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   RG, 27.11.1924 - II 754/24   

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https://dejure.org/1924,182
RG, 27.11.1924 - II 754/24 (https://dejure.org/1924,182)
RG, Entscheidung vom 27.11.1924 - II 754/24 (https://dejure.org/1924,182)
RG, Entscheidung vom 27. November 1924 - II 754/24 (https://dejure.org/1924,182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was ist in § 49 b StGB. unter "Verabredung" zu verstehen? 2. Ist der Versuch eines Verbrechens nach Abs. 1 Halbsatz 2 des § 49 b StGB. strafbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 392
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens nach § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB ist daher, dass eine Willenseinigung von jedenfalls zwei tatsächlich zur Tatbegehung entschlossenen Personen zustande gekommen ist, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (vgl. bereits RG, Urteil vom 27. November 1924 - II 754/24, RGSt 58, 392, 393; ferner BGH, Urteile vom 3. Dezember 1958 - 2 StR 500/58, BGHSt 12, 306, 309; vom 29. Juli 1980 - 1 StR 326/80, Umdr.
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Darüber hinaus muss der Übereinkunft der Täter das Versprechen mittäterschaftlicher Tatbeiträge zugrundeliegen (vgl. RG, Urteile vom 27. November 1924 - II 754/24, RGSt 58, 392, 393; vom 26. Oktober 1925 - II 503/25, RGSt 59, 376, 379); unzureichend ist es, wenn ein Beteiligter lediglich als Gehilfe tätig werden will (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 1988 - 2 StR 82/88, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 3; vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92, NStZ 1993, 137, 138; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 623/87).
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99

    Verurteilung eines Sparkassendirektors wegen Versuchs der Beteiligung an einem

    Die "nur zum Schein" erfolgte Mitwirkung des Partners genügt nicht (BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; ebenso schon RGSt 58, 392, 393).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil hat ferner eine strafbare "Verabredung" (§ 49 a Abs. 2 StGB) des Beschwerdeführers mit seinen früheren Mitangeklagten nicht als erwiesen angesehen, und zwar mit Rosina R. nicht, weil diese nur zum Schein auf seine Pläne eingegangen sei (vgl. dazu BGH NJW 1956, 30 Nr. 14 = LM Nr. 20 zu § 49 a mit RGSt 58, 392, 393), hinsichtlich S. nicht, weil dieser nicht nachweislich in die Absichten des Angeklagten eingeweiht gewesen sei, soweit Gr. Verbrechen nach § § 249, 255, 251, 211 StGB plante, schließlich hinsichtlich G. nicht, weil er nur zu Beihilfehandlungen erfolglos angestiftet worden sei, die erfolglose Beihilfe aber keine "als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung" i.S. des § 49 a StGB darstellt (vgl. BGHSt 7, 234, 237).
  • BGH, 04.11.1958 - 1 StR 470/58

    Rechtsmittel

    Damit scheidet der Tatbestand der Verabredung eines Verbrechens (§ 49 a Abs. 2 StGB) und der Verdacht einer Beteiligung des Zeugen an der dem Angeklagten zur Last gelegten strafbaren Vorbereitung eines schweren Raubes aus (vgl. RGSt 58, 392, 393; BGH LM Nr. 20 zu § 49 a StGB [unter 1]; BGH 1 StR 272/58 vom 30. September 1958).
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