Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 18.06.2001 | OLG Hamburg, 22.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12321
OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00 (https://dejure.org/2001,12321)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.04.2001 - 10 UF 697/00 (https://dejure.org/2001,12321)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. April 2001 - 10 UF 697/00 (https://dejure.org/2001,12321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines rechtskräftigen Versorgungsausgleichsausgangsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 10a
    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abänderung des Versorgungsausgleichs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 09.11.1999 - 10 UF 2683/99

    Anwendbarkeit der Barwert-VO

    Auszug aus OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00
    Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Barwertverordnung schließt sich der Senat hier den veröffentlichten Auffassungen des OLG Nürnberg (FamRZ 2000, 538), OLG Frankfurt (FamRZ 2000, 1020) und OLG Stuttgart (FamRZ 2000, 1019) an, und hält die Barwertverordnung in der Fassung vom 22. Mai 1984 derzeit weiterhin für anwendbar.

    Dabei lässt sich der Senat - wie auch bereits das OLG Nürnberg (FamRZ 2000, 538, 539) - davon leiten, dass die Barwertverordnung nur als Orientierungshilfe der Gerichte gedacht ist.

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00
    Das Verbot der Schlechterstellung gilt auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit jedenfalls dann, wenn es sich um echte Streitverfahren handelt, wozu das Versorgungsausgleichsverfahren gehört, da die Interessen der Ehegatten den Interessen der Allgemeinheit an einer dem Gesetz entsprechenden Entscheidung vorrangig sind (Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 19, Rdnr.115; Borth, a.a.O., Rdnr.976; BGH, NJW 1983, 173; BGHZ 1983, 44; 86, 185; 86, 1494; 92, 207, 211 f.).
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZB 93/91

    Umfang der Korrektur im Abänderungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00
    § 10a VAHRG dient damit auch der bloßen Korrektur einer fehlerhaften Erstentscheidung (Johannsen/ Henrich/ Hahne, a.a.O., Rdnr.14; BGH, FamRZ 1993, 796).
  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 183/87

    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00
    Ein etwaiges Abweichen wird entsprechend des im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit herrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 12 FGG) durch einen Vergleich der alten Versorgungsausgleichsentscheidung mit einer aufgrund neuer Auskünfte erfolgenden Berechnung ermittelt, die unter Zugrundelegung der ursprünglichen Ehezeit, aber unter Berücksichtigung sämtlicher zwischenzeitlicher Änderungen zu erfolgen hat (sog. Totalrevision; BGH, FamRZ 1989, 725, Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rdnr.6; Johannsen/ Henrich/ Hahne, a.a.O., Rdnr.54).
  • BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im

    Auszug aus OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00
    Das Verbot der Schlechterstellung gilt auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit jedenfalls dann, wenn es sich um echte Streitverfahren handelt, wozu das Versorgungsausgleichsverfahren gehört, da die Interessen der Ehegatten den Interessen der Allgemeinheit an einer dem Gesetz entsprechenden Entscheidung vorrangig sind (Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 19, Rdnr.115; Borth, a.a.O., Rdnr.976; BGH, NJW 1983, 173; BGHZ 1983, 44; 86, 185; 86, 1494; 92, 207, 211 f.).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 80/86
    Auszug aus OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00
    a) Nach § 10a Abs. 1 Nr. 1 VAHRG kann, sofern - wie hier - ein entsprechender Antrag, der kein Sach-, sondern Verfahrensantrag ist (Palandt/Brudermüller, BGB, 60. Aufl., Anhang zu § 1587b [VAHRG], § 10a VAHRG, Rdnr.3; Johannsen/ Henrich/ Hahne, Eherecht, 3. Aufl., § 10a VAHRG, Rdnr.54; BGH, FamRZ 1989, 264), von einem gemäß § 10a Abs. 4 VAHRG Antragsberechtigten gestellt ist (§ 10a Abs. 1 VAHRG) und einer der Ehegatten das 55. Lebensjahr vollendet hat (§ 10a Abs. 5 VAHRG), was hier auf beide Parteien zutrifft, eine rechtskräftige Entscheidung über einen Versorgungsausgleich u.a. dann abgeändert werden, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht.
  • OLG Frankfurt, 06.06.2000 - 6 UF 235/99

