Weitere Entscheidungen unten: BSG, 21.06.2000 | BSG, 21.06.2000 | BSG, 29.06.2000

Rechtsprechung
   BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5397
BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R (https://dejure.org/2000,5397)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R (https://dejure.org/2000,5397)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 14/99 R (https://dejure.org/2000,5397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 202
  • NZS 2000, 616
  • SGb 2000, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 10/90

    Einmalige Leistungen iS § 144 SGG , selbständige Anfechtungs- und

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R
    Dieser steht im Einklang mit Sinn und Zweck der Vorschrift, die denjenigen Personenkreis begünstigen will, der (zugunsten der Solidargemeinschaft der Versicherten) sich einer Ausbildung unterzieht, und damit an die daraus typischerweise resultierende berufliche Qualifikation anknüpft, die es ihm ermöglicht, ein höheres Entgelt zu erzielen, so daß er höhere Beiträge an die Solidargemeinschaft leisten kann (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2 S 14 mwN).

    Insoweit wird - wie ausgeführt - typisierend angeknüpft an die Tatsache, daß der Versicherte, der sich über ein bestimmtes Lebensalter hinaus einer für den späteren Beruf notwendigen weiteren Ausbildung unterzieht und hierdurch bedingt an dem Erwerb von Pflichtbeitragszeiten gehindert wird, in der Regel einen höheren Ausbildungsstand und damit eine entsprechende berufliche Stellung erlangt, die es ihm typisierend ermöglicht, höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2 S 14 mwN).

  • BSG, 27.09.1979 - 4 RJ 115/78

    Wartezeitfiktion - Eintritt des Versicherungsfalles - Ausbildung

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R
    Der Senat hält nach Überprüfung an den Ausführungen des erkennenden Senats zu § 1252 Abs. 2 RVO in der Entscheidung vom 27. September 1979 (BSGE 49, 47 = SozR 2200 § 1252 Nr. 1) insoweit fest, als unter den Begriff der "Ausbildung" im Rahmen der Erfüllung der vorzeitigen Wartezeit entsprechend der Systematik und nach Sinn und Zweck der Vorschrift jedenfalls nur eine solche Ausbildung fällt, die die Arbeitskraft des Versicherten ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt, so daß er an der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und infolgedessen am Erwerb von Pflichtbeitragszeiten gehindert ist (BSGE 49, 47, 49 f = BSG SozR 2200 § 1252 Nr. 1).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 27. September 1979 (BSGE 49, 47, 50 = SozR 2200 § 1252 Nr. 1) ausgeführt hat, steht diesem Ergebnis die Begründung in den Materialien zu dem insoweit inhaltlich im wesentlichen gleichen § 1252 RVO (vgl BT-Drucks 11/4124, S 165) nicht entgegen.

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R
    Wie der Senat in der Entscheidung vom 27. September 1979 (BSGE 49, 47, 50 = SozR 2200 § 1252 Nr. 1) ausgeführt hat, steht diesem Ergebnis die Begründung in den Materialien zu dem insoweit inhaltlich im wesentlichen gleichen § 1252 RVO (vgl BT-Drucks 11/4124, S 165) nicht entgegen.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R
    Werden einer Personengruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden, kann daraus grundsätzlich nicht ein besonderes verfassungsrechtliches Gebot hergeleitet werden, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl BVerfGE 63, 255, 265 f).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R

    Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R
    Infolgedessen kann - auch - dahinstehen, ob und ggf welche übergangsrechtlichen Bestimmungen auf den vorliegenden Sachverhalt Anwendung finden (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1999 - B 4 RA 16/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R
    b) Diese Auslegung iS einer systematisch bedingten Einschränkung des Begriffs "Ausbildung" bei der Fiktion der vorzeitigen Wartezeiterfüllung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der es verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 65, 104, 112 f mwN).
  • Drs-Bund, 13.09.1972 - BT-Drs VI/3767
    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R
    Nach dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung sollte sich zwar die fiktive Wartezeiterfüllung auf diejenigen erstrecken, die "in jungen Jahren" oder "in so kurzer Zeit nach Beendigung der Ausbildung" einen Versicherungsfall erleben, so daß sie normalerweise die Wartezeit nicht erfüllen konnten (BT-Drucks VI/3767, S 14).
  • LSG Bayern, 24.09.2014 - L 19 R 218/10

    Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung.

    Dies stellt eine Ausbildung im Sinne des § 53 Abs. 2 SGB VI dar (vgl. insoweit BSG vom 21.06.2000, B 4 RA 14/99 R, veröffentl. in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2022 - L 18 R 262/19

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Anforderungen an die

    Ein (erfolgreicher) Abschluss der Ausbildung ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R- juris Rdn. 15; Bayerisches LSG, Urteil vom 05.07.2017 - L 19 R 396/16 - juris Rdn. 77; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.1998 - L 6 A 25/97- juris Rdn. 32; Heidemann in Schlegel-Voelzke, 3. Auflage 2021, Stand 01.04.2021, § 53 SGB VI Rdn. 55).

