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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.03.2002 - 6 U 198/01   

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https://dejure.org/2002,6803
OLG Oldenburg, 08.03.2002 - 6 U 198/01 (https://dejure.org/2002,6803)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.03.2002 - 6 U 198/01 (https://dejure.org/2002,6803)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. März 2002 - 6 U 198/01 (https://dejure.org/2002,6803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Auslegung einer Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden bezüglich der Umlagefähigkeit von "Abgaben irgendwelcher Art"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Stromlieferungsvertrag; Elektrische Energie; Daseinsvorsorge; Preisanpassungsklausel; EEG; Erneuerbare-Energie-Gesetz; Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz; KWKG0

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stromlieferungsvertrag; Elektrische Energie; Daseinsvorsorge; Preisanpassungsklausel; EEG; Erneuerbare-Energie-Gesetz; Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz; KWKG0

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Osnabrück, 21.09.2001 - 13 O 273/01
    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.03.2002 - 6 U 198/01
    das am 21. September 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Osnabrück, Az.: 13 O 273/01, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie DM 14.731,61 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf DM 12.699,66 seit dem 23. Mai 2001 und auf weitere DM 2.031,95 seit dem 11.06.2001 zu zahlen.
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

    Zur Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in RdE 2002, 187 f. abgedruckt ist, ausgeführt, aufgrund der Regelung in Nr. 2.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen ergebe sich keine Berechtigung zur Umlage der zusätzlich entstandenen Kosten.
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 310/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

    Das gleiche gilt für die Zahlungspflicht der Netzbetreiber nach dem EEG, dem KWK-G sowie dem KWK-AusbauG, die nunmehr feste Mindestvergütungen für den eingespeisten Strom sowie eine gesonderte Ausgleichsregelung unter den Netzbetreibern bestimmt haben, da auch hier Zahlungen nicht an eine öffentliche Einrichtung, sondern an den Betreiber der Kraftwerke mit Einsatz regenerativer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen (so auch OLG Düsseldorf, RdE 2002, 187 f.; Gent, RdE 2001, 50, 54; Ebel, Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2001, 812, 814; so auch Büdenbender, Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2001, 298, 308).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01   

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https://dejure.org/2001,6718
OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2001,6718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2001 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2001,6718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2001 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2001,6718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch ; Unlauteres Verhalten; Drittschutz; Subsidiaritätsklausel ; Wettbewerbswidrigkeit; Privatwirtschaftliche Betätigung; Öffentliche Hand; Öffentlicher Zweck; Kommunale Erwerbswirtschaft

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
    Diese Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 79, 127, 143 f.) umfasst auch die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1994 - 1 S 1613/93

    Privatwirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
    Wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, sind der Neuregelung des § 102 GemO BW zwei Urteile des VGH Mannheim zu dieser Bestimmung vorausgegangen (NJW 1984, 251; NJW 1995, 274), in denen festgestellt wurde, dass die Vorschriftkonkurrenten einer Gemeinde, die sich wirtschaftlich betätigt, nicht schützt.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 41/93

    "Sterbegeldversicherung"; Wettbewerbswidrigkeit eines Sterbegeldangebots durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 213, 216 - Sterbegeldversicherung) ist bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der privatwirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand zwischen der generellen Zulässigkeit dieser Betätigung und deren wettbewerbsrechtlichen Anforderungen zu unterscheiden.
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 4 U 171/99

    Wettbewerbsrecht - landschaftsgärtnerischer Arbeiten für private Auftraggeber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
    Dass die genannte Vorschrift ihrer Struktur nach weder den Schutz individueller Mitbewerber noch der Privatwirtschaft als solcher bezweckt, hat das Landgericht in Übereinstimmung mit dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16.11.2000 (AZ. 4 U 171/99) festgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1982 - 1 S 746/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 43/01
    Wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, sind der Neuregelung des § 102 GemO BW zwei Urteile des VGH Mannheim zu dieser Bestimmung vorausgegangen (NJW 1984, 251; NJW 1995, 274), in denen festgestellt wurde, dass die Vorschriftkonkurrenten einer Gemeinde, die sich wirtschaftlich betätigt, nicht schützt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 1 S 2490/05

