Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18254
OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. April 2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelfrist, Beginn, Verhandlung in Abwesenheit, Zustellungsanordnung

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren: Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

  • verkehrslexikon.de

    Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristbeginn zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen ist die Zustellung; Fristbeginn zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsbeschwerdefrist - Urteil in Abwesenheit des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Rechtsbeschwerde [zum Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde] gegen ein Abwesenheitsurteil des vertretenen Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Genaues Hinschauen kann sich lohnen und Rechtsmittel retten

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06

    Zur Urteilszustellung an den Verteidiger bei Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11
    Ansonsten beginnt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bzw. des Zulassungsantrags gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen, wie im vorliegenden Fall, mit der Zustellung des Urteils (Thüringer OLG VRS 111, 200 f.).
  • LG Aachen, 15.10.1975 - 17 Qs 567/75
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11
    Eine ohne richterliche Anordnung, etwa durch die Geschäftsstelle veranlasste Zustellung ist unwirksam (vgl. BGH bei Holtz MDR 1976, 814; OLG Hamm MDR 1976, 66 f.; OLG Stuttgart MDR 1976, 245).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2017 - 2 (6) SsRs 723/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer Zustellung

    Es ist deshalb anerkannt, dass auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Vertretung nach § 73 Abs. 3 OWiG voraussetzt, dass die schriftliche Vertretungsvollmacht dem Gericht vorgelegt wurde (OLG Jena a.a.O.; OLG Bamberg VRS 121, 49; Göhler a.a.O., § /3 Rn. 27; Rebmann/Roth/Herrmann a.a.O., § 73 Rn. 17; KK-Senge, OWiG, 4. Aufl., § 73 Rn. 41).
  • OLG Celle, 22.12.2017 - 3 Ss OWi 259/17

    Ordnungswidriges Verhalten bei Verstoß gegen die Anforderungen an die Hygiene bei

    Da dem Amtsgericht zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung somit keine Vertretungsvollmacht vorlag, begann die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil nach den Maßstäben einer Verkündung in Abwesenheit und damit erst mit Zustellung des Urteils zu laufen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2011 - 2 Ss OWi 243/11 - NZV 2011, 509, 510).
  • KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15

    Bußgeldverfahren: Auftreten als Verteidiger in der Abwesenheitsverhandlung ohne

    Es kann aber offen bleiben, ob die Vertretungsvollmacht, wie es trotz der unterschiedlichen Formulierungen von § 73 Abs. 3 OWiG und § 51 Abs. 3 OWiG ("Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet") einhelliger Meinung entspricht, dem Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung schriftlich vorliegen muss (so OLG Bamberg NZV 2011, 509; OLG Jena VRS 111, 200; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 41) oder ob etwa eine anwaltliche Versicherung des Bestehens einer schriftlichen Vertretungsvollmacht genügen könnte.
  • BayObLG, 06.12.2022 - 202 ObOWi 1110/22

    Voraussetzung für wirksame Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    In Judikatur und Schrifttum ist anerkannt, dass eine der oder dem Unterbevollmächtigten erteilte Vollmacht nicht nachgewiesen sein muss, es vielmehr genügt, dass eine Vertretungsvollmacht durch den Wahlverteidiger im Zeitpunkt der Urteilsverkündung nachgewiesen ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Ss OWi 480/07 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 11 = BeckRS 2007, 8730; 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06 = NStZ 2007, 180; 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 = NZV 2011, 509 = DAR 2011, 401 = ZfSch 2011, 472 = VRS 121 [2011], 49 = BeckRS 2011, 18642 u. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 [6] SsRs 723/16 bei juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. § 79 Rn. 30a; KK-OWiG/Senge 5. Aufl. § 73 Rn. 41; BeckOK-OWiG/Hettenbach [Stand: 01.10.2022 - 36. Edit.] § 73 Rn. 21 ff. und Krenberger/Krumm OWiG 7. Aufl. § 73 Rn. 21, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6244
KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09 (https://dejure.org/2010,6244)
KG, Entscheidung vom 02.09.2010 - 22 U 146/09 (https://dejure.org/2010,6244)
KG, Entscheidung vom 02. September 2010 - 22 U 146/09 (https://dejure.org/2010,6244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Schätzung der Höhe unfallbedingter Mietwagenkosten

