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   BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84   

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BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84 (https://dejure.org/1985,2207)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84 (https://dejure.org/1985,2207)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - BReg. 1 Z 88/84 (https://dejure.org/1985,2207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1643, 1821; FGG § 20

  • Wolters Kluwer

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer von einem Minderjährigen erklärten Auflassung; Ablehnung einer beantragten Genehmigung zur Auflassung; Berechtigung der Eltern zur Einlegung einer Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Entscheidung; Notwendigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung; Vormundschaftsgericht; Erfüllungsgeschäft; Verpflichtungsgeschäft; Grundstück; Grundstückskauf; Auflassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 184
  • Rpfleger 1985, 235
  • BayObLGZ 1985, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 26.10.1970 - BReg. 2 Z 71/70
    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches - etwa § 139 BGB - können grundsätzlich auf sie nicht angewendet werden (vgl. RGZ 146, 308, 312; BayObLGZ 1970, 254, 258; KG JW 1934, 1731, 1732; Werner DNotZ 1969, 713, 722; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 794 VI 1 c; WolfAus dem Tatbestand: steiner, Die vollstreckbare Urkunde 1978 § 14 Rdnr. 32).
  • RG, 22.02.1935 - V B 2/35

    Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches - etwa § 139 BGB - können grundsätzlich auf sie nicht angewendet werden (vgl. RGZ 146, 308, 312; BayObLGZ 1970, 254, 258; KG JW 1934, 1731, 1732; Werner DNotZ 1969, 713, 722; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 794 VI 1 c; WolfAus dem Tatbestand: steiner, Die vollstreckbare Urkunde 1978 § 14 Rdnr. 32).
  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 62/79

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung des Baus von

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Diese ist eine ausschließlich_ auf das Zustandekommen des Vollstreckungstitels gerichtete einseitige prozessuale Willenserklärung, die lediglich prozeßrechtlichen Grundsätzen untersteht (BGH Urt. v. 23. Oktober 1980, III ZR 62/79, WM 1981, 189, 190 m.w.N. [= DNotZ 81, 738 ]; h.M.).
  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 1 Z 105/82

    Gefährdung; Kindesvermögen; Entziehung; Vermögenssorge; Vermietung; Verpachtung;

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Auszugehen ist davon, daß die Wirksamkeit der Genehmigung des Kaufvertrags von der Erfüllung der anläßlich der Genehmigung angeordneten Auflage einer mündelsicheren Anlage des Kaufpreises nicht abhängig ist ( BayObLGZ 22, 325 /331; Palandt § 1828 BGB Anm. 2); bei dieser Auflage handelt es sich um keine Bedingung (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1977, 141 /143), sondern um eine Anordnung des Rechtspflegers nach § 1667 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1983, 528 /529 f.).
  • BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63

    Negativattest des Vormundschaftsgerichts

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Nach dem aus den Gründen ersichtlichen Inhalt der Entscheidung handelt es sich hier weder um die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung (vgl. § 55 Abs. 1, § 62 FGG ) noch um eine sogenannte Negativentscheidung (Bescheid, daß ein bestimmtes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf: BGHZ 44, 325 [= DNotZ 1966, 611 ]), sondern um eine Ablehnung der beantragten Genehmigung der Auflassung, weil diese schon mit der Genehmigung des Kaufvertrags erteilt sei.
  • RG, 07.07.1917 - V 66/17

    Gewährung von Schutz gegenüber persönlichen Ansprüchen eines nicht eingetragenen

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Ferner enthielt die Genehmigung des Kaufvertrags insgesamt zweifelsfrei auch die Genehmigung der darin unter Abschnitt 15 Nr. 2 beurkundeten Verpflichtung der Vertragsteile zur Auflassung und der Vollmacht zur Vereinbarung der Auflassung, die den an der Notarstelle Beschäftigten, je alleine, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB , erteilt worden ist (vgl. RGZ 90, 395 /400; 137, 356/357; BayObLGZ 13, 287 /295; BayObLG FamRZ 1977; 141/142f.; OLG Celle OLGZ 1974, 164 /167 f. [= DNotZ 1974, 731 ]).
  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 20 W 648/83

    Sondereigentum; Garage; Stellplatz; Fahrzeug; Miteigentum; Tiefgarage

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Der Entscheidungsgrundsatz des Vormundschaftsgerichts, wonach der namens der Eltern gestellte Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Auflassung abgelehnt wurde, beeinträchtigt die Rechtsstellung der sorgeberechtigten Eltern auch insofern, als er den Anschein erwecken könnte, die von ihnen namens des Kindes erklärte Auflassung sei nicht rechtswirksam geworden (vgl. OLG Hamm OLGZ 1984, 32 ).
  • RG, 07.12.1904 - V 239/04

    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist an keine Form gebunden, sie kann auch stillschweigend durch schlüssige Handlung oder mündlich erteilt werden und sie ist der Auslegung zugänglich ( RGZ 59, 277 /278; 114, 35/38; 130, 1481150; KGJ 24, A 238/246; Palandt Anm. 4 a, Soergel Rdnr. 18, je zu § 1828 BGB ).
  • BayObLG, 27.11.1975 - BReg. 1 Z 59/75
    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Denn durch die vom Vormundschaftgericht (Rechtspfleger: § 3 Nr. 2 a, § 14 Nr. 9 RPfIG) im Beschluß vom 2.8.1984 förmlich ausgesprochene Ablehnung des "Antrags" auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Auflassung ist das den Eltern zustehende Recht der Vermögenssorge für das Kind (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB) beeinträchtigt (vgl. BayObLGZ 10, 20 /22; 1975, 420/425; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. Rdnr. 19, Jansen FGG 2. Aufl. Rdnr. 33, je zu § 20 FGG ).
  • RG, 01.06.1926 - III 108/26

    Pachtverträge Minderjähriger

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84
    Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist an keine Form gebunden, sie kann auch stillschweigend durch schlüssige Handlung oder mündlich erteilt werden und sie ist der Auslegung zugänglich ( RGZ 59, 277 /278; 114, 35/38; 130, 1481150; KGJ 24, A 238/246; Palandt Anm. 4 a, Soergel Rdnr. 18, je zu § 1828 BGB ).
  • RG, 10.10.1932 - IV 232/32

    Kann in der Zustimmung zur Verfügung eines Anderen eine eigene Verfügung gefunden

  • RG, 27.10.1930 - VI 802/29

    1. Umfaßt die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Auflassung eines

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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.1985 - BReg. 1 Z 61/84   

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https://dejure.org/1985,2656
BayObLG, 19.03.1985 - BReg. 1 Z 61/84 (https://dejure.org/1985,2656)
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BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1985 - BReg. 1 Z 61/84 (https://dejure.org/1985,2656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtehelich; Kind; Ehelicherklärung; Vormundschaftsgericht; Ersetzung; Einwilligung; Gesetzlicher Vertreter; Pfleger

  • rechtsportal.de

    BGB § 1726 Abs. 1 S. 1, § 1729 Abs. 1 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 235
  • BayObLGZ 1985, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 28.02.1978 - 83 T 428/77
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1985 - BReg. 1 Z 61/84
    Ist aber die Ersetzung der Einwilligung des Kindes nicht zulässig, so muß dies auch für diejenige seines gesetzl. Vertreters gelten (vgl. [u. a.] LG Berlin, DAVorm 1978, 543/548; LG Hamburg, DAVorm 1982, 693/696).
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