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Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.04.2000 - 5 U 135/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4832
OLG Jena, 12.04.2000 - 5 U 135/99 (https://dejure.org/2000,4832)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.04.2000 - 5 U 135/99 (https://dejure.org/2000,4832)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. April 2000 - 5 U 135/99 (https://dejure.org/2000,4832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1075
  • MDR 2000, 1337
  • NZI 2000, 271
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.05.2000 - 21 W 988/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5640
OLG München, 02.05.2000 - 21 W 988/00 (https://dejure.org/2000,5640)
OLG München, Entscheidung vom 02.05.2000 - 21 W 988/00 (https://dejure.org/2000,5640)
OLG München, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 21 W 988/00 (https://dejure.org/2000,5640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Verpflichtung zur Abgabe einer vorgerichtlichen Aufforderung vor Stellung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht; Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Veröffentlichung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004; ZPO § 93
    Veranlassung zur Klageerhebung bei groben Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht; Abmahnpflicht bei erfundenem Interview

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 42
  • afp 2001, 69
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Schleswig, 06.10.2009 - 3 U 98/08

    Berücksichtigung der Kosten für die laufende Grabpflege bei der Höhe des

    Der Beklagte gibt Anlass zur Klage, wenn er sich so verhält, dass der Kläger bei vernünftiger Würdigung davon ausgehen darf, dass er seinen Anspruch anders nicht durchsetzen kann (st. Rspr.; RGZ 118, 264; BGH NJW 1979, 2040; OLG München NJW-RR 2001, 42).
  • LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 772/06

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Internet-Berichterstattung

    Dies gilt auch für äußerungsrechtliche Streitigkeiten (vgl. nur: OLG München, Beschl. v. 2.5. 2000, NJW-RR 2001, S. 42; OLG Celle, Urt. v. 17.7. 1996, AfP 1997, S. 819 f., 820; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23.8. 1990, AfP 1991, S. 627; OLG Köln, Beschl. v. 1.8. 1994, AfP 1995, S. 506; Beschl. v. 19.7. 1989, AfP 1990, S. 51; Soehring, "Presserecht", 3. Auflage, Rn. 30.15; Wenzel, "Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung", 5. Auflage, Kapitel 10, Rn. 94).

    Bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten mag dies angenommen werden können, wenn der Verbreiter der angegriffenen Äußerung die journalistische Sorgfaltspflicht in besonders grober Weise verletzt hat (OLG München, Beschl. v. 2.5. 2000, NJW-RR 2001, S. 42, 43; OLG Köln, Beschl. v. 1.8. 1994, AfP 1995, S. 506, 507; Beschl. v. 19.7. 1989, AfP 1990, S. 51, 52; Prinz/Peters, Kap. 12, Rn. 362).

  • LG Berlin, 22.01.2008 - 27 O 992/07

    Keine Pflicht zur Kostentragung bei fehlender Abmahnung

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des OLG München vom 02.05.2002 - 21 W 988/00.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des OLG München vom 02.05.2002 - 21 W 988/00).

  • LG Berlin, 22.01.2008 - 27 O 960/07
    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des OLG München vom 2. Mai 2002 (Az. 21 W 988/00).

    OLG München vom 2. Mai 2002 (Az. 21 W 988/00).

  • KG, 25.04.2023 - 10 W 94/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Abmahnung