  • minderwert.de PDF

    Minderwert bei einem neun Jahre alten Porsche mit mehr als 170.000 km

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287; BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Gerichtliche Schätzung der Höhe unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schwacke und Fraunhofer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fraunhofer-Liste vs. Schwacke-Liste

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Schwacke" kontra "Fraunhofer"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 509 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg zur Schadensbehebung zu wählen (z.B. BGH, Urt. v. 9.3.2010, VI ZR 6/09, VersR 2010, 1053 mwN. - juris, Tz. 8).

    Was danach erforderlich ist, unterliegt dem Schätzungsermessen des Tatrichters nach § 287 ZPO (BGH, Urt. v. 9.3.2010, VI ZR 6/09, VersR 2010, 1053 mwN. - juris, Tz. 8).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO nicht zu beanstanden, den zur Frage der Erforderlichkeit der Mietwagenkosten vergleichsweise heranzuziehenden "Normaltarif" anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels", der sog. Fraunhofer-Liste oder nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen zu ermitteln (zuletzt BGH, Urt. v. 18.5.2010, VI ZR 293/08, VersR 2010, 1054 mwN. - juris, Tz. 4; BGH, Urt. v. 9.3.2010, VI ZR 6/09, VersR 2010, 1053 mwN. - juris, Tz. 8).

    Denn insoweit geht es nicht um eine Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (st. Rspr. des BGH, zuletzt Urt. v. 9.3.2010, VI ZR 6/09, VersR 2010, 1053 mwN.- juris, Tz. 13).

    Für den sog. Unfallersatztarif ist es anerkannt, dass ein Anspruch auf Ersatz der gegenüber dem Normaltarif erhöhten Kosten in Betracht kommt, wenn dem Geschädigten unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war(vgl. nur BGH, Urt. v. 9.3.2010, aaO. mwN. - juris, Tz. 13).

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09
    Zugleich kann damit dahinstehen, ob in einem Internet-Portal recherchierte Vergleichsangebote überhaupt geeignet sind, durchgreifende Bedenken gegen die Eignung der herangezogenen Schätzungsgrundlage zu begründen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2.2.2010, VI ZR 7/09, VersR 2010, 683 - juris, Tz. 21).

    Die hierbei anzusetzende Höhe unterliegt wiederum dem Schätzungsermessen nach § 287 ZPO und wird in der Rechtsprechung unterschiedlich bemessen (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 2.2.2010, VI ZR 7/09, VersR 2010, 683 mwN. - juris, Tz. 25 f.).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09
    Dabei darf grundsätzlich ersatzweise derselbe oder doch ein gleichwertiger Fahrzeugtyp angemietet werden (z.B. BGH, Urt. v. 2.3.1982, VI ZR 35/80, VersR 1982, 548mwN. - juris, Tz. 10; Geigel/Knerr, aaO., mwN.).

    Ob hier Ausnahmen davon, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des § 254 Abs. 2 BGB (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2.3.1982, VI ZR 35/80, VersR 1982, 548 - juris, Tz. 10 f.), in Betracht kommen, kann letztlich dahinstehen.

  • KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Summe von Reparaturkosten und Minderwert höher als

