Rechtsprechung
   BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86   

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BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Unterbringung eines Pfleglings in einer geschlossenen Anstalt; Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßregeln; Unterbringung gegen den Willen des Pfleglings nur bei dessen Geschäftsunfähigkeit; Persönliche Anhörung des von einer Unterbringung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1846, 1915, 1897; FGG § 64f., 64g.
    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 779
  • FamRZ 1986, 1043 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 293
  • BayObLGZ 1986 Nr. 31
  • BayObLGZ 1986, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).

    Das Vormundschaftsgericht kann eine Unterbringungsgenehmigung nur erteilen, wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.

    Für das Verfahren, das die Unterbringung im Wege der einstweiligen Maßregel nach § 1846 BGB zum Gegenstand hat, muß das Gericht den Betroffenen, um sich einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen, persönlich anhören (vgl. § 64 g Abs. 1 FGG; BayObLGZ 1981, 306/309 f.).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).

    Das Vormundschaftsgericht kann eine Unterbringungsgenehmigung nur erteilen, wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Das Recht auf Gehör verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen die Beteiligten Gelegenheit hatten (BVerfGE 55, 95/98 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79] ; 64, 135/144).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Daher dürfen Gutachten nur verwertet werden, wenn sie vorher dem Beteiligten zugänglich gemacht worden sind (BVerfGE 62, 392/396; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Das Recht auf Gehör verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen die Beteiligten Gelegenheit hatten (BVerfGE 55, 95/98 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79] ; 64, 135/144).
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Bei der Pflegschaft für einen Volljährigen nach § 1910 Abs. 2 BGB darf der Pfleger nur einen geschäftsunfähigen Pflegling gegen dessen Willen in einer geschlossenen Anstalt unterbringen (BGHZ 48, 147/157; BayObLG Rpfleger 1979, 422).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).
  • BayObLG, 26.02.1981 - BReg. 3 Z 5/81
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Die Beschwerdebefugnis der Betroffenen ergibt sich schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BayObLGZ 1981, 44/48 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 12.06.1972 - BReg. 3 Z 70/72
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Eine solche Störung der Geistestätigkeit ist gegeben, wenn infolge einer geistigen Erkrankung die Vorstellungen und Empfindungen einer Person ihren Willen derart übermäßig beherrschen, daß die Bestimmbarkeit des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (vgl. BayObLGZ 1972, 201 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 29.11.1977 - BReg. 3 Z 157/77
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Solche Gutachten sind für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit keine geeigneten Entscheidungsgrundlagen, weil es dem Gericht unmöglich ist, sich das erforderliche eigene Bild von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (vgl. BayObLGZ 1977, 299/301 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 28.2.1986 - BReg. 3 Z 156/85 -).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Rechtliches Gehör in Betreuungssachen wird dem Betroffenen in der Regel nur dann ausreichend gewährt, wenn er ein Sachverständigengutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung erhält (BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174//178 und 524/527).

    Grundsätzlich ist einem Betroffenen ein Gutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).

  • OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem -

    Das Gutachten ist dem Betroffenen zur Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).
  • OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige

    Aber auch wenn beim Wiederauftreten schwerster, mit Selbst- oder Fremdgefährdung verbundener Verhaltensstörungen eine Entmündigung ernstlich in Betracht gekommen wäre, hätte bei Eintritt dieses Falles eine vorläufige Vormundschaft gemäß § 1906 BGB sowie die vorläufige Unterbringung nach den §§ 1846, 1897 BGB angeordnet werden können (BayObLG NJW-RR 1987, 779 ; Helle MedR 1986, 23, 26; Palandt-Diederichsen, 47. Aufl., § 1846 BGB Anm. 1).
  • OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07

    Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der

    Deshalb kann von der eigenständigen Anordnungsbefugnis des § 1846 BGB nur in dringenden Fällen, in denen ein Aufschub einen Nachteil für den Betreuten zur Folge haben würde, Gebrauch gemacht werden (BayObLGZ 1986, 174/176).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Der Vormundschaftsrichter ist allerdings verpflichtet, unverzüglich einen (vorläufigen) Betreuer zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1986, 174; BayOLG NJW-RR 1991, 774/775; Keidel/Kayser § 70h Rn. 18).
  • LG Kaiserslautern, 20.01.2003 - 1 T 292/02

