Rechtsprechung
| BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Verhaltensbedingte Kündigung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen grober Beleidigung des Arbeitgebers oder seiner Vertreter - Abwägung zwischen der Pflicht zur Rücksichtnahme und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit - Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung - Absehen von einer Abmahnung nur bei nicht zu erwartender Verhaltensänderung oder einer für Arbeitnehmer erkennbaren besonders schweren Pflichverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung; beleidigende Äußerungen in einem Flugblatt und Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verhaltensbedingte Kündigung
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ca 13023/02
- LAG Baden-Württemberg, 29.07.2004 - 21 Sa 113/03
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 2348 (Ls.)
- DB 2006, 1567
- NZA 2006, 917
Wird zitiert von ... (94)
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der der Tatrichter einen Beurteilungsspielraum hat, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats, beispielsweise 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111).Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63).
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 2 Sa 59/09
Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber - …
Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.01.2006 (2 AZR 21/05) wurde wie in den Vorinstanzen die Kündigung für unwirksam erklärt und der Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen.Die Vertragspartner sind zur Rücksichtnahme und zum Schutz bzw. zur Förderung des Vertragszwecks verpflichtet (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung).
Das BAG stellt deshalb in den zitierten Urteilen zu Recht den Rechtsatz auf, dass eine Äußerung nicht die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verletzen kann, wenn sie vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt ist (zuletzt BAG 12.01.2006 a.a.O. Rn. 52).
Als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil 12.01.2006 a.a.O., juris Rnrn. 61 ff.).
2.1 Die vom Kläger im Internetbeitrag vom 30.11.2007 vertretene Ansicht, dass die Begriffe "Ausbeutung" und "Jagd auf Kranke" keine persönliche Beleidigung darstellen, ist ihrerseits keine Beleidigung von Repräsentanten der Beklagten (vgl. BAG 12.01.2006 a.a.O. Rn. 71).
Es sind vielfältige Erklärungen und Umstände denkbar, warum ein Name mit einem bestimmten Artikel in Verbindung gebracht werden kann (BAG 12.01.2006 a.a.O. Rn. 42).
Insoweit hat der Kläger nur seine berechtigten Interessen wahrgenommen (BAG Urteil 12.01.2006, aaO., Rn 72).
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats zB 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67).
- LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Ohne
2.Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht dieser seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG, Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; BAG 18.09.2008 - 2 AZR 827/06 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 24; BAG 23.10.2008 - 2 ABR 59/07 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 25).Die eingetretene Pflichtverletzung muss sich auch für die Zukunft noch belastend auswirken (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - a. a. O.;… BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - a. a. O.;… BAG 18.09.2008 - 2 AZR 827/06 - a. a. O.).
Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68;… BAG 18.09.2008 - 2 AZR 827/06 - a. a. O.).
Sie ist zugleich aber auch Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsprinzips (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 und 2 AZR 179/05 - jeweils a. a. O.).
Eine vorherige Abmahnung ist allerdings unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 31; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67) oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (BAG 21.07.1999 - 2 AZR 676/98 - EzA § 15 BBiG Nr. 13; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
1.Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (st. Rspr., z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 m. w. N.).
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52).Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67).
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Ohne
2.Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG, Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; LAG Nürnberg 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 - DB 2007, 636 L.).Die eingetretene Pflichtverletzung muss sich auch für die Zukunft noch belastend auswirken (BAG 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - a. a. O.;… BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - a.a.O.).
Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
Sie ist zugleich aber auch Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsprinzips (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 und 2 AZR 179/05 - jeweils a. a. O.).
b)Eine vorherige Abmahnung ist jedoch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 31; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67) oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (BAG 21.07.1999 - 2 AZR 676/98 - EzA § 15 BBiG Nr. 13; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
1.Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (st. Rspr., z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 m. w. N.).
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06
Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …
a) Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (…Senat 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 14, NZA 2007, 922, zu B II 1 der Gründe; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67, zu B II 1 der Gründe; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65, zu B III 1 der Gründe). - LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
Keine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung bei Beleidigung des …
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - NZA 2006, 917, zu B. II. 1. d.Gr., m.w.N.).a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und seiner Vertreter einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gem. § 1 Abs. 2 KSchG an sich sozial rechtfertigen (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - zu B. II. 1. c) aa) d.Gr., m.w.N.).
Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797, zu I. 3. a) d.Gr.; 12. Januar 1996 - 2 AZR 21/05 - zu B. II. 1. c) d.Gr.).
Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist eine vorherige Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Vertragsänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - zu B. II. 2. a) d.Gr.).
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
a) Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht erheblich - in der Regel schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (…Senat 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 -Rn. 14, NZA 2007, 922; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63, zu B III 1 der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 489/07
Außerordentliche Kündigung
Eine Abmahnung ist allerdings dann entbehrlich, wenn es sich um schwerwiegende Pflichtverletzungen handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. etwa BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 -, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, Nr. 67).Eine Kündigung ist hiernach nicht gerechtfertigt, wenn es andere geeignete mildere Mittel gibt, um eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen (BAG 12.01.2006, a.a.O.).
Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 -, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67).
