Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 06.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4796
OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02 (https://dejure.org/2005,4796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2005 - 20 W 131/02 (https://dejure.org/2005,4796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 20 W 131/02 (https://dejure.org/2005,4796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 5 WoEigG
    Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei pflichtwidrig unterlassener Sanierung von Gemeinschaftseigentum; Nutzungsausfallentschädigung wegen Beeinträchtigung des Gebrauchs eines Balkons

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei zeitweiser Beeinträchtigung des Gebrauchs eines Balkons

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei pflichtwidrig unterlassener Sanierung von Gemeinschaftseigentum; Nutzungsausfallentschädigung wegen Beeinträchtigung des Gebrauchs eines Balkons)

  • Judicialis

    BGB § 249; ; WEG § 21 IV; ; WEG § 21 V Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 5
    Haftung der Wohnungseigentümer für Verschulden einem einzelnen Eigentümers wegen pflichtwidrig unterlassener Sanierung von GemeinschaftseigentumAnspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen zeitweisen Beeinträchtigung des Gebrauchs eines zu einer Eigentumswohnung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung der Gemeinschaft für Schaden einzelnen Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung der Wohnungseigentümer gegenüber einem einzelnen Eigentümer; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums; Pflichtwidrigkeit des Unterlassens einer Sanierung von Gemeinschaftseigentum; ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Balkon stillgelegt - Keine Entschädigung von der Wohnungseigentümergemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Im Verfahren des AG Wiesbaden 44a UR II 100/95 hatten die Antragsteller von den Antragsgegnern wegen dieser Schäden zunächst Ersatz verlangt.

    Es sei weder von den Antragsgegnern zu vertreten, dass es in dem Verfahren 44a UR II 100/95 nicht mehr zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gekommen war, noch habe die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens durch das Amtsgericht und die mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens verbundenen Verzögerungen im Verantwortungsbereich der Antragsgegner gelegen.

    Wenn rechtzeitig in dem Verfahren 44 a UR II 100/95 die Bestellung eines Sachverständigen beantragt worden wäre, was möglich gewesen wäre, wäre es zu der Beschlussanfechtung seitens der Antragsteller nicht gekommen, da sie nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Frage gestellt hätten, sondern es ihnen um die Bestellung eines unabhängigen, von der IHK vorgeschlagenen, öffentlich vereidigten Sachverständigen gegangen sei.

    Die Antragsteller verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass die Antragsgegner selbst bereits mit Schriftsatz vom 04.01.1996 einen Antrag auf entsprechende Sachverständigenbegutachtung in dem Verfahren 44 a UR II 100/95 eingebracht hatten.

    Die Antragsteller sind dem Argument des fehlenden Verschuldens der Antragsgegner entgegengetreten mit der Begründung, dass es zur Anfechtung nicht gekommen wäre, wenn schon in dem Verfahren 44a UR II 100/95 die Begutachtung durch einen Sachverständigen durch die Antragsgegner beantragt und gerichtlich angeordnet worden wäre.

    Nicht die Beantragung in dem Verfahren 44 a UR II 100/95 hätte auch zwingend zu einer entsprechenden Beweisanordnung geführt, sondern nur die Einleitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens, die aber nicht beschlossen wurde.

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 09.07.1986 (NJW 1987, 50) setzt eine Nutzungsausfallentschädigung - außer dem Eingriff in den Gegenstand des Gebrauchs - voraus, dass solche Sachen und Lebensgüter von zentraler Bedeutung betroffen sind, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist, damit nicht unter Verletzung des § 253 BGB der Schadensersatz auf Nichtvermögensschäden ausgedehnt wird.