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09
    Ein Abzug von 15% wegen ersparter Eigenaufwendungen entspricht der ständigen Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des Kammergerichts (Urt. v. 16.8.2004, 12 U 115/03, NZV 2005, 46).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09
    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (BGH, Urt. v. 24.06.2008, VI ZR 234/07, VersR 2008, 1370 mwN. -juris, Tz. 14).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO nicht zu beanstanden, den zur Frage der Erforderlichkeit der Mietwagenkosten vergleichsweise heranzuziehenden "Normaltarif" anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels", der sog. Fraunhofer-Liste oder nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen zu ermitteln (zuletzt BGH, Urt. v. 18.5.2010, VI ZR 293/08, VersR 2010, 1054 mwN. - juris, Tz. 4; BGH, Urt. v. 9.3.2010, VI ZR 6/09, VersR 2010, 1053 mwN. - juris, Tz. 8).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09
    Allein dass die Miete für einen gleichartigen Ersatzwagen deswegen ungewöhnlich hoch ist, weil das beschädigte Fahrzeug - und damit auch der Mietwagen - teuer ist, kann rechtlich keine Rolle spielen (z.B. BGH, Urt. v. 17.3.1970, VI ZR 108/68, VersR 1970, 547 mwN. [für einen Mercedes 600] - juris, Tz. 11).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    b) Nach diesen Grundsätzen ist der Tatrichter entgegen der Auffassung der Revision grundsätzlich weder gehindert, seiner Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO die Schwacke-Liste noch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde zu legen (ebenso OLG Stuttgart, DAR 2009, 705; OLG Köln, NZV 2010, 514 f.; KG, DAR 2010, 642, 643).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Die Erstattungsfähigkeit der Fahrzeugklasse bestimmt sich nach dem beschädigten Unfallwagen (Senatsurteil vom 02. September 2010 - 22 U 146/09, DAR 2010, 642, juris: Rz. 16; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 42), wobei Obergrenze für die Erstattung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten sind.

    a) Das Landgericht hat den Abzug für ersparte Eigenaufwendungen mit 15% bemessen und ist dabei der ständigen Rechtsprechung der Verkehrssenate des Kammergerichts (Senatsurteil vom 2. September 2010 - 22 U 146/09, NZV 2011, 509 , juris: Rz. 22; KG, 12. Zivilsenat, Urteil vom 16. August 2004 - 12 U 115/03, NZV 2005, 46 , juris: Rz. 13) gefolgt.

  • KG, 14.12.2017 - 22 U 241/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten bei

    Der Geschädigte kann nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand grundsätzlichen den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15 -, juris Rdn. 6, Senat, KG Berlin, Urteil vom 08. Mai 2014 - 22 U 119/13 -, juris Rdn. 5; Senat, Urteil vom 02. September 2010 - 22 U 146/09 -, juris Rdn. 9).

    Insoweit gilt aber auch wieder das Wirtschaftlichkeitsgebot, so dass der Geschädigte im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg zur Schadensbehebung wählt (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15 -, juris Rdn. 6, Senat, KG Berlin, Urteil vom 08. Mai 2014 - 22 U 119/13 -, juris Rdn. 5; Senat, Urteil vom 02. September 2010 - 22 U 146/09 -, juris Rdn. 9).

  • LG Berlin, 23.08.2019 - 42 S 57/19
    Allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzungsgrundlage zu begründen (Kammergericht, Urteil vom 02.09.2010 - 22 U 146/09 - DAR 2010, 642).

    Konkrete Tatsachen, die vorliegend Zweifel an der Geeignetheit des Schwacke-Automietpreis- 8 57119 - Seite 3 - spiegels 2016 begründen könnten, hat die Beklagte nicht dargelegt; die pauschalen Einwendungen, die Gegenstand der allgemeinen Diskussionen sind, genügen dafür jedenfalls nicht (so auch Kammergericht, Urteil vom 02.09.2010 - 22 U 146/09 - a.a.O.).

  • LG Berlin, 17.10.2013 - 41 S 23/13

    Zur Einziehung abgetretener Mietwagenforderungen als erlaubnisfreie

    Dem Tatrichter stehen dabei verschiedene Möglichkeiten der Schätzung nach § 287 ZPO zur Verfügung (vgl. nur KG, Urteil vom 2. September 2010 - 22 U 146/09, NJOZ 2011, 929 ff.).

    Dieser ist nach der jüngeren Rechtsprechung allerdings eher nicht mehr mit 15 % (vgl. dazu z.B. KG, Urteil vom 2. September 2010, a.a.O.), sondern mit 10 % oder 3-5 % anzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - VI ZR 139/08, NJW 2010, 1445, 1446 m.w.N.).