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00
    Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Barwertverordnung schließt sich der Senat hier den veröffentlichten Auffassungen des OLG Nürnberg (FamRZ 2000, 538), OLG Frankfurt (FamRZ 2000, 1020) und OLG Stuttgart (FamRZ 2000, 1019) an, und hält die Barwertverordnung in der Fassung vom 22. Mai 1984 derzeit weiterhin für anwendbar.
  • OLG Stuttgart, 05.05.2000 - 11 UF 96/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung - unzutreffender Verrechnungszins -

    Auszug aus OLG Dresden, 10.04.2001 - 10 UF 697/00
    Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Barwertverordnung schließt sich der Senat hier den veröffentlichten Auffassungen des OLG Nürnberg (FamRZ 2000, 538), OLG Frankfurt (FamRZ 2000, 1020) und OLG Stuttgart (FamRZ 2000, 1019) an, und hält die Barwertverordnung in der Fassung vom 22. Mai 1984 derzeit weiterhin für anwendbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 18.06.2001 - 21 W 1705/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12182
OLG München, 18.06.2001 - 21 W 1705/01 (https://dejure.org/2001,12182)
OLG München, Entscheidung vom 18.06.2001 - 21 W 1705/01 (https://dejure.org/2001,12182)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - 21 W 1705/01 (https://dejure.org/2001,12182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sport-Bild; Gegendarstellung; Streitwertfestsetzung; Streitwerterhöhende Faktoren; Mehrere Verpflichtete

  • Judicialis

    GKG § 20; ; ZPO § 3; ; ZPO § 5

  • rechtsportal.de

    GKG § 20; ZPO § 3 § 5
    Streitwert des Verfügungsverfahrens auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung - mehrere Verpflichtete

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 6646/01
  • OLG München, 18.06.2001 - 21 W 1705/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 10.11.1992 - 21 W 2023/92

    Streitwert bei inhaltsgleichem Unterlassungsanspruch gegen mehrere Beklagte

    Auszug aus OLG München, 18.06.2001 - 21 W 1705/01
    Es handelt sich auch bei der Geltendmachung gleichlautender Verbote um selbstständige Ansprüche im Sinne des § 5 ZPO (Senat, OLG-Report 1993, 31 mit weiteren Nachweisen = MDR 1993, 286).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.03.2001 - 3 U 239/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15031
OLG Hamburg, 22.03.2001 - 3 U 239/00 (https://dejure.org/2001,15031)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2001 - 3 U 239/00 (https://dejure.org/2001,15031)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2001 - 3 U 239/00 (https://dejure.org/2001,15031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,15031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 4 Nr. 2 § 14; ZPO § 929 Abs. 2
    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Aushändigung einer Kopie; Markenschutz einer Farbkombination; Bestimmung des maßgeblichen Verkehrskreises bei der Vermietung von Fahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 416 O 70/00
  • OLG Hamburg, 22.03.2001 - 3 U 239/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2001 - 3 U 239/00
    Der Bundesgerichtshof hat dafür strenge Maßstäbe aufgestellt und in der Regel einen Bekanntheitsgrad jenseits der 50%-Grenze verlangt (GRUR 1997, 754, 755 -grau/magenta).

    Ohne Kennzeichenschutz kommt ein Verstoß gegen § 1 UWG nur ganz ausnahmsweise in Betracht (BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta; dort nur wegen des bisherigen Postmonopols bejaht).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZB 20/96

    Farbmarke gelb/schwarz

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2001 - 3 U 239/00
    Grundsätzlich kann eine bestimmte Farbkombination abstrakt als Marke geschützt sein (BGH WRP 1999, 430, 431 - Farbmarke gelb/schwarz).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 16 U 232/07

    Einstweilige Verfügung: In Gang setzen der Vollziehungsfrist für den Abdruck

    52 Das OLG Hamburg (WRP 2001, 720) vertritt dazu die Auffassung, dass die Vollziehungsfrist nicht in Gang gesetzt wird, wenn dem Antragsteller an Stelle einer Ausfertigung eine einfache Kopie der Beschlussverfügung zugestellt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht