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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.07.2000 - 2 W 112/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2954
OLG Schleswig, 19.07.2000 - 2 W 112/00 (https://dejure.org/2000,2954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.07.2000 - 2 W 112/00 (https://dejure.org/2000,2954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 2 W 112/00 (https://dejure.org/2000,2954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 94

    BauGB, § 22, BGB § 1010
    Reichweite des Genehmigungsvorbehaltes einer Fremdenverkehrssatzung

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 22; BGB § 1010
    Kein Genehmigungserfordernis für Miteigentümervereinbarung in Fremdenverkehrsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufteilung eines Wohnungsgrundstückes; Genehmigungsvorbehalt; Umgehungsgeschäft; Wohnungseigentum

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 16

    § 22 BauGB; § 134 BGB; § 1010 BGB
    Aufteilung eines Wohngrundstücks nach § 1010 BGB - Genehmigungsvorbehalt nach § 22 BauGB - verbotenes Umgehungsgeschäft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufteilung; Wohngrundstück; Begründung; Miteigentum; baurechtlicher Genehmigungsvorbehalt; Umgehungsgeschäft

  • Judicialis

    BauGB § 22; ; BGB § 134; ; BGB § 1010

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 22; BGB § 134, § 1010
    Aufteilung eines Wohngrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Flensburg - 5 T 78/00
  • OLG Schleswig, 19.07.2000 - 2 W 112/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1185
  • DNotZ 2000, 779
  • NZM 2001, 430
  • FGPrax 2000, 181
  • Rpfleger 2000, 492
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Flensburg, 30.05.2000 - 5 T 144/00

    Umgehung der Teilungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2000 - 2 W 112/00
    Danach ist eine Genehmigungspflicht nämlich nur für die darin genannten Fälle, dagegen nicht für Bruchteilseigentum oder für die Miete sowie sonstige Nutzungsrechte, wie z. B das dingliche Wohnrecht (§ 1093 BGB) an Zweitwohnungen eingeführt worden (sh. Grziwotz, Anmerkung zum Beschluss des Landgericht vom 30.5.2000 Az.: 5 T 144/00 in ZfIR 2000, 569 f).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6203
OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Eigentümerbeschluß; Änderung; Bestandskraft; Mehrheitsbeschluß; Einstimmig

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 2, Abs. 3 § 23 Abs. 4 S. 2
    Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG angefochten und damit bestandskräftig wird, auch dann für die Gemeinschaft verbindlich, wenn es eigentlich einer Vereinbarung bedarf; ein solcher Beschluß kann zu einer wirksamen Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels führen (BGHZ 127, 99, 102 ff.).

    Da ein solcher Beschluß nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gemäß § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (BGHZ 127, 99, 104 f.; BGHZ 129, 329, 332).

    Die Anerkennung der grundsätzlichen Bindungswirkung vereinbarungswidriger, aber bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse stützt sich maßgeblich auf Bedürfnisse der Praktikabilität und Rechtssicherheit (BGHZ 127, 99, 103 ff.).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Da ein solcher Beschluß nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gemäß § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (BGHZ 127, 99, 104 f.; BGHZ 129, 329, 332).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Dies gilt, da Stimmenthaltungen bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitzuzählen sind (BGHZ 106, 179), auch für den Beschluß vom 25.11.1996.
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann selbst dann, wenn ein solcher Mitwirkungsanspruch bestehen sollte, dieser im Verfahren der Beschlußanfechtung nicht im Wege der Einrede geltend gemacht werden (BGHZ 130, 304, 313).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Die Entscheidung des BayObLGZ 1996, 256 steht dem nicht entgegen: Sie wendet sich lediglich gegen die in der Literatur zum Teil vertretene Ansicht (vgl. z.B. Hauger, WE 1993, 231, 234), ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß "überlagere" die Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft und gebe jedem Mitglied gemäß § 21 Abs. 4 WEG den Anspruch, die Zustimmung zu seiner Aufhebung zu verlangen.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch

    Ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (hier: Abstimmungsverfahren über bauliche Änderungen - sog. Zitterbeschluss), kann jedenfalls durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (wie OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).

    Es sei Ausfluss ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG), wenn zur ursprünglichen Vereinbarung zurückgekehrt werde, und die Rechtssicherheit verlange nur die Bestandskraft für die Vergangenheit, nicht aber die Weiterwirkung solcher Vereinbarungsänderungen in die Zukunft (deutlich OLG Karlsruhe (23.5. 2000 - bzgl. Kostenverteilung) OLGR 2000, 395 = NZM 2000, 970; WE 1998, 500 (501); ähnlich KG FGPrax 1998, 137 = ZMR 1998, 515 = WuM 1998, 433 = ZflR 1998, 423 = WE 1998, 468; FGPrax 1966, 214 =WuM 1996, 647 = WE 1996, 390; ebenso zB Staudinger/Kreuzer, aaO, Rn. 60 zu § 10 WEG; Röll in MünchKommBGB, 3. Aufl., Rn 23 zu § 23 WEG; Palandt/Bassenge, 60. Aufl., Rn 19 zu § 10 WEG).

  • LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22

    WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie

    Jedenfalls kann ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (sog. Zitterbeschluss), durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.2.2001 - 8 W 54/98, FGPrax 2001, 134; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 7 U 93/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14230
OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 7 U 93/99 (https://dejure.org/2000,14230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2000 - 7 U 93/99 (https://dejure.org/2000,14230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2000 - 7 U 93/99 (https://dejure.org/2000,14230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1362
  • NZM 2000, 919
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10

    Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer

    Vor allem war der jetzige Vermieter zu keiner Zeit von der Klägerin als Vertragspartner nachgewiesen worden (daher eine Kongruenz ablehnend BGH NJW-RR 1988, 942; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1362; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 725; MüKo/ Roth § 652 Rn. 188).

    Es geht bei einem Nachweismaklervertrag gerade nicht (nur) darum, den Auftraggeber auf ein konkretes Objekt hinzuweisen, sondern auch den Verfügungsberechtigten nachzuweisen (deutlich OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1362, 1363, ebenso schon NJW-RR 1999, 349).

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