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
- ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 169/08
verhaltensbedingte Kündigung - Rufschädigung - Meinungsäußerungsfreiheit
- LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 332/06
außerordentliche Kündigung;Unzutreffende Eintragungen in Pflegedokumentation …
- LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 6 Sa 1045/05
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Meinungsfreiheit des …
- LAG Köln, 17.10.2006 - 9 Sa 370/06
Kündigung, negative Prognose
- BAG, 06.06.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
- LAG Hessen, 17.06.2008 - 12 Sa 523/07
Verdachtskündigung - Pflicht des Arbeitgebers zur Sachverhaltsaufklärung
- LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08
Zur Wirksamkeit einer Verdachtskündigung
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 8 Sa 918/06
Kündigung wegen Beleidigung eines Arbeitskollegen
- LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08
verhaltensbedingte Kündigung; Direktionsrecht; persönliche Schutzausrüstung; …
- LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung gegenüber Vorgesetztem - …
- LAG Hamm, 05.05.2010 - 10 Sa 964/09
Kündigung einer Niederlassungsleiterin bei Aufforderung an Mitarbeiterin zur …
- LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07
Verdacht der Entwendung eines geringwertigen Gutes (hier: 500-Gramm-Brot)
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Sa 209/08
Privates im Dienst rechtfertigt nicht sofortige Kündigung // Lastwagenfahrer …
- ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07
Fristlose Kündigung; Druckkündigung
- LAG Niedersachsen, 10.07.2006 - 17 Sa 201/06
Verhaltensbedingte Kündigung wegen grober Beleidigung eines Arbeitskollegen - …
- LAG Hessen, 20.08.2007 - 17 Sa 1339/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Dienst unter Alkoholeinfluss - Rückfall - …
- LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 29/07
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Hamm, 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06
Leiharbeitnehmer; betriebsbedingte Kündigung; freier Arbeitsplatz; …
- LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
Außerordentliche Kündigung - Beleidigung eines Vorgesetzten - Schwerbehinderung - …
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 13 Sa 436/11
„Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung
- LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung; …
- VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 14 K 11.02132
"Besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 1 MuSchG
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06
Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung - Erfordernis einer Abmahnung …
- LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung …
- ArbG Detmold, 15.05.2009 - 2 Ca 1524/08
Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
- SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Datenmissbrauch
- LAG München, 03.11.2006 - 9 Sa 56/06
Fristlose Kündigung wegen Treuepflichtverletzung
- LAG Köln, 20.04.2007 - 11 Sa 1277/06
Erstattung von Detektivkosten
- LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung
- LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung
- ArbG Cottbus, 19.11.2008 - 2 Ca 555/08
- ArbG Cottbus, 13.05.2009 - 2 Ca 1863/08
- ArbG Cottbus, 17.12.2010 - 2 Ca 886/10
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Köln, 10.01.2007 - 7 Sa 663/06
Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Reisebüroangestellte; …
- LAG Düsseldorf, 01.04.2008 - 3 Sa 80/08
Ordentliche Kündigung nach Abmahnung bei wiederholt verspäteter Krankmeldung
- LAG Köln, 16.07.2008 - 3 Sa 190/08
außerordentliche Kündigung; Arbeitssicherheit; Arbeitsunfall; Abmahnung; …
- ArbG Cottbus, 13.05.2009 - 2 Ca 1863/08
- ArbG Cottbus, 13.05.2009 - 2 Ca 1863/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Unwirksame Kündigungen und Abmahnungen bei Streit um Einbehaltung von …
- ArbG Cottbus, 17.12.2010 - 2 Ca 886/10
- ArbG Cottbus, 17.12.2010 - 2 Ca 886/10
- LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2007 - 3 Sa 666/06
Verdachtskündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
Kündigung, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Nebenpflicht, …
- ArbG Wuppertal, 31.03.2009 - 4 Ca 3853/08
Fristlose Kündigung wegen 0,59?
- LAG Hessen, 25.01.2010 - 17 Sa 21/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Verstöße gegen Compliance-Richtlinie - …
- LAG Düsseldorf, 06.12.2007 - 5 Sa 1235/07
Ohne
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
Unterlassungspflichten eines Angestellten einer Polizeibehörde im …
- LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
Außerordentliche Kündigung, Zukunftsprognose, Verhältnismäßigkeitsprüfung
- LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07
§§ 626 BGB, 91 SGB IX
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2007 - 3 Sa 323/07
Kündigung, außerordentlich, Abmahnung, Entbehrlichkeit, Pflichtverletzung, …
- LAG Köln, 20.11.2009 - 11 Sa 133/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines liquidationsberechtigten Chefarztes …
- LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09
Außerordentliche Kündigung
- LAG Niedersachsen, 16.09.2011 - 16 Sa 212/11
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen beleidigender Äußerungen gegenüber …
- LAG Berlin, 03.11.2006 - 13 Sa 1492/06
Fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 12 A 1474/05
- LAG Hessen, 08.06.2009 - 17 Sa 45/09
Unrechtmäßigkeit der Kündigung einer Flugbegleiterin - Sicherheitsaspekte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2010 - 10 Sa 52/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Busfahrers bei fahrlässiger …
- LAG Hessen, 06.12.2011 - 12 Sa 1050/10
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung eines Mitarbeiters - Abmahnung
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1236/11
Zurückweisung einer
- LAG Hessen, 13.10.2011 - 11 Sa 155/11
Verhaltensbedingte Kündigung wegen ehrverletzenden Äußerungen über Vorgesetzte - …
- ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
- LAG Köln, 15.12.2011 - 7 Sa 558/11
Kündigung; Familienbetrieb; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Auflösungsantrag des …
- VG Berlin, 09.12.2008 - 62 A 23.08
Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten …
- VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 4647/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Auswahlentscheidung
- LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11
- ArbG Suhl, 09.10.2008 - 4 Ca 599/08
