Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.12.2001

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99   

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https://dejure.org/1999,3665
OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99 (https://dejure.org/1999,3665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.1999 - 12 U 34/99 (https://dejure.org/1999,3665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 12 U 34/99 (https://dejure.org/1999,3665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusätzlicher Honoraranspruch des Architekten wegen verlängerter Bauzeit? Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631 § 642; HOAI § 6 § 16
    Ansprüche des Architekten bei Bauzeitüberschreitung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeit verdoppelt: Zusatzhonorar? (IBR 2001, 496)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Mehraufwendungen bei der Objektüberwachung bezahlt werden? (IBR 2001, 553)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 233 (Ls.)
  • BauR 2001, 1772
  • ZfBR 2001, 538
  • ZfBR 2001, 543
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.06.1985 - 21 U 114/84
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Formvorschrift des § 4 Abs. 3 HOAI einer solchen Anpassung nach den Grundsätzen der Geschäftsgrundlage entgegensteht (so OLG Hamm. BauR 1986, 718; LG Heidelberg, BauR 1994, 802, [LG Heidelberg 04.05.1994 - 2 O 261/93] a A. Locher/Koeble/Frik, a.a.O., Rn 97; Hesse/Korbion/Manscheff/Vygen, HOAI, 5. Aufl., § 4 Rn. 107).

    BauR 1986, 718, 719.

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99
    Die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses setzt voraus, dass die Parteien das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollten (BGH NJW 1995 960).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99
    Eine unmittelbare Anwendung der §§ 315, 316 BGB kommt nicht in Betracht, da dem Architekten kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zusteht, sondern er nur die ihm nach der HOAI zustehenden Gebühren verlangen kann (vgl. BGHZ 120, 133, 137 ).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 319/95

    Nachweis von Mehraufwand durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99
    Personen und Tätigkeitsinhalten darzulegen und unter Beweis zu stellen ( BGH BauR 1998, 184, 185).
  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 87/82

    Höhere Aufwendungen bei Bauführung nach GOA

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99
    Mehraufwendungen kann der Architekt erstattet verlangen, wenn und soweit diese Aufwendungen die Gebühr übersteigen, also auch den Gewinn aufgezehrt haben (vgl. BGH BauR 1983, 277, 278).
  • LG Heidelberg, 04.05.1994 - 2 O 261/93

    Bauzeitverlängerung: Honorarerhöhung?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Formvorschrift des § 4 Abs. 3 HOAI einer solchen Anpassung nach den Grundsätzen der Geschäftsgrundlage entgegensteht (so OLG Hamm. BauR 1986, 718; LG Heidelberg, BauR 1994, 802, [LG Heidelberg 04.05.1994 - 2 O 261/93] a A. Locher/Koeble/Frik, a.a.O., Rn 97; Hesse/Korbion/Manscheff/Vygen, HOAI, 5. Aufl., § 4 Rn. 107).
  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 288/05

    Umfang der Schriftformvereinbarung in einem Architektenvertrag; Anforderungen an

    Dieser Anspruch hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass er noch während der Durchführung des Bauvorhabens geltend gemacht wird (a.A. Messerschmidt, Festschrift für Jagenburg, S. 607, 612 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, BauR 2001, 1772, 1773).

    Zu Recht wird deshalb zu der vom Berufungsgericht bereits früher vertretenen Auffassung (BauR 2001, 1772, 1775) angemerkt, dass die zu § 10 Abs. 5 GOA entwickelten Überlegungen unkritisch übernommen würden, wenn man sie auf die Regelung in § 6.3 des Vertrages anwenden würde (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 876b).

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 456/01

    Vereinbarung eines Anspruchs auf Entgelterhöhung für die Bauüberwachung bei

    Die Klausel wird überwiegend für wirksam gehalten (so OLG Brandenburg, BauR 2001, 1772; Hartmann, HOAI, § 4 Rdn. 52; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., § 4 Rdn. 96; zweifelnd: Löffelmann, BauR 1994, 597; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdn. 908; a.A.: Pott/Dahlhoff/Kniffka, HOAI, 7. Aufl., § 4 Rdn. 24; Knipp in: Thode/Wirth/Kuffer, Prax.Hdb.Architektenrecht, § 7 Rdn. 77).
  • OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 39/21

    Zulässigkeit der nachträglichen Geltendmachung eines Umbauzuschlags bei

    Der tatsächliche Mehraufwand muss in der Weise dokumentiert werden, dass der Zeitaufwand für das überlange konkrete Bauvorhaben demjenigen im Normalfall gegenüberzustellen ist (Senat, Urteil vom 27. Februar 2003 - 14 U 31/01 -, Rn. 27; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 12 U 34/99 -, Rn. 56, juris).
  • OLG Dresden, 04.08.2005 - 9 U 738/04

    Mehrlohn bei Überschreitung der Regelbauzeit?

    Rechtsprechung, wie beispielsweise die zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg in BauR 01, 1772, mit anders lautenden Berechnungsmodellen, sei nicht entscheidungserheblich, weil nach den dortigen Klauseln lediglich ein Anspruch auf noch abzuschließende Verhandlungen bestand.

    a) Es ist anerkannt, dass als Grundlage für Ansprüche wegen außergewöhnlich langer Dauer auch eine Regelung genügt, wonach die Parteien sich bei Bauzeitverlängerung zur Honoraranpassung verpflichten (vgl. OLG Brandenburg, BauR 2001, 1772; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., § 4 Rn. 93).

  • KG, 15.03.2005 - 27 U 399/03

    Architektenhonorar: Anspruch des Architekten auf Mehraufwandsvergütung bei

    Die ihr hierdurch seit Beauftragung durch die Beklagte im März 1998 entstandenen Mehraufwendungen betragen an Lohn- und Personalkosten unter Berücksichtigung der vom Oberlandesgericht Brandenburg - Baurecht 2001 1772 ff. - aufgestellten Grundsätze unter Abzug der geleisteten Zahlungen 1.423.903,89 Euro (Anlage K 59).

    25 a) Die in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Baurecht 2001, 1772 ff.) dargestellte Berechnungsmethode steht im Widerspruch zum Preisrecht der HOAI und kann auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragen werden.

  • OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 31/01

    Anspruch auf Ingenieurhonorar; Vereinbarung von Zusatzvergütung für

    Nach § 74 Abs. 2 i. V. m. § 16 Abs. 2 und 3 HOAI kann eine Abrechnung nach Zeithonorar aber nur bei anrechenbaren Kosten bis zu 50.000 DM oder über 50 Mio. DM wirksam vereinbart werden (vgl. auch OLG Brandenburg, BauR 2001, 1772 ff., 1774 f.).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2002 - 10 O 236/00

    Vergütungsanspruch eines Architekten wegen verlängerten Bauzeit auf Grund eines

    Auch das von der Beklagten vorgelegte Urteil des, Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.12.1999 (12 U 34/99, BI.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1579
BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2001,1579)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.2001 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2001,1579)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - Verg 15/01 (https://dejure.org/2001,1579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes Fahrgastinformationssystem in öffentlichen Verkehrsmitteln - Kostenerstattungsanspruch des Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online

    Dienstleistungskonzession bei Fahrgastinformationssystem

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1145 (Ls.)
  • NZBau 2002, 233
  • VergabeR 2002, 55
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Südbayern, 08.10.2001 - 28-08/01

    Einführung eines Fernsehprogrammes zur Fahrgastinformation

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 2 zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 3 zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 4 zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 5 zu VK Südbayern 28-08/01.

    BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 6 zu VK Südbayern 28-08/01.

    Das deutsche Recht folgt dem, soweit § 98 Abs. 6 GWB Baukonzessionäre ausdrücklich zu öffentlichen Auftragnehmern erklärt und § 99 GWB BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 7 zu VK Südbayern 28-08/01.

    Über deren außergerichtliche Kosten ist vielmehr im Verfahren vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB BayObLG Verg 15/01 vom 11.12.2001 8 zu VK Südbayern 28-08/01.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Der Gestattungsvertrag vom 15.5.2001 ist nicht wegen Verstoßes gegen vergaberechtliche Bestimmungen unwirksam (BGH NJW 2001, 1492; BayObLGZ 1999, 318).

    Die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB greift nicht ein, weil eine Regelung wie in § 115 Abs. 1, § 118 Abs. 3 GWB oder § 13 VgV außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 97 ff. GWB im deutschen Recht nicht besteht (vgl. BGH NJW 2001, 1492/1494 f.; Boesen § 107 Rn. 26).

    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1945; Senat Beschluss vom 18.9.2001 - Verg 10/01 - Umdruck S. 13).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2000 - Verg 7/00

    Dienstleistungskonzessionen und Verlagsverträge als Beschaffungsverträge)

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).

    Im Unterschied zu Konzessionen, bei denen der unmittelbare Nutzer der Leistung zur Entgeltzahlung gegenüber dem Konzessionär verpflichtet ist (etwa OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530), erzielt die Beigeladene zu 1 ihre Einnahmen ausschließlich aus dem Verkauf von Werbezeiten des Informationssystems.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).

    b) Auch wenn ein derartiger Beschaffungsvorgang somit grundsätzlich als entgeltlicher Vertrag qualifiziert werden kann, der eine Dienstleistung zum Gegenstand hat und als solcher von der Richtlinie 93/38/EWG (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c) erfasst wird (EuGH NZBau 2001, 148), so fällt die hier gewählte Vertragsgestaltung aus dem gesetzlichen Anwendungsbereich; es handelt sich nämlich um eine Dienstleistungskonzession.