    Eilmaßnahme nach § 1846 BGB zur Verhinderung des Abbruchs einer lebenserhaltenden

    Vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen nach § 1846 BGB können nur so lange Bestand haben, bis ein Betreuer bestellt und/oder an der Erfüllung seiner Pflichten nicht mehr gehindert ist (vgl. etwa OLG Schleswig MDR 2001, 1061, BayObLGZ 1990, 46 und 1986, 174).
  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches

    Dieser Grundsatz gilt auch gegenüber Geschäftsunfähigen (BayObLGZ 1986, 174,178).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 3 W 185/97

    Vergütung des Nachlasspflegers; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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  • BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87

    Bestand einer vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über eine

    Gegen die Unterbringung eines Mündels in einer geschlossenen Anstalt im Wege einer einstweiligen Maßregel nach §§ 1846 BGB ist die nichtfristgebundene Beschwerde und im weiteren Verlauf des Verfahrens die ebenfalls unbefristete weitere Beschwerde statthaft (§ 27 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 174/176; Bumiller/Winkler FGG 3.Aufl. § 64g Anm. 3).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85   

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https://dejure.org/1986,2712
BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85 (https://dejure.org/1986,2712)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85 (https://dejure.org/1986,2712)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - BReg. 3 Z 44/85 (https://dejure.org/1986,2712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behandlung; Geschäftsunfähigkeit; Pflegling; Aufhebungsantrag; Anregung; Vormundschaftsgericht; Prüfung; Pflegschaft; Fürsorgebedürfnis; Wirkungskreis; Aufheben

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1043 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 293
  • Rpfleger 1986, 302
  • BayObLGZ 1986, 145
  • BayObLGZ 1986, 25
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85
    Der Senat führt unter Bezugnahme auf BGHZ 70, 252 u. a. aus: Der Antrag gem. § 1920 BGB , eine (hier: mit Einwilligung des Betroff. gem. § 1910 Abs. 2 BGB angeordnete Gebrechlichkeits-)Pflegschaft aufzuheben, sei als rechtsgeschäftliche Willenserklärung zu werten, die zu ihrer Wirksamkeit die Geschäftsfähigkeit des AntrSt. voraussetze.
  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

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  • BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88

    Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der

    Auch Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung (vgl. BayObLGZ 1968, 243/250), die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (BayObLGZ 1986, 145/147 f.).
  • BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89

    Beschwerde einer Mutter gegen die Entziehung der Personensorge für ihr Kind

    Anlaß dazu kann bei besonders schwierigen Fragen bestehen, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (BGHZ 53, 245/258 ff.; BayObLGZ 1986, 145/148 m.w.Nachw.; Keidel/Amelung § 15 Rn. 39).
  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

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  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

    Auch Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung (BayObLG FamRZ 1985, 314/315), die vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (BayObLGZ 1986, 145/147 f.).
  • BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLGZ 1986, 145/147; 1990, 63/66; BayObLG WE 1992, 143).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 125/93

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und seine Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLGZ 1986, 145/147; 1990, 63/66; BayObLG WE 1992, 143).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2009 - 25 T 317/09

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde

    Nach der Rechtsprechung ist es nur ausnahmsweise geboten, ein weiteres Gutachten einzuholen ( BGHZ 53, 245 /258 f.; BayObLG FamRZ 1989, 550; BayObLGZ 1986, 145 /148; BayObLG NJW 1986, 2892 /2893; Keidel/Kuntze/Winkler - Schmidt, FGG, 14. Aufl., § 15 Rn. 46).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 3Z BR 121/95

    Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren

    Ein weiteres Gutachten ist zu erholen, wenn das Gutachten ungenügend ist (§ 412 ZPO ), wenn die Sachkunde des Sachverständigen zweifelhaft ist (BayObLGZ 1986, 214/217), bei Widersprüchen des Gutachtens oder überlegenen Forschungsmitteln eines anderen Sachverständigen (BayObLGZ 1986, 145/148).
  • BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91

