Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97   

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https://dejure.org/1997,6626
OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97 (https://dejure.org/1997,6626)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.09.1997 - 2 L 84/97 (https://dejure.org/1997,6626)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. September 1997 - 2 L 84/97 (https://dejure.org/1997,6626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Bediensteter der Kreises; Befähigung zu Richteramt; Prozeßvertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
    Daher kann dahinstehen, ob - wie der Beklagte meint - die Prozeßvertretung von Ämtern und Gemeinden zu den den Kreisen gemäß § 2 Abs. 1 Kr0 obliegenden Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben, bei denen die Kreise anstelle der Ämter und Gemeinden tätig werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.02.1997 - 8 N 1.96 -, Die Gemeinde 1997, 177, 179), gehört.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
    Diese Vorschrift eröffnet nicht die generelle Möglichkeit, Bedienstete einer beliebigen anderen Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Prozeßvertretung zu betrauen (so BVerwG, Beschluß vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, NVwZ-RR 1995, 548 zu § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO a.F.).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
    Von dem Grundsatz, daß Bedienstete der am Prozeß beteiligten Körperschaft oder Behörde diese vor dem BVerwG oder OVG vertreten, darf jedoch abgewichen werden, wenn sich aufgrund der Aufgabenwahrnehmung und/oder aufgrund gesetzlich geregelter Beziehungen zwischen der am Prozeß beteiligten Körperschaft oder Behörde und einer anderen Körperschaft oder Behörde eine besondere Sachnähe der an sich unbeteiligten Körperschaft oder Behörde zum anhängigen Verfahren ergibt (BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, NVwZ-RR 1996, 12 1).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Der Senat vermag diesen Ausführungen keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber die bis dahin anerkannte Möglichkeit der Vertretung einer Behörde durch einen hinreichend befähigten Bediensteten der Aufsichtsbehörde im Bereich der Auftragsverwaltung (vgl. BVerwG a.a.O.; siehe auch BVerwG, U. v. 28.06.1995 - 11 C 25/94 - NVwZ-RR 1996, 121; OVG Schleswig, B. v. 22.09.1997 - 2 L 84/97 - NordÖR 1998, 343 = NVwZ 1999, 784; Meissner, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67 Rn. 36) beseitigen wollte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2001 - 1 M 55/01
    Zwar mag die Kommunalaufsicht auch die Beratung und Unterstützung der Gemeinden einschließlich der Befugnis, den Gemeinden rechtsberatend zur Seite zu stehen, umfassen (vgl. OVG SH, NVwZ 1999, 784 ).

    Auch aus der den Landkreisen gegenüber ihren Gemeinden obliegenden Ausgleichs- und Unterstützungsfunktion (vgl. §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 Satz 2 LKO LSA) kann eine Vertretungsbefugnis i. S. d. § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO nicht hergeleitet werden (offen gelassen in: OVG SH, NVwZ 1999, 784 ).

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 50/06

    Ausnahmen vom Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO

    Nach der gefestigten und überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16.7.1998 - 7 C 36/97, BVerwGE 107, 156, 158, und vom 28.6.1995 - 11 C 25/94 -, Buchholz 436.36, § 15 BAföG Nr. 42) und verschiedener Obergerichte (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.7.2000 - 7 M 2005/99 - BayVGH, Beschluss vom 1.4.1998 - 3 CE 97.2597 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.9.1997 - 2 L 84/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.4.1997 - 12 B 595/97 -, alle veröffentlicht bei Juris) zu dem Behördenprivileg des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO, der durch das Gesetz vom 20.12.2001 zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - entgegen mancher Stimmen in der Kommentarliteratur (Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 67 Rdnr. 11; Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 67 Rdnr. 90) - nicht die Grundlage entzogen wurde, ist es der Beklagten zu 1. unbenommen, sich vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen über die Befähigung zum Richteramt verfügenden Bediensteten ihrer Aufsichtsbehörde, des Beklagten zu 2., vertreten zu lassen.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1998 - 13 A 2118/96   

