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   BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18   

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https://dejure.org/2019,3488
BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18 (https://dejure.org/2019,3488)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2019 - 5 AZR 354/18 (https://dejure.org/2019,3488)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 (https://dejure.org/2019,3488)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 1 Nr. 3 Satz 3 MTV, § 10 Nr. 1 MTV, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 91 Abs. 1, 92 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Die betriebliche Übung als Rechtsgrundlage im Arbeitsrecht; Keine betriebliche Übung bei erkennbarem Willen des Arbeitgebers zu geänderter zukünftiger Verfahrensweise; Freie Entscheidung des Arbeitgebers zur Entgelterhöhung bei außertariflich geführten Angestellten

  • bag-urteil.com

    Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

  • Wolters Kluwer

    Gehaltserhöhung; betriebliche Übung; AT-Angestellte

  • rewis.io

    Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehaltserhöhung; betriebliche Übung; AT-Angestellte

  • rechtsportal.de

    Die betriebliche Übung als Rechtsgrundlage im Arbeitsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltserhöhung für außertarifliche Angestellte - aufgrund betrieblicher Übung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AT-Angestellte - Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    AT-Status kann auch von betrieblicher Übung profitieren

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betriebliche Übung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2563
  • NZA 2019, 989
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 15 mwN) .

    Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., zB BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16; 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 - jeweils mwN) .

    Will der Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern, muss er bei oder im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leistung den Beschäftigten klar und verständlich deutlich machen, er wolle sich für die Zukunft nicht binden (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16 mwN) .

    Dadurch soll der nicht tarifgebundene Arbeitgeber, der freiwillig die Entgelte entsprechend den Tariferhöhungen seiner Branche steigert, nicht schlechter gestellt werden als der tarifgebundene Arbeitgeber, der die Möglichkeit hat, durch Verbandsaustritt eine dauerhafte Bindung zu vermeiden (zum Ganzen BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 17) .

    Weil es für das Entstehen einer betrieblichen Übung grundsätzlich unerheblich ist, ob der Arbeitgeber bei seinem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen handelt (oben Rn. 16) , kommt diese (Ausnahme-)Rechtsprechung nur zur Anwendung, wenn der Wille des Arbeitgebers, sich für die Zukunft nicht binden zu wollen, für die Arbeitnehmer erkennbar ist (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 18) .

    Da dies den Prozessbevollmächtigten beider Parteien aus einem Parallelverfahren, in dem sie den dortigen Kläger und die Beklagte vertreten haben (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 19 ff.) , bekannt ist, wird zur Begründung hierauf Bezug genommen.

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Allein hieraus dürfen jedoch die Arbeitnehmer mangels abweichender konkreter Anhaltspunkte nicht schließen, der Arbeitgeber habe sich verpflichten wollen, auch in Zukunft stets dieselben Bemessungsfaktoren beizubehalten, also die Gehälter stets in gleicher Weise wie bisher zu erhöhen, und sich dadurch der Möglichkeit begeben wollen, veränderten Umständen in freier Entscheidung Rechnung zu tragen (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290; ebenso 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 b der Gründe; 11. Dezember 1991 - 5 AZR 94/91 - zu II 1 b der Gründe) .

    bb) Unter Berücksichtigung dieser Umstände bestehen in einer Gesamtschau hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der angeführten Rechtsprechung (Rn. 20) dafür, dass die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerinnen über Jahre hinweg bei der Prüfung von Gehaltssteigerungen in der Gruppe der AT-Angestellten nicht "eine Fülle von auf die gesamtwirtschaftliche Lage, auf die wirtschaftliche Situation und die Gehaltspolitik seines Unternehmens sowie auf das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers bezogenen Gesichtspunkten in Betracht gezogen und gegeneinander abgewogen haben" (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290) , sondern diese Personengruppe ebenso wie die anderen Arbeitnehmer behandelt haben.

  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. Mai 2018 - 6 Sa 40/17 - aufgehoben.
  • ArbG Hamburg, 22.02.2017 - 22 Ca 295/16
    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. Februar 2017 - 22 Ca 295/16 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 593, 76 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 98, 96 Euro seit dem 2. Oktober 2016, aus 197, 93 Euro seit dem 2. November 2016 und aus jeweils weiteren 98, 96 Euro seit dem 2. Dezember 2016, 2. Januar 2017 und 2. Februar 2017 zu zahlen.
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 85/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Dies ist Ausdruck der Besonderheit, ein solches Arbeitsverhältnis auf eine vom Tarifvertrag losgelöste Grundlage zu stellen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 85/17 - Rn. 24) .
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 73/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Allein hieraus dürfen jedoch die Arbeitnehmer mangels abweichender konkreter Anhaltspunkte nicht schließen, der Arbeitgeber habe sich verpflichten wollen, auch in Zukunft stets dieselben Bemessungsfaktoren beizubehalten, also die Gehälter stets in gleicher Weise wie bisher zu erhöhen, und sich dadurch der Möglichkeit begeben wollen, veränderten Umständen in freier Entscheidung Rechnung zu tragen (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290; ebenso 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 b der Gründe; 11. Dezember 1991 - 5 AZR 94/91 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Eine betriebliche Übung kann auch bezüglich übertariflicher Leistungen und übertariflicher Anteile einer einheitlichen Leistung entstehen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    auf Dauer übernehmen (zB BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 21) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., zB BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16; 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 - jeweils mwN) .
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
    Für den Anspruch aus betrieblicher Übung ist unerheblich, ob der betreffende Arbeitnehmer selbst bisher schon in die Übung einbezogen worden ist (BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 94/91

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Vorliegen einer schriftlichen oder mündlichen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Betriebliche

    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 AZR 189/18 - Rn. 15, juris = NJW 2020, 1900; BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 - Rn. 16, juris = NJW 2019, 2563).

    Will der Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern, muss er bei oder im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leistung den Beschäftigten klar und verständlich deutlich machen, er wolle sich für die Zukunft nicht binden (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 - Rn. 16, juris = NZA 2019, 989).

    (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 - Rn. 17, juris = NZA 2019, 989).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 361/19

    Baugewerbe - (Nicht-) Ausübung des Kürzungsrechts nach § 17 Abs. 1 BEEG -

    Der Verzug beginnt am Folgetag (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 5 AZR 354/18 - Rn. 26, zitiert nach juris) .
  • LAG Hamm, 08.01.2020 - 4 Sa 668/19

    Zusatzversorgung; Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag; betriebliche Übung;

    Eine betriebliche Übung kann auch bezüglich übertariflicher Leistungen und übertariflicher Anteile einer einheitlichen Leistung entstehen (zuletzt etwa BAG, Urteil vom 27.02.2019 - 5 AZR 354/18 = NJW 2019, 2563 ff. m.w.N.).
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