemedicus
Eigentumsrecht von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- Telemedicus
Eigentumsrecht von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Rundfunkanstalt
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Grundrechtsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
- rechtsportal.de
Grundrechtsschutz für juristische Personen des öffentlichen Rechts - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rundfunkanstalt - Grundrechtsfähigkeit - Verfassungsbeschwerde - Vergütung - Urheberrechtlich geschützte Werke
Papierfundstellen
- BVerfGE 78, 101
- NJW 1988, 1715
- NVwZ 1988, 721 (Ls.)
- DVBl 1988, 575
- ZUM 1988, 296
- afp 1988, 128
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
Sparkassen
Auszug aus BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Die Rüge der Beschwerdeführer, sie würden im Vergleich zu privaten Sendeunternehmen, welche die Vorschrift des § 87 Abs. 3 UrhG mit Erfolg bekämpfen könnten, ungleich behandelt, ist unzulässig, weil sich die Beschwerdeführer als juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht auf das Grundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG berufen können (vgl. BVerfGE 75, 192 [200 f.]).Grundrechtsschutz genießen juristische Personen des öffentlichen Rechts insoweit, als sie von ihren Aufgaben her unmittelbar einem bestimmten grundrechtlich geschützten Lebensbereich zugeordnet sind (vgl. BVerfGE 75, 192 [196] m.w.N.).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Auszug aus BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Dieser Bereich erstreckt sich von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Sendung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1434/86 - BVerfGE 77, 65 [74]) und umfaßt ferner die dazu erforderlichen Hilfstätigkeiten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82 - BVerfGE 77, 346 [354]). - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Entscheidend ist allein, daß die Finanzierung der Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt hinreichend gesichert ist und daß den Anstalten auf diese Weise die Finanzierung derjenigen Programme ermöglicht wird, deren Veranstaltung ihren spezifischen Funktionen nicht nur entspricht, sondern auch zur Wahrnehmung dieser Funktionen erforderlich ist (BVerfGE 74, 297 [342]).
- BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
Presse-Grosso
Auszug aus BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Dieser Bereich erstreckt sich von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Sendung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1434/86 - BVerfGE 77, 65 [74]) und umfaßt ferner die dazu erforderlichen Hilfstätigkeiten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82 - BVerfGE 77, 346 [354]). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Die Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dient der Gewährleistung freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung (BVerfGE 57, 295 [319]) und nimmt insoweit am Grundrechtsschutz des Art. 5 Abs. 1 GG teil. - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Ihnen kommt nur im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Grundrechtsfähigkeit (Art. 19 Abs. 3 GG) zu (BVerfGE 31, 314 [322]; 59, 231 [254 f.]). - BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
Auszug aus BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG scheidet als Prüfnorm für verwertungsrechtliche Regelungen aus (BVerfGE 31, 229 [238 und 239]). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Ihnen kommt nur im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Grundrechtsfähigkeit (Art. 19 Abs. 3 GG) zu (BVerfGE 31, 314 [322]; 59, 231 [254 f.]).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Vorliegend ist die Meinungsfreiheit des durch die Entscheidung belasteten, insoweit grundrechtsberechtigten (vgl. zur Grundrechtsberechtigung vom Staat unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten EuGH…, Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 12, 57 - für Art. 16 GRCh;… Jarass, in: ders., EU-Grundrechte-Charta, 3. Aufl. 2016, Art. 11 Rn. 19 - für Art. 11 Abs. 2 GRCh; EGMR, RTBF v. Belgien, Urteil vom 29. März 2011, Nr. 50084/06, §§ 5, 94 - für Art. 10 EMRK; so auch BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ) Inhalteanbieters als unmittelbar mitbetroffenes Grundrecht - und nicht nur als zu berücksichtigendes Interesse - in die Abwägung einzubeziehen. - BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Eine Ausnahme hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts im Hinblick auf die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Rundfunkfreiheit anerkannt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 78, 101 ). - BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und das ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts sowie das Deutschlandradio als Körperschaft öffentlichen Rechts - im Folgenden: Rundfunkanstalten - können mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ; stRspr; vgl. auch zu Art. 34 EMRK: EGMR…, Urteil vom 30. März 2004 - Beschwerde-Nr. 53984/00 - Radio France gegen Frankreich, Rz. 26).Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
- BVerfG, 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15
In Verfassungsbeschwerden von juristischen Personen des Privatrechts können …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind, wie Universitäten und Fakultäten (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]), öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (BVerfGE 31, 314 [322]; 59, 231 [254]; 78, 101 [102 f.]) und Kirchen (BVerfGE 18, 385 [386 f.]; 42, 312 [322]; 66, 1 [19 f.]). - OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18
Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem …
Dasselbe gilt für den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG (BVerfGE 78, 101 = NJW 1988, 1715) und Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, ebenda), denn die "Staatsfreiheit" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten findet ihre Grundlage allein in der verfassungsverbürgten Freiheit des Rundfunks (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), woraus sich eine Ausdehnung der Grundrechtsfähigkeit der Rundfunkanstalten auf andere Grundrechte nicht ableiten lässt (BVerfG NJW 1982, 1447).Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung NJW 1988, 1715 klargestellt hat, wäre Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, im Hinblick auf den allein die Beklagten grundrechtsfähig sind, nur dann tangiert, wenn durch verwertungsrechtliche Regelungen des Urheberrechts die Herstellung von Sendungen (oder deren Ausstrahlung) "unmöglich gemacht" würde.
