Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 25.11.1992 - C-337/89   

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https://dejure.org/1992,3874
EuGH, 25.11.1992 - C-337/89 (https://dejure.org/1992,3874)
EuGH, Entscheidung vom 25.11.1992 - C-337/89 (https://dejure.org/1992,3874)
EuGH, Entscheidung vom 25. November 1992 - C-337/89 (https://dejure.org/1992,3874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Richtlinie 80/778 des Rates, Artikel 7, 9, 10 und 20
    1. Rechtsangleichung; Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch; Richtlinie 80/778; Durchführung durch die Mitgliedstaaten; Erfolgspflicht, soweit von den zulässigen Abweichungen kein Gebrauch gemacht wird

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Judicialis

    Richtlinie 80/778 Art. 7; ; Richtlinie 80/778 Art. 7 Abs. 5; ; Richtlinie 80/778 Art. 9; ; Richtlinie 80/778 Art. 10; ; Richtlinie 80/778 Art. 19; ; Richtlinie 80/778 Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 80/778 Art. 7

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 80/778/EWG - Wasser für den menschlichen Gebrauch - Nicht konforme Rechtsvorschriften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-6103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.07.1990 - C-42/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 25.11.1992 - C-337/89
    Der Gerichtshof habe aber im Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821) in bezug auf diese Richtlinie 80/778 entschieden, daß sie nicht für Wasser aus Privatbrunnen gelte.

    27 Hierzu genügt die Feststellung, daß, wie der Gerichtshof in dem erwähnten Urteil Kommission/Belgien (Randnr. 23) entschieden hat, der in Artikel 20 der Richtlinie erwähnte Antrag auf eine zusätzliche Frist für die Einhaltung des Anhangs I innerhalb der in Artikel 19 für die Umsetzung der Richtlinie vorgesehenen Frist gestellt werden muß.

  • EuGH, 22.09.1988 - 228/87

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus EuGH, 25.11.1992 - C-337/89
    23 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 228/87 (X, Slg. 1988, 5099, Randnr. 10) ausgeführt, daß nur die Artikel 9, 10 und 20 der Richtlinie Ausnahmen von der Verpflichtung der Mitgliedstaaten enthalten, dafür zu sorgen, daß das Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen der Richtlinie entspricht.
  • EuGH, 03.10.1984 - 279/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 25.11.1992 - C-337/89
    15 Hierzu genügt die Feststellung, daß sich nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichtbeachtung der in den Richtlinien festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 279/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3403).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89   

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https://dejure.org/1992,22921
Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89 (https://dejure.org/1992,22921)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.01.1992 - C-337/89 (https://dejure.org/1992,22921)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - C-337/89 (https://dejure.org/1992,22921)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich.

    Richtlinie 80/778/EWG - Wasser für den menschlichen Gebrauch - Nicht konforme Rechtsvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-6103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 05.07.1990 - C-42/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89
    Das Urteil in der Rechtssache C-42/89 2 , das nach.

    Umsetzung der Richtlinie für das zur Lebensmittel Herstellung verwendete Wasser im Hinblick auf die Berücksichtigung des zweiten Teils des Artikels 3 betreffend "die Werte der anderen Parameter" geltend gemacht wird; 2) die Klage unter Berücksichtigung der Ereignisse seit Einreichung der Klagebeantwortung insgesamt insoweit als unzulässig abzuweisen, als die Kommission 2 - Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 23).

    "The Commission is of the opinion that the measures taken in the United Kingdom in order to implement Directive 80/778, namely those under the Water Act 1973, which provides that drinking water has to be, wholesome' and the relevant circulars, are not sufficient for the following reasons: According 9 - Vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, S!g. 1983, 203); Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1984, 777); Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 605); Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343).

    Zwar ist es richtig, daß der Gerichtshof in dem Urteil C-42/89 geklärt hat, daß die Richtlinie keine Rechtspflichten für das aus Privatbrunnen geschöpfte Wasser entfalte, weil sie sich an Wasserlieferanten ab einer bestimmten von der Richtlinie vorgegebenen Größenordnung wendet.

    Zum anderen ist das besagte Urteil erst nach Einreichung der Klageerwiderung im hier zur Entscheidung stehenden Fall ergangen, was aus rein tatsächlichen Gründen dagegen spricht, daß die Kommission, veranlaßt durch das Urteil in der Rechtssache C-42/89, ihr Vorbringen während des Vorverfahrens modifiziert hätte.

    Zur Zeit der Klageerhebung hätten von 151 Proben vier im Bereich 18 - Rechtssache C-42/89 (a. a. O., Randnr. 23); vgl. auch die Schlußanträge in dieser Rechtssache, Randnr. 22 ff. I-.

  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89
    In dem Urteil 274/83 3 beispielsweise führt der Gerichtshof aus, aus dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens ergebe sich, daß das Mahnschreiben den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben solle 4 .

    Der Gerichtshof könne jedoch an 3 - Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077).

    16. So wie die Urteile 74/82 und 274/83 zu verstehen sind, bewegt sich die Kommission im zulässigen Rahmen, wenn sie in der begründeten Stellungnahme weitere und neue Gründe für einen im Mahnschreiben behaupteten Vertragsverstoß vorbringt.

    - Urteil vom 17. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 25); Urteil vom 15. Februar 1982 in der Rechtssache 211/81 (Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547); Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793), und Urteil vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347).

    7 - Vgl. Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1990, I-2879), und Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747).

    "The Commission is of the opinion that the measures taken in the United Kingdom in order to implement Directive 80/778, namely those under the Water Act 1973, which provides that drinking water has to be, wholesome' and the relevant circulars, are not sufficient for the following reasons: According 9 - Vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, S!g. 1983, 203); Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1984, 777); Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 605); Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343).

  • EuGH, 10.07.1990 - 217/88

    Kommission / Deutschland - Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Nationale

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89
    7 - Vgl. Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1990, I-2879), und Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747).

    - Rechtssachen C-217/88 und C-347/88.

    - Vgl. Rechtssache C-217/88, a. a. O. und C-347/88 a. a. O. I-.

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