    Der Begriff der "Lebensgüter von zentraler Bedeutung" ist eng auszulegen, unter ihn fällt zwar ein selbst genutztes Haus (BGH NJW 1987, 50), auch die Wohnung, wenn die Räume für die Lebenshaltung des Berechtigten von zentraler Bedeutung sind und er sie auch selbst bewohnen wollte, nicht aber Wohnungsteile von eher marginaler Bedeutung (BGH NJW 1992, 1500 für eine nur gelegentlich von Besuchern benutzte Einliegerwohnung; OLG Düsseldorf MDR 2000, 389 für im Keller gelegenen Hobbyraum und Abstellraum; vgl. auch Palandt/Heinrichs: BGB 64. Aufl., Vorb. vor § 249, Rdnr. 26; Bamberger/Roth: BGB § 249, Rdnr. 65; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 249, Rdnr. 58-60).

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Etwas anderes komme bei der Beeinträchtigung des Gebrauchs der selbstgenutzten Wohnung nur dann in Betracht, wenn die Störung des Gebrauchs so nachhaltig war, dass sie objektiv dem Entzug der Nutzung (der Wohnung) nahe kommt, der Betroffene also bei vernünftiger Betrachtung sich eine Ersatzwohnung hätte beschaffen dürfen, nicht dagegen, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen waren (BGH NJW 1993, 1793).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86

    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Auf Grund dieser BGH-Entscheidung sieht sich der Senat nicht zu einer Vorlage nach § 28 FGG verpflichtet, obwohl das BayObLG (BayObLGZ 1987, 50; anders bei freiberuflicher und gewerblicher Nutzung in BayObLG 1994, 141) zuvor entschieden hatte, dass ein Schadensersatzanspruch in Geld aus § 14 Nr. 4 WEG auch bestehen könne, wenn der Eigengebrauch von Teilen der Eigentumswohnung - im entschiedenen Fall der Terrasse einer Dachterrassenwohnung - für nicht unerhebliche Zeit entzogen wird (Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 12, Rdnr. 21).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Der Begriff der "Lebensgüter von zentraler Bedeutung" ist eng auszulegen, unter ihn fällt zwar ein selbst genutztes Haus (BGH NJW 1987, 50), auch die Wohnung, wenn die Räume für die Lebenshaltung des Berechtigten von zentraler Bedeutung sind und er sie auch selbst bewohnen wollte, nicht aber Wohnungsteile von eher marginaler Bedeutung (BGH NJW 1992, 1500 für eine nur gelegentlich von Besuchern benutzte Einliegerwohnung; OLG Düsseldorf MDR 2000, 389 für im Keller gelegenen Hobbyraum und Abstellraum; vgl. auch Palandt/Heinrichs: BGB 64. Aufl., Vorb. vor § 249, Rdnr. 26; Bamberger/Roth: BGB § 249, Rdnr. 65; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 249, Rdnr. 58-60).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Zwar kann ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer diese gegenüber dem geschädigten Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichten, wobei eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen werden (Senat OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1992, 1102 und NZM 2002, 705; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 21, Rdnr. 79; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 21, Rdnr. 48).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Zwar kann ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer diese gegenüber dem geschädigten Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichten, wobei eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen werden (Senat OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1992, 1102 und NZM 2002, 705; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 21, Rdnr. 79; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 21, Rdnr. 48).
  • BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02

    Instandssetzungspflicht der Wohnungseigentümer - Schadensersatzansprüche bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Zwar kann ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer diese gegenüber dem geschädigten Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichten, wobei eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen werden (Senat OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1992, 1102 und NZM 2002, 705; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 21, Rdnr. 79; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 21, Rdnr. 48).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 152/98

    Nutzungsausfall wegen Überschwemmung von Kellerräumen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Der Begriff der "Lebensgüter von zentraler Bedeutung" ist eng auszulegen, unter ihn fällt zwar ein selbst genutztes Haus (BGH NJW 1987, 50), auch die Wohnung, wenn die Räume für die Lebenshaltung des Berechtigten von zentraler Bedeutung sind und er sie auch selbst bewohnen wollte, nicht aber Wohnungsteile von eher marginaler Bedeutung (BGH NJW 1992, 1500 für eine nur gelegentlich von Besuchern benutzte Einliegerwohnung; OLG Düsseldorf MDR 2000, 389 für im Keller gelegenen Hobbyraum und Abstellraum; vgl. auch Palandt/Heinrichs: BGB 64. Aufl., Vorb. vor § 249, Rdnr. 26; Bamberger/Roth: BGB § 249, Rdnr. 65; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 249, Rdnr. 58-60).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1986 - 20 W 357/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
    Zwar kann ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer diese gegenüber dem geschädigten Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichten, wobei eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen werden (Senat OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1992, 1102 und NZM 2002, 705; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 21, Rdnr. 79; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 21, Rdnr. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.02.2006 - 8 W 589/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2561
OLG Stuttgart, 06.02.2006 - 8 W 589/05 (https://dejure.org/2006,2561)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.2006 - 8 W 589/05 (https://dejure.org/2006,2561)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 8 W 589/05 (https://dejure.org/2006,2561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Beschwerdegericht bei Auslandsbezug

