Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.05.1992 - 20 U 344/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkludente Erteilung vorläufiger Deckungszusagen; Versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung; Haftung des Versicherers für das Handeln des Maklers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 43; AKB § 1 Nr. 2
Vorläufige Deckungszusage durch vollmachtlosen Agenten bzw. Makler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Schlüssig erteilte vorläufige Deckungszusage, Zurechenbarkeit von Erklärungen des VM für das VU, versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung, gewohnheitsrechtliche Vertrauenshaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 1 Abs. 2; VVG § 43
Konkludente Erteilung einer vorläufigen Deckungszusage in der Vollkaskoversicherung; Vertrauenshaftung des Versicherers bei fehlender Vollmacht des Agenten; Zurechnung von Erklärungen eines Versicherungsmaklers - rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 1 Nr. 2 ; VVG § 43
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 14.06.1991 - 20 U 344/91
- LG Dortmund, 12.09.1991 - 12 O 472/90
- OLG Hamm, 06.05.1992 - 20 U 344/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1054
- NZV 1992, 491
- VersR 1992, 1462
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55
Doppelkarte
Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1992 - 20 U 344/91
Wie jeder andere Vertrag, für dessen Abschluß keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, kann auch die vorläufige Deckung formlos, d.h. mündlich oder durch schlüssiges Verhalten vereinbart werden (BGH VersR 56, 482). - OLG Hamm, 23.09.1981 - 20 U 95/81
Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1992 - 20 U 344/91
Dem folgt der Senat nicht (vgl. Senat VersR 82, 843; 83, 1047). - OLG Hamm, 12.11.1982 - 20 U 148/82
Auszug aus OLG Hamm, 06.05.1992 - 20 U 344/91
Dem folgt der Senat nicht (vgl. Senat VersR 82, 843; 83, 1047).
- OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 3 U 57/04
Tierversicherung: Leibesfruchtversicherung für eine Stute; Voraussetzungen für …
Jedenfalls ergibt sich aus diesem Vertretungshinweis, dass die Streithelferin im vorliegenden Fall - auch wenn sie normalerweise als unabhängiger Versicherungsmakler tätig wird - von den Beklagten wie ein Versicherungsagent behandelt worden und daher auch als solcher zu behandeln ist (vgl. OLG Hamm VersR 92, 1462).Dies gilt auch für die ohne ausdrückliche Vollmacht erteilte Zusage vom 14.1.02 und die darin genannten Versicherungsbedingungen (…vgl. Prölss, aaO, § 45, Rdnr. 4; OLG Hamm in VersR 83, 1047 und in VersR 92, 1462).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 48/03
Zum Rechtsschein einer erteilten Bevollmächtigung des Maklers durch den …
Allerdings hat der BGH es im Rahmen der Rechtsprechung zur Wissenszurechnung nicht ausreichen lassen, dass der Makler Antragsformulare des Versicherers verwende und im Anschreiben an den Versicherungsnehmer ein entsprechender Betreuungsvermerk enthalten sei, um die Annahme zu rechtfertigen, dass der Makler wie ein Agent in die Betriebsorganisation des Versicherungsunternehmens eingebunden ist (BGH VersR 1999, 1481; a.A. noch OLG Hamm VersR 1992, 1462; VersR 1997, 1264). - OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97
Beginn des vorläufigen Deckungsschutzes in der Kaskoversicherung; Beendigung der …
Im übrigen würde die Beklagte auch bei fehlender Vollmacht aus versicherungsrechtlicher Vertrauenshaftung einstehen müssen (Senat VersR 92, 1462).
- OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95
Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung; Voraussetzungen der …
Die von der Rechtsprechung entwickelte versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung besagt, daß ein Versicherer für Erklärungen seines Versicherungsagenten einzutreten hat, wenn der Versicherungsnehmer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein erhebliches eigenes Verschulden an seinem Irrtum trifft (Senat VersR 92, 1462 = VVGE § 1 AKB Nr. 5 m.w.N.). - OLG Hamm, 20.12.1996 - 20 U 139/96
Vertrauenshaftung aufgrund Deckungssage durch den Versicherungsagenten in der …
Dies gilt auch für vorläufige Deckungszusagen eines insoweit ohne Vollmacht des Versicherers handelnden Agenten (Senat VersR 1992, 1462 ). - OLG Köln, 01.06.1995 - 5 U 249/93
Makler sind Agenten bei Kenntniszurechnung nur ausnahmsweise gleichzustellen
Die "Auge- und Ohr"-Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 102, 194 = NJW 1988, 973 = LM Berufsunfähigkeitszusatzvers. Nr. 7 = VersR 1988, 234) findet auf den Versicherungsmakler jedenfalls dann keine Anwendung, wenn er kraft ausdrücklicher Vollmacht bei Abschluß der Versicherung für den Versicherungsnehmer tätig geworden ist (Abgrenzung zu OLG Hamm, VersR 1992, 1462; OLG Nürnberg, VVGE § 16 VVG Nr. 22).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.06.1992 - 6 U 82/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entziehung des Versicherungsschutzes; Regreß; Totalschadenbedingte Abmeldung des Fahrzeuges; Nichtzahlung der Erstprämie
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1992, 491
- VersR 1993, 43
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 12.03.1986 - 20 U 242/85
Leistungsfreiheit gegenüber Versicherungsnehmer; Anwendung der §§ 38, 39 VVG; …
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.1992 - 6 U 82/91
* 2. Die Nichtzahlung der Erstprämie führt nicht zum rückwirkenden Verlust des Versicherungsschutzes, wenn das versicherte Fahrzeug einen Totalschaden erleidet und abgemeldet wird, bevor die Erstprämie zu zahlen ist (vgl. OLG Hamm VersR 1987, 926).
- BGH, 25.05.1993 - VI ZR 272/92
Erlaß der Schadensersatzforderung durch Regreßverzicht in Teilungsbakommen - …
Der Schädiger, der in § 1 Ziffer 1 TA als "beteiligter Versicherter" und in § 1 Ziffer 2 TA als "Versicherungsnehmer" bzw. "mitversicherte Person" angesprochen ist, ist aber nicht als "Dritter" im Sinne dieser Regelung anzusehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 1992 - 6 U 82/91 - NZV 1992, 491). - OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 4 U 69/07
Abschluss einer privaten Krankenversicherung durch Anscheins- und …
Das OLG Hamm, dem der Senat sich anschließt, wendet diese Grundsätze nicht nur auf bereits bestehende oder später zustandegekommene Verträge an, sondern zieht sie auch bei der Frage heran, ob es überhaupt zum Vertragsschluss gekommen ist (vgl. OLG NZV 1992, 491, 492 für die Erteilung einer vorläufigen Deckungszusage).