Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.07.1995 - 24 U 396/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsunfall; Unbefugtes Befahren des Gehweges; Radfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1996, 1122
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer bei abruptem Ende des Radwegs …
HVBG HVBG-Info 27/1996 vom 20.09.1996, S. 2403 - 2408, DOK 750.11/017-OLG Haftung bei Zusammenstoß von Radfahrern - Urteile des OLG Düsseldorf vom 26.04.1995 - 15 U 53/94 und des OLG Frankfurt vom 07.07.1995 - 24 U 396/93 - mit Urteilsanmerkung von Dr. Dirk LOOSCHELDERS, Mannheim Haftung bei Zusammenstoß von Radfahrern (§§ 254, 823 BGB; § 2 Abs. 1 StVO); hier: Rechtskräftiges.
Rechtsprechung
OLG München, 31.01.1995 - 13 U 4950/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Saarbrücken, 22.03.2019 - 13 S 149/18
LG Saarbrücken zu Sorgfaltspflichten einer Kfz-Werkstatt bezüglich …
Das Abstellen von Fahrzeugen, die vor oder nach einem Werkstattaufenthalt in der Obhut der Werkstatt sind, auf einem Teil des Betriebsgeländes, der der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist jedenfalls dann grundsätzlich nicht sorgfaltswidrig, wenn der vorhandene abgeschlossene Teil nicht ausreicht, alle Fahrzeuge unterzubringen (vgl. etwa OLG München ZfS 1995, 458; AG Nürnberg, Urteil vom 28. Februar 2017 - 22 C 7850/16 -, juris). - AG Nürnberg, 10.07.2012 - 13 C 1821/12
Reparaturwerkstatt - Obhutspflicht
Sie hat damit unter Berücksichtigung von Treu und Glauben unter Verkehrssitte ihren Verwahrungs- und Sicherungspflichten genügt (OLG Hamm, Urteil vom 17.1.1996, Az. 25 U 44/95, OLG München, Urteil vom 31.1.1995, Az. 13 U 4950/94).
Rechtsprechung
OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Nachweis der Kreditgewährung kann bei einem Schuldscheindarlehen nach schweizer Recht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II - 11 O 4904/92
- OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92
Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank
Auszug aus OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94
Auch nach deutschem Recht schließt es das Zinseszinsverbot nicht aus, einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Zinszahlung zu verlangen, wenn Verzug hinsichtlich der Zinsforderung vorliegt (BGH NJW 1993, 1260 ). - BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84
Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins
Auszug aus OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94
Unter dem Gesichtspunkt ihrer Beweisfunktion ist es nämlich nicht erforderlich, daß die Urkunde (Schuldschein) allein für sich geeignet ist, den wesentlichen Inhalt der Verbindlichkeit darzulegen (BGH NJW 1986, 2571). - BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94
Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen
Auszug aus OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94
Zwar gilt allgemein, daß, wenn eine Partei mangels Kenntnis von Einzeltatsachen nicht umhin kann, von ihr zunächst nur vermutete Tatsachen als Behauptung in den Rechtsstreit einzuführen, keine unzulässige Ausforschung vorliegt (vgl. BGH NJW 1974, 1710 sowie neuerdings BGH, Urteil vom 10.1.1995 - VI ZR 31/94). - BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73
Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten
Auszug aus OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94
Zwar gilt allgemein, daß, wenn eine Partei mangels Kenntnis von Einzeltatsachen nicht umhin kann, von ihr zunächst nur vermutete Tatsachen als Behauptung in den Rechtsstreit einzuführen, keine unzulässige Ausforschung vorliegt (vgl. BGH NJW 1974, 1710 sowie neuerdings BGH, Urteil vom 10.1.1995 - VI ZR 31/94). - BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78
Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses …
Auszug aus OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94
Das Schuldverhältnis sollte gerade in diesem Punkt (Valutierung) dem Streit entzogen sein (BGH NJW 1980, 1158).