Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.07.2002

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96   

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https://dejure.org/2002,24
BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 (https://dejure.org/2002,24)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 (https://dejure.org/2002,24)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 (https://dejure.org/2002,24)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten Haschischbesitzes und der Weigerung, am Drogenscreening teilzunehmen, verletzt in unverhältnismäßiger Weise die allgemeine Handlungsfreiheit

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen verweigerter Beibringung eines Drogenscreenings

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Entziehung einer Fahrerlaubnis - Verweigerte Beibringung - Drogenscreening - Festgestellter Haschischbesitz - Geringe Menge - Fehlende Eignung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zuässigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis und eines Drogenscreenings

  • archive.org

    Drogen - einmaliger oder gelegentlicher Cannabiskonsum außerhalb des Strassenverkehrs leitet keine Überprüfung der Kraftfahreignung ein

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • RA Kotz

    Entziehung einer Fahrerlaubnis und Drogenscreening

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen verweigerter Beibringung eines behördlich angeforderten Drogenscreenings

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Verweigerung eines Drogenscreenings

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Verweigerung eines Drogenscreenings

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei Besitz einer kleinen Menge Haschisch und Verweigerung des Drogenscreening

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen verweigerten Drogentests I

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Führerscheinentzug bei Besitz kleiner Menge Haschisch und Verweigerung eines Drogenscreenings

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Alkohol, Betäubungsmittel und Arzneimittel

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verweigerung eines Drogenscreenings?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 104 Abs. 2 GG
    Verfassungsrecht, Ausweitung des Richtervorbehalts

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2378
  • NVwZ 2003, 599 (Ls.)
  • NZV 2002, 422
  • NZV 2002, 529 (Ls.)
  • StV 2002, 593
  • DVBl 2002, 1265
 
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Wird zitiert von ... (689)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 24. Juni 1993 (BVerfGE 89, 69) die für den vorliegenden Fall maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen geklärt.

    Denn es fehlte als Grundlage der Überprüfung der Fahreignung des Beschwerdeführers nach § 15 b Abs. 2 StVZO ein hinreichender Gefahrenverdacht, der einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lässt (vgl. BVerfGE 89, 69 ).

    bb) Die vorliegenden Erkenntnisse ergeben, dass die Fahrtüchtigkeit einer Person im akuten Haschischrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist (vgl. etwa Kannheiser, NZV 2000, S. 57 ; Brandt, a.a.O., S. 121 ff.; Geschwinde, Rauschdrogen, 4. Aufl., 1998, Rn. 101; World Health Organization, Cannabis: a health perspective and research agenda, 1997, S. 15 f.; vgl. hierzu ferner BVerfGE 89, 69 ; 90, 145 ).

    Eine darauf bezogene präventive Kontrolle von Kraftfahrern, wie sie in § 4 Abs. 1 StVG, § 15 b Abs. 2 StVZO vorgesehen war, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 89, 69 ).

    Die Beschränkungen sind nur angemessen, wenn die Behörde im Zuge der Ausübung der gesetzlichen Ermächtigung zur Fahreignungsüberprüfung hinreichend konkrete Verdachtsmomente feststellt, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 89, 69 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    bb) Die vorliegenden Erkenntnisse ergeben, dass die Fahrtüchtigkeit einer Person im akuten Haschischrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist (vgl. etwa Kannheiser, NZV 2000, S. 57 ; Brandt, a.a.O., S. 121 ff.; Geschwinde, Rauschdrogen, 4. Aufl., 1998, Rn. 101; World Health Organization, Cannabis: a health perspective and research agenda, 1997, S. 15 f.; vgl. hierzu ferner BVerfGE 89, 69 ; 90, 145 ).

    Der bloße Verdacht auf Haschischkonsum rechtfertigt für sich allein aber nicht den Schluss auf bereits erfolgten oder absehbaren Konsum "harter Drogen" (vgl. hierzu bereits BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 -,.

    Der Bescheid der Stadt Freiburg im Breisgau vom 19. Juli 1994 - 32.27.10 -, der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 8. März 1995 - 14/50/1181/22/95 -, der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. August 1995 - 4 K 724/95 -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. April 1996 - 10 S 2683/95 - und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.

  • VGH Baden, 23.08.1950 - 14/50

    Vorübergehende Errichtung einer Gemeinde; Einsetzung staatlicher Beauftragter

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    d) den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 8. März 1995 - 14/50/1181/22/95 -,.

