Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1989

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   EuGH, 05.07.1990 - C-42/89   

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EuGH, 05.07.1990 - C-42/89 (https://dejure.org/1990,2061)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.1990 - C-42/89 (https://dejure.org/1990,2061)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - C-42/89 (https://dejure.org/1990,2061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1 . Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Rein formale Anpassung der Rügen im Laufe des Verfahrens wegen Änderung der nationalen Rechtsvorschriften - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Judicialis

    EWGV Art. 189; ; RL Nr. 80/778/EWG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 189; RL Nr. 80/778/EWG Art. 12
    EWG-Vertrag Art. 169

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unterbliebene Umsetzung der Richtlinie 80/778/EWG des Rates - Schutz der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2821
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich. -

    Das Urteil in der Rechtssache C-42/89 2 , das nach.

    Umsetzung der Richtlinie für das zur Lebensmittel Herstellung verwendete Wasser im Hinblick auf die Berücksichtigung des zweiten Teils des Artikels 3 betreffend "die Werte der anderen Parameter" geltend gemacht wird; 2) die Klage unter Berücksichtigung der Ereignisse seit Einreichung der Klagebeantwortung insgesamt insoweit als unzulässig abzuweisen, als die Kommission 2 - Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 23).

    "The Commission is of the opinion that the measures taken in the United Kingdom in order to implement Directive 80/778, namely those under the Water Act 1973, which provides that drinking water has to be, wholesome' and the relevant circulars, are not sufficient for the following reasons: According 9 - Vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, S!g. 1983, 203); Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1984, 777); Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 605); Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343).

    Zwar ist es richtig, daß der Gerichtshof in dem Urteil C-42/89 geklärt hat, daß die Richtlinie keine Rechtspflichten für das aus Privatbrunnen geschöpfte Wasser entfalte, weil sie sich an Wasserlieferanten ab einer bestimmten von der Richtlinie vorgegebenen Größenordnung wendet.

    Zum anderen ist das besagte Urteil erst nach Einreichung der Klageerwiderung im hier zur Entscheidung stehenden Fall ergangen, was aus rein tatsächlichen Gründen dagegen spricht, daß die Kommission, veranlaßt durch das Urteil in der Rechtssache C-42/89, ihr Vorbringen während des Vorverfahrens modifiziert hätte.

    Zur Zeit der Klageerhebung hätten von 151 Proben vier im Bereich 18 - Rechtssache C-42/89 (a. a. O., Randnr. 23); vgl. auch die Schlußanträge in dieser Rechtssache, Randnr. 22 ff. I-.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

    7: - Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821).

    8: - Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 17.9: - Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 98/83.10: - Vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93 (Kommission/Deutschland, Slg. 1993, I-2303, Randnr. 15) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 30).

    11: - Siehe u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 20), vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 24) und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-2189, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99

    Kommission / Deutschland

    8: - Vgl. statt vieler Urteile vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24), vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 26), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 17), vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 13 mit weiteren Nachweisen), und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-5047, Randnr. 70).

    9: - Vgl. Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnrn.

    12: - Vgl. dazu das Urteil vom 25. November 1992 in der Rechtssache C-337/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1992, I-6103, Randnr. 27), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass in dem Fall, dass die Möglichkeit nicht vorgesehen ist , ein möglicher Antrag auf Verlängerung der für die Umsetzung bestimmter Vorschriften einer Richtlinie innerhalb der für ihre Umsetzung vorgesehenen Frist gestellt werden muss und dass auf einen verspäteten Antrag nicht eingegangen zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne auch die Urteile in den Rechtssachen C-42/89, Randnr. 23, und C-344/96, Randnr. 9).

  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    39 Die Kommission hat dadurch, dass sie im Laufe des Verfahrens die gegen die alte Fassung von Artikel 1386-7 des Code civil erhobenen Rügen, die zur Feststellung einer Vertragsverletzung im Urteil Kommission/Frankreich vom 25. April 2002 geführt haben, gegen die an deren Stelle getretene neue Fassung dieses Artikels gerichtet hat, den Streitgegenstand nicht geändert (vgl. entsprechend in Bezug auf Artikel 226 EG Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 11).
  • EuGH, 10.09.1996 - C-11/95

    Kommission / Belgien

    Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, daß die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1236, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache 42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 13).
  • EuGH, 22.09.2005 - C-221/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74).
  • EuGH, 25.11.1992 - C-337/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Der Gerichtshof habe aber im Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821) in bezug auf diese Richtlinie 80/778 entschieden, daß sie nicht für Wasser aus Privatbrunnen gelte.

    27 Hierzu genügt die Feststellung, daß, wie der Gerichtshof in dem erwähnten Urteil Kommission/Belgien (Randnr. 23) entschieden hat, der in Artikel 20 der Richtlinie erwähnte Antrag auf eine zusätzliche Frist für die Einhaltung des Anhangs I innerhalb der in Artikel 19 für die Umsetzung der Richtlinie vorgesehenen Frist gestellt werden muß.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

    Das Gleiche gilt für finanzielle Schwierigkeiten, die die Mitgliedstaaten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden haben: vgl. Urteil vom 5. Juli 1990, Kommission/Belgien (C-42/89, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03

    Kommission / Österreich

    41 - Vgl. u. a. Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-187/98

    Kommission / Griechenland

    Das gleiche gilt für finanzielle Schwierigkeiten, die die Mitgliedstaaten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2002 - C-226/01

    Kommission / Dänemark

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich

  • EuGH, 17.11.1992 - C-105/91

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 08.07.2004 - C-27/03

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-426/98

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-340/96

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - C-105/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • EuGH, 29.09.2005 - C-251/03

    Kommission / Portugal

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1989 - C-42/89   

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    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Unterbliebene Umsetzung der Richtlinie 80/778/EWG des Rates - Schutz der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

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Papierfundstellen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.09.1988 - 228/87

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1989 - C-42/89
    3 - Until vom 22. September 1988 in der Rechtssache 228/87, Strafverfahren gegen X, Slg. 1988, 5099, Randnr. 11. I - 2 8 3.
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