  • AG Berlin-Mitte, 13.02.2024 - 104 C 127/23
    wicklung rechtfertigt es, auch bei alten Fahrzeugen und solchen mit besonders hoher Laufleistung einen merkantilen Minderwert nicht bereits aufgrund starrer Grenzen zu verneinen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 23.11.2004 - VIZR 357/03, NJW 2005, 277 (279); vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 02.09.2010 - 22 U 146/09, NJOZ 2011, 929 (930); Oetker, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2022, § 249, Rn. 53 ff. mwN).
  • AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 1089/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Eignung des Fraunhofer Marktpreisspiegels als

    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis zur Wiederherstellung seiner Mobilität objektiv ersetzt verlangen kann (vergl. KG Urteil vom 02.09.2010, DAR 2010, 642 ff., BGH Urteil vom 24.06..2008, DAR 2008, 643 ff. m.w.N.).
  • LG Halle, 27.03.2017 - 1 S 228/16
    Dieser Weg der Schadensschätzung ist ebenfalls nicht rechtsfehlerhaft (BGH, Urt. v. 18. Mai 2010 VI ZR 293/11, NJW-RR 2010, 1251f.; KG, Urt. v. 2. Sept. 2010, 22 U 146/09, DAR 2010, 642f.).
  • AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14

    Die Regulierung diverser Unfallschadenspositionen

    Es wurde jedoch ausdrücklich klargestellt, dass dieser Marktpreisspiegel herangezogen werden kann, aber keinesfalls herangezogen werden muss (s. KG v. 2.9.10 22 U 146/09, BGH v. 14.10.08 - VI ZR 308/07 und v. 18.5.10 - VI ZR 293/08).
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2017 - 30 C 2295/16
    In Fortsetzung seiner eigenen ständigen Rechtsprechung sowie derjeniger zahlreicher weiterer Instanzgerichte ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass sich bei Streit über die Anwendbarkeit einer der beiden Mietpreistabellen eine vermittelnde Lösung dahingehend anbietet, dass das arithmetische Mittel zwischen der Schwacke-Liste und der Fraunhofer Liste ermittelt wird (so auch Oberlandesgericht Saarbrücken in der Entscheidung vom 22.12.2009 zu Az.: 4 U 294/09; auch gebilligt vom BGH in der Entscheidung vom 18.05.2010 zu Az.: VI ZR 293/04 und vom Kammergericht in der Entscheidung vom 02.09.2010 zu Az.: 22 U 146/09 sowie in derjenigen vom 08.05.2014 zu Az.: 22 U 119/13; weitere Fundstellen bei Nugel, juris PR-VerkR 3/2012, 19/2013 und 23/2013).
  • LG Wiesbaden, 21.06.2012 - 2 S 40/11

    Zur Schätzung von erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall, hier

  • LG Krefeld, 10.01.2012 - 3 S 28/11
  • AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13

    Zum Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht

  • AG Landau/Pfalz, 14.06.2013 - 5 C 189/11
  • AG Berlin-Mitte, 24.01.2011 - 115 C 3091/10

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - Abtretung

  • AG Dresden, 29.08.2014 - 113 C 6927/13
  • LG Berlin, 06.03.2013 - 43 S 118/12

    Zum Anspruch auf typengleiches Mietfahrzeug und zur Schätzung der ersatzfähigen

  • AG Köln, 25.01.2011 - 268 C 81/10

    Mietwagenkosten Verkehrsunfall - Schwacke-Liste

  • LG Berlin, 10.07.2014 - 41 S 160/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8270
LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,8270)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.03.2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,8270)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. März 2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,8270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs für die Anmietung eines Klasse 5 PKW; Eignung der Erhebung "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation als Grundlage ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 113

    § 249 BGB, § 115 VVG

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fraunhofer erweist sich als geeignete Schätzungsgrundlage für die Schätzung des Normaltarifs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 509 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Im Ansatz zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auf der Grundlage von §§ 7, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG vom Haftpflichtversicherer des Schädigers nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383 f).

