Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 23.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7186
OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01 (https://dejure.org/2003,7186)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.07.2003 - 1 U 233/01 (https://dejure.org/2003,7186)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 1 U 233/01 (https://dejure.org/2003,7186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Falschberatung bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis für Ärzte; Haftung eines Steuerberaters für steuerliche Falschberatung; Finanzieller Schaden durch falsche Beratung in Steuersachen

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 2; ; EStG § 18 Abs. 3; ; UmwStG § 24 Abs. 3; ; UmwStG § 34; ; BGB § 675

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Steuerberaters wegen Falschberatung im Zusammenhang mit vertraglicher Gestaltung eines Praxisgründungsvertrages - "Zweistufenmodell" oder "Einbringungsmodell"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berücksichtigung geplanter Gesetzesänderungen bei der Beratung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Berücksichtigung geplanter Gesetzesänderungen bei der Beratung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berücksichtigung geplanter Gesetzesänderungen bei der Beratung

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2003, 523
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
    a) Nach der damals maßgebenden Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1981, 568; BStBl II 1984, 518; vgl. auch BFHE 189, 465) war die Einbringung einer freiberuflichen Praxis durch ihren bisherigen Alleininhaber in eine Sozietät gegen eine Ausgleichszahlung der neu aufgenommenen Mitgesellschafter in das Privatvermögen des Einbringenden nicht als eine nach den §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Veräußerung anzusehen.

    Dass solche Einsprüche erfolglos geblieben wären, ergibt sich ohne weiteres aus der Entscheidung des BFH - Grosser Senat - in BFHE 189, 465.

    Diese Lösung hatte jedoch zunächst den Nachteil, dass sie als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO 1977) zur Umgehung der oben unter 1) dargestellten Gesetzeslage angesehen werden konnte (vgl. BFHE 189, 465 unter C V 2 d).

  • BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02

    Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
    Die Aufgaben eines Steuerberaters - ebenso wie die eines Rechtsanwalts - ergeben sich aus Inhalt und Umfang des ihm erteilten Mandats; in den hierdurch gezogenen Grenzen hat er den Auftraggeber umfassend zu beraten (vgl. BGH WM 2003, 1138, 1139 m.w.N.).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 88/80

    Zur Einbringung eines freiberuflichen Betriebs nach § 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
    a) Nach der damals maßgebenden Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1981, 568; BStBl II 1984, 518; vgl. auch BFHE 189, 465) war die Einbringung einer freiberuflichen Praxis durch ihren bisherigen Alleininhaber in eine Sozietät gegen eine Ausgleichszahlung der neu aufgenommenen Mitgesellschafter in das Privatvermögen des Einbringenden nicht als eine nach den §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Veräußerung anzusehen.
  • BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83

    Einkommensteuer - Tarifbegünstigung - Vermögensübertragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
    Ihr stand zum Beratungszeitpunkt (Ende 1993) jedoch vor allem die Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1986, 335) entgegen, wonach die tarifbegünstigte Veräußerung eines Praxisanteils (§§ 18 Abs. 3, 34 Abs. 2 EStG) die Übertragung aller wesentlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit voraussetzte; dazu sollte auch gehören, dass der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellte.
  • BFH, 26.02.1981 - IV R 98/79

    Tarifvergünstigung - Ausgleichszahlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
    a) Nach der damals maßgebenden Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1981, 568; BStBl II 1984, 518; vgl. auch BFHE 189, 465) war die Einbringung einer freiberuflichen Praxis durch ihren bisherigen Alleininhaber in eine Sozietät gegen eine Ausgleichszahlung der neu aufgenommenen Mitgesellschafter in das Privatvermögen des Einbringenden nicht als eine nach den §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Veräußerung anzusehen.
  • FG Düsseldorf, 29.09.1993 - 11 K 543/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
    Zwar hatte das Finanzgericht Düsseldorf im September 1993 gegenteilig entschieden (EFG 1994, 295), und insoweit war ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 71/03

    Voraussetzungen eines Regressanspruchs gegen einen Steuerberater

    In diesem Sinne ist die ergangene obergerichtliche Rechtsprechung einheitlich (vgl. auch OLG Karlsruhe, OLG-Report 2003, 523, 525 zu einem im wesentlichen gleichen Beratungsgegenstand im Jahre 1993).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 9 W 43/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6407
OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 9 W 43/03 (https://dejure.org/2003,6407)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.06.2003 - 9 W 43/03 (https://dejure.org/2003,6407)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 9 W 43/03 (https://dejure.org/2003,6407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 348; GVG § 75
    Entscheidung des Einzelrichters über Ablehungsgesuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter am Landgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung über ein den Einzelrichter am Landgericht betreffendes Ablehnungsgesuch

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2003, 523
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 56/02

    Entscheidung des originären Einzelrichters im Beschwerdeverfahren vor dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 9 W 43/03
    Die Entscheidung des Einzelrichters in den Fällen des § 45 Abs. 1 ZPO fügt sich im übrigen auch in die Gesamtkonzeption der Zivilprozessordnung, da nach § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter entscheidet, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde (vgl. auch: BGH NJW 2003, 1875).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Demgegenüber sind die Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGR 2003, 523 und OLGR 2004, 490), Naumburg (OLGR 2005, 789, 791 und 830, 832), der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 592), das Kammergericht (NJW 2004, 2104, 2105) sowie das Beschwerdegericht der Ansicht, dass der Vertreter eines abgelehnten Einzelrichters als Einzelrichter für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig sei.
  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 45 ZPO Rdn. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rn. 10; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 1; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 348 Rn. 6; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rn. 2; Wassermann, in: AK-ZPO, § 45 Rn. 1; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, § 45 Rn. 6; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4) aus.

    Hierauf hat bereits das Oberlandesgericht Karlsruhe zu Recht hingewiesen (OLGR 2003, 523).

    Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch des Beklagten durch den funktionell nicht zuständigen Spruchkörper in Dreierbesetzung ohne wirksamen Übertragungsbeschluss (§ 348 Abs. 3 ZPO) stellt sich, da es um die ordnungsgemäße Besetzung der Kammer und damit um den gesetzlichen Richter geht, als einen unheilbaren Verfahrensmangel dar (vgl. OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2003, 523; Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 348 ZPO Rdn. 23).

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der

    Weder dem Wortlaut des § 45 ZPO noch dem in den Gesetzgebungsmaterialien verlautbarten Willen des Gesetzgebers, der systematischen Stellung der Vorschrift oder dem Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts sind eine Sonderregelung zu entnehmen, die allein für das Ablehnungsverfahren eine Abweichung von der Allzuständigkeit des Einzelrichters rechtfertigen könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 9 W 43/03 -, OLGR 2003, 523; KG, Beschluss vom 12. April 2004 - 15 W 2/04 -, NJW 2004, 2104; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 15 W 21/05 -, NJW-RR 2005, 931; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 10 W 82/04 -, OLGR 2005, 789 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 10 W 25/05 -, veröffentlicht in juris; ebenso: Fölsch, SchlHA 2004, 137 ff; Schneider, Praxis der neuen ZPO, 2. Aufl., S. 28).
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

    Die im Vordringen begriffene Ansicht geht dahin, dass im Fall der Ablehnung eines einem Spruchkörper angehörenden Einzelrichters dessen regelmäßiger Vertreter zu entscheiden hat, wobei Ansatzpunkt der Argumentation die Einführung des originären Einzelrichter nach § 348 ZPO n. F. ist (OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG - 15. ZS - NJW 2004, 2104 f; OLG Naumburg MDR 2005, 1245 f; OLG Oldenburg - 15. ZS - NJW-RR 2005, 931; OLG Naumburg OLGR 2005, 789 ff; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. November 2005 - 3 W 220/05).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 19 W 23/06

    Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die Zurückweisung eines

    Die Frage, ob in den Fällen des mit Zivilprozessreformgesetz geänderten § 45 ZPO für den Fall der landgerichtlichen Zuständigkeit der Einzelrichter oder die Kammer für das Ablehnungsgesuch zuständig ist, ist sowohl für die Fälle des § 45 Abs. 1 ZPO als auch des § 45 Abs. 3 ZPO von den Obergerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden (Köln OLGR 2005, 481; Frankfurt OLGR 2004, 271; Schleswig OLGR 2005, 10; Oldenburg OLGR 2005, 82 und NJW-RR 2005, 1660; Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG NJW 2004, 2104).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05

    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ;

    Da der abgelehnte Einzelrichter an der Entscheidung selbst nicht mitwirken darf, ist sein geschäftsplanmäßiger Vertreter hierzu berufen, so auch KG NJW 2004, 2104; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523.
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 1 W 18/06

    Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter

    Nach anderer Auffassung hat dagegen nunmehr über das Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter als Einzelrichter zu entscheiden (OLG Naumburg, OLGReport Naumburg 2005, 830 = MDR 2005, 1245; OLG Karlsruhe, OLGReport Karlsruhe 2003, 523; OLG Oldenburg, OLGReport 2005, 592 = MDR 2005, 1129 = NJW-RR 2005, 931; KG, KGReport 2004, 391 = MDR 2004, 1377 = NJW 2004, 2104; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2005 - 3 W 220/05; LG Halle (Saale), Beschluss vom 15.03.2005 - 12 O 14/15 [nicht veröffentlicht).
  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich - allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 45 ZPO Rn. 1 f. m. w. N.) aus (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Dezember 2004, 10 W 35/04; Beschluss vom 18. Januar 2005, 10 W 82/04).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 40/18
    Das Oberlandesgericht scheint die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schlicht übersehen zu haben und - entsprechend der früheren Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.3.2006 - 1 W 18/06 -, Juris Rn. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 24.5.2005 - 10 W 25/05 -, Juris Rn. 8 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.5.2005 - 15 W 21/05 -, Juris Rn. 5 ff.; KG, Beschluss vom 12.4.2004 - 15 W 2/04 -, Juris Rn. 6) einschließlich des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. Beschluss vom 24.6.2004 - 9 W 35/04 -, Juris Rn. 1 ff.; Beschluss vom 23.6.2003 - 9 W 43/03 -, Juris Rn. 2 ff.) - aufgrund der Regelung des § 568 Satz 1 ZPO davon ausgegangen zu sein, dass der Einzelrichter zur Entscheidung berufen war.
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 9 W 35/04

    Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter am Landgericht: Entscheidungskompetenz

    Wie der Senat mit Beschluss vom 23.06.2003 (9 W 43/03, OLGR 2003, 523) und vom 16.10.2003 (9 W 78/03) ausgeführt hat, hat in allen nicht der Zivilkammer gemäß § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 ZPO zugewiesenen Sachen der originäre Einzelrichter als das erkennende Gericht zu entscheiden.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 4 W 10/06

    Richterablehnung: Zuständigkeit für die Entscheidung über ein gegen den

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 10 U 247/01

    Anwaltliche Beratungsfehler bei Begründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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