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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1997 - 26 WF 110/97   

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https://dejure.org/1997,3573
OLG Köln, 01.10.1997 - 26 WF 110/97 (https://dejure.org/1997,3573)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1997 - 26 WF 110/97 (https://dejure.org/1997,3573)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 26 WF 110/97 (https://dejure.org/1997,3573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 130; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
    Kostenantragsrecht der Landeskasse bei Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1037
  • Rpfleger 1998, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 07.11.1988 - 11 WF 2456/88
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 26 WF 110/97
    Dem kann mit der wohl überwiegenden Mehrheit der veröffentlichten Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 694; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 803; LG Hannover JurBüro 1986, 617; von Eicken in Gerold-Schmidt-v.Eicken-Madert, BRAGO, 13. Aufl., § 130 Rn. 4; Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., Band 3, § 269, Fußnote 114 zu Rn. 66) nicht gefolgt werden.
  • KG, 01.12.1987 - 1 WF 1352/87
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 26 WF 110/97
    Aber auch dann, wenn von einem deklaratorischen Charakter des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO auszugehen sein sollte, so würde dies doch nichts "an dem anerkannten Grundsatz" ändern "daß die die Prozeßkosten betreffende Kostenfestsetzung nur auf Grund eines die Pflicht zur Kostenerstattung dem Grunde nach aussprechenden Titels..." durchgeführt werden kann (so zutreffend KG MDR 1988, 420, 421).
  • LG Aschaffenburg, 28.07.1989 - T 25/89
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 26 WF 110/97
    Diese auch von den Landgerichten Osnabrück (JurBüro 1987, 1379) und Aschaffenburg (JurBüro 1990, 1020) und Mümmler (vgl. etwa JurBüro 1988, 826; Göttlich-Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Ziffer 14.1) vertretene Ansicht wird damit begründet, das Antragsrecht nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gehe als Hilfsrecht entsprechend §§ 412, 401 BGB auf die Landeskasse über, wenn diese den Rechtsanwalt nach PKH-Grundsätzen befriedigt habe.
  • LG Bayreuth, 06.04.1987 - Qs 34/87
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1997 - 26 WF 110/97
    Diese auch von den Landgerichten Osnabrück (JurBüro 1987, 1379) und Aschaffenburg (JurBüro 1990, 1020) und Mümmler (vgl. etwa JurBüro 1988, 826; Göttlich-Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Ziffer 14.1) vertretene Ansicht wird damit begründet, das Antragsrecht nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gehe als Hilfsrecht entsprechend §§ 412, 401 BGB auf die Landeskasse über, wenn diese den Rechtsanwalt nach PKH-Grundsätzen befriedigt habe.
  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 291/97

    Recht des Bezirksrevisors zur Beantragung eines Kostenbeschlusses

    Anders als ein Teil der Rechtsprechung und Literatur meint (LG Osnabrück JurBüro 1987, 1379; LG Aschaffenburg JurBüro 1990, 1220, 1221; Göttlich/Mümmler, BRAGO 19. Aufl. Stichwort "Beigeordneter Rechtsanwalt" Anm. 14.1), hat die Staatskasse nach Befriedigung des beigeordneten Rechtsanwalts (§ 130 Abs. 1 BRAGO) auch in entsprechender Anwendung der §§ 412, 401 BGB kein Recht, den Antrag nach §§ 566, 515 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu stellen (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1989, 803, 804; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1994, 366; OLG Köln Rpfleger 1998, 129 f.; LG Hannover JurBüro 1986, 617 f.; Swolana/Hansens, BRAGO 8. Aufl. § 130 Rdn. 6; Lappe KostRspr.

    b) Abgesehen davon scheitert eine entsprechende Anwendung des § 401 BGB auch daran, daß nach dem eindeutigen Wortlaut des § 515 Abs. 3 Satz 2 ZPO nur die Partei, nicht aber der beigeordnete Rechtsanwalt ein eigenes Recht hat, einen Kostenbeschluß zu beantragen (vgl. OLG Nürnberg JurBüro 1989, 803, 804; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1994, 366; OLG Köln Rpfleger 1998, 129, 130; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO 13. Aufl. § 130 Rdn. 4).

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Rechtsprechung
   KG, 02.09.1997 - 1 W 2400/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12413
KG, 02.09.1997 - 1 W 2400/96 (https://dejure.org/1997,12413)
KG, Entscheidung vom 02.09.1997 - 1 W 2400/96 (https://dejure.org/1997,12413)
KG, Entscheidung vom 02. September 1997 - 1 W 2400/96 (https://dejure.org/1997,12413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1998, 214
  • Rpfleger 1998, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.07.1991 - 11 W 1650/91
    Auszug aus KG, 02.09.1997 - 1 W 2400/96
    Vorstehenden Ausführungen stehen auch die Gründe der von dem OLG München in Rpfleger 1991, 523 (= JurBüro 1991, 1499) veröffentlichten weiteren Entscheidung nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2002 - 10 W 52/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Verhandlungsgebühr nach Teileinspruch gegen

    Er ist vielmehr der Ansicht, dass sich die Gebühr ausschließlich nach dem Teilbetrag richtet, auf den sich der Einspruch gegen das Versäumnisurteil bezieht (so auch OLG München JurBüro 1987, 548 und JurBüro 1991, 1499; KG RPfleger 1998, 129; Swolana/Hansens, BRAGO, 7. Aufl. 1991, § 38 Rdnr. 7; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/ Madert, BRAGO, 15. Aufl. 2002, § 38 Rdnr. 13; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl. 2001Stichwort "Einspruch" Anmerkung 1.3.2).
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