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   OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98   

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https://dejure.org/1998,4160
OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98 (https://dejure.org/1998,4160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.1998 - 22 U 25/98 (https://dejure.org/1998,4160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 1998 - 22 U 25/98 (https://dejure.org/1998,4160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2, GmbHG § 64
    Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Hinblick auf Konkursantragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Konkursantragspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 51/96
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 913
  • NZI 1999, 156
  • NZG 1999, 349
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß der Geschäftsführer einer GmbH bei schuldhaftem Verstoß gegen die Konkursantragspflicht (§ 64 Abs. 1. GmbHG ) verpflichtet ist, den Gläubigern, mit denen noch nach Eintritt der Konkursreife Geschäfte getätigt worden sind ("Neugläubiger"), den daraus entstehenden Schaden auch über den sogenannten "Quotenschaden" hinaus voll zu ersetzen (vgl. NJW 1994, 2220, 2222 ff. = BGHZ 126, 181, 190 ff.).

    Daß zu diesem Zeitpunkt mit einer wesentlichen Verbesserung dieser Situation noch gerechnet werden konnte und auf welche Gründe sich diese Erwartung stützte, trägt der hierfür darlegungspflichtige (vgl. BGH NJW 1994, 2220, 2224) Beklagte zu 2 nicht vor.

    Das ändert aber nichts daran, daß die Gesellschaft jedenfalls Ende des Monats Juli 1991 in eine ernsthafte Krise geraten war, die dem Beklagten zu 2 als Geschäftsführer bei der gebotenen laufenden Beobachtung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens (vgl. BGH NJW 1994, 2220, 2224) nicht verborgen bleiben konnte.

    Daß und aus welchen Gründen er seinerzeit - anders als bei der Gesellschafterversammlung am 17.9.1991 - trotz der hohen Überschuldung zu einer günstigen Fortführungsprognose gelangt wäre, trägt hierfür darlegungspflichtig die Beklagte (vgl. BGH NJW 1994, 2220, 2224) nicht vor.

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98
    Eine Überschuldung der Gesellschaft i. S. von § 63 Abs. 1. GmbHG liegt aber grundsätzlich nur dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde - rechnerische Überschuldung - und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens ausreicht - Überlebens- und Fortbestehensprognose - (zweistufiger Überschuldungsbegriff - BGH NJW 1992, 2891, 2894).
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98
    Die Haftung setzt zwar Verschulden voraus; es genügt jedoch, wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, fahrlässiges Verhalten (BGHZ 75, 96, 111 = NJW 1979, 1823, 1827).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 22 U 25/98
    Dies ist anzunehmen, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage ist, gegen eine bestimmte Person - und sei es auch nur in der Form der Feststellungsklage - eine erfolgversprechende, wenn auch nicht risikolose Schadensersatzklage zu erheben (vgl. BGH NJW 1988, 1146 ).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09

    Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des

    Andere lehnen diese Analogie generell (vgl. OLG Saarbrücken, ZIP 2009, 565, 566; OLG Schleswig, DZWIR 2001, 330, 331; Bork in Bork/Schäfer, GmbHG, § 64 Rn. 72; MünchKommGmbHG/H.F. Müller, § 64 Rn. 195; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 64 Rn. 51; vgl. auch OLG Düsseldorf, GmbHR 1999, 479, 481; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 115, 116) oder jedenfalls dann ab, wenn der Schadensersatzanspruch zugleich auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 263, 265a oder 266 StGB gestützt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, GmbHR 2001, 75 f.; OLG Naumburg, GmbHR 2004, 364 f.).
  • OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

    Das Verschulden wird widerleglich vermutet (BGH, aaO.; OLG Düsseldorf, GmbHR 1999, 479 ; Scholz/K. Schmidt, GmbHG , 9. Aufl. 2001, § 64 Rdn. 38).
  • KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile

    Zwar ist § 64 Abs. 1 GmbHG auch im Verhältnis zu den Gläubigern Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH NJW 1987, 2433; BGH NJW 1995, 398/399; BAG NJW 1999, 2299, 2300; OLG Düsseldorf NZG 1999, 349; Scholz/Schmidt, GmbHG, 8.Aufl., § 64 Rdn.37).
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