    Mündel; Bezirkskrankenhaus; Geschlossene Station; Einverständnis; Widerruf;

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  • BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 58/93

    Erbfolge nach italienischem Erblasser

  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 2 Z 151/91

    Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung durch die Beteiligten; Anspruch

  • BayObLG, 06.03.1991 - BReg. 2 Z 159/90

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Miteigentümer auf Duldung ;

  • BayObLG, 12.10.1994 - 2Z BR 69/94

    Errichtung von Garagen aus Fertigteilen auf einer Fläche im gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 3 Z 11/88

    Erfordernis einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für eine mit einer

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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 3 Z 136/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3349
BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 3 Z 136/85 (https://dejure.org/1986,3349)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.1986 - BReg. 3 Z 136/85 (https://dejure.org/1986,3349)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - BReg. 3 Z 136/85 (https://dejure.org/1986,3349)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 497
  • FamRZ 1986, 601 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 293
  • BayObLGZ 1986 Nr. 3
  • BayObLGZ 1986, 15
  • BayObLGZ 1986, 3
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 04.09.1989 - 5 W 151/89

    Anspruch eines Nachlasspflegers auf Vergütung

    Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung unterliegen dagegen nicht der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (Bay OblG NJW-RR 1986, 497; Bay OblG JurBüro 86, 88 m. w. N.).

    Die Inanspruchnahme der Kanzlei durch einen zum Nachlaßpfleger bestellten Rechtsanwalt kann bei der Festsetzung der Vergütung für einen solchen Nachlaßpfleger berücksichtigt werden (Bay OblG JurBüro 1986, 88; Bay OblG NJW-RR 86, 497 J m. w. N.) und ist daher nicht rechtsfehlerhaft.

  • OLG Frankfurt, 23.11.1992 - 20 W 305/91

    Ermessensentscheidung und pflichtgemäße Ermessensausübung eines Gerichts

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  • OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

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  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 176/92

    Unzureichende Ermittlungen des Beschwerdegerichts zur Vergütung des Pflegers -

    Dann hat der hierfür erbrachte Zeitaufwand bei der Bemessung einer Vergütung nach § 1836 BGB außer Betracht zu bleiben (BayObLG, NJW-RR 1986, 497, 498; 1989, 136, 137; BayObLG bei Plötz, Rpfleger 1991, 353, 355; vgl. auch den Sonderfall BayObLGZ 1990, 184, 187).
  • BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89

    Anspruch auf Entlassung eines Pflegers; Voraussetzungen für eine Verpflichtung

    Selbst wenn man aber im vorliegenden Fall den Wirkungskreis der Vermögensverwaltung gesondert betrachten wollte, berührt dieser auch die Personensorge; denn der Betroffene bestreitet aus der Bewirtschaftung seines land- und forstwirtschaftlichen Anwesens nahezu ausschließlich seinen Lebensunterhalt, so daß sich hier die Pflegschaft für Vermögensverwaltung auch entscheidend auf die Lebensführung des Betroffenen auswirkt (vgl. BayObLGZ 1986, 15/17).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 3 Z 1/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2438
BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 3 Z 1/86 (https://dejure.org/1986,2438)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.1986 - BReg. 3 Z 1/86 (https://dejure.org/1986,2438)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 1986 - BReg. 3 Z 1/86 (https://dejure.org/1986,2438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 854
  • FamRZ 1987, 203 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 293
  • Rpfleger 1986, 380
  • BayObLGZ 1986, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 24.08.1987 - 3 W 86/87
    Die angefochtene Entscheidung geht zutreffend davon aus, daß das Recht der Vornamenserteilung für ein nichteheliches Kind der alleinsorgeberechtigten Mutter als Ausfluß ihres Personensorgerechts (§ 1626 BGB) zusteht (allgemeine Auffassung, vgl. BayObLGZ 1986, 171, 172 mwN).

