Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05   

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OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05 (https://dejure.org/2006,1887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.02.2006 - 4 U 1680/05 (https://dejure.org/2006,1887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 4 U 1680/05 (https://dejure.org/2006,1887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Integration eines Moduls in Software für Arztpraxen; Modul zum Drucken von Vouchern für die Versandapotheke; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    MBO § 3 Abs. 2; ; MBO § 34 Abs. 5; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 11; ; SGB V § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Softwarefunktion "Versandapotheke" - Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Untersagung, in eine Software für Arztpraxen ein Modul Drucken von Vouchern für eine Versandapotheke zu integrieren

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Beeinflussung von Ärzten durch programmierte Apothekenempfehlung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Unternehmen darf in eine Software für Arztpraxen kein Modul zum Drucken von Vouchern für eine Versandapotheke integrieren

  • beck.de (Leitsatz)

    Ärzte-Software mit Druckmodul für DocMorris

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Software mit Apotheken-Gutscheinen für Ärzte ist rechtswidrig - Ärzte werden zu einem standeswidrigen Verhalten verleitet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 312
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
    Zwar kann auch die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß § 12 Abs. 1 SGB V für den Arzt einen sachlich gebotenen Grund darstellen, im Zusammenhang mit einer Verordnung eine Empfehlung auszusprechen (vgl. BGH, NJW 2000, 2745).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
    Dazu wird neben dem Schutz der Ärzteschaft bei deren Wettbewerb untereinander bezweckt, dass keine über die medizinischen Notwendigkeiten hinausgehende Einflussnahme auf den Wettbewerb unter den weiteren Leistungserbringern erfolgt (BGH, NJW 2005, 3422f.).
  • LG Koblenz, 08.11.2005 - 1 HKO 165/05

    Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Ärztliche Empfehlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
    das Verfügungsurteil des Landgerichts Koblenz vom 8.11.2005 - Az. 1 HK.O 165/05 - aufzuheben und den Verfügungsantrag abzuweisen.
  • OLG Stuttgart, 24.05.1996 - 2 U 240/95

    Unterlassungsanspruch gegen ein Coupon-System auf dem Arzneimittelmarkt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
    c) Da der Gesundheitssektor mittlerweile hart umkämpft ist, muss nach der Lebenserfahrung auch davon ausgegangen werden, dass wettbewerbsrechtlich erhebliche Teile der Ärzteschaft die ihnen mit dem beanstandeten Softwaremodul angebotene einfache Art der Serviceleistung nutzen werden, um die in Aussicht gestellte Kundenbindung zu erreichen (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 359, 360).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ergibt sich allein, dass Ärzten bestimmte Formen der Empfehlung von Apotheken, Geschäften oder Anbietern gesundheitlicher Leistungen untersagt sind (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76: Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine; OLG Koblenz, MMR 2006, 312: Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck).

    Dazu zählt etwa die Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76) oder die Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck (OLG Koblenz, MMR 2006, 312).

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2013 - 1 U 42/13

    Rezeptsammelstelle - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Unerlaubtes

    Die Norm dient auch und gerade dem Patientenschutz durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14. Februar 2006 - 4 U 1680/05 -, juris, Absatz-Nr. 23).

    Hinreichende Gründe in diesem Sinne können sich aus der Qualität der Versorgung, der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten oder aus schlechten Erfahrungen ergeben, die Patienten bei anderen Anbietern gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 111/08 -, juris, Absatz-Nr. 37 - Hörgeräteversorgung II; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Februar 2006 - 4 U 1680/05 -, juris, Absatz-Nr. 27.

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    Aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ergibt sich allein, dass Ärzten bestimmte Formen der Empfehlung von Apotheken, Geschäften oder Anbietern gesundheitlicher Leistungen untersagt sind (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76: Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine; OLG Koblenz, MMR 2006, 312: Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck).

    Dazu zählt etwa die Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76) oder die Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck (OLG Koblenz, MMR 2006, 312).

