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   OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01   

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https://dejure.org/2002,6913
OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01 (https://dejure.org/2002,6913)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.02.2002 - 8 W 1980/01 (https://dejure.org/2002,6913)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 8 W 1980/01 (https://dejure.org/2002,6913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert; Selbstständiges Beweisverfahren; Gutachten; Sachverständiger; Mängel; Anspruch; Hauptsache

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 12; ; GKG § 15; ; GKG § 11 Abs. 2; ; GKG § 5 Abs. 6; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1268 (Ls.)
  • OLG-Report Dresden 2002, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
    Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruches, also regelmäßig dem Wert der entsprechenden Hauptsache, und nicht lediglich nach einem Bruchteil davon (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort: Selbstständiges Beweisverfahren; Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 115; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267, jeweils m.w.N.).

    Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).

    Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).

  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
    Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).

    Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).

  • OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
    Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruches, also regelmäßig dem Wert der entsprechenden Hauptsache, und nicht lediglich nach einem Bruchteil davon (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort: Selbstständiges Beweisverfahren; Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 115; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267, jeweils m.w.N.).

    Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 13.01.1998 - 18 W 204/97

    Kostenerstattung für Gutachten die ursprünglich nicht für die Verwendung im

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
    Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).
  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

    Dies ist aber für die Annahme einer Hauptsacheklage nach Auffassung des Senates nicht ausreichend (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 20.02.2002, OLGR Dresden 2002, 240, 241 bei der Abgrenzung der angefallenen Kosten im Rahmen der Streitwertfestsetzung).
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