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Vielmehr handelt es sich um die eigenverantwortliche Produktion und Darbietung eines Programms der Beigeladenen zu 1, was zivilrechtlich am ehesten als Dienst- oder Werkleistung einzuordnen ist (vgl. etwa BGH NJW 1984, 2409; OLG München NJW-RR 1996, 626).
  • OLG München, 24.05.1995 - 7 U 5806/94

    Rechtsnatur und Kündigungsmöglichkeit des Vertrages mit einer Werbeagentur

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Vielmehr handelt es sich um die eigenverantwortliche Produktion und Darbietung eines Programms der Beigeladenen zu 1, was zivilrechtlich am ehesten als Dienst- oder Werkleistung einzuordnen ist (vgl. etwa BGH NJW 1984, 2409; OLG München NJW-RR 1996, 626).
  • BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangaben

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1945; Senat Beschluss vom 18.9.2001 - Verg 10/01 - Umdruck S. 13).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01
    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).
  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    An der im Beschluss vom 28.11.2000 (Verg 11/00, NZBau 2001, 344 -Leitsatz-) geäußerten abweichenden Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.
  • OLG Koblenz, 06.11.2000 - 1 Verg 4/00

    Sachlicher Anwendungsbereich des § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01
    Zwar ist das Merkmal der "Entgeltlichkeit" (siehe § 99 Abs. 1 GWB) grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit dem abzuschließenden Vertrag das ausschließliche Recht einräumt, die eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (EuGH NZBau 2001, 148 "Telaustria"; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645/647; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 530; OLG Koblenz Beschluss vom 6.11.2000, 1 Verg 4/00; siehe auch Boesen § 99 Rn. 32).
  • BayObLG, 24.10.2001 - Verg 14/01

    Kostenentscheidung bei Beigeladenen

  • BayObLG, 07.10.1999 - Verg 3/99

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Vertragsschluss

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Denn die Vereinbarung beschränkt sich nicht darauf, der Beigeladenen das Recht zu verschaffen, die eigene Leistung selbst zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. EuGH, aaO; BayObLG NZBau 2002, 233; OLG Düsseldorf NZBau 2002, 634; OLG Celle NZBau 2005, 51).
  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLG vom 11.12.2001 - Verg 15/01) und Literatur (Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz GWB - Vergaberecht 2. Aufl. § 99 Rn. 237; Noch in Byok/Jaeger Kommentar zum Vergaberecht 2. Aufl. Rn. 751) hat sich aber unter Hinweis auf die Regelung in der Rechtsmittelrichtlinie dafür ausgesprochen, dass aus dem Gebot zur Beachtung der allgemeinen Grundsätze - wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Transparenzgebot - nicht zwangsläufig die Verpflichtung folgt, einen Primärrechtschutz zu gewähren, sondern ein Sekundärrechtsschutz ausreicht.
  • VK Hamburg, 02.04.2003 - VgK FB 2/03

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    (1) Die Rechtsprechung hat Dienstleistungskonzessionen bislang u. a. in folgenden Bereichen angenommen: Öffentlich-rechtliche Übertragung des Wochenmarktes auf einen privaten Veranstalter (OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01), Betrieb einer Spielbank (VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 06.05.2002, Az. 1 VK 18/02), Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen (VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001, Az. 47-11/01), Werbungsfinanzierte Fahrgastinformationen (BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01), Verpachtung des Rechts auf Außenwerbung (1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02).

    (2) Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass der Unternehmer die mit der Dienstleistung verbundenen Risiken trägt, indem er das Recht erhält, seine eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (Bay- ObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az. Verg 22/02; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2002, Az. 33- 32571/07 VK 05/02 MD).

    Wesentlich ist, dass der Auftragnehmer aus der Aufgabenübernahme eigenverantwortlich wirtschaftlichen Nutzen ziehen darf (Bay- ObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01).

    Weitere Einschränkungen wären im Bereich der Dienstleistungen angesichts denkbarer Mischformen unpraktikabel (BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01).

    b) Dienstleistungskonzessionen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur vergaberechtsfrei (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98; Urteil vom 30.05.2002, Rs. 358/00; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01; Beschluss vom 04.02.2002, Az. Verg 1/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az. Verg 22/02; Bechtold, GWB, 3. Auflage, 2002, § 99 Rn. 8).