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https://dejure.org/1998,12929
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1998 - 13 A 2118/96 (https://dejure.org/1998,12929)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.08.1998 - 13 A 2118/96 (https://dejure.org/1998,12929)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. August 1998 - 13 A 2118/96 (https://dejure.org/1998,12929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen; Mitglieder; Anonymität; Berechtigtes Interesse an der Namensbekanntgabe; Behandlungsfehler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1802
  • NVwZ 1999, 784 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1053
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205

    Vom Jugendamt abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die

    Ein Anordnungsanspruch ergibt sich für die Antragstellerin im vorliegenden Fall auch nicht aus dem allgemeinen, aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. VG Düsseldorf vom 3.3.1986 ZfJ 1987, 592 f. m. w. N.) bzw. aus dem aus dem "Grundsatz der Offenheit des Verwaltungshandelns" abgeleiteten Anspruch auf Akteneinsicht (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998, NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. m. w. N.).

    Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung, die nach Art. 19 Abs. 4 GG in vollem Umfang auf Ermessensfehler verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist, ist einerseits das Interesse des Antragstellers an der Auskunftserteilung zu berücksichtigen, welches insbesondere darin bestehen kann, dass der Betroffene zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf die entsprechende Auskunft angewiesen ist; andererseits ist aber auch zu bewerten, ob dem Auskunftsbegehren etwaige schützenswerte öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998 NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. m. w. N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 152/00

    Krankenversicherung

    Ob der in der Verwaltungsrechtsprechung bejahte Anspruch auf Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens bzw. auf Auskunftserteilung (vgl. BVerwG DVBl. 1984, 53; VGH Mannheim NJW 1996, 613; OVG Münster MedR 1998, 575) auch für nicht grundrechtsfähige öffentlich-rechtliche Körperschaften gilt, kann dahinstehen.
  • VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 3 K 09.1571

    Akteneinsicht; Sozialdaten; Geheimhaltungspflicht

    Letztlich kann demnach dahinstehen, ob dem Kläger Akteneinsicht über die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X in unmittelbarer Anwendung oder lediglich ein aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. VG Düsseldorf vom 3.3.1986 ZfJ 1987, 592 ff.) bzw. ein aus dem Grundsatz der Offenheit des Verwaltungshandelns abgeleiteter Anspruch auf Akteneinsicht (so OVG NRW vom 13.8.1998 DVBl 1999, 1053 ff.) zur Seite steht.
  • VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132

    Abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die beim Jugendamt

    Auch der allgemeine, aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. VG Düsseldorf vom 3.3.1986 ZfJ 1987, 592 f. m. w. N.) bzw. der aus dem "Grundsatz der Offenheit des Verwaltungshandelns" abgeleitete Anspruch auf Akteneinsicht (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998, NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. m. w. N.) ist hier nicht verletzt.

    Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung, die nach Art. 19 Abs. 4 GG in vollem Umfang auf Ermessensfehler verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist, ist einerseits das Interesse der Kläger an der Auskunftserteilung zu berücksichtigen, welches insbesondere darin bestehen kann, dass der Betroffene zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf die entsprechende Auskunft angewiesen ist; andererseits ist aber auch zu bewerten, ob dem Auskunftsbegehren etwaige schützenswerte öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998 NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. m. w. N.).

  • VG Gelsenkirchen, 17.08.2020 - 20 K 2728/19

    Akteneinsicht, datenschutzrechtliches Aufsichtsverfahren, Interessenabwägung,

    Insoweit ist der vom Kläger geltend gemacht Anspruch vorrangig an § 29 VwVfG NRW zu messen, der allgemeine Anspruch auf Gewährung der Akteneinsicht - hierzu OVG NRW, Urteile vom 13. August 1988 - 13 A 2118/96 -, Rdnr. 13, und vom 22. Juli 1988 - 20 A 1063/87 - VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - A 393/06 - jeweils juris; Huschens/Marwinski, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Auflage 2018, Kap. 6 Rdnr. 27, - ist daneben nicht anwendbar.
  • VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.205

    Vom Jugendamt abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die

    Ein Anordnungsanspruch ergibt sich für die Antragstellerin im vorliegenden Fall auch nicht aus dem allgemeinen, aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. VG Düsseldorf vom 3.3.1986 ZfJ 1987, 592 f. m.w.N.) bzw. aus dem aus dem Grundsatz der Offenheit des Verwaltungshandelns" abgeleiteten Anspruch auf Akteneinsicht (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998, NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. [OVG Nordrhein-Westfalen 13.08.1998 - 13 A 2118/96] m.w.N.).

    Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung, die nach Art. 19 Abs. 4 GG in vollem Umfang auf Ermessensfehler verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist, ist einerseits das Interesse des Antragstellers an der Auskunftserteilung zu berücksichtigen, welches insbesondere darin bestehen kann, dass der Betroffene zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf die entsprechende Auskunft angewiesen ist; andererseits ist aber auch zu bewerten, ob dem Auskunftsbegehren etwaige schützenswerte öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998 NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. [OVG Nordrhein-Westfalen 13.08.1998 - 13 A 2118/96] m.w.N.).

  • OLG Hamm, 10.08.2001 - 3 W 18/01

    Prozeßkostenhilfe im Arzthaftungsrecht

    Die aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13.08.1998 (MedR 1998, 575) bestehende Pflicht der Ärztekammer zur Offenlegung des Verfahrens und des Namens der Gutachter, hat nach den bisherigen Erfahrungen des Senats weder etwas an den zuvor aufgezeigten Regulierungsverhandlungen der Versicherer noch etwas an dem vorprozessualen oder prozessualen Verhalten der Verfahrensbeteiligten geändert.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 30.03.1999 - 1 S 185/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9955
OVG Sachsen, 30.03.1999 - 1 S 185/99 (https://dejure.org/1999,9955)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.1999 - 1 S 185/99 (https://dejure.org/1999,9955)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 1999 - 1 S 185/99 (https://dejure.org/1999,9955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3140 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 784
  • DÖV 1999, 611
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 08.01.2001 - 5 BS 312/00
    Für diesen Antrag besteht kein Anwaltszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO, wie sich aus §§ 166 Abs. 1 VwGO, § 117 Abs. 1 Satz 1 2. Hs. Zivilprozessordnung - ZPO - i.V.m. § 173 VwGO, § 78 Abs. 3 ZPO ergibt (Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 67 RdNr. 7; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 166 RdNr. 5; SächsOVG, Beschl. v. 30.3.1999,NVwZ 1999, 784; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000 - 6 S 2641/99; BayVGH, Urt. v. 5.10.1999 - 26 C 99.2412 - beide zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 25.01.2010 - A 4 A 617/09

    Urteilsberichtigung, Rechtsmittelbelehrung, Zustellung

    Da das Verwaltungsgericht das berichtigte Urteil nicht insgesamt neu zugestellt hat, ist die gesetzliche Rechtsmittelfrist des § 78 Abs. 4 AsylVfG allerdings nicht in Lauf gesetzt worden (siehe SächsOVG, Beschl. v. 20.1.1999, SächsVBl. 2000, 94; BayVGH, Beschl. v. 6.12.2004, NVwZ-RR 2006, 582; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 58 Rn. 8; J. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 58 Rn. 16 jeweils m. w. N.), so dass der Schriftsatz der Klägerin vom 14.12.1999 nicht verfristet ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2002 - 16 B 1212/02

    Zugehörigkeit eines Verfahrens zum Sachgebiet der Jugendhilfe

    BVerwG, Urteil vom 15. April 1977 - 4 C 3.74 -, BVerwGE 52, 226 (232); OVG Sachsen, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 S 185/99 -, NVwZ 1999, 784; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 1997 - 9 S 458/97 -, NJW 1997, 2698.
  • OVG Sachsen, 05.04.2001 - 3 B 713/00
    Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO besteht jedoch Vertretungszwang in allen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, in denen die Beschwerde der Zulassung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30.3.1999 - 1 S 185/99 -, NVwZ 1999, 784; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1998, NVwZ-RR 1999, 149).
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