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   VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87   

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VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87 (https://dejure.org/1987,1459)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.09.1987 - 1 TG 2160/87 (https://dejure.org/1987,1459)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. September 1987 - 1 TG 2160/87 (https://dejure.org/1987,1459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Entscheidungsspielraum des Dienstherrn bei Besetzung von Beförderungsdienstposten; Teilnahmerecht eines Anwalts an einem Überprüfungsgespräch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beförderung - Auswahlkriterien - anwaltlicher Beistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 232 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 73
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 51.78

    Vorstellungsgespräch - Anwaltlicher Beistand - Anhörung - Beamtenbewerber

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87
    Auch die Wortwahl des Gesetzgebers, der insbesondere durch die Ausdehnung der Vorschrift auf 'ähnliche Prüfungen' von einer engen und abschließenden Begrenzung gerade abgesehen hat, spricht für eine weite Auslegung" (BVerwG, Urteil vom 28.04.1981 - 2 C 51.78 -, ZBR 1981, 314 ff.).

    § 3 Abs. 3 BRAO begründet nicht selbst die Befugnis des Bürgers, sich bei rechtlich bedeutsamen Handlungen eines Beistandes zu bedienen, sondern setzt sie voraus und verweist durch den Hinweis auf den "Rahmen der gesetzlichen Vorschriften" auf das für den jeweiligen Sachzusammenhang maßgebliche Recht, das hier - wie dargelegt - einen Teilnahmeanspruch nicht begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1981 - 2 C 51.78 -, ZBR 1981, 314).

  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87
    Vorläufiger Rechtsschutz kann der Antragstellerin deshalb nur über § 123 VwGO gewährt werden, zumal der beschließende Senat die Zulässigkeit der sogenannten Konkurrentenklage und damit die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO verneint (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 = ESVGH 35, 315 Nr. 172; Urteil vom 27.02.1985 - I OE 58/80 -, ZB R 1985, 258).

    Leitbild für diese Entscheidung des Dienstherrn muß stets das öffentliche Interesse an einer wirksamen und störungsfreien Arbeit einer leistungsfähigen und leistungswilligen Beamtenschaft sein; dem Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Aufstieg geht das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstellen vor (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. z. B. Urteil vom 28.05.1980 - I OE 59/77 -, Beschluß v. 18.02.1985 - 1 TG 252/85 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 29.01.1987 - 1 TG 3162/86

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei Übertragung der Funktion eines

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87
    Der Senat setzt bei einem Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO wegen der Besetzung von höherbewerteten Dienstposten, auch wenn nach - noch ausstehender - Bewährung eine Beförderung des erfolgreichen Bewerbers beabsichtigt ist, die Hälfte des Hilfsstreitwertes gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG fest (vgl. Hess. VGH Beschluß vom 29.01.1987 - 1 TG 3162/86 -, HessVGRspr. 1987, 41).
  • VGH Hessen, 27.02.1985 - I OE 58/80
    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87
    Vorläufiger Rechtsschutz kann der Antragstellerin deshalb nur über § 123 VwGO gewährt werden, zumal der beschließende Senat die Zulässigkeit der sogenannten Konkurrentenklage und damit die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO verneint (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 = ESVGH 35, 315 Nr. 172; Urteil vom 27.02.1985 - I OE 58/80 -, ZB R 1985, 258).
  • VGH Hessen, 25.10.1978 - I OE 93/75
    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87
    Die Prüfung beschränkt sich darauf, ob der Dienstherr die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 25.10.1978 - I OE 93/75 -, Seite 22 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071

    Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters

    Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschlüssen vom 29. September 1987 - 1 TG 2160/87 (betr. die ... -Schule) und vom 8. Dezember 1987 - 1 TG 2515/87 (betr. das Gymnasium... in ...) - wegen fehlender Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs zurück.

    Mit Schriftsatz vom 13. Oktober 1987, beim Staatsgerichtshof eingegangen am 14. Oktober, hat die Antragstellerin zunächst gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. September 1987 - 1 TG 2160/87 -Grundrechtsklage erhoben.

    den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 29.9.87 - 1 TG 2160/87 - aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen.

    e) den VGH anzuweisen, bis zur Entscheidung über den Anordnungsantrag - 1 TG 2160/87 - I G 271/87 VG... - dem Antragsgegner die Besetzung der Schulleiterstelle an der ... in ... zu verbieten,.

    Die Akten des Verwaltungsgerichtshofs (2 Bände 1 TG 2160/87 und 1 Band 1 TG 2515/87) sind beigezogen und zum Gegenstand der Beratung gemacht worden.