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Zwar kann sich eine öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt nicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit stützen (vgl. BVerfGE 59, 231 [255]; 78, 101 [102 f.]). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
Diese umfasst alle Tätigkeiten und Verhaltensweisen, die zur Gewinnung und rundfunkspezifischen Verbreitung von Nachrichten und Meinungen im weitesten Sinne gehören (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 78, 101 ). - LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15
§ 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren …
Die hiervon bestehenden Ausnahmen (u.a. bzgl. der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit für Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts, BVerfGE 107, 299, 309 f.; 31, 314, 322; 59, 231, 254; 78, 101, 102 f.) seien vorliegend nicht einschlägig. - OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1071/06
Wettbewerbswidrigkeit eines Online-Videorekorders wegen Jugendschutzverstoß
Dieser Ausschluss der für öffentlich-rechtliche Sendeunternehmen als verfassungskonform angesehen worden ist (BVerfGE 78, 101, 102 f.) steht im Widerspruch zum Wortlaut von Art. 5 Abs. 2 lit. d) der Richtlinie 2001/29/EG, wonach "die Rechtsinhaber" - und mithin auch die in der Richtlinie gleichfalls erwähnten Sendeunternehmen - im Fall der Privatkopie einen gerechten Ausgleich erhalten müssen (Dreier, ebenda;… siehe auch Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl. 2006, § 87 Rdnr. 24;… siehe dazu auch Götting, Beteiligung der Sendeunternehmen an der Pauschalvergütung nach § 54 UrhG, 2004, S. 47 ff.) . - BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
Wenn und soweit die Veröffentlichung derartiger Druckwerke diesem Aufgabenkreis als eine lediglich unterstützende Randbetätigung zugeordnet werden könne, sei sie von der Rundfunkfreiheit gedeckt (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238 ; vgl. auch Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82 - BVerfGE 77, 346 und vom 23. März 1988 - 1 BvR 686/86 - BVerfGE 78, 101 zu den vom Grundrechtsschutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfassten Hilfstätigkeiten). - LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
Urheberrecht, Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens, Berichterstattung über …
- BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit …
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03
Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten …
- LG Köln, 22.10.2021 - 14 O 354/21
- Urheberrecht - Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens - Berichterstattung …
- SG Mainz, 28.05.2018 - S 14 KR 375/15
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung - OPS 2010 Nr 8-800 …
- BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 2156/02
Mangelnde Beschwerdefähigkeit einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts …
- BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 1430/94
Keine Grundrechtsschutz von Sparkassen gegenüber Ermittlungsmaßnahmen
- BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94
Gewährung einer Jubiläumszuwendung - Beginn einer zu berücksichtigenden …
- SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13
1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende …
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 19/04
- OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
- LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
Keine Teilhabe von Sendeunternehmen an der urheberrechtlichen Geräteabgabe
- BVerfG, 05.04.1993 - 1 BvR 290/93
Grundrechtsfähigkeit einer Handwerksinnung - Territorialer Zuschnitt einer Innung
- KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
Strafrestaussetzung bei zeitiger Freiheitsstrafe: Sperrfrist für die Stellung …
- VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen …
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09
Vergabe von Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") …
- VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
Beschwerdebefugnis; Grundrechtsberechtigung; Gleichheitsgrundsatz; Willkür
- KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Festsetzung einer Sperrfrist für die Antragstellung über eine …
- VG Karlsruhe, 01.12.2005 - 9 K 1698/04
Keine förderungsfähige Investition nach dem IZBB bei Umwidmung ehemaliger …
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09
Auswirkungen der Vorschaltung eines Vergabeverfahrens bei der Zuteilung von …
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 K 08.1306
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht …
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09
Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") können an …
Rechtsprechung
BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerdegrund - Rechtliches Gehör - Vorinstanz
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1773
- ZIP 1988, 1409
- MDR 1988, 553
- NVwZ 1988, 721 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88
Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der …
So hat es entschieden, § 568 Abs. 2 ZPO sei dahin auszulegen, daß die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz einen selbständigen Beschwerdegrund darstelle, der eine weitere Beschwerde zulässig mache (BVerfGE 49, 252, 256 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; BVerfG NJW 1988, 1773, 1774). - OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag
Hierzu gehört in formeller Hinsicht auch die Darlegung, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO gewahrt sind (vgl. hierzu BVerfG NJW 1988, 1773).Diese Zulässigkeitsanforderungen verstoßen weder gegen das Willkürverbot noch gegen Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG NJW 1979, 364; 1988, 1773 und 1993, 382).
- BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber …
- KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen …
Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft gibt der Antrag auch in ausreichender Weise wieder, dass die zweiwöchige Beschwerdefrist gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO eingehalten wurde, was - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend anführt - ebenfalls zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört (BVerfG, NJW 1988, 1773; NJW 1993, 382;… Beschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR502/96 -, bei Juris Rn. 13 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 27. September 2012 - 3 Ws 532/12 -). - OLG Brandenburg, 04.11.1994 - 5 Wx 50/94
Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Eintragung einer Vormerkung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.12.2000 - IX ZA 22/00
Beschwerde zum BGH gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in einem …
Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist allerdings, wie das Oberlandesgericht nicht übersehen hat, auch bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen anzunehmen, wenn die Beschwerdeentscheidung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (…vgl. die Nachweise bei Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 568 Rn. 9; ferner BVerfG NJW 1979, 538 f; 1988, 1773, 1774). - BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00 Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist allerdings, wie das Oberlandesgericht nicht übersehen hat, auch bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen anzunehmen, wenn die Beschwerdeentscheidung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (…vgl. die Nachweise bei Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 568 Rn. 9; ferner BVerfG NJW 1979, 538 f; 1988, 1773, 1774).
- OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 395/93
Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung wegen Gefahr für die Gesundheit der Mutter …
Nach der Bit der herrschenden Meinung im Einklang befindlichen Rechtsprechung des Senats ist aber in diesen Fällen die weitere Beschwerde ausnahmsweise dann eröffnet, wenn das landgerichtliche Verfahren einen schwerwiegenden Verfahrensfehler aufweist, der in Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes eine Korrektur erforderlich nacht (vgl. BVerfGE 49, 252, 256 = NJW 1979, 538; BVerfG, NJW 1988, 1773 = ZIP 1988, 1409; KG, Rpfleger 1987, 211;… Zöller-Schneider, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl. 1993, S 568 Rn 16 ff). - OLG Bremen, 23.08.1993 - 4 W 3/93
Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses
Zudem ist ein neuer selbständiger Beschwerdegrund immer dann gegeben, wenn eine Verletzung nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz durch die Vorinstanz gerügt wird (BVerfG, NJW 1988, 1773 f.). - OLG Köln, 04.09.1995 - 2 W 144/95
Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift aufgrund …
Aus der bloßen Übersendung des Schriftsatzes ergibt sich nicht, daß das Gericht auf eine Gegenäußerung warten werde, anders ist es nur, wenn es dafür eine Frist setzt, die dann allerdings in jedem Fall vor dem Erlaß der Entscheidung abgewartet werden muß (BVerfG MDR 1988, 553 ;… Zöller/Gummer, 19. Aufl. (1995), § 573 Rn.10). - OLG Frankfurt, 03.09.1991 - 20 W 262/91
Weitere Beschwerde gegen Abgabe der Offenbarungsversicherung: Nicht …
- OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 8 W 165/01
Insolvenz; Beschwerde; Beschwerdegründe; Rechtsmittelfrist; Frist; Zustellung
- OLG Stuttgart, 11.05.1994 - 8 W 89/94
Pfänbarkeit einer nicht abtretbaren Forderung
- BGH, 12.06.1991 - XII ZB 63/91
Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG durch …
- OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Beschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung
- BayObLG, 21.08.1998 - 1Z AR 58/98
Zuständigkeit in einem Zuständigkeitsstreits nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in einem …
- OLG Frankfurt, 01.03.1991 - 20 W 44/91
Billigkeit einer Pfändung; Pfändbarkeit von Rentenansprüchen wie …