    Anders als das Amtsgericht im Wege der grundsätzlich zulässigen Schätzung (§ 287 ZPO) festgestellt hat, bewegen sich die in Rechnung gestellten Mietwagenkosten nicht im Bereich des Normaltarifs, also des Tarifs der regelmäßig für Selbstzahler Anwendung findet und daher unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gebildet wird (vgl. hierzu BGH VersR 2005, 239).

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Dass demgegenüber von Teilen der Rechtsprechung auch weiterhin auf den Schwacke-Mietpreisspiegel zurückgegriffen wird und der Bundesgerichtshof wiederholt die grundsätzliche Geeignetheit des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens gem. § 287 ZPO bejaht hat (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteile vom 2.2.2010 - VI ZR 139/08 und VI ZR 7/09), führt vorliegend zu keiner anderen Bewertung.

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit stets darauf hingewiesen, dass die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, der Klärung bedarf, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, Urteil vom 2.2.2010 - VI ZR 7/09 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    gg) Da die Kammer in mehreren Prozessen aufgrund einer Auswertung beider Erhebungen sowie unter Berücksichtigung der oben zitierten Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Schwacke-Mietpreisspiegel Werte enthält, die den hier maßgeblichen regionalen Marktpreis nur unvollkommen abbilden, während die ermittelten Preise der Fraunhoferstudie jedenfalls den hiesigen regionalen Markt sehr viel realistischer wiedergeben, sieht sich die Kammer auch daran gehindert, den marktüblichen Normaltarif aus einem arithmetischen Mittel beider Erhebungen zu gewinnen, wie es teilweise favorisiert wird (vgl. etwa Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.12.2009 - 4 U 294/09 - 83).
  • BGH, 10.05.1963 - VI ZR 235/62

    Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Richtig ist zwar, dass die ersparten Kosten des eigenen Fahrzeugs im Wege des Vorteilsausgleichs von den Mietwagenkosten abzuziehen sind, wenn ein Mietwagen nicht nur für kurze Zeit und für eine unterdurchschnittliche Fahrstrecke in Anspruch genommen wird (BGH NJW 1963, 1399).
  • OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Mietet der Geschädigte jedoch wie hier ein klassentieferes Fahrzeug an und vermeidet dadurch Mietwagenkosten in Höhe der ersparten Eigenbetriebskosten, braucht er keinen Abzug hinzunehmen, da die Vorteilsausgleichung den Schädiger nicht unbillig entlasten soll (OLG Hamm NJW-RR 1999, 1119 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Dass demgegenüber von Teilen der Rechtsprechung auch weiterhin auf den Schwacke-Mietpreisspiegel zurückgegriffen wird und der Bundesgerichtshof wiederholt die grundsätzliche Geeignetheit des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens gem. § 287 ZPO bejaht hat (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteile vom 2.2.2010 - VI ZR 139/08 und VI ZR 7/09), führt vorliegend zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Die zugrunde liegenden offenen Erhebungen lassen den Verwendungszweck der Preisanfragen klar erkennen und unterliegen damit der besonderen Manipulationsgefahr (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1678 ff.; OLG Jena RuS 2009, 181; OLG München RuS 2008, 439; LG Fulda, Urteil vom 19.6.2009 - 1 S 15/09; vgl. weitere Nachweise bei BGH NJW 2009, 58 ff.).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    In diesem Fall muss der Geschädigte darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen kein wesentlich günstigerer Tarif auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - zugänglich war (vgl. BGH VersR 2007, 516, m.w.N.).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Die zugrunde liegenden offenen Erhebungen lassen den Verwendungszweck der Preisanfragen klar erkennen und unterliegen damit der besonderen Manipulationsgefahr (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1678 ff.; OLG Jena RuS 2009, 181; OLG München RuS 2008, 439; LG Fulda, Urteil vom 19.6.2009 - 1 S 15/09; vgl. weitere Nachweise bei BGH NJW 2009, 58 ff.).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Zwar werden auch von Teilen der Rechtsprechung (vgl. etwa Saarländisches Oberlandesgericht aaO; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1540 ff.; vgl. aber auch OLG Stuttgart NJW-Spezial 2009, 570) Einwendungen gegen die Erhebung des Fraunhofer-Instituts vorgebracht, die sich teilweise auch nach Auffassung der Kammer als beachtenswert erweisen.
  • OLG Köln, 21.08.2009 - 6 U 6/09