  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

    Das OLG Koblenz (OLGReport 2006, 516) hat einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 der Hessischen BerufsO für Ärzte, wonach es diesen nicht gestattet ist, ihre Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen, bejaht, als die dortige Verfügungsbeklagte in von ihr entwickelte Software für Arztpraxen ein Modul zum Druck von V. für eine bestimmte Versand-Apotheke integrierte, mit der die Bestellung von Medikamenten dieser Apotheke ausgedruckt werden kann.
  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08

    Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter

    Denn die Beklagte fordert in ihrer in den Klageanträgen 1 a) und 1 b) aufgegriffenen Werbung die angesprochenen Augenärzte auf, ihr System auch in Fällen einzusetzen, in denen dies gegen die als Marktverhaltensregeln anzusehenden § 3 Abs. 2 BOÄ und § 34 Abs. 5 BOÄ (vgl. Saarl. OLG, a.a.O.; bei juris Rz. 32; OLG Koblenz, OLGR 2006, 516) verstößt.
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 113/07

    Anspruch auf Unterlassung einer Plakatwerbung, der Auslegung von Werbeflyern und

    Bei der zuletzt genannten Regelung, die der Muster-BOÄ entspricht, handelt es sich um eine Marktverhaltensreglung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. zutr. OLG Koblenz MedR 2005, 723; und MMR 2006, 312; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. 2007, § 4 Rn. 11.74 m.w.N.).

    Vielmehr kann das besondere Vertrauen in den Arztberuf zur Verkaufsförderung auch dadurch missbraucht werden, dass Empfehlungen, Hinweise und Vorschläge mit Aufforderungscharakter getätigt werden, die zum einen mit der gebotenen Trennung zu merkantilen Gesichtspunkten nicht mehr vereinbar sind und die den Patienten aufgrund seines Vertrauens in die ärztliche Kompetenz dann faktisch doch aus nicht gerechtfertigten Gründen in seiner Auswahlentscheidung entsprechend beeinflussen können (s.a. OLG Koblenz MedR 2005, 723; MMR 2006, 312).

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 81/07

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eins Arzneimittelversenders gegenüber Ärzten mit

    Es handelt sich um wertbezogene Normen, gegen die zu verstoßen zugleich eine Zuwiderhandlung gegen §§ 3 und 4 UWG bedeutet (OLG Koblenz, 14.02.2006, 4 U 1680/05, Bl 206 ff d.A., unter II.1.a).
  • LG Saarbrücken, 31.01.2007 - 7I O 103/06
    § 34 Abs. 5 MBO-Ä dient sowohl dem Patientenschutz durch Wahrnehmung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten ( OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 4 U 1680/05 ) als auch der Sicherung des Bestandes der Apotheken.

    Dies widerspricht dem Schutzzweck des § 34 Abs. 5 MBO-Ä. Diese Vorschrift dient sowohl dem Patientenschutz durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten ( OLG Koblenz, Urteil vom 14.2.06, Az 4 U 1680/05 ) als auch der Sicherung des Bestandes der Apotheken.

  • LG Saarbrücken, 31.01.2007 - 71 O 103/06

    Apothekenrecht - Grenzüberschreitender Versandhandel mit Arzneimitteln und

    § 34 Abs. 5 MBO-Ä dient sowohl dem Patientenschutz durch Wahrnehmung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten (OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 4 U 1680/05) als auch der Sicherung des Bestandes der Apotheken.

    Dies widerspricht dem Schutzzweck des § 34 Abs. 5 MBO-Ä. Diese Vorschrift dient sowohl dem Patientenschutz durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten (OLG Koblenz, Urteil vom 14.2.06, Az 4 U 1680/05) als auch der Sicherung des Bestandes der Apotheken.

  • OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07

    Wettbewerbswidrigkeit eines zum Bezug von Arzneimitteln an eine bestimmte

    Anders als in dem Fall, der dem den Parteien bekannten Urteil des Senats vom 14.02.2006 (4 U 1680/05) zugrunde lag, ist in dem Programm der Verfügungsbeklagten keine bestimmte Versandapotheke vorgegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2622
OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05 (https://dejure.org/2006,2622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2006 - 27 U 159/05 (https://dejure.org/2006,2622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 27 U 159/05 (https://dejure.org/2006,2622)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Aussonderungsrechts des Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinsichtlich einer Versicherung deren Bezugsberechtigter er ist; Eintritt des Versicherungsfalles als Voraussetzung für das Bestehen eines ...

  • Judicialis

    InsO § 47; ; VVG § 166 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 166 Abs. 2; InsO § 47; BetrAVG § 17 Abs. 1
    Kein Aussonderungsrecht für einen Geschäftsführer der insolventen Gesellschaft bei einer Direktversicherung mit nur widerruflichem Bezugsrecht

  • rechtsportal.de

    InsO § 47 § 80; VVG § 166 Abs. 2
    Aussonderungsrecht des früheren Geschäftsführers an Leistungen aus einer zu seinen Gunsten abgeschlossenen und nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter widerrufenen Direktversicherung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Insolvenz: Wie ist die Bezugsberechtigung ausgestaltet?

