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   EuGH, 12.07.1984 - 209/83   

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https://dejure.org/1984,1251
EuGH, 12.07.1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,1251)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,1251)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,1251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ferriera Valsabbia / Kommission

    1 . VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - BEDEUTUNG

  • EU-Kommission

    Ferriera Valsabbia / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße gemäß Artikel 64 EGKS-Vertrag im Hinblick auf die Einhaltung der Klagefrist; Verstoß wegen überhöhter Preisforderungen beim Verkauf von Betonstahl, Knüppel und Walzdraht im ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 33 Abs. 1; ; Satzung des Gerichtshofes der EGKS Art. 39 Abs. 1; ; Satzung des Gerichtshofes der EGKS Art. 39 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - BEDEUTUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 3089
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.02.1975 - 64/74

    Reich / Hauptzollamt Landau

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 209/83
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20.2. 1975 in der Rechtssache 64/74, Reich, Slg. 1975, 261) komme es darauf an, ob der Schuldner oder die handelnde Person die "gewöhnliche Sorgfalt" gezeigt habe.

    16 Folglich müsse - wie der Gerichtshof im Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 64/74 (Reich, Slg. 1975, 261) festgestellt habe - bei der Beurteilung der Frage, ob ein Fall höherer Gewalt vorliege, darauf abgestellt werden, ob die handelnde Partei mit der gewöhnlichen Umsicht vorgegangen sei, ob sie also die Sorgfalt und Aufmerksamkeit an den Tag gelegt habe, die erforderlich seien, um unvorhergesehenen Situationen zu begegnen.

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 209/83
    Soweit der Begriff der höheren Gewalt eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz darstelle, sei er eng auszulegen, wie es der Gerichtshof mehrfach, unter anderem im Urteil vom 18. März 1980 (Valsabbia und andere, Slg. 1980, 907, 1022), getan habe.
  • EuGH, 09.02.1984 - 284/82

    Busseni / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 209/83
    Auch wenn er keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, verlangt er doch, daß es sich um ungewöhnliche, vom Willen des Betroffenen unabhängige Schwierigkeiten handelt, die selbst bei Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar erscheinen (s. Urteil vom 9.2. 1984 in der Rechtssache 284/82, Busseni, Slg. 1984, 557.
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Da die Klage am 13. Dezember 1994 eingereicht worden sei, sei sieoffensichtlich unzulässig, weil verspätet (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Juni 1980in der Rechtssache 108/79, Belfiore/Kommission, Slg. 1980, 1769, vom 12. Juli 1984in der Rechtssache 209/83, Ferriera Valsabbia/Kommission, Slg. 1984, 3089,Randnr. 14, und Cockerill-Sambre/Kommission, Randnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 8 A 4775/18

    Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden

    vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 1984 - 209/83 -, juris Rn. 21 f.
  • EuG, 22.01.2015 - T-488/13

    GEA Group / HABM (engineering for a better world) - Gemeinschaftsmarke -

    Der Begriff der höheren Gewalt trifft daher nicht auf eine Situation zu, in der eine sorgfältige und umsichtige Person objektiv in der Lage gewesen wäre, den Ablauf einer Klagefrist zu verhindern (Urteil vom 12. Juli 1984, Ferriera Valsabbia/Kommission, 209/83, Slg, EU:C:1984:274, Rn. 22, und Beschluss vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg, EU:C:2005:28, Rn. 25).
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