    Drittschützende Wirkung einer Subsidiaritätsklausel; Unternehmensbegriff im

    Soweit dieser Funktionssperre überhaupt ein eigenständiger Gehalt neben dem Erfordernis des öffentlichen Zwecks zuerkannt wurde (siehe hierzu Uechtritz/Otting, a.a.O., § 6 Rz. 56), wurde darin nur eine allgemeine wirtschaftspolitische Vorgabe gesehen, die - auch wegen des Fehlens eindeutiger Willensbekundungen des Gesetzgebers - einen als Mitbewerber betroffenen Dritten nur reflexhaft zu begünstigen geeignet war, ihm jedoch keine eigenständige wehrfähige Rechtsposition einräumte (vgl. aus der Rspr. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.11.2000 - 4 U 171/99 -, NVwZ 2001, 712 und hierzu Stehlin, NVwZ 2001, 645 sowie Werner, VBlBW 2001, 206 ; Urteil vom 14.11.2001 - 6 U 43/01 -, OLGR Karlsruhe 2002, 131; Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 9. Auflage 2005, Randnr. 390 m.w.N.; siehe auch Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 102 Randnr. 11, 41, 60).
  • OLG Celle, 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eignung eines Bieters; Ausschließung des

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob mit der Teilnahme eines unter Verstoß gegen § 108 NGO gegründeten öffentlichen Unternehmens am Vergabeverfahren überhaupt eine Verletzung des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A vorliegt, auf die sich ein anderer Bieter berufen kann (bejahend: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. August 2008 - VII - Verg 42/07. Vavra in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., § 2 Rz. 29. Roth in: MüllerWrede, a.a.O., § 2 Rz. 31. das niedersächsische OVG stellt eine drittschützende Wirkung von § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NGO in Frage, Beschluss v. 14. August 2008 - 10 ME 280/08. für den entsprechenden § 102 GemO BW: OLG Karlsruhe, Urt. v. 14. November 2001 - 6 U 43/01. offen gelassen: Senat, Beschluss v. 12. Februar 2001 - 13 Verg 2/02).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6695
OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00 (https://dejure.org/2001,6695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2001 - 4 U 137/00 (https://dejure.org/2001,6695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2001 - 4 U 137/00 (https://dejure.org/2001,6695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstrisikoversicherung; Gebäudeversicherung; Unterversicherung; Entschädigung des Neuwertschadens; Wohngebäudeversicherung; Versicherungsschein

  • Judicialis

    VVG § 5; ; VVG § 56; ; VGB 62 § 7 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 5; VVG § 56; VGB 62 § 7
    Auslegung des in einer "Erstrisikoversicherung" vereinbarten Verzichts auf den Unterversicherungseinwand

  • rechtsportal.de

    VVG § 5 § 56; VGB 62 § 7 Nr. 2
    Gebäudeversicherung - Erstrisikoversicherung - Verzicht auf Unterversicherungseinwand - Entschädigung des Neuwertschadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 183
  • BauR 2002, 1139
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00

    Begriff des Eingriffs am Körper i.S. des § 2 AUB 88

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die Klausel 847 sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (st. Rspr., zuletzt BGH, VersR 2001, 227, 228).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Denn bei einer dem Versicherungsnehmer günstigen Abweichung vom Antrag greift die Genehmigungsfiktion des § 5 VVG selbst dann ein, wenn der Versicherer auf diese Abweichung weder hingewiesen, noch über ihre Rechtsfolgen belehrt hat (BGH, VersR 1976, 477; Römer, a.a.O., § 5 Rn. 15).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Nur dann ist nämlich anzunehmen, dass auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen (BGH, VersR 1995, 951; Römer, a.a.O., vor § 1 Rn. 6).
  • BGH, 07.03.1966 - II ZR 225/63

    Feststellungsklage gegen die Feuerversicherung auf Versicherungsschutz -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    In einem solchen Fall greift aber der Grundsatz nicht ein, dass ein rechtliches Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses nicht mehr besteht, wenn eine Leistungsklage möglich ist (BGH, VersR 1966, 673; Römer in: Römer/Langheid, VVG, § 64 Rn. 31).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 233/81

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung einer von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Auch dann liegt aber ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis vor (BGH, VersR 1984, 75).
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