    Zur weiteren Begründung wird auf die überzeugenden Ausführungen des BSG im Urteil vom 21.06.2000 (B 4 RA 14/99 R) verwiesen.

  • BSG - B 5 R 262/06 B (anhängig)
    Von der Rechtsprechung des BSG ist bereits geklärt, dass nur dann eine Ausbildung iS des § 53 Abs. 2 SGB VI vorliegt, wenn sie die Arbeitskraft des Versicherten ganz oder überwiegend in Anspruch genommen hat, sodass dieser an der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und infolgedessen am Erwerb von Pflichtbeiträgen gehindert war (BSG SozR 3-2600 § 53 Nr. 1; BSG vom 28. April 1989 - 5 RJ 27/88 - Juris; BSGE 49, 47 = SozR 2200 § 1252 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 72/16

    Erwerbsminderung, Rentenversicherung, Erkrankung, Rente, Behinderung,

    Dies ergibt sich auch, falls - entgegen BSG (Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R - nach juris) - hinsichtlich des Begriffes der Ausbildung iSv § 53 Abs. 2 S. 1 SGB VI auf die versicherungspflichtige Berufsausbildung (6-Jahreszeitraum vom 07.03.2010 bis 06.03.2016) abgestellt wird.
  • LSG Thüringen, 18.08.2003 - L 6 RJ 644/02

    Eintritt der Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung; Bestimmung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Die Rechtfertigung für eine Begünstigung dieses Personenkreises im Rahmen der "Wartezeiterfüllung" entfällt hingegen, wenn Pflichtbeitragszeiten, die - typisierend - durch die Regelung des § 53 Abs. 2 SGB VI ersetzt werden sollen, durch die Ausbildung gerade nicht verhindert werden (vgl. BSG Urt. v. 21.6.2000 - B 4 RA 14/99 R - juris Rn. 16 ff., 21; Urt. v. 28.4.1989 - 5 RJ 27/88 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.9.1979 - 4 RJ 115/78 - juris Rn. 19 ff.; Fichte in: Hauck/Noftz, SGB VI 01/08, § 53 Rn. 47; Gürtner in: Kasseler Kommentar, 112. EL 9/2020, § 53 SGB VI Rn. 21; Kreikebohm in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 53 SGB VI Rn. 9; Verbandskommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung 34. Erg.liefg.
  • SG Landshut, 08.12.2020 - S 12 R 307/20

    Erwerbsminderung, Rente, Bescheid, Berufskrankheit, Wartezeit, Arbeitsunfall,

    Besteht während der Ausbildung Versicherungspflicht, greift die Fiktion der Wartezeiterfüllung des § 53 Abs. 2 SGB VI nicht (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 14/99 R -, SozR 3-2600 § 53 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 2 R 664/11
    Im Ergebnis kommt es mithin schon nicht entscheidungserheblich darauf an, dass sich nach Maßgabe der Auffassung des BSG (Urteil vom 21.06.2000, B 4 RA 14/99 R, SozR 3- 2600 § 53 Nr. 1) auf die vorzeitige Erfüllung der Wartezeit ohnehin nur derjenige berufen kann, der infolge einer versicherungsfreien Ausbildung gehindert war, Pflichtbeitragszeiten zu erwerben.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 R 610/19
    Da dies typischerweise jedoch nur bei einer - erfolgreich - abgeschlossenen Ausbildung der Fall sei, knüpfe das Gesetz - insoweit ebenfalls typisierend - an die Beendigung der Ausbildung an (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 14/99 R - juris Rdnr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1880
BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R (https://dejure.org/2000,1880)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R (https://dejure.org/2000,1880)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R (https://dejure.org/2000,1880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zuzahlung - Leistung - Rehabilitation - Befreiung - Gleichbehandlung

  • Judicialis

    SGB VI § 32 Abs 1

  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2000, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94

    Übergangsrecht bei Rentengewährung nach fehlgeschlagener medizinischer

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Umgekehrt wird auf diese Weise (bezogen auf das Leistungs verhältnis "Rehabilitation" beginnend mit der Antragstellung und endend mit dem letzten Tag der Durchführung der Rehabilitation) gleichzeitig auch das Vertrauen des Versicherten auf eine überschaubare Gesetzeslage geschützt und er so in die Lage versetzt, Vor- und Nachteile eines künftigen Rehabilitationsverfahrens gegeneinander abzuwägen (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 7); insofern ist folglich das Ergebnis dieses am Beginn des Verfahrens stehenden (und der bescheidmäßigen Konkretisierung einzelner Leistungsansprüche vorgelagerten) Abwägungsprozesses hinsichtlich der (vorläufigen) Entscheidung über das "ob" der Durchführung jedenfalls nicht mehr der Gefahr einer nachträglichen Infragestellung durch eine Veränderung des gesetzlichen Leistungsrahmens ausgesetzt.

    Wie der Senat im übrigen bereits entschieden hat (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 6), liegt dem Gesamtbereich der Rehabilitation ein allgemeiner Grundsatz der Erkennbarkeit und Überschaubarkeit der Verhältnisse für den Versicherten bereits bei Antragstellung und vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme zugrunde.