  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

    Hieraus könne der Rückschluss gezogen werden, dass der deutsche Gesetzgeber nicht eine strengere Regelung als die RL 2004/18/EG habe treffen wollen (BayObLG vom 11.12.2001 - Verg 15/01), zumal auch bei der Neufassung des GWB keine Regelung bezüglich einer Dienstleistungskonzession getroffen worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

    Während der Ausschluss von Dienstleistungskonzessionen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50/EWG noch nicht ausdrücklich geregelt war, sich aber aus ihrer Entstehungsgeschichte und einem Vergleich mit der Baukoordinierungsrichtlinie ergab (EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs.C-1324/98, NZBau 2001, 148 (Telaustria); BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg. 15/01, NZBau 2002, 233 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01, NZBau 2001, 645 ff.), ist nunmehr in Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG bestimmt, dass die Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen nicht gilt.

    Soweit das deutsche Recht für die Nachprüfung einer Vergabe von Dienstleistungskonzessionen keinen ausdrücklichen Primärrechtsschutz bietet, genügt der bestehende Sekundärrechtsschutz den vom Europäischen Gerichtshof in der genannten Entscheidung aufgestellten Anforderungen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, NZBau 645, 647 BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg 15/01, aaO., Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 7/03f, Datenbank Bayerische Rechtsprechung, Bl. 3).

    Ob für den Sekundärrechtsschutz (oder auch einen Primärrechtschutz) der Rechtsweg zu den Zivilgerichten (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001 - Verg. 3/01 -, aaO; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, - Verg 15/01 - aaO) oder den Verwaltungsgerichten (BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003, - Verg 7/03f - aaO; im Ergebnis auch Burgi, Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: Verfahren, Vergabekriterien, Rechtsschutz; in Tagungsband 6 der Düsseldorfer Vergaberechtstage vom 23. Juni 2005, MWME NW) eröffnet ist, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.

  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Zwar ist zutreffend, dass der EuGH in einer älteren Entscheidung das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession (auch) von der "Übertragung von Verantwortlichkeiten" abhängig gemacht hat (vgl. EuGH Urt. vom 26.4.1994 - Rs. C-272/91, Rn. 24, juris; ähnlich BayObLG NZBau 2002, 233, 234, das von einer "Übertragung der Verantwortung für die Nutzung" spricht).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

    Ferner ist Ziel der DKR, die Vergabe staatlicher Aufträge in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft gemeinsamen Regeln zu unterwerfen (vgl. BayObLG, VergabeR 2003, 563, 564 f; Jaeger NZBau 2001, 427, 433) und grundsätzlich alle Einkäufe der öffentlichen Hand dem Binnenmarkt zur Verfügung stellen (vgl. BayObLG, NZBau 2002, 233, 234).
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Über deren außergerichtliche Kosten ist vielmehr im Verfahren vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG, im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB nach billigem Ermessen in analoger Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO gesondert zu entscheiden (BayObLG VergabeR 2002, 55; siehe auch OLG Düsseldorf Beschluß vom 15.5.2002 Verg 10/02 Umdruck S. 7 f.).
  • OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession;

    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).

  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

    Zwar ist zutreffend, dass der EuGH in einer älteren Entscheidung das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession (auch) von der "Übertragung von Verantwortlichkeiten" abhängig gemacht hat (vgl. EuGH Urteil vom 26.4.1994 - Rs. C-272/91, Rn. 24; ähnlich BayObLG NZBau 2002, 233, 234, das von einer "Übertragung der Verantwortung für die Nutzung" spricht).
  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der

  • OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags von einer Dienstleistungskonzession;

  • VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01

    Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen

  • VK Südbayern, 28.12.2001 - 120.3-3194.1-45-11/01

    Vergabe von Standorten zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen auf

  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02

    Kontingentzuordnung durch Vergabestelle - fehlerhafte Rechtswegangabe

  • VK Nordbayern, 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06

    Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberecht

  • BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

  • VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03

    Definition des öffentlichen Auftrages

  • VK Niedersachsen, 15.01.2010 - VgK-74/09

    Nachprüfungsantrag i.R.e. Vergabeverfahrens bzgl. der Verwertung kommunalen

  • VK Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 1 VK 27/02

    Erschließungsträgerleistungen öffentlich ausschreiben?

  • VK Niedersachsen, 08.01.2010 - VgK-74/09

    Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

  • VK Südbayern, 27.05.2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15

    Vertrag über Errichtung und Betrieb eines Breitbandnetzes ist

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 -4 O 201/06

    Streit um eine de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung

  • VK Baden-Württemberg, 30.07.2004 - 1 VK 48/04

    Ausschreibung "Zuschußgewährung für regionalen Nachtbusverkehr in der Region

  • VK Südbayern, 18.06.2007 - Z3-3-3194-1-22-05/07

    Vermittlung von Abschleppdiensten ist Dienstleistungskonzession!

  • VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 47/04

    Durchführung des Rettungsdienstes als Dienstleistungskonzession

  • VK Hessen, 28.05.2003 - 69d-VK-17/03

    Nachprüfungsverfahren: vorrangige Prüfung der Anwendbarkeit des GWB

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