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RG, 03.04.1922 - II 130/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Inwieweit bedarf ein den Antrag auf Verbindung zusammenhängender Strafsachen ablehnender Beschluß der Begründung? 2. Kann im schwurgerichtlichen Verfahren die beantragte Ausdehnung der Fragestellung auf strafbare Handlungen, die mit der im Eröffnungsbeschluß ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 03.04.1922 - II 130/22
- RG, 16.01.1923 - II 130/22
Papierfundstellen
- RGSt 57, 44
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.03.1961 - 4 StR 548/60 Es lag im Ermessen der Strafkammer, ob sie dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verbindung beider Strafsachen entsprechen wolle (vgl. RGSt 57, 44).
- BGH, 16.11.1965 - 1 StR 364/65
Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts - Strafbarkeit wegen Untreue - …
- BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55
Rechtsmittel
Trotz § 34 StPO brauchte, der Tatrichter die seiner Ermessens beurteilung unterliegenden Gründe, aus denen er die Besorgnis der Befangenheit für "keineswegs gerechtfertigt" ansah, nicht näher darzulegen (BGHSt 1, 175, 177 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 173/51] zu § 61 Nr. 2 StPO; RGSt 57, 44 f; 77, 332). - BGH, 07.02.1961 - 5 StR 511/60
Bestimmung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit in Strafsachen - …
Wie das Reichsgericht (RGSt 57, 44) bereits dargelegt hat, bezieht sich § 34 StPO, der für einen Antrag ablehnende Beschlüsse eine Begründung vorschreibt, nicht auf solche ablehnenden Entscheidungen, aus deren Inhalt sich die Begründung von selbst ergibt.