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Maßgeblicher Mietpreisspiegel

  • LG Saarbrücken, 16.10.2009 - 13 S 171/09

    Anwendung der Fraunhofer-Studie zur Ermittlung des Normaltarifs bei Mietwagen

  • LG Fulda, 19.06.2009 - 1 S 15/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Schätzgrundlage bei einem Ersatz

  • LG Saarbrücken, 15.09.2017 - 13 S 59/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Abrechnung auf Totalschadensbasis; Vertrauen

    Danach erscheint der Kammer im Wege des nach § 287 ZPO gebotenen Schätzungsermessens ein Zuschlag von 15 % auf die vom Fraunhofer-Institut ermittelten Normaltarife - wie sie vorliegend auch das Erstgericht vorgenommen hat - als angemessen (vgl. im Einzelnen Urteile der Kammer vom 6. August 2010 - 13 S 53/10, vom 9. April 2010 - 13 S 238/09, vom 26. März 2010 - 13 S 243/09, vom 26. Februar 2010 - 13 S 240/09, und vom 16. Oktober 2009 - 13 S 171/09).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 20/23

    Schätzung von Mietwagenkosten

    bb) Für die hiesige Region sind die Schwächen der offenen Preiserhebung der Schwackeliste wiederholt gutachterlich bestätigt worden (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 26. März 2010 - 13 S 243/09 -, Rn. 9, juris).
  • LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 132/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten auf der

    Dies gilt allerdings nur, soweit es sich um "Zusatzkosten" handelt, mithin solche Kosten, die in den vom Fraunhofer-Institut ermittelten und der Schadensberechnung zugrunde zu legenden Mietwagenpreisen nicht enthalten sind (vgl. Kammer, Urteile vom 26.03.2010 - 13 S 243/09, juris und vom 06.08.2010 - 13 S 53/10, juris).
  • LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte

    Denn eine Eigenersparnis kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer, die vom Bundesgerichtshof gebilligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11, VersR 2013, 730 m.w.N.), bei Anmietung eines Fahrzeugs einer niedrigeren Gruppe - wie hier - nicht in Betracht (vgl. Kammer, Urteil vom 26.03.2010 - 13 S 243/09, juris m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 06.08.2010 - 13 S 53/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten im

    Als geeignete Schätzgrundlage im Saarland erweist sich für den hier maßgeblichen Zeitraum die "Fraunhofer Liste 2008", soweit deren Tarife um einen Zuschlag von 15 % angehoben werden (so schon Kammer, Urteil vom 26.03.2010 - 13 S 243/09).
  • LG Saarbrücken, 04.11.2016 - 13 S 63/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit überhöhter

    Die Grundsätze, auf die sich die Erstrichterin bezogen hat, und die Berechnung der Mietwagenkosten entsprechen der ständigen Rechtsprechung der Kammer, von der abzugehen der vorliegende Fall keinen Anlass gibt (vgl. Kammer, Urteile vom 26.03.2010 - 13 S 243/09, juris; vom 06.08.2010 - 13 S 53/10, juris und vom 05.07.2013 - 13 S 66/13, NZV 2014, 320).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hannover, 17.09.2010 - 2 O 266/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34954
LG Hannover, 17.09.2010 - 2 O 266/09 (https://dejure.org/2010,34954)
LG Hannover, Entscheidung vom 17.09.2010 - 2 O 266/09 (https://dejure.org/2010,34954)
LG Hannover, Entscheidung vom 17. September 2010 - 2 O 266/09 (https://dejure.org/2010,34954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 509 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht