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Rechtsprechung
   BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4113
BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03 (https://dejure.org/2004,4113)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2004 - 3 AZR 189/03 (https://dejure.org/2004,4113)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 (https://dejure.org/2004,4113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Mitarbeiters; Geltungsbereichs einer begünstigenden Betriebsrentenregelung ; Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft; Auslegung eines Pensionsplans

  • Judicialis

    BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Auslegung, Kündigung)
    Betriebsrentenrecht - Auslegung einer Versorgungsordnung; Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Die Kündigung muss nicht "gerechtfertigt" werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Grundes (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 314 f., zu II1 der Gründe).

    Deshalb entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung grundsätzlich nicht nachwirken (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 323, zu IV 2 der Gründe).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Er muss die Möglichkeit haben, das Bestehen oder Nichtbestehen von Versorgungslücken zu klären, um ggf. für den Ruhestand ergänzend Vorsorge zu treffen (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239, zu A III 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03

    Vorschaltzeiten und Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Ein solches Verhalten steht in der Tat einer Versorgungszusage gleich (zuletzt BAG 24. Februar 2004 - 3 AZR 5/03 - EzA BetrAVG § 1b Nr. 2).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 145/03

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Zwar führt die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung regelmäßig zum Wegfall der Grundlage für die Versorgungsansprüche auch der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits begünstigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (zuletzt BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 145/03 -).
  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 572/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Mindestdienstzeit - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zu den sog. Vorschaltzeiten (zB 7. Juli 1977 - 3 AZR 572/76 -BAGE 29, 234; 20. April 1982 - 3 AZR 1118/79 - BAGE 38, 268).
  • LAG Niedersachsen, 15.01.2003 - 6 Sa 1091/02

    Billigkeitskontrolle bei Pensionsplan - Befristete Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Januar 2003 - 6 Sa 1091/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1118/79

    Prokura - Versorgungszusage - Prokurist - Versorgunsanwartschaft -

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 189/03
    Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zu den sog. Vorschaltzeiten (zB 7. Juli 1977 - 3 AZR 572/76 -BAGE 29, 234; 20. April 1982 - 3 AZR 1118/79 - BAGE 38, 268).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 ABR 44/19

    Betriebsvereinbarung - Altersversorgung - Teilkündigung

    Es entfällt, wenn der Arbeitgeber nicht mehr bereit ist, einen Dotierungsrahmen für seine Leistungen zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu nur BAG 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 - zu B I 2 der Gründe) .

    Die anhand des dreistufigen Prüfungsschemas ermittelten Eingriffsstufen sowie auch die Schließung eines Versorgungswerks für Neueintritte (dazu BAG 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 - zu B I 3 der Gründe) stellen bei der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarungen natürliche und immanente Grenzen in einer Betriebsvereinbarung und des für ein Versorgungswerk zur Verfügung gestellten Dotierungsrahmens dar.

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 383/09

    Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Ruhegeldordnung - betriebliche Übung -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 13; 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 - EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 13; 17. August 2004 - 3 AZR 189/03 - zu B II 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2008 - 8 Sa 622/08

    Auslegung einer Versorgungsordnung zum dreizehnten Monatsgehalt als

    Soweit hiernach kein eindeutiges Auslegungsergebnis möglich ist, kommen weitere Auslegungsmittel wie etwa eine regelmäßige Anwendungspraxis oder die Normgeschichte in Betracht (BAG, Urteil vom 17.08.2004 - 3 AZR 189/03, NZA 2005, S. 128).
  • ArbG Köln, 30.04.2014 - 20 BV 121/13

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bekanntgabe der Urlaubsplanung in Papierform

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. BAG 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 -, Juris Rdn. 18; 17.8.2004 - 3 AZR 189/03 -, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 5).
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Rechtsprechung
   BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2411
BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03 (https://dejure.org/2004,2411)
BAG, Entscheidung vom 20.07.2004 - 9 AZR 369/03 (https://dejure.org/2004,2411)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 369/03 (https://dejure.org/2004,2411)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Bauunternehmens zur Teilnahme am Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft; Erstreckung der Urlaubskassentarifverträge auf ausländische Arbeitgeber mit einem Sitz in einem Land der EG; Zulässigkeit der Einbeziehung in das deutsche Urlaubskassenverfahren im ...

