Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 27.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04   

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https://dejure.org/2005,3442
OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04 (https://dejure.org/2005,3442)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.2005 - 4 UF 138/04 (https://dejure.org/2005,3442)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 4 UF 138/04 (https://dejure.org/2005,3442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Begründungspflicht für den Versorgungsausgleich; Wirksamkeit von Eheverträgen über Scheidungsfolgen; Wirksamkeit einer ehevertraglichen Ausschlussregelungen zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt und zum Zugewinnausgleich

  • Judicialis

    ZPO § 313 Abs. 1. Nr. 5; ; ZPO § 313 Abs. 1. Nr. 6; ; ZPO § 629 Abs. 1; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; ZPO § 621 e; ; FGG § 53 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungszwang im befristeten Beschwerdeverfahren betreffend einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1921
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03

    Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04
    Das wäre dann der Fall, wenn durch den Ehevertrag eine evident einseitige und von der individuellen Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten unter angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint (vgl. hierzu BGH FuR 2004, 545 ff. m. w. N.; FamRZ 2005, 185 ff. sowie jüngst Urteil vom 12. Januar 2005, BGH-Pressemitteilung 6/2005).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 110/99

    Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrages

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04
    Das wäre dann der Fall, wenn durch den Ehevertrag eine evident einseitige und von der individuellen Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten unter angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint (vgl. hierzu BGH FuR 2004, 545 ff. m. w. N.; FamRZ 2005, 185 ff. sowie jüngst Urteil vom 12. Januar 2005, BGH-Pressemitteilung 6/2005).
  • OLG Köln, 29.10.2003 - 26 UF 161/03

    Rechtsfolgen der Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04
    Diese in dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit nicht besonders geregelte Verfahrensweise beruht auf allgemeinen prozessualen Grundsätzen und entspricht der bisher ständig geübten Praxis der Gerichte in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels (vgl. OLGR Köln 2004, 52, 53 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.1993 - 6 UF 2/93

    Darstellung der Entscheidungsgründe im Verfahren um einen Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04
    Die Parteien haben einen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch darauf, über die den Spruch des Richters tragenden Gründe in einer Weise unterrichtet zu werden, die es ihnen ermöglicht, die maßgebenden Erwägungen zu verstehen und nachvollziehen zu können (so auch OLG Saarbrücken, FamRZ 1993, 1098 m. w. N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 313 Rn. 19).
  • OLG München, 03.02.2022 - 8 U 8353/21

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines grob mangelhaften Ersturteils in einem

    Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass die Parteien einen verfassungsrechtlich fundierten Anspruch darauf haben, über die den Spruch des Richters tragenden Gründe und über die dafür maßgebenden Erwägungen in ausreichender Weise unterrichtet zu werden (Musielak/Voit, 18. Aufl. 2021, § 313a ZPO Rn.10 mwN; OLG Saarbrücken FamRZ 1993, 1098 (1099); OLG Köln BeckRS 2005, 30350113).

    Ansonsten würde der verfassungsrechtlich fundierte Anspruch der Parteien, über die den Spruch des Richters tragenden Gründe und über die dafür maßgebenden Erwägungen in ausreichender Weise unterrichtet zu werden (Musielak/Voit/ Musielak, 17. Aufl. 2020, ZPO § 313 a, Rn.10; OLG Saarbrücken FamRZ 1993, 1098 (1099); OLG Köln BeckRS 2005, 30350113), in erster Instanz leerlaufen.

  • OLG Stuttgart, 28.12.2007 - 15 UF 240/07

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes im Versorgungsausgleich:

    Ein Antrag der Parteien ist dafür nicht erforderlich, da § 621e Abs. 3 ZPO nicht auf § 538 ZPO verweist, der ein solches Antragserfordernis vorsieht (OLG Dresden FamRZ 2004, 209; OLG Köln FamRZ 2005, 1921; Musielak/Borth, ZPO, 5. Aufl., § 621e, Rn. 26; a.A. Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 621e Rn. 77).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2017 - 5 WF 28/17

    Interessengegensatz bei Vaterschaftsanfechtung

    Der Anspruch der Beteiligten auf Begründung gerichtlicher Entscheidungen hat Verfassungsrang (EGMR NJW 1999, 2429; OLG Köln, FamRZ 2005, 1921) und dient nicht nur dazu, dass die Beteiligten die Entscheidung nachvollziehen können, sondern auch der Selbstkontrolle des Gerichts.
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 9 UF 8/20

