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   BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89   

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BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Erteilung einer Baugenehmigung - für Spielhallen - Bauvorbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier Spielhallen auf dem selben Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Spielhallen (IBR 1993, 164)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für baurechtliche Streitigkeiten (IBR 1993, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 108
  • NVwZ-RR 1993, 66
  • VBlBW 1993, 175
  • DVBl 1993, 109
  • ZfBR 1993, 35
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Weil das Revisionsgericht Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eingetreten sind, grundsätzlich zu beachten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - BauR 1992, 472, m.w.N.) und insoweit gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO auch selbst Vorschriften des Landesrechts, zu denen die ortsrechtliche Veränderungssperre gehört, anwenden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 Allg.KommR Nr. 32), müßte der Antrag, die Beklagte zur Erteilung des Bauvorbescheids zu verpflichten, jedenfalls gegenwärtig als unbegründet zurückgewiesen werden.

    Der Senat weist jedoch auf sein Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (BauR 1992, 472) hin, in dem er entschieden hat, daß § 25 c Abs. 2 BauNVO 1990 wegen Fehlens einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage nichtig ist.

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Fehlt es aber schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 BauGB, so kann eine Ausnahme auch nicht im Ermessenswege zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 236.88 - ZfBR 1989, 171 - insoweit in Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 13 nicht abgedruckt - Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).

    Zwar können der Beschluß über die Aufstellung des Bebauungsplans und der Beschluß über die Veränderungssperre in derselben Gemeinderatssitzung gefaßt werden; in Kraft treten kann die Veränderungssperre jedoch erst, wenn der Aufstellungsbeschluß auch bekanntgemacht worden ist (BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89

    Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 9. Juli 1990 - 5 S 2089/89 - KostRsp. GKG § 13 Nr. 322), nach der im Verfahren wegen der Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von 1.000 DM je qm Nutzfläche festzusetzen ist.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Typisch für Kerngebiete ist eine Vergnügungsstätte und damit auch eine Spielhalle dann, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls erreichbar sein soll (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 52 = ZfBR 1990, 245, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag den Inhalt des Vorhabens festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb derjenigen Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (BVerwG, Beschluß vom 21. August 1991 - BVerwG 4 B 20.91 - Buchholz 406.11 § 21 BauGB Nr. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Dies schließt nicht aus, daß die Gemeinde eine zunächst unterlassene Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses später nachholen und die Veränderungssperre erneut bekanntmachen kann (BVerwG, Beschluß vom 6. August 1992 - BVerwG 4 N 1.92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Senats zu den "Gewerbebetrieben aller Art" im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1977 auch nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213), kerngebietstypische Vergnügungsstätten dagegen im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 1977 unzulässig sind (BVerwG, Beschluß vom 28. Juli 1988 - BVerwG 4 B 119.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 8 = ZfBR 1988, 277).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 120.90

    Einordnung von Spielhallen nach Änderung der BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Mit dieser Regelung hat der Verordnungsgeber die Vergnügungsstätten als eine besondere Nutzungsart erfaßt und sie zugleich aus dem allgemeinen Begriff der Gewerbebetriebe herausgenommen (BVerwG, Beschluß vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 120.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 4 = ZfBR 1991, 35).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Im Gewerbegebiet zulässig sind nur solche "Gewerbebetriebe aller Art", die im Einklang mit der von der Baunutzungsverordnung vorausgesetzten typischen Funktion dieses Gebiets stehen und nicht anderen Baugebieten ausdrücklich oder nach ihrer allgemeinen Zweckbestimmung zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - ).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 7 C 73.78

    Gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheiten - Petitionsrecht - Pflichtaufgaben

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Weil das Revisionsgericht Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eingetreten sind, grundsätzlich zu beachten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - BauR 1992, 472, m.w.N.) und insoweit gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO auch selbst Vorschriften des Landesrechts, zu denen die ortsrechtliche Veränderungssperre gehört, anwenden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 Allg.KommR Nr. 32), müßte der Antrag, die Beklagte zur Erteilung des Bauvorbescheids zu verpflichten, jedenfalls gegenwärtig als unbegründet zurückgewiesen werden.
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88

    Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen

  • BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    § 34 Abs. 2 BauGB enthält eine dynamische Verweisung; die Baunutzungsverordnung kommt in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 BVerwG 4 C 57.89 DVBl 1993, 109).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag den Inhalt des Vorhabens festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb der Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 47 S. 9 und Beschluss vom 6. Februar 2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    52 Für die Beurteilung, ob die Spielhalle und die Gaststätte als selbständige Nutzungseinheiten oder als Teile einer betrieblich-organisatorischen Einheit anzusehen sind, kommt es auf die jeweiligen baulichen und betrieblich-funktionalen Gesichtspunkte an, die für oder gegen einen selbständigen Betrieb sprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, NVwZ-RR 1993, 66; Beschl. v. 29.10.1992, a.a.O., Urt. v. 27.04.1993 - 1 C 9.92 -, NVwZ-RR 1993, 545; Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 8.05 -, BauR 2006, 648).

    Dies gilt allerdings nur insoweit, als der Verordnungsgeber Vergnügungsstätten nunmehr im Gewerbegebiet - im Grundsatz zunächst unabhängig von der Frage der Kerngebietstypik (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1992, a.a.O.) - als ausnahmsweise zulassungsfähige Nutzungen ausdrücklich vorsieht.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1992 - 4 B 170.92   

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https://dejure.org/1992,3198
BVerwG, 28.08.1992 - 4 B 170.92 (https://dejure.org/1992,3198)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1992 - 4 B 170.92 (https://dejure.org/1992,3198)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1992 - 4 B 170.92 (https://dejure.org/1992,3198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für baurechtliche Streitigkeiten (IBR 1993, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 108
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.09.1989 - 4 B 99.89

    Zulässigkeit von Einkaufszentren u. Verbrauchermärkten im Mischgebiet bzw.

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1992 - 4 B 170.92
    Auf diesen Überlegungen beruht die Rechtsprechung des Senats, den Streitwert von Klagen auf Erteilung der Baugenehmigung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Regelfall auf 100 DM je Quadratmeter Verkaufsfläche festzusetzen (vgl. z.B. Beschluß vom 1. September 1989 - BVerwG 4 B 99.89 - KostRsp. GKG § 13 Nr. 255) und für Klagen auf Genehmigung einer Spielhalle mit Geldspielgeräten regelmäßig einen Streitwert von 1.000 DM je Quadratmeter anzunehmen (Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.87 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09

    Streitwertbestimmung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung von sog.

    Ist dieser nicht hinreichend sicher zu bestimmen, darf aus Gründen der Praktikabilität pauschalierend vorgegangen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1992 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108).
  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 KSt 1.23

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung

    Die vom Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 28. August 1992 - 4 B 170.92 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 63) für erforderlich erachtete wirtschaftliche Betrachtungsweise führt auf kein anderes Ergebnis.
  • OVG Saarland, 16.05.2017 - 1 E 368/17

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Online-Casinospiele

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, a.a.O., juris-Rdnr. 2 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 28.8.1992 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108, zitiert nach juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

    Für eine Pauschalierung des Streitwerts ist nur dann kein Raum, wenn sich der Antragsbegründung das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung hinreichend eindeutig entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 - juris Rn. 2 ff. und vom 28.08.1992 - 4 B 170.92 - juris Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 16.05.2017 - 1 E 368/17 - juris Rn. 20 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2011 - 13 A 3064/08 - juris Rn. 17 ff.; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl., GKG § 52 Rn. 2 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 10 B 138/99

    Erfordernis einer Baugenehmigung für die Aufstellung eines Imbisswagens

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. August 1992 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108: Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Imbiß-Verkaufswagen regelmäßig 10.000,- DM.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2004 - 3 O 68/03