  • Judicialis

    EG Art. 49 (= ex Art. 59); ; EG Art. ... 50 (= ex Art. 60); ; AEntG § 1; ; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) § 8; ; Verfahrenstarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(VTV)

  • rechtsportal.de

    Urlaubsrecht; Tarifvertragsrecht; Entsenderecht - Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urlaubskassenverfahren: Teilnahme ausländischer Arbeiter?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.7.2004)

    Auch ausländische Bauunternehmen müssen in Urlaubskasse zahlen // Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 128 (Ls.)
  • BauR 2005, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    Für die Klage besteht ein Feststellungsinteresse, weil die Anwendbarkeit der einschlägigen Tarifverträge zwischen den Parteien streitig ist (vgl. Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357).

    Dessen Anwendung wird nicht durch die Regeln des Arbeitsförderungsrechts verdrängt (vgl. Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 für polnische und 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1 für slowakische sowie 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287 für rumänische Arbeitgeber).

    Das hat der Senat in mehreren Entscheidungen bereits ausführlich begründet (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Die Erstreckung ist dann nicht anzuwenden, wenn die entsandten Arbeitnehmer nach den Regeln des Entsendelandes hinsichtlich des Urlaubs besser gestellt sind als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer nach Maßgabe der allgemeinverbindlichen Tarifverträge (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Sie verstoßen weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz - auch nicht soweit für ausländische und inländische Arbeitgeber unterschiedliche Abrechnungsverfahren geschaffen wurden -, noch gegen den Unabdingbarkeitsgrundsatz in § 13 Abs. 2 BUrlG oder die Grundsätze des Datenschutzes (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357) etwas anderes angenommen hat, wird dies hiermit klargestellt.

    Solche Unterschiede waren - wie der Senat bereits entschieden hat (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287) jedenfalls für die Übergangszeit nach dem In-Kraft-Treten des AEntG gegeben.

    Durch die angesprochenen Entscheidungen sind alle Fragen geklärt (vgl. zur Vorlagepflicht Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357).

    Das gilt auch hinsichtlich der vom Landesarbeitsgericht problematisierten Frage, ob es verfassungsmäßig ist, dass neben der gesetzlichen Regelung keine weitere staatliche Mitwirkungshandlung für die Erstreckung vorgesehen ist (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    Dessen Anwendung wird nicht durch die Regeln des Arbeitsförderungsrechts verdrängt (vgl. Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 für polnische und 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1 für slowakische sowie 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287 für rumänische Arbeitgeber).

    Das hat der Senat in mehreren Entscheidungen bereits ausführlich begründet (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Die Erstreckung ist dann nicht anzuwenden, wenn die entsandten Arbeitnehmer nach den Regeln des Entsendelandes hinsichtlich des Urlaubs besser gestellt sind als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer nach Maßgabe der allgemeinverbindlichen Tarifverträge (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Sie verstoßen weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz - auch nicht soweit für ausländische und inländische Arbeitgeber unterschiedliche Abrechnungsverfahren geschaffen wurden -, noch gegen den Unabdingbarkeitsgrundsatz in § 13 Abs. 2 BUrlG oder die Grundsätze des Datenschutzes (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Solche Unterschiede waren - wie der Senat bereits entschieden hat (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287) jedenfalls für die Übergangszeit nach dem In-Kraft-Treten des AEntG gegeben.

    Das gilt auch hinsichtlich der vom Landesarbeitsgericht problematisierten Frage, ob es verfassungsmäßig ist, dass neben der gesetzlichen Regelung keine weitere staatliche Mitwirkungshandlung für die Erstreckung vorgesehen ist (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    Dessen Anwendung wird nicht durch die Regeln des Arbeitsförderungsrechts verdrängt (vgl. Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 für polnische und 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1 für slowakische sowie 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287 für rumänische Arbeitgeber).

    Das hat der Senat in mehreren Entscheidungen bereits ausführlich begründet (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Die Erstreckung ist dann nicht anzuwenden, wenn die entsandten Arbeitnehmer nach den Regeln des Entsendelandes hinsichtlich des Urlaubs besser gestellt sind als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer nach Maßgabe der allgemeinverbindlichen Tarifverträge (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Sie verstoßen weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz - auch nicht soweit für ausländische und inländische Arbeitgeber unterschiedliche Abrechnungsverfahren geschaffen wurden -, noch gegen den Unabdingbarkeitsgrundsatz in § 13 Abs. 2 BUrlG oder die Grundsätze des Datenschutzes (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Solche Unterschiede waren - wie der Senat bereits entschieden hat (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287) jedenfalls für die Übergangszeit nach dem In-Kraft-Treten des AEntG gegeben.