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 47/92

    Zulässigkeit einer Bewertungsobergrenze für beurkundete Niederschriften von

    Insbesondere wird als Prüfung auch die Erforschung und Bewertung der menschlichen Leistung oder Eignung (etwa für die Einstellung als Beamter) angesehen (BVerwG Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1, vgl. auch BVerwGE 62, 169 für das Einstellungsgespräch mit einem Beamtenbewerber; VGH Kassel NVwZ 1989, 73 für das Auswahlverfahren bei Beförderungen; Stelkens/Bonk/Sachs aaO, § 2 Rdn. 94).
  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

    Dieser vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eröffneten Rechtsschutzmöglichkeit eines unterlegenen Bewerbers nach § 123 VwGO steht das öffentliche Interesse gegenüber, freie Planstellen baldmöglichst zu besetzen, um eine wirksame und störungsfreie Arbeit an den Gerichten zu gewährleisten (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluß vom 14.02.1989 - 1 UE 426/85 - unter Hinweis auf Senatsurteil vom 28.05.1980 - 1 OE 59/77 - mit weiteren Nachweisen, sowie Senatsbeschluß vom 29.09.1987 - 1 TG 2160/87 - betr. beamtenrechtliche Konkurrentenverfahren).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen, die durch die Bezugnahme in der Dienstordnung auch für das Arbeitsverhältnis des Klägers gelten, ist bei der Ausgestaltung des Verfahrens für die Besetzung von Beförderungsdienstposten der Grundsatz der Bestenauslese (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) zu beachten, wobei dem Dienstherrn allerdings ein Freiraum zusteht, den er in gerichtlich nicht angreifbarer Weise ausfüllen kann (VGH Kassel Beschl. vom 29.9.1987 - 1 TG 2160/87 - NVwZ 1989, 73).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen, die durch die Bezugnahme in der Dienstordnung auch für das Arbeitsverhältnis des Klägers gelten, ist bei der Ausgestaltung des Verfahrens für die Besetzung von Beförderungsdienstposten der Grundsatz der Bestenauslese (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) zu beachten, wobei dem Dienstherrn allerdings ein Freiraum zusteht, den er in gerichtlich nicht angreifbarer Weise ausfüllen kann (VGH Kassel Beschl. vom 29.9.1987 - 1 TG 2160/87 - NVwZ 1989, 73).
  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 1 TG 1659/94

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: Auswahlentscheidung -

    Der Dienstherr darf im Rahmen sachgerechter Beurteilung darüber entscheiden, welchen der Bewerber er für den geeigneteren hält (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. z. B. Urteil vom 28.5.1980 - I UE 59/77 -, Beschluß vom 18.2.1985 - 1 TG 252/85 -, ESVGH 35, 315 Nr. 172, Beschluß vom 29.9.1987 - 1 TG 2160/87 -).
  • VGH Hessen, 23.05.2000 - 1 TZ 591/00

    Erledigung der Hauptsache in einem Streit um Beförderungsentscheidung nach

    Eine Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 29. August 1987 - 1 TG 2160/87 - (NVwZ 1989, 73 = HessVGRspr. 1987, 86) kann schon deshalb nicht vorliegen, weil diese lediglich die Frage der Anwendbarkeit bestimmter Verfahrensvorschriften auf ein schulfachliches Überprüfungsgespräch betraf.
  • VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 2624/87

    Zuziehung eines Beistandes bei Dienstgesprächen

    Es ist auch unter Ermessensgesichtspunkten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht zu beanstanden, daß die Beiziehung eines Beistandes zu einem derartigen Gespräch nicht gestattet worden ist (im Ergebnis ebenso: Beschluß des Senats vom 21. September 1987 - 1 TG 2160/87 -, NVwZ 1989, 73 betr. Überprüfungsgespräche beim Dienstherrn im Rahmen von Beförderungsverfahren).
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87

    Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten

    Leitbild für diese Entscheidung des Dienstherrn muß stets das öffentliche Interesse an einer wirksamen und störungsfreien Arbeit einer leistungsfähigen und leistungswilligen Beamtenschaft sein; dem Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Aufstieg geht das öffentliche an einer bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstellen vor (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 28. Mai 1980 - I OE 59/77 -, Beschluß vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 - a.a.O. und Beschluß vom 29. September 1987 - 1 TG 2160/87 -).
  • VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 691/91

    Zur Begründung einer Eignungsauswahlentscheidung für die Zulassung zur Ausbildung

    Es ist umstritten, ob diese Ausnahmeregelung nur für Prüfungsverfahren im eigentlichen Sinne gilt, bei denen eine im förmlichen, normativ geregelten Verfahren ergangene Prüfungsentscheidung wesentlicher Inhalt des Verwaltungsakts ist, oder ob sie sich auch auf prüfungsähnliche Verfahren erstreckt, die der Vorbereitung einer anderweitigen Entscheidung wie beispielsweise der Feststellung persönlicher Voraussetzungen für den Erlaß eines bestimmten Verwaltungsakts dienen (vgl. zum Streitstand Kopp, VwVfG, 5. Auflage, Rdnr. 54 zu § 2; Beschluß des Senats vom 29. September 1987 - 1 TG 2160/87 -, NVwZ 1989, 73).
  • VGH Hessen, 06.10.1994 - 1 TG 1319/94

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung: schriftliche Eignungsbeurteilungen und

  • VGH Hessen, 08.01.1991 - 1 TG 3452/90

    Bestenauslese bei Beförderung - Datum der Fachprüfung

  • VGH Hessen, 27.02.1989 - 1 TG 4651/88

    Laufbahnprinzip und Auswahlermessen bei Beförderung zum Schulleiter

  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 1 TG 3796/88

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle - Konkurrentenklage

  • VGH Hessen, 28.01.1988 - 1 TG 3280/87

    Bewerbungsverfahrensanspruch bei Beförderung, Auswahl nach dem Leistungsprinzip

  • VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2528/87

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei Besetzung einer Beförderungsstelle

  • VGH Hessen, 14.08.1991 - 1 UE 1573/84

    Übernahme als Professorin auf Lebenszeit

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