    Die Wahl der Vornamen ist deshalb nur dadurch beschränkt, daß die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf (BGHZ 29, 256, 259; 73, 239, 241 = BGHF 1, 316; BayObLGZ 1986, 171).

    Diese Freiheit gilt freilich nicht schrankenlos; beschränkt wird das Elternrecht vor allem durch das Persönlichkeitsrecht des Kindes, daneben durch die mit der Vornamensgebung verbundenen öffentlichen Belange (BayObLGZ 1986, 171; BayObLG NJW 1984, 1362; Senat NJW 1984, 1360).

    Innerhalb dieser Grenzen, die das Landgericht im einzelnen zutreffend aufgezeigt hat, können Vornamen nicht nur aus einem anerkannten Bestand ausgewählt, sondern ebenso gut frei erfunden werden (BayObLGZ 1986, 171, 172; BayObLG NJW 1984, 1362, 1363, jeweils mwN; Senat NJW 1984, 1360 a.A. Diederichsen, NJW 1981, 705, 710).

  • BayObLG, 07.07.1994 - 1Z BR 35/94

    Vorname "Sonne" für ein Mädchen

    Diese in der Rechtsprechung seit langem anerkannte Abgrenzung (für das Bayerische Oberste Landesgericht vgl. BayObLGZ 1980, 189/190 f.; 1983, 305/306; 1986, 171/172; 1991, 245/246; BayObLG StAZ 1992, 72 ) folgt aus dem Verhältnis des staatlichen Wächteramts gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zum natürlichen Elternrecht, wie es in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert ist; dieses Verhältnis ist auch bei staatlichem Eingreifen in die elterliche Namenswahl zu beachten (vgl. Hepting/Gaaz PStG § 21 Rn. 90).

    So entspricht es der herrschenden Meinung, daß für Mädchen insbesondere Blumennamen zulässig sind (BayObLGZ 1986, 171/172; Staudinger/Coester aaO. Rn. 144; Diederichsen aaO. S. 710 f.).

  • BayObLG, 21.11.1991 - BReg. 3 Z 190/91

    Zulässigkei des Namens 'Wannek' als Vorname ; Beschränkung der Wahl des Vornamens

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  • OLG Zweibrücken, 25.11.1992 - 3 W 212/92

    Gebot der richtigen Kennzeichnung bei der Vornamenserteilung;

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  • AG Bayreuth, 17.02.1993 - UR III 26/92

    Eintragung des Vornamens eines Kindes in das Geburtenbuch des Standesamtes;

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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 66/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3140
BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 66/85 (https://dejure.org/1985,3140)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1985 - BReg. 1 Z 66/85 (https://dejure.org/1985,3140)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1985 - BReg. 1 Z 66/85 (https://dejure.org/1985,3140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 269 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 293
  • BayObLGZ 1985 Nr. 65
  • BayObLGZ 1985, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.12.1980 - BReg. 1 Z 110/80
    Auszug aus BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 66/85
    Ein solcher Reisepaß ist keine Urkunde im Sinne des Art. 2 NamÜbK; er schließt daher eine andere Wiedergabe des FamiIiennamens durch Transliteration gemäß den ISO-Normen in den Personenstandsbüchern nicht aus (Ergänzung zu BayObLGZ 1980, 409).«.
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 9/88

    Erwerb eines spanischen Namens

    Er bindet das Gericht in der Weise, daß es ihm nur - ganz oder teilweise - stattgeben oder ihn abweisen kann; dem Antragsteller kann insbesondere nicht mehr oder etwas anderes zugesprochen werden, als er beantragt hat (vgl. etwa KG JFG 23, 123 und 244; BayObLGZ 1985, 355, 358; Maßfeller/Hoffmann PStG § 47 Rdn. 42; Pfeiffer/Strickert PStG § 47 Rdn. 14; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 69 Rdn. 19a).
  • BayObLG, 10.11.1998 - 1Z BR 168/97

    Grundsatz der materiellen Rechtskraft in Angelegenheiten vorsorgender

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