    Der Senat hat unter Hinweis auf BT-Drucks 11/4124 bereits ausdrücklich entschieden (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1), daß § 301 Abs. 1 SGB VI unmittelbar allein den Fall regelt, daß Versicherte, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften Leistungen zur Rehabilitation beantragt oder bezogen haben, diese Leistungen einheitlich nach dem vor Inkrafttreten der neuen Regelungen geltenden Recht erhalten.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung (BSG aaO und in SozR 1500 § 149 Nr. 12 sowie Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2 mwN), mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensmehrung erfährt (vgl entsprechend zur gesetzlichen Krankenversicherung Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 31), deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird; im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird.

    Vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl hierzu Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) entsteht damit im Rahmen einer Kostenlastregelung auch hier (erst) im Augenblick der vollkostenfreien Erbringung der Maßnahme in natura ein - zuvor entsprechend aufschiebend bedingter (vgl § 158 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch) - Erstattungsanspruch des Versicherungsträgers gegen den Versicherten in der gesetzlich jeweils vorgegebenen pauschalierten Höhe.

  • BSG, 21.08.1986 - 11a RA 49/85

    Begriff des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruchs - keine entsprechende

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung (BSG aaO und in SozR 1500 § 149 Nr. 12 sowie Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2 mwN), mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensmehrung erfährt (vgl entsprechend zur gesetzlichen Krankenversicherung Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 31), deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird; im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird.

    Auch kann die Sachleistung in Höhe der Zuzahlung nicht als "überzahlt" gelten; vielmehr handelt es sich bei der Zuzahlungspflicht um eine selbständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Zahlungspflicht, die zwar ihrerseits auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, aber nicht etwa umgekehrt den Rechtsgrund bzw die Rechtmäßigkeit der erbrachten (Sach-)Leistung als solche tangiert (so bereits der 1. Senat zu § 20 AVG in SozR 1500 § 149 Nr. 11; ebenso bestätigend der 11a Senat in SozR 1500 § 149 Nr. 12).

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R

    Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Ergänzend hat der Kläger auf das Urteil des 5. Senats vom 23. Februar 2000 im Rechtsstreit B 5 RJ 6/99 R und den Umstand hingewiesen, daß sich aus dem Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung nach der eigenen Auffassung der Beklagten in den BfA-Mitteilungen Nr. 2/2000 vom 14. März 2000 nachteilige Auswirkungen nicht ergäben.

    Zwar erheben nämlich die §§ 300 ff SGB VI nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte über den Wechsel vom AVG zum SGB VI hinaus den umfassenden Anspruch, im Vorgriff bereits die Modalitäten künftiger Rechtsänderungen innerhalb des SGB VI zu bestimmen (vgl bereits Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 S 4; ebenso zuletzt Urteil des 5. Senats vom 23. Februar 2000, B 5 RJ 6/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN sowie BT-Drucks 11/4124 S 206).

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Der Versicherte kann demzufolge nur vom Eintritt der äußeren Wirksamkeit der Bewilligungsentscheidung (§ 39 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) bis zum Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist die ihn treffende Belastung konkret und individuell kalkulieren, um ggf seinen einleitend gestellten Antrag noch zurückzunehmen (vgl entsprechend zur Rücknahme des Rentenantrages BSG in SozR 3-2500 § 50 Nr. 3) und auf diese Weise der Mitwirkungsverpflichtung rechtmäßig die Grundlage zu entziehen; demgegenüber hat die von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung angedeutete Möglichkeit, der bewilligten Maßnahme im Widerspruch zu einer - allerdings nicht nachteilsbewehrten - rechtlichen Verpflichtung fernzubleiben, ersichtlich außer Betracht zu bleiben.
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Sie hat hieran auch unter Geltung des neuen Rechts festgehalten und ermittelt demgemäß dessen Bedeutungsgehalt gerade auch durch einen Vergleich mit der Vorgängerbestimmung (vgl SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Der Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 84 Abs. 1 SGG) bestimmt dabei denjenigen Zeitpunkt, von dem an sich die dem Versicherten unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Rente" (§ 7 Rehabilitationsangleichungsgesetz ) obliegende Mitwirkungspflicht (§ 4 Abs. 1 Satz 2 RehaAnglG) über die mit seinem Antrag vorweg generell bekundete Bereitschaft zu ihrer Erfüllung und die allgemeine Pflicht zur Mitwirkung im Verwaltungsverfahren hinaus (Urteil des Senats in SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 S 18) erstmals auf die Förderung der jeweils konkret zuerkannten Maßnahme erstreckt; durch die Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht noch aufschiebend bedingt steht damit nunmehr auch das Entstehen einer Nebenpflicht zur Zuzahlung fest.
  • BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93

    Voraussetzung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Schwerbeschädigter -