  • Wolters Kluwer

    Instanzenzug bei inländischem Streit in Wohnungseigentumssachen bei Beteiligung im Ausland wohnender Wohnungseigentümer; Auslegung des § 119 Abs. 1 Nr. 1b Gerichtsverfassungsgesetz; Beschwerdezuständigkeit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; ; WEG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; WEG § 48
    Keine Änderung des Instanzenzuges im Beschwerdeverfahren durch die Beteiligung im Ausland wohnender Wohnungseigentümer

  • ibr-online

    Miteigentümer wohnt im Ausland: Instanzenzug bei Beschwerde?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1144
  • MDR 2006, 1010
  • NZM 2006, 348
  • ZMR 2006, 807
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies zunächst für Anträge auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen entschieden und dabei auch auf die Besonderheiten dieses Verfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG abgestellt (OLG Düsseldorf NJW 2006, 1143; siehe auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1144).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2007 - 3 Wx 155/07

    Keine Anwendbarkeit von § 119 Abs. 1 Nr. 1 c GVG auf Nachlasssachen der

    Das Rechtsmittelsystem des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit trifft eine abschließende Regelung (BGH a.a.O.), nach der - § 19 Abs. 2 FGG - die Beschwerdezuständigkeit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit umfassend den Landgerichten zugewiesen ist (OLG Stuttgart NJW 2006, S. 1144).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2007 - 3 W 169/07

    Zuständigkeit des Landgerichts in Beschwerdeverfahren nach der Insolvenzordnung

    Die Zuständigkeit des Landgerichts wird aus den gleichen Erwägungen auch bejaht für - vor dem 1. Juli 2007 anhängige - Wohnungseigentumsverfahren und in Nachlassverfahren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2007, 331 und NJW 2006, 1143; OLG Stuttgart NJW 2006, 1144; OLG München OLGR 2007, 829; für das Nachlassverfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2007 - 3 Wx 155/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 20 W 325/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in

    Unabhängig von der Frage, inwieweit eine derartige Vorschrift des Gerichtsverfassungsgesetzes für das FGG-Verfahren - um ein solches handelt es sich hier - direkt oder entsprechend anwendbar wäre (vgl. dazu etwa Münchener Kommentar/Wolf, ZPO, 2. Aufl., § 72 GVG Rz. 1, 5; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 2 EGGVG Rz. 2 ff, 13; § 72 GVG Rz. 19; Jansen/Briesemeister, a.a.O., § 30 Rz. 2; und - in anderem Zusammenhang - OLG Stuttgart NZM 2006, 348, 349), regelt die zitierte Vorschrift nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut, den auch das Landgericht Kassel im Beschluss vom 11.07.2007 zitiert, ausschließlich die (örtliche) Zuständigkeit "in Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes".
  • OLG Frankfurt, 30.12.2010 - 20 W 538/10

    Keine Anwendung der Überleitungsvorschrift § 40 EGGVG in Nachlasssachen

    Dies entspricht auch dem bisherigen Anwendungsbereich des § 119 Absatz 1 Nr. 1, b), c) FGG a.F., der sich ebenfalls nicht auf Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezog, sondern lediglich auf "bürgerliche Rechtsstreitigkeiten" (vgl. Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl., § 119, Rn. 25; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.2006, Az. 8 W 589/05, zitiert nach juris).
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