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Insolvenz: Wie ist die Bezugsberechtigung ausgestaltet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 719
  • NZI 2006, 406
  • VersR 2006, 915
  • NZA-RR 2006, 428
  • NZG 2006, 949
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04

    Bezugsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Direktversicherung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
    Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836).

    Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung hat jedoch der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 8. Juni 2005 (ZIP 2005, 1373) die Widerruflichkeit des Bezugsrechtes in der Insolvenz verneint und ein Absonderungsrecht des Dienstverpflichteten (dort eines Arbeitnehmers) angenommen.

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01

    Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
    Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836).

    Dieses entsprach bisher einhelliger Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 92, 1) als auch des Bundesgerichtshofs, insbesondere des IX. Zivilsenats (NJW 2002, 3253 m.w.N.).

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
    Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836).

    Dieses entsprach bisher einhelliger Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 92, 1) als auch des Bundesgerichtshofs, insbesondere des IX. Zivilsenats (NJW 2002, 3253 m.w.N.).

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 85/04

    Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
    Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836).

    Dieses Erkenntnis hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit einem Hinweisbeschluss vom 22. September 2005 (ZIP 2005, 1836) gebilligt, ohne jedoch seine abweichende frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufzugeben.

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
    Insolvenzrechtlich stellen sich die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in einen zusätzlichen Wertungswiderspruch zu der anderweitigen Rechtsprechung des IX. Zivilsenats, wonach ein vorläufiger Insolvenzverwalter berechtigt ist, vertragsgemäß ausgeführte Lastschriften zurückzuholen (BGHZ 161, 49).
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
    Das gilt aber nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, die wie ein Unternehmer anzusehen sind und als solche nicht unter den Anwendungsbereich des BetrAVG fallen (BGHZ 77, 94).
  • KG, 17.05.1977 - 6 U 2447/76
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
    Darunter fallen grundsätzlich auch GmbH-Geschäftsführer (BAG, NJW 1978, 828).
  • LAG Hamm, 22.09.2006 - 4 Sa 629/06

    Betriebliche Altersversorgung, Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht,

    Dagegen rechtfertigten die Interessen eines redlichen vertragstreuen Arbeitgebers es nicht, im Falle seiner Insolvenz dem versicherten Arbeitnehmer sein Bezugsrecht allein deshalb zu entziehen, um die Zugriffsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger erweitern zu können (BGH, Urteil vom 08.06.2005 - IV ZR 30/04 = VersR 2005, 1134 ff.; BGH, Urteil vom 03.05.2006 - IV ZR 134/05 = DB 2006, 1488 ff.; BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZR 85/04 = ZIP 2005, 1836 f.; zuvor schon OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2001 - 12 U 299/00 = VersR 2001, 1501 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2001 - 4 U 93/00 = VersR 2002, 86 ff.; ablehnend LAG Hamm, Urteil vom 15.02.2006 - 3 Sa 2064/05, JURIS; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2006 - 27 U 159/05 = VersR 2006, 915 f.; Hinkel, ZInsO 2005, 796, 797; Dziesiaty, jurisPr-InsR 17/2005, Anm. 3).
  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06

    Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei

    Die gegen diese Rechtsprechung geführte Kritik des Beklagten (vgl. auch OLG Hamm, 24.01.2006, 27 U 159/05, ZIP 2006, S. 719; LAG Hamm, 15.02.2006, 3 Sa 2064/05, juris, Revision anhängig unter 3 AZR 334/06) verfängt im Fall der hier vorliegenden insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5075
OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05 (https://dejure.org/2006,5075)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.01.2006 - 15 UF 128/05 (https://dejure.org/2006,5075)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 15 UF 128/05 (https://dejure.org/2006,5075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung des Familienzuschlags eines Beamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BBesG; § 49 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BBesG; § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1581 BGB
    Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1578 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1581; ; BBesG § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; BBesG § 49 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Berücksichtigung des Familienzuschlags nach BBesG bei Berechnung des nachehelichen Unterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 721
  • FamRZ 2006, 1126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten grundsätzlich zuzubilligen, einen Betrag von bis zu 4% seines jeweiligen Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres für eine über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen (vgl. BGH NJW 2005, 3277, 3280 f).

    Insoweit ging es darum, ob der Familienzuschlag entsprechend dem Splittingvorteil (vgl. BVerfG NJW 2003, 3466 = FamRZ 2003, 1821; BGH NJW 2005, 3277, 3278) nach seiner öffentlichrechtlichen Zweckbestimmung der neuen Ehe vorbehalten bleiben und deren Belastungen mildern soll.

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    Insoweit ging es darum, ob der Familienzuschlag entsprechend dem Splittingvorteil (vgl. BVerfG NJW 2003, 3466 = FamRZ 2003, 1821; BGH NJW 2005, 3277, 3278) nach seiner öffentlichrechtlichen Zweckbestimmung der neuen Ehe vorbehalten bleiben und deren Belastungen mildern soll.

    Andererseits ist der erst nach Wiederheirat des unterhaltspflichtigen Ehegatten gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG ohne gleichzeitiges Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG gezahlte Familienzuschlag nach Maßgabe der Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 7. Oktober 2003 (BVerfG NJW 2003, 3466 = FamRZ 2003, 1821) unterhaltsrechtlich der neuen Ehe vorzubehalten (vgl. Schürmann, FamRZ 2003, 1821, 1826).

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 15 UF 139/04

    Übertragung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    Zur Behandlung des Familienzuschlages gemäß § 40 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BBesG bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts (Fortführung von Senat NJW 2005, 1516 = FamRZ 2005, 716).

    Im Urteil vom 19. Januar 2005 (NJW 2005, 1516 = FamRZ 2005, 716) hat der Senat entschieden, dass der Familienzuschlag der Stufe 1 sowohl hinsichtlich der Bedarfsberechnung wie bei Feststellung der Leistungsfähigkeit unterrechtliches Einkommen darstellt.

  • OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04

    Zur Frage der Einbeziehung der vom Gesetzgeber der neuen Ehe eingeräumten

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    Demgegenüber hat das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2005 (vgl. FamRZ 2005, 1177) den Zuschlag unter Hinweis auf seine doppelte Zweckbestimmung zur Hälfte der neuen Ehe zugeordnet.
  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    b) Der Wegfall des Familienzuschlages beruht darauf, dass er nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG nur gewährt wird, wenn der geschiedene Beamte Ehegattenunterhalt in bestimmter Mindesthöhe zu zahlen hat (vgl. Kümmel/Pohl, Bundesbesoldungsrecht, § 40 BBesG Rn. 19 ff.; BVerwG ZBR 1992, 54); diese beläuft sich nach der gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO durch den Berichterstatter eingeholten telefonischen Auskunft des für den Antragsgegner zuständigen N.####### L.#######für Bezüge und Versorgung H.####### auf den Bruttobetrag des Familienzuschlages der Stufe 1, mithin auf derzeit monatlich 100, 24 EUR.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Weil der Familienzuschlag somit auch die zusätzlichen Belastungen in der neuen Familie abmildern will, ist es auch nicht gerechtfertigt, ihn weiterhin in vollem Umfang für einen - gegenüber dem neuen Ehegatten vorrangigen - Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten zu verwenden (OLG Celle FamRZ 2006, 1126).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.03.2006 - 23 U 4425/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27005
OLG München, 23.03.2006 - 23 U 4425/04 (https://dejure.org/2006,27005)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2006 - 23 U 4425/04 (https://dejure.org/2006,27005)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2006 - 23 U 4425/04 (https://dejure.org/2006,27005)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1100
  • ZIP 2007, 1952
  • NZG 2007, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Bayern, 30.01.2008 - 61-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Willkürverbots durch

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Endurteil des Landgerichts Passau vom 12. August 2004 in der Fassung desBerichtigungsbeschlusses vom 28. September 2004 Az. 1 HKO 958/01 und gegen das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom23. März 2006 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 5. Mai 2006 Az. 23 U 4425/04.
  • KG, 31.07.2012 - 13 U 41/11

    Kündigung des Verwaltervertrages wegen Vertrauensbruchs

    Maßgeblich ist in erster Linie, ob die Parteien diesem Begriff übereinstimmend einen bestimmten Sinn beigemessen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2000, V ZR 193/99; OLG München, OLGR 2006, 516; vgl. auch KG, GE 1986, 133).
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