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Erst mit der vollkostenfreien Zuwendung des bescheidmäßig Zuerkannten ist das Vermögen des Versicherten im Widerspruch zur gesetzlichen Kostentragungsregel, also gesetzwidrig und damit ohne Rechtsgrund zu Lasten des Rentenversicherungsträgers vermehrt, so daß in tatbestandlicher Abhängigkeit hiervon dessen Zuzahlungsanspruch entsteht; dieser Umstand steht aufgrund der ausdrücklichen ergänzenden Anordnung in § 32 Abs. 5 SGB VI auch der Annahme einer vollen Übernahme der Rehabilitationsaufwendungen im Sinne arbeitsrechtlicher Vorschriften (insbesondere des früheren § 7 Abs. 1 Lohnfortzahlungsgesetz) nicht entgegen (vgl entsprechend zur Erhaltung des Naturalleistungscharakters in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz Zuzahlung BSG in SozR 3-2500 § 31 Nr. 2 S 4 mwN).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95

    Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO , Beratung des Rehabilitanden im

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Erst mit dem Eingang des grundsätzlich vorweg zu stellenden Antrags eröffnet sich für den Rehabilitationsträger die Möglichkeit, im Rahmen eines umfassend auf das Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben gerichteten einheitlichen Verfahrens und eines Gesamtplanes zur Rehabilitation (vgl etwa BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 und SozR 3-2200 § 1236 jeweils mwN) die ihm zugewiesene(n) zukunftsorientierte(n) und mit prognoseähnlichen Elementen vermischte(n) Abwägungsentscheidung(en) zu treffen.
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    bb) Der Antrag, auf den § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI leistungsrechtlich als maßgebliches Kriterium für die Anwendung alten oder geänderten (s zu diesem Grunderfordernis für die Anwendung besonderer übergangsrechtlicher Bestimmungen, Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8) neuen Rechts abstellt, hat neben seiner verfahrenseinleitenden Funktion stets auch materiell-rechtliche Wirkungen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl SozR 3-5765 § 10 KfzHV Nr. 1 S 5, Nr. 2 S 10 f, Nr. 3 S 18).
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87

    Inhalt der Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG , Schadensersatz nach § 145 AFG

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 5/96

    Berücksichtigung von Apothekenrabatt und Patientenzuzahlungen bei der Festsetzung

  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89

    Vergleichbarkeit der stationären Heilbehandlung eines Betreuten ist iS des § 20

  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 314/67

    Unternehmereigeschaft eines Bauherren - Haftung eines Bauherren für BG-Beiträge

  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 51/89

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosengeldbezuges, Eintragung in die Handwerksrolle

  • BFH, 27.05.1987 - X R 25/80

    Gemeinnütziger Zweck - Gemeinnützigkeit

  • BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91

    Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse

  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 14/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - keine

    Die Zuzahlungspflichten beruhen zwar auf sozialrechtlichen Leistungsverhältnissen, berühren aber den Rechtsgrund und die Rechtmäßigkeit der erbrachten Naturalleistung als solche nicht (vgl zur Rentenversicherung BSG SozR 1500 § 149 Nr. 11 S 13, zur Zuzahlungspflicht nach § 20 Abs. 1 AVG; BSG SozR 1500 § 149 Nr. 12 S 16; BSG SozR 3-2600 § 301 Nr. 3 S 26, zur Zuzahlungspflicht nach § 32 SGB VI; soweit BSGE 85, 293, 297 f = SozR 3-2600 § 301 Nr. 2 S 13 f darauf abstellt, dass eine Vorschrift, die eine Zuzahlung regelt, auch als eine Vorschrift für die Leistung iS des § 301 Abs. 1 SGB VI angesehen werden müsse, handelt es sich um die Antwort auf eine völlig andere Fragestellung, nämlich die Reichweite einer intertemporalen Norm).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den

    Ist jedoch keine harmonisierende Auslegung möglich, so spricht im vorliegenden Fall alles für den Vorrang des § 96a Abs. 3 Satz 3 SGB VI aufgrund des "lex posterior"-Satzes, wonach themenidentisches späteres Recht in seinem zeitlichen Geltungsbereich das ältere Recht verdrängt (BSG vom 2.8.2000, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 19 f; zur gewohnheitsrechtlichen Geltung der sog lex posterior derogat legi priori-Regel s auch BSG vom 21.3.1991, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 S 17; BSG vom 21.6.2000, SozR 3-2600 § 301 Nr. 3 S 18 f, beide mwN; zur Herleitung dieses Satzes eingehend Vranes, ZaöRV 65, 391, 395 ff).
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Mangels Deckungsgleichheit der Regelungsgegenstände beansprucht unter diesen Umständen auch nicht etwa der spätere Gesetzgeber des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte einen Vorrang des von ihm geschaffenen Rechts vor bereits Bestehendem (lex-posterior-Regel, vgl zuletzt Bundessozialgericht , Urteil vom 21. Juni 2000, - B 4 RA 52/99 R - SozR 3-2600 § 301 Nr. 3).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

    Denn dann wäre auf den demokratischen Grundsatz abzustellen, dass themenidentisches späteres Recht in seinem zeitlichen Geltungsbereich das ältere Recht verdrängt (BSG 4. Senat vom 2.8. 2000, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 19 f; zur gewohnheitsrechtlichen Geltung der sog lex posterior derogat legi priori-Regel s auch BSG 4. Senat vom 21.3. 1991, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 S 17; BSG 4. Senat vom 21.6. 2000, SozR 3-2600 § 301 Nr. 3 S 18 f, beide mwN).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R

    Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler

    Auf die Rechtmäßigkeit der getroffenen Sachentscheidung ist unter diesen Umständen nicht mehr näher einzugehen; insofern wird auf die einschlägigen Entscheidungen vom heutigen Tage in den Rechtsstreitigkeiten B 4 RA 52/99 R und B 4 RA 72/99 R hingewiesen.
  • SG Dresden, 11.11.2005 - S 14 RA 477/02

    Befreiung von der Zuzahlung zu den Kosten stationär erbrachter medizinischer

    Die Geltung des bis zum 30. Juni 2001 geltenden Rechts beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, vgl. hierzu zB BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R - SozR 3-2600 § 301 Nr. 3.

    Denn "Aufgabe der Zuzahlung ... war bereits bei Einführung der entsprechenden Regelungen ... den Versicherten im Rahmen einer besonderen Art von Kostenbeteiligung zum Ausgleich von Vorteilen heranzuziehen, die ihm durch die gewährte Sachleistung über diesen Zweck hinaus erwachsen ... Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung ..., mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensvermehrung erfährt ..., deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird ...", vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R - aaO und mwN.

  • LSG Niedersachsen, 03.07.2001 - L 1 RA 47/00

    Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der Überprüfung der Zuzahlung zu einer

    Nur ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen: Die Zuzahlung für die Reha-Maßnahme des Klägers richtete sich nach dem Recht des am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) - neues Recht -, da die Maßnahme zwar noch im Jahre 1996 beantragt worden, aber erst im Jahre 1997 bewilligt und durchgeführt worden war (BSG, Urteile vom 21.6.2000, B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R und B 4 RA 72/99 R).

    Diese unterschiedliche Zwecksetzung ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt (für § 32 SGB VI: BSG, Urteile vom 21.6.2000, a.a.O.; für SGB V: BSG, Urteil vom 21.11.1991, 3 RK 8/90, SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 4, S. 30, 31), weshalb der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.

  • SG Fulda, 20.04.2012 - S 1 R 61/11

    Zuzahlungspflicht zu einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme trotz

    21 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.06.1986 - 1 RA 51/85 - Breithaupt 1987, 984 (986); Urteil vom 23.02.2000 - BSGE 85, 293 (296 f.); Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 - Juris Rn. 33) handelt es sich bei der Zuzahlungspflicht - früher nach § 20 Abs. 1 AVG, § 1243 RVO, nunmehr nach § 32 SGB VI - um eine selbstständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Zahlungspflicht, die zwar auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, aber den Rechtsgrund bzw. die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sachleistungen als solche nicht berührt.

    Im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird (BSG, Urteil vom 21.06.2000 - a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 18 KN 249/11
    Nach allgemeinen Kollisionsgrundsätzen wäre dieser Konflikt ohnehin zu Gunsten der Anwendung des späteren Rechts (sog lex posterior-Regel) aufzulösen, also hier des § 96a Abs. 3 SGB VI. Nach dieser Regel verdrängt themenidentisches späteres Recht in seinem zeitlichen Geltungsbereich das ältere Recht (BSG, Urteil vom 21.8.2008, Az B 13 RJ 44/05/R = SozR 4-2600 § 96a Nr. 12; BSG vom 2.8.2000, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 19 f; zur gewohnheitsrechtlichen Geltung der sog lex posterior derogat legi priori-Regel s auch BSG vom 21.3.1991, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 S 17; BSG vom 21.6.2000, SozR 3-2600 § 301 Nr. 3 S 18 f, beide mwN; zur Herleitung dieses Satzes eingehend Vranes, ZaöRV 65 (2005), 391, 395 ff).
  • LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12

    Medizinische Rehabilitation - Zuzahlungsrichtlinien des Trägers der gesetzlichen

    Ein Ausgleich dieses Nebeneffektes wird durch die Zuzahlungen bewirkt (BSG vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R - SozR 3-2600 § 301 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - L 2 B 10/02

    Kostenerstattung der Beteiligten nach billigem Ermessen des Gerichts;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - L 3 R 280/09

    Gesetzliche Rentenversicherung: Zuzahlung zu den Kosten einer stationären

  • SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14

    Zuzahlungsanspruch zu den Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen

  • LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; Minderung

  • LSG Bayern, 14.05.2002 - L 5 RJ 2/00

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Die

  • LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Fehlender Nachweis

  • LSG Bayern, 14.05.2002 - L 5 RJ 578/01

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Bezug

  • LSG Bayern, 19.02.2002 - L 5 RJ 158/01

    Anspruch eines Teulzeitbeschäftigten auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente bei

  • LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
  • SG Münster, 31.05.2021 - S 14 R 142/21
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 4859/17
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2019 - L 10 R 3219/18
  • LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 338/97
  • LSG Bayern, 02.10.2001 - L 5 RJ 118/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3955
BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R (https://dejure.org/2000,3955)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R (https://dejure.org/2000,3955)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 66/99 R (https://dejure.org/2000,3955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Witwenrente - Weiterzahlung - Geschiedene - Unterhalt - Bewilligung

  • Judicialis

    SGB X § 48 Abs 1 Satz 1; ; SGB VI § 243

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrenten bei zivilrechtlicher Vereinbarung von Unterhaltsverzicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2000, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/85

    Kürzung der Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Mit ihrem Widerspruch begehrte die Klägerin die Aufhebung der genannten Bescheide und Weitergewährung der ungeteilten Witwenrente auf der Grundlage der früheren Bewilligung; in ihrer Begründung nahm sie ergänzend auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. April 1986 (1 RA 21/85, SozR 2200 § 1268 Nr. 29) Bezug.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Urteilen des BSG vom 18. Dezember 1973 (BSGE 37, 50 = SozR Nr. 70 zu § 1265 Reichsversicherungsordnung ) und 22. April 1986 (SozR 2200 § 1268 Nr. 29).

  • BSG, 09.02.1978 - 11 RA 42/77

    Unterhaltsanspruch aus sonstigen Gründen - Leibrentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Da zudem die Realisierung eines Anspruchs gegen den Erben häufig ungewiß sein kann, handelt der Gesetzgeber sachgerecht, wenn er insoweit bei der Zuerkennung eines Rechts auf Geschiedenen-Witwenrente allein auf den Zeitpunkt bis zum Tode des Versicherten abstellt (vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 9. Februar 1978, BSGE 46, 16, 19 = SozR 2200 § 1265 Nr. 31).

    Das Gesetz läßt sich somit nur in dem Sinne auslegen, daß es für das Recht auf Geschiedenen-Witwenrente unerheblich ist, ob eine Unterhaltspflicht des Versicherten auf dessen Erben übergegangen und ggf eine Herabsetzung der Verbindlichkeit bzw Haftungsbeschränkung des Erben zum Tragen kommt (so auch BSG, Urteil vom 9. Februar 1978, aaO).

  • BSG, 18.12.1973 - 5 RKn 29/72

    Unterhalt - Frühere Ehefrau - Leistung zur Zeit seines Todes - Entfall der

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Klage und Berufung der Klägerin, die sie ua auch auf das Urteil des BSG vom 18. Dezember 1973 (5 RKn 29/72, BSGE 37, 50) gestützt hatte, hatten keinen Erfolg (Urteil des Sozialgerichts vom 4. August 1998, Urteil des Landessozialgerichts vom 2. Juni 1999).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Urteilen des BSG vom 18. Dezember 1973 (BSGE 37, 50 = SozR Nr. 70 zu § 1265 Reichsversicherungsordnung ) und 22. April 1986 (SozR 2200 § 1268 Nr. 29).

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91

    Verzicht auf Sozialleistungsansprüche

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Die Verzichtserklärung iS des § 46 Abs. 1 Halbsatz 1 SGB I ist eine einseitige, gestaltende und empfangsbedürftige Willenserklärung, die - falls wirksam - den "Anspruch" auf die Sozialleistung, nicht aber das ihm zugrundeliegende subjektive Recht (Stammrecht) erlöschen läßt (Urteil des Senats vom 27. November 1991, SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 ).
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Der sachliche Anwendungsbereich dieser Normen ist von vornherein nicht eröffnet, wenn mit dem Inkrafttreten des SGB VI keine Rechtsänderung stattgefunden hat (Urteil des Senats vom 29. August 1996, SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 ).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94

    Formularmäßiger Verzicht auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Hieraus ergibt sich zugleich, daß auch eine weitere Voraussetzung nicht erfüllt ist; es muß sich aus dem Wortlaut der Verzichtserklärung und den Begleitumständen klar ergeben, ob und in welchem Umfang der Berechtigte (hier die Beigeladene) ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (BSG, Urteil vom 25. Juli 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 7).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Rente - Rentenberechnung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Der Wert dieses subjektiv-öffentlichen Rechts von damals 1.149,40 DM war Ausgangspunkt der gesetzmäßigen Rentenanpassungen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1260c Nr. 6).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Unabhängig davon haben aber bereits die Hinweise auf S 1 des Bescheids vom 24.2.2009 mit ihrem deutlich persönlichen Bezug: "Ihre bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung wird ab 01.11.2008 neu berechnet" und "... Überzahlung von 921, 80 EUR ... ist zu erstatten" sowie auf S 2: "Unter Berücksichtigung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen steht die Rente für die Zeit vom 01.11.2008 bis zum 30.11.2008 nur in Höhe von drei Vierteln, vom 01.12.2008 bis zum 31.12.2008 nur in Höhe von einem Viertel und ab 01.01.2009 in voller Höhe zu" deutlich gemacht, dass die Beklagte die frühere Bewilligung abändern, dh teilweise aufheben wollte (vgl BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 66/99 R - Juris RdNr 20) .
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Unabhängig davon haben aber bereits die Hinweise auf S 1 des Bescheids vom 25.1.2008 mit ihrem deutlich persönlichen Bezug: "Ihre bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung wird ab 01.11.2006 neu berechnet" und "... Überzahlung von 273, 68 EUR ... ist zu erstatten" sowie auf S 2: "Unter Berücksichtigung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen steht die Rente für die Zeit vom 01.11.2006 bis zum 30.11.2006 nur in Höhe von drei Vierteln und ab 01.12.2006 in voller Höhe zu" deutlich gemacht, dass die Beklagte die frühere Bewilligung abändern, dh teilweise aufheben wollte (vgl BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 66/99 R - Juris RdNr 20) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 10 R 397/08
    Die Klägerin hat ihr Klageziel zulässigerweise mit der Anfechtungsklage verfolgt; denn wären die genannten Bescheide aufzuheben gewesen, wäre die Beklagte verpflichtet gewesen, auf der Grundlage des früheren bindend gewordenen Bewilligungsbescheides vom 20. Oktober 2003 die Rente ungeteilt an die Klägerin weiterzuzahlen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000, B 4 RA 66/99 R).

    Lediglich ergänzend und im Hinblick auf das Berufungsvorbringen der Klägerin weist der Senat darauf hin, dass § 46 SGB I entgegen der Auffassung der Klägerin auch auf privatrechtliche Vereinbarungen anzuwenden ist (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000, Az.: B 4 RA 66/99 R, NJWE-FER 2000, 300).

    Eine solche Erklärung hätte zudem gegenüber dem Leistungsträger, also der Beklagten schriftlich abgeben werden müssen (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000, Az.: B 4 RA 66/99 R, NJWE-FER 2000, 300).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20

    Korrektur eines Bescheides eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nach

    Auch ergibt sich vorliegend anders als im BSG-Urteil vom 21.06.2000 (B 4 RA 66/99 R) keine konkludente Abänderung "früherer" Bewilligungsbescheide.
  • BSG, 20.04.2016 - B 4 AS 697/15 B
    Wie der Beklagte zutreffend ausführt, ist der Inhalt fraglicher "Verzichtserklärungen" der Beteiligten "im Einzelfall durch Auslegung unter Einbeziehung der maßgebenden Umstände" zu ermitteln (vgl nur BSG Urteil vom 21.6.2000 - B 4 RA 66/99 R, juris RdNr 35 mwN; BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 26/10 R - BSGE 110, 288 ff = SozR 4-1200 § 46 Nr. 3, RdNr 18 ff auch zur Auslegung von "typischen Erklärungen" durch das Revisionsgericht).
  • LSG Hessen, 28.02.2019 - L 8 KR 27/17

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

    Diese Verzichtserklärung ist eine einseitige, gestaltende und empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2003, B 4 RA 15/02 R, Rn. 18, Urteil vom 21. Juni 2000, B 4 RA 66/99 R, Rn. 34, beide juris).
  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 16 RJ 603/02

    Anspruch auf eine Geschiedenen-Witwenrente; Gewährung einer Hinterbliebenenrente;

    Auch nach dieser - insoweit mit § 1265 RVO inhaltsgleichen - Rechtsnorm steht ein wirksamer Unterhaltsverzicht der Entstehung eines Anspruchs auf Hinterbliebenenrente entgegen (vgl. BSG Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R -).
  • LSG Bayern, 08.04.2004 - L 14 RA 271/00

    Anspruch auf Witwenrente für die geschiedene Ehegattin; Scheidung wegen

    Weiter führt der Bevollmächtigte der Klägerin aus (Schriftsätze vom 22.06.2001 und 03.06.2002), laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R könne eine Unterhaltsverzichtserklärung, eine einseitige gestaltende und empfangsbedürftige Willenserklärung, den Anspruch auf Sozialleistungen (gemeint: Zahlungsansprüche) erlöschen lassen, aber nicht das Stammrecht auf Rente; der Verzicht sei nicht für die Zeit nach dem Tode des Versicherten erklärt worden; er sei gemäß § 46 des Sozialgesetzbuches Teil I (SGB I) mit Wirkung für die Zukunft frei widerruflich und auch mit Rentenantrag widerrufen worden.
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 46/00
    Das Bundessozialgericht (BSG) differenziert insofern plastisch zwischen den im SGB I vorgesehenen Sozialleistungen (Stammrechten) und den (wiederkehrend zustehenden) Zahlungsansprüchen als Rechtsfrüchten im Sinne des § 99 Abs. 2 BGB (Urteil vom 21. Juni 2000, Az.: B 4 RA 66/99 R; vgl. dazu bereits Malkewitz, Zur Systematik des Rentenanspruchs in den gesetzlichen Rentenversicherungen, Deutsche Rentenversicherung 1963, S. 10, 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9941
BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R (https://dejure.org/2000,9941)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R (https://dejure.org/2000,9941)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - B 13 RJ 41/99 R (https://dejure.org/2000,9941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2000, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R
    Die berufungsgerichtliche Entscheidung kann wegen inhaltlicher Widersprüchlichkeit keine Rechtswirkungen (§ 141 Abs. 1 SGG) entfalten (vgl dazu BSG SozR 1500 § 136 Nr. 6; BSG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 6 RKa 11/82 - in USK 8383; BGHZ 5, 240, 244 f; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R - in SGb 2000, 258).
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R
    Die berufungsgerichtliche Entscheidung kann wegen inhaltlicher Widersprüchlichkeit keine Rechtswirkungen (§ 141 Abs. 1 SGG) entfalten (vgl dazu BSG SozR 1500 § 136 Nr. 6; BSG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 6 RKa 11/82 - in USK 8383; BGHZ 5, 240, 244 f; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R - in SGb 2000, 258).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 5/99 R

