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   RG, 04.10.1930 - V 276/29   

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https://dejure.org/1930,444
RG, 04.10.1930 - V 276/29 (https://dejure.org/1930,444)
RG, Entscheidung vom 04.10.1930 - V 276/29 (https://dejure.org/1930,444)
RG, Entscheidung vom 04. Oktober 1930 - V 276/29 (https://dejure.org/1930,444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Steht die Eintragung des Ranges eines in den Eigentümervorbehalt des § 7 AufwG. eingerückten Rechts unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs, wenn in ihr der Rang zwar unter Hinweis auf die erwähnte Vorschrift, ziffermäßig aber abweichend von ihr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 64
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Da Sondereigentum an dem umstrittenen Speicherraum mangels sachenrechtlicher Bestimmtheit nicht entstanden war, ist die Grundbucheintragung in diesem Punkt inhaltlich unzulässig und ohne materielle Wirkung (RGZ 113, 223, 231; RGZ 130, 64, 67; Erman/Hagen, aaO. § 873 Rdn. 19; Soergel/Stürner, aaO. § 873 Rdn. 20; Staudinger/Ertl, BGB, 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 873-902 Rdn. 95).

    Sie kann daher auch nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB sein (OLG Hamm OLGZ 1977, 264, 279; Rpfleger 1976, 317, 320; BayObLGZ 1987, 390, 393; RGZ 130, 64, 67; OLG Hamm Rpfleger 1989, 448; MünchKomm-BGB/Wacke, 2. Aufl., § 892 Rdn. 19; Erman/Ganten, aaO. § 2 WEG Rdn. 6; Soergel/Stürner, aaO. § 7 WEG Rdn. 10; Palandt/Bassenge, aaO. § 892 Rdn. 10).

  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem - gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann; dem steht es gleich, wenn Eintragungsvermerke in einem wesentlichen Punkt einander widersprechende Angaben enthalten oder so unklar sind, dass ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann (RGZ 113, 223, 231; 130, 64, 67; …
  • BGH, 14.02.1969 - V ZR 130/65

    Anwendung von Eigentumsvermutung und Gutglaubenserwerb bei Grenzverwirrung -

    Nehmen sie dagegen am öffentlichen Glauben teil, dann gilt, wie dem Berufungsgericht zu folgen ist, der für Doppelbuchungen im Grundbuch entwickelte Grundsatz, daß widersprechende Angaben weder unter die Vermutung des § 891 BGB fallen, noch unter dem Schutz des § 892 BGB stehen, so daß keine Partei sich auf diese Vorschriften berufen kann (vgl. RGZ 56, 58, 60; 130, 64, 67; Staudinger BGB 11. Aufl. 891 Anm. 30 und § 892 Anm. 6).
  • BayObLG, 12.10.1992 - 2Z BR 59/92

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit

    b) Eine Eintragung ist ihrem Inhalt nach unzulässig und gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO von Amts wegen zu löschen, wenn sie den Inhalt des verlautbarten Rechts nicht mit ausreichender Sicherheit erkennen lässt (RGZ 113, 223/231; 130, 64/67; BayObLG …
  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 118/88

    Gutgläubiger Erwerb; Eintragung; Vorrang; Grundpfandrecht; Vermögensübernahme;

    (d) Wie der Senat unter Hinweis auf die RG-Rechtspr. (RGZ 130, 64, 66; RG, HRR 1931 Nr. 1912) ausführt, kann auch der zu Unrecht gebuchte Vorrang eines (Grundpfand-)Rechts Gegenstand des gutgläubigen Erwerbs nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.
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