    Beschwerde in einer Versorgungsausgleichssache

    Die wesentlichen Gründe müssen so dargestellt werden, dass die Beteiligten die maßgebenden Erwägungen verstehen und nachvollziehen können (vgl. bereits OLG Köln OLGR 2005, 165 f.; OLG Naumburg OLGR 2003, 296).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2017 - 5 UF 28/17

    Interessengegensatz bei Vaterschaftsanfechtung

    Der Anspruch der Beteiligten auf Begründung gerichtlicher Entscheidungen hat Verfassungsrang (EGMR NJW 1999, 2429 [EGMR 21.01.1999 - 30544/96] ; OLG Köln, FamRZ 2005, 1921) und dient nicht nur dazu, dass die Beteiligten die Entscheidung nachvollziehen können, sondern auch der Selbstkontrolle des Gerichts.
  • OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07

    Kindesanhörung im Umgangsverfahren

    Eines Antrags auf Zurückverweisung bedarf es im FGG-Verfahren nicht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2005, 1921).
  • OLG Köln, 18.02.2009 - 27 UF 124/08

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Satzung der Zusatzversorgungsanstalt des

    Ein Antrag der Parteien für die Zurückverweisung ist nicht erforderlich, da § 621 e Abs. 3 ZPO nicht auf § 538 ZPO verweist, der ein solches Antragserfordernis vorsieht (OLG Köln - 4. ZS - FamRZ 2005, 1921 ff. = JURIS Rn 11 und Beschluss vom 16.02.2009 - 4 UF 194/08 - sowie - 26. ZS - FamRZ 2004, 1301 = JURIS Rn 7; ferner OLG Stuttgart, aaO und Thomas/Putzo/Hüßtege: ZPO, 28. Aufl. 2007, § 621e ZPO, Rn 15, je mwN).
  • OLG Jena, 19.08.2009 - 1 UF 143/09

    Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern, rechtsmissbräuchliche

    Eines Antrags auf Zurückverweisung bedarf es im FGG-Verfahren nicht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2005, 1921).
  • OLG Köln, 13.06.2008 - 4 UF 70/08

    Aussetzung des VA bei sog. "Startgutschriften"

    Ein Antrag der Parteien ist für die Zurückverweisung nicht erforderlich, da § 621 e Abs. 3 ZPO nicht auf § 538 ZPO verweist, der ein solches Antragserfordernis vorsieht (so schon Entscheidung des Senats in FamRZ 2005, 1921; ebenso der 26. Zivilsenat des OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2003, OLGR 2004, 52; ferner OLG Stuttgart, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.09.2006 - 4 UF 170/06

    Widerruflichkeit einer Umgangsrechtsvereinbarung

    Entgegen der von Philippi (in Zöller, a.a.O., § 621e, Rdn. 77, 78) vertretenen Auffassung bedarf es nach Auffassung des Senates, wie dieser bereits in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2005 - 4 UF 138/04 - entschieden hat, keines besonderen Antrags einer Partei.
  • OLG Köln, 11.06.2008 - 12 UF 17/08

    Teilweise Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich mangels einer

  • KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08

    Beschleunigtes Familienverfahren: Anhörung der Kinder vor Instanz abschließender

  • OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 5 WF 254/17

    Zum Verfahren auf Anordnung der Ergänzungspflegschaft

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 8 UF 177/09

    Anwendbares Recht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7683
OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04 (https://dejure.org/2005,7683)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.01.2005 - 5 U 72/04 (https://dejure.org/2005,7683)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 5 U 72/04 (https://dejure.org/2005,7683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer organschaftlichen Vertretungsmacht nach § 138 BGB wegen erkennbaren Missbrauchs; Abtretung der Berechtigung zur Einziehung von Mieteinnahmen und Pachteinnahmen; Schädigung des Sicherungsgebers bei der Sicherungsabtretung zugunsten der Besicherung von ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 177 § 242
    Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Forderungsabtretung eines KG-Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1062
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
    Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).

    Die Rechtsfolge des festgestellten Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den Komplementär B. besteht darin, dass die Klägerin mangels Genehmigung des Vertreterhandelns dieses im Verhältnis zur Beklagten nicht gegen sich gelten lassen muss (BGH WM 1999, 1617, 1618 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung).

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 164/91

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
    Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).

    Denn Sicherungsabtretungen zugunsten der Besicherung von Drittschulden sind - für sich betrachtet - keinesfalls derart ungewöhnlich, dass schon allein hieraus ein Vertragspartner Verdachtsmomente entnehmen muss (BGH WM 1992, 1362, 1363).

  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
    Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
    Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
    Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
    Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
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