    Keine Rechtswirkung bei inhaltlicher Widersprüchlichkeit der Entscheidungsgründe,

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R
    Die berufungsgerichtliche Entscheidung kann wegen inhaltlicher Widersprüchlichkeit keine Rechtswirkungen (§ 141 Abs. 1 SGG) entfalten (vgl dazu BSG SozR 1500 § 136 Nr. 6; BSG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 6 RKa 11/82 - in USK 8383; BGHZ 5, 240, 244 f; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R - in SGb 2000, 258).
  • BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55
    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R
    Dieser Widerspruch läßt sich nicht durch Auslegung auflösen (vgl dazu etwa BSGE 4, 121, 123 f), da auch unter Heranziehung des sonstigen Urteilsinhalts, insbesondere der Entscheidungsgründe, unklar bleibt, was vom LSG als Rechtens angesehen worden ist.
  • BSG, 19.07.1983 - 6 RKa 11/82
    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R
    Die berufungsgerichtliche Entscheidung kann wegen inhaltlicher Widersprüchlichkeit keine Rechtswirkungen (§ 141 Abs. 1 SGG) entfalten (vgl dazu BSG SozR 1500 § 136 Nr. 6; BSG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 6 RKa 11/82 - in USK 8383; BGHZ 5, 240, 244 f; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R - in SGb 2000, 258).
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R

    Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem

    Nur unter Hinzunahme der Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG) wird überhaupt erkennbar, dass das LSG - anders als das SG - die sich aus der Bilanz für das Jahr 2009 ergebende Gewinnverteilung ohne die Tätigkeitsvergütung der Elterngeldberechnung zugrundelegen, die Tätigkeitsvergütung ("Gewinn vorab Tätigkeit") also bei der Bemessung des Einkommens in den Bezugsmonaten unberücksichtigt lassen will (zur Berücksichtigung der Entscheidungsgründe vgl in stRspr zB BSG Urteil vom 22.11.1956 - 8 RV 23/55 - BSGE 4, 121, 123; BSG Beschluss vom 1.3.1993 - 11/9b BAr 7/92; BSG Beschluss vom 12.2.1998 - B 8 KN 19/97 B; BSG Urteil vom 8.2.2007 - B 9b SO 5/05 R - RdNr 14; zu den Rechtsfolgen bei unauflösbarer Widersprüchlichkeit BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 13 RJ 41/99 R) .
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft

    Dies führt jedoch nicht dazu, daß das Urteil wegen inhaltlicher Widersprüchlichkeit keine Rechtswirkungen entfalten kann (vgl hierzu BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 13 RJ 41/99 R -, SGb 2000, 475; BSG Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R -, SGb 2000, 258; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 6, S 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2023 - L 6 AS 947/22
    Unter Heranziehung der Entscheidungsgründe zur Auslegung des insoweit unklaren Tenors (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 29.06.2000, B 13 RJ 41/99 R; juris Rn. 13 m.w.N.) ist jedoch hinreichend deutlich erkennbar, dass das SG die Nachzahlungen von dem laufenden Erwerbseinkommen der Klägerin in den Monaten Dezember 2017 und Dezember 2018 abgesetzt wissen wollte.
  • SG Marburg, 05.02.2014 - S 12 KA 36/14

    Antrag eines approbierten Psychotherapeuten auf Verlegung des Praxissitzes im

    Wie bei Urteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1981 - 8 C 4/81 - BVerwGE 64, 186 = Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21, juris Rdnr. 17; BSG, Urt. v. 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urt. v. 26.01.2000 - B 13 RJ 5/99 R - juris Rdnr. 24) können auch Verfügungssätze von Verwaltungsakten ausgelegt werden (vgl. Engelmann in: v. Wulffen , SGB X, Kommentar, 6. Aufl. 2008, § 33, Rdnr. 4 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 14.12.2005 - L 1 KR 62/04

    Erstattung von Kosten für einen durch den Arzt empfohlenen Heimtrainer durch die

    Ein unklarer Tenor kann und muss in bestimmten Fällen unter Heranziehung des Tatbestandes, der Entscheidungsgründe und des Beteiligtenvortrages ausgelegt werden (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 5/99 R; Urteil vom 29. Juni 2000 - B 13 RJ 41/99 R; Mey-er-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 136 Rn. 5c m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht