Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5134
OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01 (https://dejure.org/2001,5134)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.11.2001 - 14 U 35/01 (https://dejure.org/2001,5134)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. November 2001 - 14 U 35/01 (https://dejure.org/2001,5134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Umfang vollständiger Aufklärung über einen Unfallschaden

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 460 S. 1; ; BGB § 476; ; BGB § 477

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 460 S. 1 § 476 § 477
    Umfang der Aufklärungspflichten des Pkw-Verkäufers bei Unfallschaden; Beweislast bei Teilinformation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht; Kfz-Verkäufer; Unfallschaden; Beweislast; Autokauf

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 758
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1986 - VIII ZR 345/85

    Zur Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über einen Unfallschaden

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges dem Käufer einen ihm bekannten Unfallschaden auch ungefragt mitzuteilen hat, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will (BGH NJW 1982, 1386; NJW-RR 1987, 436, 437).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges dem Käufer einen ihm bekannten Unfallschaden auch ungefragt mitzuteilen hat, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will (BGH NJW 1982, 1386; NJW-RR 1987, 436, 437).
  • OLG Bamberg, 02.03.1994 - 8 U 91/93

    Inhalt der Erklärung: "Blechschaden" am Kfz

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01
    Wenn der Verkäufer - wie hier - nur schriftliche (Teil-) Informationen zu Unfallschäden gegenüber dem Käufer abgegeben hat, so trifft ihn die Beweislast dafür, dass er den Käufer vollständig und richtig aufgeklärt hat (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rnr. 1885 m.H. auf OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333 und OLG Hamm vom 06.05.1996, 32 U 143/95 nicht veröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 1 B 63/16

    Arglistige Täuschung der Ernennungsbehörde durch einen Bewerber für die

    vgl. - jeweils zur arglistigen Täuschung nach § 123 BGB - OLG Rostock, Urteil vom 10. September 2009 - 3 U 229/08 -, juris, Rn. 58; S.-H. OLG, Urteil vom 2. November 2001 - 14 U 35/01 -, MDR 2002, 758 = juris, Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 26. Januar 1996 - 19 U 118/95 -, VersR 1996, 631 = juris, Rn. 13; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 123 Rn. 30; Moritz, in: Herberger u. a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 123 Rn. 37, 112.
  • OLG Hamm, 21.01.2013 - 22 U 120/12

    Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Hausgrundstück wegen arglistiger

    So haben sowohl das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (MDR 2002, 758-759) als auch das OLG Koblenz (VRS 102, 174-177 (2002)) in Fällen, in denen eine unzureichende schriftliche Teilinformation über maßgebliche Umstände gegeben wurde, die Beweislast für die vollständige und richtige Aufklärung beim Verkäufer gesehen.
  • OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 229/08

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Angabe des Baujahrs eines Hauses in einem

    Bei einem durch positives Tun hervorgerufenen Irrtum oder einer nachweislich falschen oder irreführenden schriftlichen Information, wie hier, muss jedoch der Anfechtungsgegner die den Irrtum beseitigende vollständige Aufklärung des Anfechtenden beweisen (vgl. etwa OLG Schleswig, Urt. v. 02.11.2001, 14 U 35/01, MDR 2002, 758; Palandt/Ellenberger, 68. Aufl., § 123 Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 06.05.2003 - 9 U 14/03

    Höhe des Mietzinses als wesentlicher, vom Schriftformerfordernis erfasster

    Auch unter Berücksichtigung der Warn- und Beweisfunktion (dazu: BGH MDR 1998, 1216, 1217) ist der Formzwang sinnvoll, denn er schützt den Vermieter vor einem übereilten Entgegenkommen (OLG Rostock OLGR 2002, 34, 36).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01   

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https://dejure.org/2001,5851
OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01 (https://dejure.org/2001,5851)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.10.2001 - 13 W 3420/01 (https://dejure.org/2001,5851)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 13 W 3420/01 (https://dejure.org/2001,5851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Selbständiges Beweisverfahren; Streitwertbeschwerde; Beschwerdefrist; Verfahrensende; Anderweitige Erledigung

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3 S. 3; ; GKG § 25 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 492 Abs. 1; ; ZPO § 411 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de

    Streitwertbeschwerde und Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 538
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01
    Im Falle der Beweiserhebung durch Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen ist das selbständige Beweisverfahren beendet mit Zustellung des schriftlichen Gutachtens an die Parteien, wenn eine mündliche Erläuterung nicht stattfindet (BGH, MDR 93, 979), ansonsten mit der Anhörung des Sachverständigen zu seinem Gutachten oder mit der Zustellung eines schriftlichen Ergänzungsgutachtens.
  • OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97

    Anfechtung von Gutscheidungen im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01
    Das Recht einer Partei, ergänzende Fragen zum Gutachten zu stellen oder die Vorladung des Sachverständigen zu beantragen, ist für sich allein genommen für den Zeitpunkt der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens nicht maßgebend (BGH, a.a.O.; OLG Köln, BauR 98, 591).
  • OLG Naumburg, 05.03.1999 - 7 W 8/99