    Das gilt auch hinsichtlich der vom Landesarbeitsgericht problematisierten Frage, ob es verfassungsmäßig ist, dass neben der gesetzlichen Regelung keine weitere staatliche Mitwirkungshandlung für die Erstreckung vorgesehen ist (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    a) Wie der EuGH in dem Urteil vom 25. Oktober 2001 (verbundene Rechtssachen - C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 - Finalarte u.a. EuGHE I 2001, 7884) entschieden hat, verlangt dieser Grundsatz nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Dienstleistenden auf Grund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedsstaaten gelten - sofern sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistenden, der in einem Mitgliedsstaat ansässig ist und der dort rechtmäßig inländische Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen.

    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2001 (verbundene Rechtssachen - C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 - Finalarte u.a. EuGHE I 2001, 7884) die oben - B I 5 a der Gründe - widergegebenen Grundsätze zur Prüfung aufgestellt, ob eine mit der Dienstleistungsfreiheit unvereinbare Erschwerung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Dienstleistungserbringern mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der EG vorliegt.

  • EuGH, 25.10.2001 - C-50/98

    Finalarte - Freier Dienstleistungsverkehr

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    a) Wie der EuGH in dem Urteil vom 25. Oktober 2001 (verbundene Rechtssachen - C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 - Finalarte u.a. EuGHE I 2001, 7884) entschieden hat, verlangt dieser Grundsatz nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Dienstleistenden auf Grund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedsstaaten gelten - sofern sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistenden, der in einem Mitgliedsstaat ansässig ist und der dort rechtmäßig inländische Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen.

    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2001 (verbundene Rechtssachen - C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 - Finalarte u.a. EuGHE I 2001, 7884) die oben - B I 5 a der Gründe - widergegebenen Grundsätze zur Prüfung aufgestellt, ob eine mit der Dienstleistungsfreiheit unvereinbare Erschwerung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Dienstleistungserbringern mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der EG vorliegt.

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung für Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Fünften Senats vom 6. November 2002 (- 5 AZR 617/01 (A) - BAGE 103, 240).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    aa) Eine unzulässige Ungleichbehandlung von Arbeitgebern mit Sitz in Deutschland und den anderen Mitgliedsstaaten der EG kann nach der Rechtsprechung des EuGH vorliegen, wenn sich zwar inländische, nicht jedoch ausländische Arbeitgeber den erstreckten Tarifverträgen durch speziellere tarifliche Regelungen entziehen konnten (EuGH 24. Januar 2002 - C-164/99 - Portugaia Construções EuGHE I 2002, 805).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 106/01

    Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    Die Rechtsprechung des Senats hat die Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden (15. Dezember 2003 - 1 BvR 661/03 - Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen ein diese Fragen ebenfalls behandelndes weiteres Urteil des Senats vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 106/01 -).
  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    Dieser hatte im Urteil vom 4. Dezember 2002 (- 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17) die Auffassung vertreten, die erstreckten Tarifverträge würden für deutsche Arbeitgeber von einem spezielleren Tarifvertrag verdrängt, selbst wenn nur der Arbeitgeber an diesen Tarifvertrag gebunden sei.
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 264/01

    Arbeit & Soziales - Urlaubskassenverfahren auch für polnische Arbeitgeber?

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03
    Diese Berechnungsmethode ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 264/01 -).
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02

    Arbeitnehmerentsendung - Tarifkonkurrenz - Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04

    Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • ArbG Wiesbaden, 10.02.1998 - 1 Ca 1672/97

    Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Entsendung zur Erfüllung eines

  • BGH, 18.12.1975 - IX ZR 93/72

    Rechtsmittel

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

  • LAG Hessen, 24.03.2003 - 16 Sa 497/00
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    a) Die Sachdienlichkeit der Widerklage ist nicht mehr zu überprüfen, wenn - wie hier - das Landesarbeitsgericht über die Widerklage in der Sache entschieden hat (vgl. Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 369/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 4).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - tschechischer Bauarbeitgeber

    bb) Die Sachdienlichkeit der Widerklage ist in der Revisionsinstanz nicht mehr zu überprüfen, da das Landesarbeitsgericht über die Widerklage in der Sache entschieden hat (Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 369/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 4).
  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

    Das hat das BAG (Urteile vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen für Arbeitgeber mit Sitz in Portugal ausdrücklich festgestellt.
  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04

    Arbeitnehmerentsendung - Dienstleistungsfreiheit - Sozialkassenverfahren im

    Das hat das BAG ((Urteile vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen für Arbeitgeber mit Sitz in Portugal ausdrücklich festgestellt.
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 621/03

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - tschechischer Bauarbeitgeber

    (2) Die Sachdienlichkeit der Widerklage ist in der Revisionsinstanz nicht mehr zu überprüfen, da das Landesarbeitsgericht über die Widerklage in der Sache entschieden hat (Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 369/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 4).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 16 Sa 1297/06

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Berufungseinlegung durch Fax ohne

    Das hat das BAG (Urteile vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen für Arbeitgeber mit Sitz in Portugal ausdrücklich festgestellt.
  • LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03

    Arbeitnehmerentsendung - Geltungsbereich der Bautarifverträge -

    Das hat das BAG (Urteile vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 AP Nr. 12 zu § 1 AEntG und 9AZR 439/01 AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; Urteile v.20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen ausdrücklich festgestellt.
  • LAG Hessen, 07.11.2005 - 16 Sa 636/05

    Urlaubskassenbeiträge - Arbeitnehmerentsendung - Polen

    Das hat das BAG (Urteile vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 AP Nr. 12 zu § 1 AEntG und 9AZR 439/01 AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; Urteile v. 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen gerade auch für Arbeitgeber mit Sitz in Polen ausdrücklich festgestellt.
  • LAG Hessen, 11.07.2005 - 10 Sa 2537/98

    Arbeitnehmerentsendung - Portugal - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe -

    Das hat das BAG (Urteile vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen für Arbeitgeber mit Sitz in Portugal ausdrücklich festgestellt.
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Rechtsprechung
   BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03   

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https://dejure.org/2004,3718
BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03 (https://dejure.org/2004,3718)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2004 - 10 AZR 582/03 (https://dejure.org/2004,3718)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 (https://dejure.org/2004,3718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassen - Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Erteilung tariflich vorgesehener Auskünfte; Anspruch auf Entschädigung; Ausführung von Pflasterarbeiten im Zusammenhang mit gärtnerischen Arbeiten; Durchführung von Tätigkeiten, die vom betrieblichen Geltungsbreich der Tarifverträge über das ...

  • rechtsportal.de

    Tarifrecht; Prozessrecht; ZVK - Sozialkassen; Baugewerbe; Garten- und Landschaftsbau; Pflasterarbeiten; Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung

  • ibr-online

    Arbeit & Soziales - Pflasterarbeiten fallen unter den VTV Bau!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Pflasterarbeiten unterfallen dem VTV Bau! (IBR 2005, 1024)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 128 (Ls.)
  • BauR 2004, 1999 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    Der Senat hat im Urteil vom 28. April 2004 (- 10 AZR 370/03 - zV in BAGE vorgesehen) nochmals die Grundsätze eines schlüssigen Vortrags und zulässigen Beweisantritts im Fall von Auskunfts- und Beitragsklagen der ZVK zusammengefasst.

    Ein Gericht darf eine Beweiserhebung aber nicht davon abhängig machen, dass Anhaltspunkte für die Wahrheit der durch ein zulässiges Beweismittel unter Beweis gestellten Tatsachen unstreitig vorliegen oder bewiesen werden oder die Partei ihre Behauptung wahrscheinlich macht (BAG 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - vgl. BGH 4. März 1991 - II ZR 90/90 - EzA GG Art. 9 Nr. 51).

  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    Ein Gericht darf eine Beweiserhebung aber nicht davon abhängig machen, dass Anhaltspunkte für die Wahrheit der durch ein zulässiges Beweismittel unter Beweis gestellten Tatsachen unstreitig vorliegen oder bewiesen werden oder die Partei ihre Behauptung wahrscheinlich macht (BAG 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - vgl. BGH 4. März 1991 - II ZR 90/90 - EzA GG Art. 9 Nr. 51).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    Ergibt sich aus dem Sachvortrag der ZVK, dass in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt werden, die die Zuordnung zu einer in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten baugewerblichen Tätigkeit zulassen, so bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage der Darlegung, dass diese baugewerbliche Tätigkeit insgesamt arbeitszeitlich überwiegt (st. Rspr., vgl. BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 -).
  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00