    Bemessung des Streitwertes für eine Anfechtungsklage bei Nutzung einer baulichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2000 - 1 O 629/00

    Bauvorbescheid; Streitwert; Verbrauchermarkt

    Zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung schließt sich der Senat jedoch nunmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (Beschl. v. 28.8.1997 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108 unter Hinweis auf den Beschl. v. 1.9.1989 - 4 B 99.89 -, Kostenrechtsprechung GKG § 13 Nr. 255).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 30.01.1992 - Bs II 137/91   

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https://dejure.org/1992,6215
OVG Hamburg, 30.01.1992 - Bs II 137/91 (https://dejure.org/1992,6215)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.1992 - Bs II 137/91 (https://dejure.org/1992,6215)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - Bs II 137/91 (https://dejure.org/1992,6215)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung; Gemeinbedarfsfläche; Bebauungsplan; Nachbarschützende Wirkung; Rücksichtnahmegebot; Streitwert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für baurechtliche Streitigkeiten (IBR 1993, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 108
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf"

    Ein vergleichbares wechselseitiges Austauschverhältnis, das ebenfalls kraft Bundesrechts bauplanungsrechtlichen Nachbarschutz begründete, besteht zwischen dem Eigentümer von Grundstücken, für die eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt ist, und den Grundeigentümern eines benachbarten allgemeinen Wohngebiets entgegen der Beschwerde nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.1999 - 8 S 2396/99 -, VBlBW 2000, 193; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2002, a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 25.03.2014 - 2 Bs 43/14 -, NVwZ-RR 2014, 719 u. Beschl. v. 30.01.1992 - Bs II 137/91 -, NVwZ-RR 1993, 108).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 11 S 611/05

    Zum Streitwert im vorläufigen Rechtsschutz bei Befristung der

    Allgemeiner gerichtlicher Spruchpraxis entspricht es dabei, in Ausübung des gesetzlich eingeräumten Ermessens in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den in der Hauptsache anzunehmenden Streitwert regelmäßig zu halbieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.02.2004 - 4 S 2381/03 -, NVwZ-RR 2004, 619; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.01.1992 - Bs II 137/91 -, NVwZ-RR 1993, 108; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh. § 164, Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2010 - 11 S 2475/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Streitwert bei vorläufiger Aussetzung der

    Es entspricht allgemeiner gerichtlicher Spruchpraxis, den Streitwert in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Ausübung des gesetzlich eingeräumten Ermessens an dem in der Hauptsache anzunehmenden Streitwert zu orientieren und ihn regelmäßig zu halbieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 06.09.2007 - 11 S 1518/07 - und vom 20.02.2004 - 4 S 2381/03 - NVwZ-RR 2004, 619; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.01.1992 - Bs II 137/91 - NVwZ-RR 1993, 108; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Anh. § 164, Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2011 - 11 S 2517/10

    Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen

    Allgemeiner gerichtlicher Spruchpraxis entspricht es dabei, in Ausübung des gesetzlich eingeräumten Ermessens in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den in der Hauptsache anzunehmenden Streitwert regelmäßig zu halbieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.112005 - 11 S 611/05 -juris und vom 20.02.2004 - 4 S 2381/03 - NVwZ-RR 2004, 619; HambOVG, Beschluss vom 30.01.1992 - Bs II 137/91 - NVwZ-RR 1993, 108; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Anh. § 164, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2005 - 9 ME 173/05

    Drittschutz; Drittschützende Rechte; Gebot der Rücksichtnahme;

    Zwischen der Gemeinbedarfsfläche und den angrenzenden als Wohngebiet ausgewiesenen Grundstücken besteht kein Abhängigkeits- und Austauschverhältnis, das ein subjektiv - öffentliches Recht des Nachbarn auf Wahrung der Eigenart des Baugebiets rechtfertigt (OVG Hamburg, Beschluss vom 30.1.1992 - Bs II 137/91 - NVwZ-RR 1993, 108 = BRS 54 Nr. 183).
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