    Denn der Kläger hat die Beklagte zuvor nicht ausreichend abgemahnt, was auch im Äußerungsrecht zur Abwehr von § 93 ZPO aber grundsätzlich notwendig ist (siehe nur OLG München, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 21 W 988/00, NJW-RR 2001, 42; KG, Beschluss vom 11. Juni 1999 - 9 W 2247/99, NJW-RR 2000, 516; LG Berlin, Urteil vom 19. Januar 2010 - 27 O 962/09, AfP 2011, 79; BeckOK ZPO/Jaspersen, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 93 Randnummer 43; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage 2018, Kapitel 12 Randnummer 106 ff.).
  • LG Hamburg, 25.01.2007 - 324 O 741/06
    Der Antragsgegner geht zwar zu Recht davon aus, dass dies grundsätzlich erst dann der Fall ist, wenn der Beklagte oder Antragsgegner auf eine Abmahnung nicht oder negativ reagiert hat (OLG München, Beschl. v. 2.5. 2000, NJW-RR 2001, S. 42; OLG Celle, Urt, v. 17.7, 1996, AfP 1997, S. 819 f., 820; OLG Frankfurta.M., Beschl. v. 23, 8.1990, AfP 1991, S. 627; OLG Köln, Beschl. v, 1.8.1994, AfP 1995, S. 506; Beschl. v. 19.7.1989, AfP 1990, S. 51; Soehring, "Presserecht", 3. Auflage, Rn.30.15; Wenzel, "Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung", 5. Auflage, Kapitel 10, Rn. 94).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 1 U 177/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12730
OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 1 U 177/99 (https://dejure.org/2000,12730)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.04.2000 - 1 U 177/99 (https://dejure.org/2000,12730)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. April 2000 - 1 U 177/99 (https://dejure.org/2000,12730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 315 Abs. 3
    Höhe der Tantieme eines GmbH-Geschäftsführers

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 9 O 1803/98
  • OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 1 U 177/99

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 939
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

    Bei dieser Konstellation mag eine entsprechende Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB in Betracht kommen (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.1985, 3 AZR 405/83, AP Nr. 13 zu § 65 HGB, OLG Oldenburg, Urteil vom 20.04.2000, NZG 2000, 939, MüKo/Gottwald, 4. Aufl., § 315 BGB R z. 42).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 4 U 18/20

    Verwirkung des Anspruchs des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung der

    Dabei muss der für einen Arglisteinwand gegenüber einer Gehaltsforderung erforderliche Pflichtenverstoß mindestens die Qualität eines wichtigen Grundes i. S. d. § 626 BGB haben (OLG Oldenburg, Urteil vom 20. April 2000 - 1 U 177/99 -, Rn. 45, juris), so dass der Wegfall des Vergütungsanspruchs nicht außer Verhältnis zu Art, Ausmaß und Folgen der Verletzung steht (vgl. BGH, Urteil vom 07. Januar 1971 - II ZR 23/70, Rn. 32, juris).
  • VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13

    Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums;

    Das ist kein prozessuales Hindernis dafür, die zur Rechtfertigung der Kündigung vorgetragenen Tatsachen in weiteren Rechtsstreitigkeiten zur Begründung von Ansprüchen oder Einwendungen geltend zu machen, deren Bestand nicht von der Tauglichkeit der Tatsachen als Grund für eine fristlose Kündigung abhängen (OLG Oldenburg, Urt. v. 20.04.2000 - 1 U 177/99 -, Rnr. 44, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01

    Anforderungen an das Gericht hinsichtlich der Auswertung von Erkenntnissen für

    Den Nachweis einer HWS-Verletzung sieht das OLG Hamm als geführt an, wenn der erstuntersuchende Arzt am Unfalltag deutliche und typische Symptome einer HWS-Distorsion diagnostiziert hat und wenn die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung des Pkw, in dem der Geschädigte bei dem Heckanstoß saß, möglicherweise bis zu 14 km/h betragen hat (OLGR 2000, 343).
  • OLG Oldenburg, 28.06.2001 - 1 U 132/00

    Genossenschaft: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages

    Der Charakter als betriebliche Altersvorsorgeleistung und das erforderliche Maß an Planungssicherheit bedingen einen prinzipiellen Vorrang des Interesses des Klägers an einem Erhalt dieser Alterssicherung (vgl. Senat NZG 2000, 939, 941 f.).
  • OLG Oldenburg, 28.08.2001 - 1 U 132/00

    Genossenschaft; Geschäftsführer; Vorstandsmitglied; Fristlose Kündigung;

    Der Charakter als betriebliche Altersvorsorgeleistung und das erforderliche Maß an Planungssicherheit bedingen einen prinzipiellen Vorrang des Interesses des Klägers an einem Erhalt dieser Alterssicherung (vgl. Senat NZG 2000, 939, 941 f.).
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