    Abgrenzung: Baugewerbe - Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    b) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien, wie zB die Eintragung in das Handelsregister oder in eine Handwerksrolle mit einem bestimmten Inhalt abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    Den baugewerblichen Tätigkeiten ebenfalls zuzuordnen sind diejenigen Nebenarbeiten, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - BAGE 55, 78).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des Abschnitts V genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt der ZVK (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 130).
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    Werden nicht für das gesamte Kalenderjahr Auskünfte oder Beiträge begehrt und war der Betrieb im gesamten Kalenderjahr tätig, ist grundsätzlich das Kalenderjahr der Beurteilung zugrunde zu legen (st. Rspr., BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250).
  • LAG Berlin, 03.07.2003 - 18 Sa 448/03
    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 3. Juli 2003 - 18 Sa 448/03 - aufgehoben.
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Werden nicht für das gesamte Kalenderjahr Auskünfte oder Beiträge begehrt und war der Betrieb im gesamten Kalenderjahr tätig, ist grundsätzlich das Kalenderjahr der Beurteilung zugrunde zu legen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

    Im Hinblick auf einen weiteren zwischen den Parteien im Senat anhängigen Rechtsstreit wird darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 -) den baugewerblichen Tätigkeiten auch in zeitlicher Hinsicht diejenigen Nebenarbeiten zuzuordnen sind, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistung notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen.
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

    Wenn die Tarifvertragsparteien bestimmen, dass Pflasterarbeiten "aller Art" dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV zuzuordnen sind, kann es auf eine zusätzliche bauliche Prägung in Abgrenzung zu Pflasterarbeiten im Zusammenhang mit originär garten- bzw. landschaftsbaulichen Tätigkeiten nicht mehr ankommen (vgl. BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 -).
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

    bb) Für die Ansicht der ZVK, nur die Mitgliedschaft in einer tariffähigen Vereinigung könne die mittelbare Mitgliedschaft in einem in Abschn. I Abs. 2 Buchst. a Satz 1 der Einschränkungsklauseln aufgeführten Verband wirksam vermitteln, spricht, dass die Einschränkung der AVE Tarifkonkurrenzen vermeiden will (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 301/06 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 130; 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2015 - 4 BVL 1/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

    Sie dient der Vermeidung von Tarifkonkurrenz (vgl. BAG 23.02.2005 - 10 AZR 582/03, AP Nr. 3270 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Rn. 73).
  • BAG, 25.01.2006 - 10 AZR 84/05

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Darlegung

    Die nach der Behauptung der ZVK erforderlichen Technikarbeiten zur Instandhaltung und Pflege des Baggers und des LKW sind Nebenarbeiten und den Baggerarbeiten zuzuordnen (vgl. BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 -).
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 10 Sa 1780/14

    Für die Frage, wie groß die personelle Fluktuation innerhalb einer "Gesamtheit

    Wird ein Betrieb unterjährig eröffnet oder stillgelegt, so kann es für die Frage des arbeitszeitlichen Überwiegens der Tätigkeiten nur auf den Zeitraum des Bestehens des Betriebs ankommen (vgl. BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - zu II 1 b der Gründe, Juris; BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - zu III 1 der Gründe, AP Nr. 240 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 5 Sa 1071/12

    Geltungsbereich des VTV - keine Notwendigkeit der Beschäftigung eines

    Werden von der Einzugsstelle nicht für das gesamte Kalenderjahr Beiträge begehrt und war der Betrieb im gesamten Kalenderjahr tätig, ist grundsätzlich das Kalenderjahr der Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. Urteile des BAG vom 28.07.2004 - 10 AZR 582/03 - und vom 25.07.2001 - 10 AZR 483/00 -, zitiert nach juris-Datenbank).
  • LAG Hessen, 06.06.2014 - 10 Sa 1622/12

    Beweisaufnahme; Zeugnisverweigerungsrecht

    Auf eine besondere bauliche oder landschaftsgärtnerische Prägung dieser Arbeiten kommt es nicht an, sie unterfallen vielmehr ohne weiteres dem VTV (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - Rn. 18, AP Nr. 270 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - Rn. 10, Juris) .
  • LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13

    Die Tätigkeit des Betriebsinhabers kann zur Entscheidung der Frage erheblich

    Pflaster- und Verlegearbeiten werden von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 32 VTV erfasst, auch wenn sie in Zusammenhang mit originär garten- und landschaftsbaulichen Arbeiten anfallen (BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - NZA 2005, 128, Rz 47).
  • LAG Hessen, 29.05.2013 - 18 Sa 1316/12

    Verfall - Verjährung; Verfall - Verjährung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 Sa 1293/12

    Sozialkassenverfahren - VTV-Bau - Kostentragung für Rechtsmittelverfahren trotz

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Rechtsprechung
   BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7533
BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04 (https://dejure.org/2004,7533)
BAG, Entscheidung vom 10.08.2004 - 5 AZB 26/04 (https://dejure.org/2004,7533)
BAG, Entscheidung vom 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 (https://dejure.org/2004,7533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsweg - Versorgungseinrichtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Klage eines über den Arbeitgeber zusatzversicherten Arbeitnehmers gegen einen Rentenversicherer; Zusatzversorgungskasse als gemeinsame Einrichtung von Tarifvertragsparteien oder Sozialeinrichtung des privaten Rechts; Unmittelbares ...