    Der Bescheid der Stadt Freiburg im Breisgau vom 19. Juli 1994 - 32.27.10 -, der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 8. März 1995 - 14/50/1181/22/95 -, der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. August 1995 - 4 K 724/95 -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. April 1996 - 10 S 2683/95 - und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    Je nachhaltiger ein Akt hoheitlicher Gewalt in die Grundrechtssphäre des Bürgers eingreift, desto weiter reichen jedoch die Überprüfungsbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 42, 143 ; 83, 130 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfGE 46, 160 ) gebieten es, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    a) Die fachrichterliche Rechtsprechung ist der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    Haben sie ihre Rechtsprechung im Verlauf des Verfahrens fortentwickelt, ist der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen fachgerichtlicher und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Verfassungsbeschwerde-Verfahren auf die aktuelle fachgerichtliche Rechtsprechung abgestellt wird (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, S. 25 ff. - BVerfGE 104, 337 ff.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    a) Die fachrichterliche Rechtsprechung ist der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
    Je nachhaltiger ein Akt hoheitlicher Gewalt in die Grundrechtssphäre des Bürgers eingreift, desto weiter reichen jedoch die Überprüfungsbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 42, 143 ; 83, 130 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Es lässt für die Annahme fehlender Trennungsbereitschaft und damit eines charakterlich-sittlichen Eignungsmangels genügen, dass eine drogenkonsumbedingte Fahruntüchtigkeit jedenfalls nicht auszuschließen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ).
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Um dies sicherzustellen, ist eine präventive Kontrolle von Kraftfahrern verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 und 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

    Eine verbindliche Regelung, in welchen Fällen welche Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen sind, war zum Zeitpunkt des Erlasses der Fahrerlaubnis-Verordnung veranlasst, da unter der Geltung der Vorgängerregelung des § 15b der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erhebliche Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der zulässigen Aufklärungsmaßnahmen bei Cannabisbesitz und -konsum aufgetreten waren (vgl. z.B. zu § 15b StVZO BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378; B.v. 30.1.2003 - 1 BvR 866/00 - Blutalkohol 41, 459 und B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Sie sind verfassungsmäßig, wenn sie zur Zielerreichung nicht nur geeignet und erforderlich sind, sondern auch zur Art und Intensität der Rechtsgutgefährdung in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 2378 m.w.N.).

    Das wird in der Wissenschaft zum Teil erst bei Konzentrationen von über 1 ng/ml angenommen, wie in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren deutlich geworden ist, das mit dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, S. 2378) geendet hat (vgl. die dort eingeholten Stellungnahmen von Berghaus, BA 2002, S. 321 , und Krüger, BA 2002, S. 336 ).

    Es hat aber nicht erwogen, dass die Wirkungsdauer, die auch nach den Erkenntnissen, die in dem schon genannten Verfahren vor der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewonnen worden sind, bereits nach mehreren Stunden endet (vgl. NJW 2002, S. 2378 ), beim Beschwerdeführer, der die verfahrensgegenständliche Pkw-Fahrt erst 16 Stunden nach der Einnahme von Cannabis angetreten hatte, zum Zeitpunkt der noch später abgenommenen Blutprobe nicht mehr fortbestanden haben könnte.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,378
BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95 (https://dejure.org/2002,378)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95 (https://dejure.org/2002,378)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Entziehung der Fahrerlaubnis und Überprüfung der Fahreignung bei über den bloßen Cannabisbesitz hinausgehenden konkreten Verdachtsmomenten für Cannabiskonsum während der Teilnahme am Straßenverkehr - Rechtsschutzinteresse für ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Entziehung der Fahrerlaubnis - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Zulässigkeit - Rechtsschutzbedürfnis - Entscheidungen zur Hauptsache

  • archive.org

    Drogen - Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Entziehung von Fahrerlaubnissen im Bereich Cannabisbesitz / -konsum

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2

  • RA Kotz

    Gelegentliches Haschischrauchen reicht nicht für Führerscheinentzug

  • rechtsportal.de

    StVG § 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts des Cannabis-Konsums

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Verweigerung eines Drogenscreenings

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Feststellung des unerlaubten Besitzes einer kleinen Menge Cannabis - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haschisch am Steuer

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Haschisch-Besitz allein reicht nicht für Führerscheinentzug // überzogene Behördenpraxis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2381
  • NVwZ 2003, 600 (Ls.)
  • NZV 2002, 425
  • NZV 2002, 529 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Zwar stand die frühere behördliche und fachgerichtliche Praxis zur Überprüfung von Fahrerlaubnisinhabern mit Verfassungsrecht - insbesondere dem grundrechtlichen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nicht in Einklang, soweit die Feststellung des unerlaubten Besitzes einer kleinen Menge Cannabis für sich allein bereits zum Anlass genommen worden ist, dem Betroffenen ein fachärztliches Gutachten auf der Grundlage eines Drogenscreenings abzuverlangen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - BVerwG, NJW 2002, S. 78 ff.).

    Heute wird weitgehend übereinstimmend davon ausgegangen, dass die Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers im akuten Haschischrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist (vgl. etwa Kannheiser, NZV 2000, S. 57 ; Brandt, Explorative Auswertung von Drogenbefunden auf spezifische Wirkungen von Cannabis, Ecstasy und Cocain bei Verkehrs- und Kriminaldelikten, 2000, S. 121 ff.; Geschwinde, Rauschdrogen, 4. Aufl., 1998, Rd. 101; World Health Organization, Cannabis: a health perspective and research agenda, 1997, S. 15 f.; vgl. hierzu ferner BVerfGE 89, 69 ; 90, 145 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Heute wird weitgehend übereinstimmend davon ausgegangen, dass die Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers im akuten Haschischrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist (vgl. etwa Kannheiser, NZV 2000, S. 57 ; Brandt, Explorative Auswertung von Drogenbefunden auf spezifische Wirkungen von Cannabis, Ecstasy und Cocain bei Verkehrs- und Kriminaldelikten, 2000, S. 121 ff.; Geschwinde, Rauschdrogen, 4. Aufl., 1998, Rd. 101; World Health Organization, Cannabis: a health perspective and research agenda, 1997, S. 15 f.; vgl. hierzu ferner BVerfGE 89, 69 ; 90, 145 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Zwar stand die frühere behördliche und fachgerichtliche Praxis zur Überprüfung von Fahrerlaubnisinhabern mit Verfassungsrecht - insbesondere dem grundrechtlichen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nicht in Einklang, soweit die Feststellung des unerlaubten Besitzes einer kleinen Menge Cannabis für sich allein bereits zum Anlass genommen worden ist, dem Betroffenen ein fachärztliches Gutachten auf der Grundlage eines Drogenscreenings abzuverlangen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - BVerwG, NJW 2002, S. 78 ff.).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Heute wird weitgehend übereinstimmend davon ausgegangen, dass die Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers im akuten Haschischrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist (vgl. etwa Kannheiser, NZV 2000, S. 57 ; Brandt, Explorative Auswertung von Drogenbefunden auf spezifische Wirkungen von Cannabis, Ecstasy und Cocain bei Verkehrs- und Kriminaldelikten, 2000, S. 121 ff.; Geschwinde, Rauschdrogen, 4. Aufl., 1998, Rd. 101; World Health Organization, Cannabis: a health perspective and research agenda, 1997, S. 15 f.; vgl. hierzu ferner BVerfGE 89, 69 ; 90, 145 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Der geltend gemachten Grundrechtsverletzung kommt kein besonderes Gewicht zu (vgl. zu diesem Begriff BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Behörden- und Gerichtsentscheidungen wird hier nur ausnahmsweise anzunehmen sein (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 37, 305 ; 38, 206 ; 39, 276 ; 59, 336 ; 70, 180 ; 85, 109 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Behörden- und Gerichtsentscheidungen wird hier nur ausnahmsweise anzunehmen sein (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 37, 305 ; 38, 206 ; 39, 276 ; 59, 336 ; 70, 180 ; 85, 109 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Behörden- und Gerichtsentscheidungen wird hier nur ausnahmsweise anzunehmen sein (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 37, 305 ; 38, 206 ; 39, 276 ; 59, 336 ; 70, 180 ; 85, 109 ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Behörden- und Gerichtsentscheidungen wird hier nur ausnahmsweise anzunehmen sein (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 37, 305 ; 38, 206 ; 39, 276 ; 59, 336 ; 70, 180 ; 85, 109 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Behörden- und Gerichtsentscheidungen wird hier nur ausnahmsweise anzunehmen sein (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 37, 305 ; 38, 206 ; 39, 276 ; 59, 336 ; 70, 180 ; 85, 109 ).
  • BVerwG, 21.09.1995 - 11 B 121.95

    Kosten für ein angefordertes Gutachten - Berücksichtigung der wirtschaftlichen

  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 760/68

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde nach Rechtsänderung und Straferlaß

  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67

    Voraussetzungsn für die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Es lässt für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht den Besitz von Cannabis genügen, sondern verlangt darüber hinaus, dass konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür ermittelt wurden, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 - NJW 2002, 2381).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Es lässt für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht den Besitz von Cannabis genügen, sondern verlangt darüber hinaus, dass konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür ermittelt wurden, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 - NJW 2002, 2381).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 2.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Es lässt für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht den Besitz von Cannabis genügen, sondern verlangt darüber hinaus, dass konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür ermittelt wurden, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 - NJW 2002, 2381).
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