Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 W 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6948
OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 W 125/04 (https://dejure.org/2005,6948)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.2005 - 12 W 125/04 (https://dejure.org/2005,6948)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 12 W 125/04 (https://dejure.org/2005,6948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist für die Erklärung der Einwilligung in die Rückgabe einer als Sicherheitsleistung gestellten Bankbürgschaft; Selbstständige Anfechtbarkeit des Zwischenurteils

  • Judicialis

    ZPO § 109; ; ZPO § 110; ; RPflG § 20 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 109; ZPO § 110; RPflG § 20 Nr. 3
    Keine (isolierte) Rückgängigmachung der Anordnung einer Prozesskostensicherheit gem. §§ 110 ff ZPO im Wege des Verfahrens nach § 109 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 05.02.1991 - 6 W 10/91

    Entscheidungszeitpunkt; Änderung der Beurteilungssituation; Sicherheitsleistung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 W 125/04
    Der Zwischenstreit über die Verpflichtung des Klägers, eine Sicherheit nach § 110 ZPO leisten zu müssen, soll im Interesse einer zügigen Prozessführung möglichst zügig entschieden werden (OLG Hamburg WM 1991, 925).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie im Streitfalle - über die Frage, ob die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen ist, nicht ohne Weiteres anhand unstreitiger oder offenkundiger Tatsachen entschieden werden kann (vgl. zu einem solchen Fall OLG Hamburg WM 1991, 925), sondern zunächst nähere Ermittlungen angestellt oder Beweis erhoben werden müssen.

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 W 125/04
    Ob der Antragsteller den Antragsgegner im Wege einer gesonderten Klage auf Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit mit Erfolg in Anspruch nehmen könnte (vgl. BGH NJW 1994, 1351 unter I), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 W 125/04
    Über sie ist erst in einem etwa nachfolgenden Verfahrensabschnitt durch (echtes) Endurteil gemäß § 113 Satz 2 ZPO zu entscheiden (BGHZ 102, 232 unter 1).
  • BGH, 21.12.2005 - III ZB 73/05

    Einleitung des Verfahrens auf Rückgabe einer aufgrund eines Zwischenurteils

    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. Mai 2005 - 12 W 125/04 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7219
OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04 (https://dejure.org/2005,7219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2005 - 8 W 33/04 (https://dejure.org/2005,7219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2005 - 8 W 33/04 (https://dejure.org/2005,7219)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 9 O 64/04
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2032
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02

    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04
    Dies kann aber aus der Sicht eines vernünftigen Dritten, die bei der Prüfung der Zumutbarkeit auch zu berücksichtigen ist (OLG Rostock, ZIP 2003, 1721, 1722; Musielak/Fischer, a.a.O.), nicht festgestellt werden.
  • OLG Köln, 28.05.1999 - 2 W 84/99

    Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04
    Allein die Quotenverbesserung (Verhältnis von Aufwand und Ertrag; vgl. dazu OLG Köln MDR 2000, 51) begründet die Zumutbarkeit nicht.
  • OLG Hamm, 27.11.1989 - 8 W 72/89
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04
    Es kann dahinstehen, ob bereits bei einer nur geringen Quote den Insolvenzgläubigern die Aufbringung der Prozesskosten nicht zuzumuten ist (so der Senat früher in anderer Besetzung in ZIP 1990, 595; vgl. ferner Musielak/Fischer, 4. Auflage, § 116 ZPO, Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

    Für die Beurteilung der danach maßgeblichen Frage, ob den Insolvenzgläubigern die Kostenaufbringung unzumutbar ist, kommt es darauf an, ob ein verständiger Dritter an ihrer Stelle nicht dazu bereit wäre (Senat, Beschluss vom 12.4. 2005, 8 W 33/04, OLGR 2005, 483, 484; OLG Rostock, ZIP 2003, 1721, 1722; Musielak-Fischer, 4. Aufl. § 116 Rdnr. 9).
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