  • rechtsportal.de

    Zivilrechtsweg für Klagen gegen die Emder Zusatzversorgungskasse der Sparkassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 255/80

    Gerichte für Arbeitssachen - Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen -

    Auszug aus BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
    a) Konstituierend für eine gemeinsame Einrichtung ist das unmittelbare Kontroll- und Weisungsrecht beider Tarifvertragsparteien (BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29, 36 f.; vgl. auch 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 227; ErfK/Schaub § 4 TVG Rn. 40 f.; Däubler/Hensche TVG § 1 Rn. 938).

    § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG stellt für die Zuständigkeit bewusst auf die Rechtsform der Einrichtung, nicht auf die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses ab (BAG 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 224 f.; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 2 Rn. 93 mwN).

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

    Auszug aus BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
    a) Konstituierend für eine gemeinsame Einrichtung ist das unmittelbare Kontroll- und Weisungsrecht beider Tarifvertragsparteien (BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29, 36 f.; vgl. auch 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 227; ErfK/Schaub § 4 TVG Rn. 40 f.; Däubler/Hensche TVG § 1 Rn. 938).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Für das vorliegende Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).
  • BAG, 05.12.2013 - 10 AZB 25/13

    Rechtsweg - Sozialeinrichtung

    Die Ansprüche des Klägers auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richteten sich von vornherein gegen die Beklagte (vgl. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 -) .
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG).

    Auch unterliegt die beklagte Zusatzversorgungsanstalt weder der Tarifbindung noch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (BAG ZTR 2004, 603 unter II 3; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Schaub § 4 TVG Rn. 41).

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 45/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen der Zusatzversorgungseinrichtung der

    Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind die Klägerin als Versicherte sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).

    Für die im vorliegenden Fall zu beurteilende Zusatzversorgungseinrichtung des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mangels unmittelbarer Kontroll- und Weisungsrechte der Tarifvertragsparteien deren Eigenschaft als Einrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 1 ArbGG verneint; solche Einwirkungsmöglichkeiten seien für die Annahme einer gemeinsamen Einrichtung konstituierend (BAG ZTR 2004, 603).

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

    Auch im vorliegenden Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).
  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des

    Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind der Kläger als Versicherter sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).

    Für die im vorliegenden Fall zu beurteilende Zusatzversorgungseinrichtung des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mangels unmittelbarer Kontroll- und Weisungsrechte der Tarifvertragsparteien deren Eigenschaft als Einrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 1 ArbGG verneint; solche Einwirkungsmöglichkeiten seien für die Annahme einer gemeinsamen Einrichtung konstituierend (BAG ZTR 2004, 603).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG).

    Auch unterliegt die beklagte Zusatzversorgungsanstalt weder der Tarifbindung noch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (BAG ZTR 2004, 603 unter II 3; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Schaub § 4 TVG Rn. 41).

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 105/09

    Versorgungszusage bei der LBBW

    Die Regelungen der ZVK-L, die das Versicherungsverhältnis ausgestalten, sind daher als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen anzusehen; Rechtsstreitigkeiten über deren Auslegung und Wirksamkeit gehören infolge dessen vor die Zivilgerichte (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2005 - IV ZB 45/04, VersR 2006, 534 Tz. 6 f. m.w.N.; BAG ZTR 2004, 603).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren - nachdem im ersten Rechtszug eine Rüge nicht erhoben wurde - keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Für das vorliegende Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 113/09

    Zusatzversorgung der Landesbank Baden-Württemberg: Vereinbarkeit der

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 109/09

    Unverbindlichkeit einer Mitteilung über die Höhe der Anwartschaft eines bei einer

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 104/09

    Pflicht zur Feststellung eines über die Unverbindlichkeit der

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08

    Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung der

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 106/09

    Auswirkung einer Versorgungszusage auf die Auslegung eines geänderten

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12

    Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem

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