    Änderung der Streitwertfestsetzung für ein in den Hauptprozess übergegangenes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01
    Darauf, ob im Falle der sich an das selbständige Beweisverfahren anschließenden Durchführung eines Hauptverfahrens die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens im Sinne von § 25 GKG erst mit der Beendigung des Hauptverfahrens erfolgt so OLG Naumburg, MDR 99, 1093; OLG Celle, MDR 93, 1019), kommt es vorliegend mangels Durchführung eines Hauptverfahrens und wohl auch schon mangels Fristsetzung gemäß § 494 a ZPO nicht an.
  • OLG Braunschweig, 04.02.1992 - 3 W 81/91

    Beweissicherungsverfahren; Beantragung eines Gutachtens nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01
    Ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens ist in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen (OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, BauR 94, 139; OLG Braunschweig, BauR 93, 251).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 13 W 39/93

    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01
    Ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens ist in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen (OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, BauR 94, 139; OLG Braunschweig, BauR 93, 251).
  • OLG Celle, 26.07.1993 - 4 W 99/93
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01
    Darauf, ob im Falle der sich an das selbständige Beweisverfahren anschließenden Durchführung eines Hauptverfahrens die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens im Sinne von § 25 GKG erst mit der Beendigung des Hauptverfahrens erfolgt so OLG Naumburg, MDR 99, 1093; OLG Celle, MDR 93, 1019), kommt es vorliegend mangels Durchführung eines Hauptverfahrens und wohl auch schon mangels Fristsetzung gemäß § 494 a ZPO nicht an.
  • OLG Stuttgart, 04.02.2015 - 10 W 3/15

    Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren: Änderung der

    Beendet im Sinne dieser Vorschrift ist ein selbständiges Beweisverfahrens bei einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren, in dem der erhobene Beweis verwertet wird, mit dessen rechtskräftigem Abschluss (OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 4 W 99/93, MDR 1993, 1019; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 1999 - 7 W 8/99, MDR 1999, 1093, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 23. August 2002 - 4 W 219/01, MDR 2002, 1453, juris Rn. 1; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2005 - 13 W 77/04, BauR 2005, 1513, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2005 - 5 W 28/05, BauR 2006, 1179, juris Rn. 30; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl. § 492 Rn. 4; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl. § 492 Rn. 4; E. Schneider MDR 2000, 1230; wohl auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 5 W 131/05, MDR 2005, 825, juris Rn. 2; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 21 W 4/97, OLGR Frankfurt 1997, 203, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 4. März 2013 - 16 W 41/12, NZBau 2013, 586, juris Rn. 7; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 63 GKG Rn. 54; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Rn. 11 vor § 485: "in der Regel"; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 492 Rn. 24; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., § 63 GKG Rn. 11; offengelassen in OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 13 W 3420/01, MDR 2002, 538, juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12

    Wann endet das selbständige Beweisverfahren?

    Der Senat geht mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die 6-Monatsfrist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG nicht erst nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung im Klageverfahren - hier der bei dem Amtsgericht rechtshängigen Verfahren (204 C 185/11 und 204 C 98/12) - in Lauf gesetzt wird, sondern bereits im Zeitpunkt der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.1997 - 21 W 4/97; OLG Nürnberg MDR 2002, 538; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 63 GKG Rn. 54 m.w.Nachw.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 68 GKG, Rn. 12; Meyer, Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens, 11. Aufl., § 63, Rn. 35; ).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02

    Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Koblenz, 28.02.2005 - 5 W 131/05

    Streitwertbeschwerde im selbständigen Beweisverfahren: Beginn der

    Das selbständige Beweisverfahren war mit der Übersendung des letzten Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet (OLG Nürnberg MDR 2002, 538 f; OLGR Saarbrücken 1999, 409, Meyer, GKG, 6. Aufl., § 63 Rndr. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7475
OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01 (https://dejure.org/2001,7475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2001 - 20 U 102/01 (https://dejure.org/2001,7475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 20 U 102/01 (https://dejure.org/2001,7475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung; Beweislast; Verkehrsunfall; Verursachungsanteil; Beweiswürdigung

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 III Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 III Nr. 2
    Gewichtung der zusammenwirkenden Ursachen Verkehrsunfall und Aneurysma bei Tod infolge einer Gehirnblutung

  • rechtsportal.de

    AUB 88 § 2 III Abs. 2
    Zur Beweislast für überwiegende Ursächlichkeit des Schadensereignisses am Unfalltod des Versicherten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 883
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 20 W 2/01

    Unfallversicherung - Bandscheibenschaden - Beweispflicht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01
    Die Beweislast für den überwiegenden Verursachungsanteil des Unfallereignisses trifft die Klägerin (OLG Schleswig VersR 1991, 916 zu § 10 Abs. 2 AUB 61; Senat NVersZ 2001, 508 zur gleichgelagerten Bandscheibenproblematik in § 2 III Abs. 2 AUB 88).
  • OLG Stuttgart, 30.04.1998 - 7 U 260/97

    Gehirnblutung während eines verbalen Streits ist kein Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01
    Der vom Obduzenten als Ursache der Ruptur angenommenen Blutdrucksteigerung, die wahrscheinlich durch einen Schreck des VN über das Unfallgeschehen ausgelöst worden ist, kommt gegenüber dem schweren gesundheitlichen Vorschaden ein weit geringerer Mitwirkungsgrad zu (vgl. OLG Stuttgart r+s 1999, 42, 43).
  • OLG Schleswig, 13.07.1990 - 16 U 165/89

    Beweislast bei Tod durch Gehirnblutung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2001 - 20 U 102/01
    Die Beweislast für den überwiegenden Verursachungsanteil des Unfallereignisses trifft die Klägerin (OLG Schleswig VersR 1991, 916 zu § 10 Abs. 2 AUB 61; Senat NVersZ 2001, 508 zur gleichgelagerten Bandscheibenproblematik in § 2 III Abs. 2 AUB 88).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 575/06

    Keine Anwendung des Anscheinsbeweises für den Nachweis der Kausalität zwischen

    Da der Versicherungsnehmer für das Vorliegen eines unter den Versicherungsschutz fallenden Unfalles voll beweispflichtig ist, muss der Kläger nachweisen, dass der in Folge der Ruptur des Aneurysmas bzw. die hierdurch hervorgerufene subarachnoidalen Blutung eingetretene Gehirnschaden durch ein Unfallereignis herbeigeführt worden ist (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, VersR 1992, 306; OLG Koblenz, RuS 1999, 348; OLG Köln, RuS 1991, 356; OLG Schleswig, VersR 1991, 916; OLG Hamm, VersR 2002, 883; OLG Köln, ZfSch 1989, 174).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.11.2001 - 22 AR 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12720
OLG Celle, 22.11.2001 - 22 AR 2/01 (https://dejure.org/2001,12720)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.11.2001 - 22 AR 2/01 (https://dejure.org/2001,12720)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. November 2001 - 22 AR 2/01 (https://dejure.org/2001,12720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

  • AG Tostedt - 7 IV 664/01
  • AG Winsen - 13 IV 704/01
  • OLG Celle, 22.11.2001 - 22 AR 2/01
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 6 UF 10/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19650
OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 6 UF 10/01 (https://dejure.org/2001,19650)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.08.2001 - 6 UF 10/01 (https://dejure.org/2001,19650)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. August 2001 - 6 UF 10/01 (https://dejure.org/2001,19650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 779
    Unterhaltsvergleich: Unwirksamkeit bei Formmangel - Wirkung als außergerichtlicher Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 35/83

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 6 UF 10/01
    Ist ein Prozessvergleich als solcher wegen formeller Mängel unwirksam, so kann die getroffene Vereinbarung gleichwohl als außergerichtlicher materiell-rechtlicher Vergleich Bestand haben, wenn dies dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht (vgl. BGH, NJW 1985, 1962 f.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 34/93

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für einen Vergleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 6 UF 10/01
    Ergänzend zu der Sonderregelung des § 779 BGB gelten die allgemeinen Grundsätze der Geschäftsgrundlage; sie sind anzuwenden, wenn z.B. beide Parteien von falschen tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen sind, der gemeinsame Irrtum sich aber nicht auf Streit ausschließende Umstände bezogen hat (vgl. Palandt/Heinrichs, aaO., Rdn. 169 zu § 242 BGB ; BGH, NJW-RR 1994, 434 f.).
  • BGH, 16.01.1995 - II ZR 279/93

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Vergleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 6 UF 10/01
    Bezog sich der Irrtum nicht auf Streit ausschließende Umstände, so ist § 779 BGB unanwendbar (vgl. Palandt/Sprau, BGB , 59. Aufl., Rdn. 18 und 19 zu § 779 BGB m.w.N. aus der Rechtsprechung; BGH, NJW-RR 1995, 413 f.).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.2000 - 6 WF 66/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 6 UF 10/01
    Der nicht vorgespielte Vergleich ist daher in prozessualer Hinsicht unwirksam (vgl. Musielak/Stadler, aaO., Rdn. 5 zu § 162 ZPO m.w.N.; siehe auch Beschluss des Senats vom 15. Mai 2000 - 6 WF 66/00 -).
  • OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 6 WF 65/02

    Zur inhaltlichen Bestimmtheit und Bestimmbarkeit eines Vollstreckungstitels bei

    Vorliegend ist die Vereinbarung der Parteien laut Protokoll vom 15. Januar 2002 lediglich "laut diktiert und von den Anwälten der Beteiligten genehmigt", jedoch nicht auch abgespielt worden und daher in prozessualer Hinsicht unwirksam (vgl. Musielak/Stadler, aaO, Rdnr. 5; Pfälz. OLG Zweibrücken OLGR 2002, 112 ff; Beschluss vom 15. Mai 2000 - 6 WF 66/00).
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